Bericht Verbraucherinsolvenzberatung 2010

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Bericht Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Im Auftrag des Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalens Düsseldorf, im Juli 2011; Stand: 23. November 2011

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Ziele des Förderprogramms Laut § 1 der Insolvenzordnung (InsO) vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 837), dient das Insolvenzverfahren dazu, „die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung (…) getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.“ Das Verbraucherinsolvenzverfahren bildet das Neunte Teil der Ordnung. Laut § 2 Absatz 1 Ziffer 2 des Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung (AGInsO) vom 23. Juni 1998 (GV. NW. S. 435) sind Stellen anzuerkennen, die „die ordnungsgemäße Beratung und Unterstützung von verschuldeten Personen im außergerichtlichen Einigungsversuch und im gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren nach den Vorschriften des 9. Teils der Insolvenzordnung“ gewährleisten. Sämtliche Verbraucherinsolvenzberatungsstellen bedürfen der Anerkennung. Das Land NRW fördert rund 110 Vollzeitstellen in nichtgewerblichen Beratungsstellen.

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Verteilung der Beratungsstellen Im Jahr 2010 gab es 220 anerkannte Beratungsstellen in NRW. Es gab mindestens eine Beratungsstelle in allen 54 Kreisen bzw. kreisfreien Städten. Somit gab es ein flächendeckendes Angebot. Von den 220 Beratungsstellen lieferten 215 Einrichtungen Daten für die Jahresaus-wertung, sodass dieser Bericht wie im Vorjahr 215 Beratungsstellen umfasst. In den Kreisen Höxter und Olpe, sowie in den Städten Bottrop, Herne und Remscheid gab es jeweils nur eine anerkannte Beratungs-stelle. Die meisten anerkannten Beratungsstellen gab es wie 2009 in Köln (14 – 2009: 13) und im Kreis Mettmann (11). > 10 Beratungsstellen > 10 Beratungsstellen 6 bis 10 Beratungsstellen 6 bis 10 Beratungsstellen 3 bis 5 Beratungsstellen 3 bis 5 Beratungsstellen 1 bis 2 Beratungsstellen 1 bis 2 Beratungsstellen

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Versorgungsdichte – Fachkräfte Die durchschnittliche Versorgungsdichte lag bei 2,59 Fachkraft-VZÄ (Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung) je 100.000 Einwohner (2009: 2,56; 2008: 2,57; 2007: 2,46). Die Schwankung reichte von 0,73 VZÄ in Bielefeld bis zu 5,06 Fachkraft-VZÄ je 100.000 Einwohner in Duisburg. über 3,5 VZÄ je 100.000 EW > 10 Beratungsstellen 2,5 bis 3,49 VZÄ je 100.000 EW 6 bis 10 Beratungsstellen 1,5 bis 2,49 VZÄ je 100.000 EW 3 bis 5 Beratungsstellen bis 1,49 VZÄ je 100.000 EW 1 bis 2 Beratungsstellen

> 10 Beratungsstellen Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Versorgungsdichte – vom Land geförderte Fachkräfte Die durchschnittliche Versorgungsdichte lag bei 0,67 (2009: 0,65; 2008: 0,63) geförderten Fachkraft-VZÄ je 100.000 Einwohner. Die Schwankung reichte von 0,36 geförderten Fachkraft-VZÄ im Rheinisch-Bergischen Kreis bis zu 1,41 geförderten Fachkraft-VZÄ je 100.000 EW in Gütersloh. über 0,7 VZÄ je 100.000 EW > 10 Beratungsstellen 0,6 bis 0,69 VZÄ je 100.000 EW 6 bis 10 Beratungsstellen 0,5 bis 0,59 VZÄ je 100.000 EW 3 bis 5 Beratungsstellen bis 0,49 VZÄ je 100.000 EW 1 bis 2 Beratungsstellen 5 5

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Trägerschaft der Beratungsstellen Wie in den Vorjahren unterhielt die Caritas die meisten Beratungsstellen. Insgesamt 178 der 215 Beratungsstellen waren in Trägerschaft der freien und öffentlichen Wohlfahrtspflege (2009: 176 von 215). 6 6

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Zweckbestimmung der Beratungsstellen Im Jahr 2010 waren 175 der 215 Einrichtungen (81,4%) Schuldnerberatungsstellen. Es gab 10 integrierte Einrichtungen. 4 davon waren in Trägerschaft der Caritas, 2 beim Paritätischen und 1 beim Diakonischen Werk. 1 gemeinnützige Einrichtung, 1 Einrichtung des Deutschen Roten Kreuz, sowie 1 Beratungsstelle eines Unternehmens waren ebenfalls integriert. 7 7

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Personal - Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung Im Jahr 2010 gab es insgesamt 558,9 VZÄ (inkl. Honorarkräfte). Damit ist der Personaleinsatz um ca. 1,3% gestiegen (2009: 551,5 VZÄ). Es gab 73,9 VZÄ im Sekretariatsbereich und 485,0 Fachkraft-VZÄ.

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Fachkräfte nach Trägern Im Jahr 2010 gab es 485,0 Fachkraft-VZÄ, 8,3 mehr als im Vorjahr. Das Diakonische Werk / die evangelische Kirche hatten die meisten Beschäftigten.

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Personal - Regionalschau Die größte Beratungsstelle war (wie in den Vorjahren auch) die Schuldnerhilfe in Köln.

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Förderung je Beratungsstelle und VZÄ Die Förderhöhe pro landesgefördertem VZÄ beträgt 46.020€. *: Angabe der Bezirksregierung Düsseldorf

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Leistungen der Beratungsstellen - Veranstaltungen Entwicklung der Anzahl von Veranstaltungen und Teilnehmer/-innen Die Zahl der Veranstaltungen ist im Jahr 2010 um 9% auf 1.062 gestiegen. Die Zahl der erreichten Teilnehmer/-innen stieg um rund 10%. Im Jahr 2010 wurden mit 19.188 die meisten Personen im Vergleich der letzten Jahre erreicht. Je Veranstaltung wurden 18,1 Personen erreicht (2009: 18,3; 2008: 21,4; 2007: 18,6; 2006: 19,9 Personen).

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Leistungen der Beratungsstellen - Veranstaltungen - Trägerschau Die Diakonie/ev. Kirche hat wie zuvor die meisten Veranstaltungen gehalten und auch die meisten Teilnehmer insgesamt erreicht. Der DPWV, die kommunalen Beratungsstellen und die AWO erreichten die meisten Teilnehmer pro Veranstaltung. Die meisten Teilnehmer je VZÄ wurden (wie im Vorjahr) von den sonstigen gemeinnützigen Betreibern erreicht.

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Leistungen der Beratungsstellen - Veranstaltungen - Regionalschau

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Leistungen der Beratungsstellen - Veranstaltungen – Regionalschau II

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Beratungsfälle 173.787 182.531 171.503 176.703 179.616 Entwicklung der Fälle Die Zahl der Beratungsfälle im Bereich der Verbraucherinsolvenz ist wie schon in den Vorjahren erneut gestiegen, um 3,8% auf 51.376 Fälle. Auch die Zahl der Schuldnerberatungsfälle nahm zu, um 3,7% auf 48.496 Fälle. Die Zahl der Informationen / Kurzberatungen hingegen ist zwischen 2009 und 2010 um 0,9% auf 79.744 gesunken. Insgesamt betrachtet nahm die Zahl der Fälle im Jahr 2010 um 1,6% zu, von 176.703 auf 179.616 Fälle. 48.020 der Beratungsfälle waren Neuaufnahmen, davon 23.622 Fälle im Bereich Verbraucherinsolvenzberatung und 24.398 Fälle im Bereich Schuldnerberatung.

Schuldnerberatung BF je Fachkraft VZÄ* Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Beratungsfälle – Schuldnerberatung Schuldnerberatung BF je Fachkraft VZÄ* Median=79,7 Beratungsfälle je Fachkraft-VZÄ. Toleranzgrenze: +/- 50% des Median Oberhalb der Grenze liegen 64 Beratungsstellen, unterhalb liegen 55 Beratungsstellen. Zwei Einrichtungen wurden bei dieser Darstellung nicht berücksichtigt, weil diese sehr wenig Fälle mit sehr wenig VZK bearbeitet haben und dies zu einem rechnerisch sehr hohen Wert von Fällen je VZÄ führt. *: Siehe auch Glossar auf Seite 39 17 17

Verbraucherinsolvenz BF je Fachkraft VZÄ* Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Beratungsfälle – Verbraucherinsolvenz Verbraucherinsolvenz BF je Fachkraft VZÄ* Median= 87,5 Beratungsfälle je Fachkraft-VZÄ Oberhalb der Grenze liegen 63, unterhalb der Grenze liegen 48 Beratungsstellen. Eine Einrichtung wurde bei dieser Darstellung nicht berücksichtigt, weil diese sehr wenig Fälle mit sehr wenig VZK bearbeitet hat und dies zu einem rechnerisch sehr hohen Wert von Fällen je VZÄ führt. *: Siehe auch Glossar auf Seite 39 18 18

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Beratungsfälle – Quotienten

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Beratungsfälle – Trägerschau Die Diakonie/ev. Kirche bearbeitete wie im Vorjahr die meisten Fälle. Die meisten Fälle je VZÄ wurden jedoch, ebenfalls wie im Vorjahr, von der Verbraucherzentrale NRW bearbeitet.

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Wartezeiten – VIB Neuaufnahmen Die Wartezeit bei Neuaufnahmen von Verbraucherinsolvenzberatungsfällen ist definiert als Zeitraum zwischen Anmeldung/Kurzberatung und Beginn des außergerichtlichem Einigungsversuch. Insgesamt gab es im Jahr 2010 23.622 (2009: 24.273) Neuaufnahmen bei Verbraucherinsolvenzberatungen. Von diesen konnten 40,1% innerhalb eines Monats zum außergerichtlichen Einigungsversuch geführt werden. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Wartezeit bei Neuaufnahmen leicht erhöht.

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Wartezeiten - VIB Neuaufnahmen - Trägerschau Die gewerblichen Betreiber hatten mit Abstand die kürzesten Wartezeiten; rund 94% aller Anfragen konnte innerhalb eines Monats zum außergerichtlichen Einigungsversuch geführt werden. Unter den 8 Einrichtungen, bei denen jeder Fall länger als 6 Monate zwischen Anmeldung/Kurzberatung und außergerichtlichem Einigungsversuch gedauert hat, waren 3 Diakonie/Ev. Kirche- und 2 Caritas/Kath. Kirche-Einrichtungen.

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Geschlecht der Ratsuchenden –Verbraucherinsolvenz 53,3% der Ratsuchenden waren Männer und 46,7% Frauen. Damit blieb die Geschlechter-Verteilung nahezu unverändert zum Vorjahr. Fälle VIB gesamt: 51.376 (2009: 49.475)

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Alter der Ratsuchenden – Verbraucherinsolvenz 59,3% aller Ratsuchenden waren zwischen 30 und 49 Jahre alt. Fälle VIB gesamt: 51.376

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Staatsangehörigkeit der Ratsuchenden – Verbraucherinsolvenz Der Trägerverband mit dem höchsten Anteil an Nichtdeutschen der Ratsuchenden waren die gewerblichen Beratungsstellen, mit 19,4% nicht-deutschen Ratsuchenden. Es folgen in dieser Statistik der DPWV (19,3%) und das DRK (18,5%). Im Durchschnitt hatten alle Beratungsstellen einen Anteil von 16,3% (2009: 15,7%) an nichtdeutschen Ratsuchenden. Fälle gesamt: 51.376

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Familienstand der Ratsuchenden – Verbraucherinsolvenz Im Jahr 2010 waren rund 36,4% der Ratsuchenden verheiratet. In den Kategorien „ledig“ und „verheiratet“ sind Männer in der Überzahl. Fälle gesamt: 51.376

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Erwerbsart der Ratsuchenden – Verbraucherinsolvenz 98,3% der Ratsuchenden waren nicht selbstständig. Der Anteil der Selbstständigen liegt demnach bei 1,7%. Fälle gesamt: 51.376

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Zahl der Gläubiger - Verbraucherinsolvenz Auch im Jahr 2010 waren die meisten Fälle wegen 1 bis 5 Gläubigern überschuldet. Fälle gesamt: 51.376

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Schuldenhöhe - Verbraucherinsolvenz Die meisten Fälle sind mit einer Schuldenlast von 10.000 € bis 50.000 € verbunden. Fälle gesamt: 51.376

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Einkommensquellen der Ratsuchenden - Verbraucherinsolvenz Bei dieser Abfrage waren Mehrfachnennungen möglich. 30 30

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Ergebnisse der außergerichtlichen Fälle Insgesamt gab es 2010 6,3% mehr außer-gerichtliche Fälle als noch 2009. Während Bescheinigungen über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches um 9,1% zugenommen haben, ist bei den außergerichtlichen Einigungsversuchen, die ohne Ergebnis abgebrochen wurden, ein Rückgang um -7,6% auf jetzt 1.682 zu verzeichnen. n = 30.116 außergerichtliche Fälle insgesamt

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Ergebnisse der außergerichtlichen Fälle 60,9% aller außergerichtlichen Fälle, die mit einer Einigung abgeschlossen wurden, waren mit 1 bis 5 Gläubigern überschuldet. 16,6% aller außergerichtlichen Fälle, die ohne Ergebnis abgebrochen wurden, waren mit 20 und mehr Gläubigern überschuldet. 32 32

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Ergebnisse der außergerichtlichen Fälle – Trägerschau Die Diakonie/Ev. Kirche hat 2010 die meisten außergerichtlichen Fälle bearbeitet.

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Ergebnisse der außergerichtlichen Fälle – Regionalschau 25 Einrichtungen haben keine außergerichtlichen Einigungen erzielt, 11 Einrichtungen hatten keine außergerichtlichen Fälle.

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Gerichtliche Fälle Insgesamt wurden 23.969 Fälle (2009: 21.823) mit gerichtlichem Verfahren dokumentiert, davon 22.756 (2009: 20.609) im Eröffnungsverfahren / Antragstellung und 1.213 (2008: 1.214) im Zustimmungsersetzungsverfahren / gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren.

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Gerichtliche Fälle - Trägerschau Die Diakonie/Ev. Kirche hatte wie im Vorjahr die meisten Fälle mit gerichtlichem Verfahren. 36 36

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Ausgewählte Kennzahlen

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Glossar Vorgehensweise für die Berechnung der Beratungsfälle je Fachkraft VZÄ (Vollzeitäquivalent): Die Beratungsstellen machen bei Frage 6 des Erhebungsbogens Angaben zu den mit Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung beschäftigten Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen (Anzahl der Kräfte und Anzahl der Wochenstunden bzw. bei Honorarkräften der Jahres-Honorarstunden). Diese Angaben werden dann in Vollzeitäquivalente umgerechnet. Dabei entsprechen 38,5 Wochenstunden einem Vollzeitäquivalent. Beispiel: Beratungsstelle 1: Zwei Kräfte mit insgesamt 20 Wochenstunden entsprechen 0,52 VZÄ. Beratungsstelle 2: Vier Kräfte mit insgesamt 134,75 Wochenstunden entsprechen 3,5 VZÄ. Bei Frage 7 werden Angaben zu den Beratungsfällen gemacht. Beispiel: Beratungsstelle 1: Die zwei Kräfte (0,52 VZÄ) haben insgesamt 44 Schuldnerberatungsfälle und 45 Verbraucherinsolvenzberatungsfälle betreut. 44 Schuldnerberatungsfälle/0,52 VZÄ = 88 Schuldnerberatungsfälle je VZÄ 45 Verbraucherinsolvenzberatungsfälle/0,52 VZÄ = 90 Verbraucherinsolvenzberatungsfälle je VZÄ Beratungsstelle 2: Die vier Kräfte (3,5 VZÄ) haben insgesamt 173 Schuldnerberatungsfälle und 405 Verbraucherinsolvenzberatungsfälle betreut. 173 Schuldnerberatungsfälle/3,5 VZÄ = 49,4 Schuldnerberatungsfälle je VZÄ 405 Verbraucherinsolvenzberatungsfälle/3,5 VZÄ = 115,7 Verbraucherinsolvenzberatungsfälle je VZÄ 38 38

Verbraucherinsolvenzberatung 2010 Glossar Anschließend werden alle berechneten Werte in Form eines Streudiagramms dargestellt: Aus allen Werten „Schuldnerberatungsfälle je VZÄ“ und „Verbraucherinsolvenzberatungsfälle je VZÄ“ wird dann jeweils der Median berechnet: Median: Median (oder Zentralwert) bezeichnet eine Grenze zwischen zwei Hälften. In der Statistik halbiert der Median eine Verteilung. Gegenüber dem arithmetischen Mittel, auch Durchschnitt genannt, hat der Median den Vorteil, robuster gegenüber Ausreißern (extrem abweichenden Werten) zu sein. 39 39