Paul Müller Disability Manager

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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
 Präsentation transkript:

Paul Müller Disability Manager BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement Paul Müller Disability Manager

Paul Müller Disability Manager Ablauf des Vortrages: Betriebliches Gesundheitsmanagement Ausgangssituation Einführung/Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements Daten Ziele Vorteile Bestandteile des BEM-Prozesses Datenschutz Organisatorische Einbindung des BEM-Teams Paul Müller Disability Manager

Was ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)? Die gesetzliche Grundlage zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 84 Abs. 2, SGB IX) gilt seit 2004 und verpflichtet alle Arbeitgeber, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) in den Betrieben durchzuführen. Es soll frühzeitig gesundheitsbedingte Gefährdungen der Arbeitsverhältnisse abwenden und gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, besonders für diejenigen, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Die Betriebsgröße spielt keine Rolle Paul Müller Disability Manager

Betriebliches Gesundheitsmanagement - Bestandteile - Betriebliche Gesundheitsförderung (SGB V, § 20, § 74) verhaltensorientierte und verhältnisorientierte Maßnahmen stufenweise Wiedereingliederung Personalmanagement Personalentwicklung Personalführung Personaleinsatz Organisationsentwicklung Leitbild Strategische Leitlinien Führungsgrundsätze Umweltmanagement Eingliederungsmanagement (SGB IX, § 84, Abs.2) Wiedereingliederung Ausgliederungsverhinderung Arbeits- und Gesundheitsschutz (ArbSchG, ASiG) Paul Müller Disability Manager

Paul Müller Disability Manager Ausgangssituation Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist wichtiger denn je! erhöhte Anforderungen an den Beruf Risiko für gesundheitliche Einschränkungen demografischer Wandel mehr Krankheitsfälle in der Zukunft Sicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen Paul Müller Disability Manager

Paul Müller Disability Manager Ausgangssituation Paul Müller Disability Manager

Paul Müller Disability Manager Was ist BEM nicht? Ein „Muss“ für den Arbeitnehmer/ in Ein Krankenrückführgespräch Paul Müller Disability Manager

Paul Müller Disability Manager Wichtig Wichtig ist die freiwillige Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person. Ohne die freiwillige Zustimmung kann und darf das Eingliederungsmanagement nicht durchgeführt wer-den. Erst einmal ist es ein Unterstützungsangebot. Eine Ablehnung durch den Betroffenen/die Betroffene darf nicht zu seinen/ihren Lasten gewertet werden. Es sollte aber im eigenen Interesse der Betroffenen liegen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. In keinem Fall erfüllen Krankenrückkehrgespräche diese Anforderungen, da sie nicht freiwillig sind, sondern vom Vorgesetzten angeordnet werden. Sie sind in diesem Zusammenhang kontraproduktiv. Paul Müller Disability Manager

Paul Müller Disability Manager Grundlagen und Zielsetzung des BEM Kurzfristige Zielsetzungen Langfristige Zielsetzungen Erhalt und Förderung der Gesundheit Vermeidung chronischer Erkrankungen und Behinderungen Dauerhafte Sicherung der Arbeitsfähigkeit Verzahnung des BEM mit der betrieblichen Gesundheitspolitik Überwindung der Arbeitsunfähigkeit (Rehabilitation) Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit Vermeidung von krankheits-bedingten Kündigungen Beschäftigungssicherung durch Prävention und Rehabilitation als Pflichtaufgabe des Arbeitgebers und der Interessenvertretungen Paul Müller Disability Manager

Paul Müller Disability Manager Vorteile eines BEM für die Mitarbeiter Vorteile eines BEM für den Betrieb Mitarbeiter Betrieb Mitarbeiter fühlt sich in seiner individuellen Situation ernst genommen persönliche Arbeitsunfähigkeit wird reduziert vorhandene Leistungsmöglichkeiten werden sinnvoll eingesetzt Einkommenssicherung soziale Kontakte bleiben bestehen Erhöhte Motivation Verantwortung für die eigene Gesundheit wird gestärkt wertvolles Wissen bleibt erhalten Ausfallzeiten werden reduziert Erhalt und optimaler Einsatz der Mitarbeiter der Prozess wird aus einer Hand gesteuert Zusatzbelastungen für Kollegen sind deutlich vermindert Perspektivisch: Stärkung der Verantwortung für die eigene Gesundheit Paul Müller Disability Manager

Paul Müller Disability Manager Vorteile für den Betrieb Führungskräfte, Vorgesetzte und Kollegen BEM-Team ist Dienstleister und Kooperationspartner im Rahmen der Personalführung BEM-Team ist neutraler Ansprechpartner und Fachexperte (Analyse Einschränkungen/Arbeitsplatz, Gesprächsführung, Netzwerke) mehr Planungssicherheit im eigenen Führungsbereich Sensibilisierung der Mitarbeiter für Krankheiten und Fehlzeiten langfristiger Erhalt von Fachkräften Zielsetzung: Arbeitsplatzerhaltung Paul Müller Disability Manager

Paul Müller Disability Manager Möglicher Ablauf des BEM D o k u m e n t a t i o n Steuerung des Gesamtprozesses durch Fallbegleiter Paul Müller Disability Manager

Paul Müller Disability Manager Der BEM-Prozess Formaler Ablauf Monatliches standardisiertes Anschreiben an betroffene Mitarbeiter (inkl. „Antwortbogen“) Arbeitsunfähigkeit größer/gleich 42 Kalendertage, bezogen auf die letzten 12 Monate 14 Ansprechpartner (aus sieben Funktionsbereichen) stehen für das Informationsgespräch zur Verfügung das Gespräch wird dokumentiert nur ein Brief pro Jahr möglich (Sperrzeit) Paul Müller Disability Manager

Das Informationsgespräch Information zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement  unverbindliches Motivationsgespräch über Ziele und Beteiligte des BEM informieren Bereitschaft des Mitarbeiters zur Mitwirkung abklären Gemeinsame Beratung, ob BEM sinnvoll Erwartungen/Befürchtungen aufdecken über mögliche nächste Schritte informieren Entscheidung zur Teilnahme am Erstgespräch bei einem der Fallbegleiter Teilnahme am BEM-Prozess ist freiwillig und kann jederzeit abgebrochen werden Paul Müller Disability Manager

Paul Müller Disability Manager Das Erstgespräch Der Fallbegleiter (CDMP) steuert den Prozess und führt das Erstgespräch für das Erstgespräch planen wir 2 Stunden Zeit ein Fragen zu folgenden Themen (Angaben sind freiwillig): Person Aktuelle Tätigkeit Gesundheitszustand/Erkrankung bereits durchgeführte Maßnahmen ZIELE: Vertrauen aufbauen bzw. vertiefen Gründe für die Erkrankung aufdecken Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen?! Gemeinsam Lösungsansätze entwickeln und nächste Schritte planen es werden ausschließlich relevante Daten erhoben Zusammensetzung des Eingliederungsteams besprechen „Nichts ohne den Betroffenen“ Paul Müller Disability Manager

Paul Müller Disability Manager Mögliche Akteure im BEM Paul Müller Disability Manager

Das Informationsgespräch dokumentierte Gesprächsinhalte Hinweis auf Datenschutz innerhalb des BEM gestuftes Einwilligungsverfahren (2 Schritte) nach § 4 BDSG nur so viele Daten erheben, wie für den BEM-Prozess erforderlich Personalakte Angebot des BEM sowie Teilnahmebogen mit Anfangs- und Enddatum keine medizinischen Daten, nur von der Arbeitsmedizin attestierte Einschränkungen Die BEM-Akte Interne BEM-Dokumentation (z. B. Fragebogen, Protokolle, Maßnahmenverfolgung) der Mitarbeiter darf jederzeit in die eigene Akte sehen Aufbewahrungsfrist: 3 Jahre Paul Müller Disability Manager

Rechtsstellung des BEM Die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist für den Arbeitgeber und die betriebliche Interessenvertretung gesetzliche Pflicht. Allerdings ist die Verletzung dieser Pflicht nicht unmittelbar sanktioniert, weshalb ein gewisser Spielraum zur Entscheidung besteht, ob und zu welchem Zeitpunkt das betriebliche Eingliederungsmanagement durchgeführt werden soll. Die Pflicht zum BEM setzt ein, sobald die zeitliche Grenze von 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit überschritten ist. Der Betrachtungszeitraum ist ein Jahr (nicht Kalenderjahr). Unerheblich ist, ob eine zusammenhängende Arbeitsunfähigkeit oder mehrere Arbeitsunfähigkeitszeiten vorliegen. Paul Müller Disability Manager

Folgen eines unterlassenen BEM Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Durchführung des BEM ist nicht im Ordnungswidrigkeitenkatalog des § 156 SGB IX aufgeführt, sodass er ohne staatliche Sanktionen bleibt Findet das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis keine Anwendung, führt das unterlassene BEM nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes kann sich die Unterlassung jedoch auf die Wirksamkeit der krankheitsbedingten Kündigung auswirken: Paul Müller Disability Manager

Folgen eines unterlassenen BEM Die Durchführung ist zwar keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung. Es kann jedoch ein Verstoß gegen das "ultima-ratio-Prinzip" vorliegen, der die Kündigung unwirksam macht. Nach diesem allgemeinen Grundsatz des Kündigungsrechts, ist die Kündigung immer nur nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten als letztes Mittel zulässig. Deshalb ist vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine krankheitsbedingte Kündigung grundsätzlich das BEM durchzuführen. Paul Müller Disability Manager

Die grundlegende Rechtsprechung des BAG zum BEM BAG vom 10.12.2009 (2 AZR 400/08): 1. Die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung eines BEM hat Auswirkungen auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess wegen krankheitsbedingter Kündigung. 2. Hat der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung kein BEM durchgeführt, hat er von sich aus darzulegen, weshalb denkbare oder vom Arbeitnehmer aufgezeigte Alternativen zu den bestehenden Beschäftigungsbedingungen mit der Aussicht auf eine Reduzierung der Ausfallzeiten nicht in Betracht kommen. Das gleiche gilt, wenn ein Verfahren durchgeführt wurde, dass nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen an ein BEM genügt. Paul Müller Disability Manager

Die grundlegende Rechtsprechung des BAG zum BEM 3. Hat das ordnungsgemäß durchgeführte BEM zu einem negativen Ergebnis geführt, genügt der Arbeitgeber seiner Darlegungslast, wenn er auf diesen Umstand hinweist und vorträgt, es bestünden keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten. Es ist Sache des Arbeitnehmers im einzelnen darzutun, dass es entgegen des Ergebnisses des BEM weitere Alternativen gebe, die entweder während des BEM trotz ihrer Erwähnung nicht behandelt worden seien oder sich erst nach dessen Abschluss ergeben hätten. 4. Hat ein BEM stattgefunden und zu einem positiven Ergebnis geführt, ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die betreffende Empfehlung umzusetzen. Kündigt er das Arbeitsverhältnis, ohne diese Umsetzung zumindest versucht zu haben, muss der Arbeitgeber von sich aus darlegen, warum die empfohlene Maßnahme entweder undurchführbar war oder selbst bei einer Umsetzung nicht zu einer Reduzierung der Ausfallzeiten geführt hätte. Paul Müller Disability Manager

Paul Müller Disability Manager Empfehlung Betriebsrat kann Eingliederungsverfahren erzwingen Als Betriebsrat haben Sie ein Mitbestimmungsrecht beim betrieblichen Gesundheitsschutz aus § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Nach der Rechtsprechung dient das BEM-Verfahren dem betrieblichen Gesundheitsschutz, weil die in diesem Verfahren vorgesehene Überwindung der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig auf die Sicherung und Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsschutzes bezogen ist. Sie können hier den Abschluss einer Betriebsvereinbarung sogar erzwingen. Nur als Betriebsvereinbarung hat BEM einen rechtsverbindlichen Charakter und man kann die Inhalte einklagen! Paul Müller Disability Manager

Paul Müller Disability Manager Zum Schluss Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Paul Müller Disability Manager