Der Handel mit Emissionsrechten

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 Präsentation transkript:

Der Handel mit Emissionsrechten Ein Vortrag von L. Scebi, J. Greiner, F. Marklein und O. Salzmann

Der Handel mit Emissionsrechten „Der Mensch beherrscht die Natur, bevor er gelernt hat, sich selbst zu beherrschen“ Albert Schweitzer „Es ist schwer für jemanden, der in der USA oder Europa lebt, zu verstehen, dass der Anstieg des Meeresspiegels um wenig mehr als einen Meter den Untergang einer ganzen Nation bedeutet.“ Ben Graham, Bewohner der Marshall-Inseln Der Handel mit Emissionsrechten

Der Handel mit Emissionsrechten Gliederung 1. Geschichte, Hintergrund 1.1. Treibhauseffekt 1.2. Chronik der Klimaschutzmaßnahmen 1.3. Kyoto-Protokoll 2. Der Handel mit Emissionsrechten 2.1. Der Begriff der Emissionsrechte 2.2. Leitlinien zum Handel mit Emissionsrechten 2.2.1. Europäische Leitlinien 2.2.2. Bundesweite Gesetzesregelung 2.2.3. Der Nationale Allokationsplan Der Handel mit Emissionsrechten

Der Handel mit Emissionsrechten Gliederung (2) 2.4. Ablauf des Emissionshandels 2.4.1. Implementierung, Ablauf und Ziel 2.4.2. Wer in den Emissionshandel fällt 2.4.3. Joint Implementation und Clean Development Mechanism 2.5. Konsequenzen und Chancen für Unternehmen 3. Fazit 4. Literaturverzeichnis Der Handel mit Emissionsrechten

1. Geschichte, Hintergrund 1.1. Der Treibhauseffekt Der Handel mit Emissionsrechten

Pro-Kopf-CO2-Emission im internationalen Vergleich Quelle: Umweltbundesamt Der Handel mit Emissionsrechten

1.2. Chronik der Klimaschutzmaßnahmen 70er Jahre: Notwendigkeit des Klimaschutzes wird erkannt 1979: Verdacht auf Klimabeeinflussung durch Treibhausgase 1992: UN-Konferenz „Umwelt und Entwicklung“ und Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention 1994: Klimarahmenkonvention tritt in Kraft 1996: Ziele zur Reduktion der Treibhausgase sollen rechtlich verbindlich ausgestaltet werden Der Handel mit Emissionsrechten

Chronik der Klimaschutzmaßnahmen (2) 1997: Kyoto-Protokoll zur Reduktion von Treibhausgasen wird angenommen 2001: Neue US-Regierung verkündigt Ausstieg aus dem Kyoto-Protokoll 2002: Das Kyoto-Protokoll wird ratifiziert Der Handel mit Emissionsrechten

Der Handel mit Emissionsrechten 1.3. Kyoto-Protokoll Bisherigen Verpflichtungen zur Klimaänderung würde nicht genügen 11. Dezember 1997: In Kyoto wird ein Protokoll zum Rahmenübereinkommen von den Vereinten Nationen aufgenommen Festsetzung eines gesetzlich verbindlichen Rahmen für Treibhausgasemission Ziel: Anreiz zur Innovation, mit der die Kosten der Emissionsreduzierung niedrig gehalten werden sollen Der Handel mit Emissionsrechten

Der Handel mit Emissionsrechten Kyoto-Protokoll (2) Die 15 „alten“ Mitgliedsstaaten sollen ihre Emission im Verpflichtungszeitraum 2008-2012 gemeinsam um 8% gegenüber 1990 reduzieren Lastenteilung: Einhaltung der einzelnen nationalen Ziele führen zur Einhaltung des europäischen Gesamtziels Ziel BRD: Reduktion um 21% Entwicklungsländer haben keine Emissionsreduzierungsziele Der Handel mit Emissionsrechten

Der Handel mit Emissionsrechten Kyoto-Protokoll (3) Am 31. Mai 2002 wurde Kyoto-Protokoll ratifiziert Über 125 Staaten, auf die fast 65% der CO2-Emission von 1990 entfallen Der weltweit größte Verursacher von Treibhausgasen, die USA, wollte das Protokoll nicht ratifizieren Das Inkrafttreten hing so von Russland mit Anteil von circa 17% ab Der Handel mit Emissionsrechten

Der Handel mit Emissionsrechten 2.1 Der Begriff der Emissionsrechte Emissionszertifikat = Wertpapier Besitz eines Emissionsrecht = Ausstoß einer Tonne CO2 pro Jahr Emissionsrecht wird auf dem Emissionszertifikat verbrieft Verwaltung der ausgegebenen Emissionsrechte durch Umweltbundesamt (DEHSt) Der Handel mit Emissionsrechten

Der Handel mit Emissionsrechten 2.2. Leitlinien zum Handel mit Emissionsrechten 2.2.1. Europäische Leitlinien Grundlage für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten Entgegenwirkung der Klimaänderung Ziele: Erfüllung der Rahmenübereinkommen Erfüllung des Kyotoprotokoll Der Handel mit Emissionsrechten

Der Handel mit Emissionsrechten 2.2. Leitlinien zum Handel mit Emissionsrechten 2.2.1. Europäische Leitlinien Implementierungsinstrumente Monitoring Guidlines Regiserverordnung Anleitung zur Erstellung der Nationalen Allokationspläne Der Handel mit Emissionsrechten

Der Handel mit Emissionsrechten 2.2. Leitlinien zum Handel mit Emissionsrechten 2.2.1. Europäische Leitlinien Kernaufgaben für die Mitgliedsstaaten Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen Erstellung eines Nationalen Zuteilungsplanes Erstellung von Sanktionsvorschriften Einrichtung eines Nationalen Emissionsregisters Einreichung des Richtlinienanwendungsberichtes Der Handel mit Emissionsrechten

Der Handel mit Emissionsrechten 2.2. Leitlinien zum Handel mit Emissionsrechten 2.2.1. Europäische Leitlinien Quelle: Umweltbundesamt Der Handel mit Emissionsrechten

Der Handel mit Emissionsrechten 2.2. Leitlinien zum Handel mit Emissionsrechten 2.2.2. Bundesweite Gesetzgebung gesetzliche Verankerung der EU Richtlinien Treibhausgasemissionshandels-Gesetz (TEHG) Zuteilungsgesetz (ZuG 2007) Zuteilungsverordnung (Zuv) Kostenverordnung (EHKostV 2007) Der Handel mit Emissionsrechten

2.2.3. Der Nationale Allokationsplan Zentrales Element des EU-Emissionshandelssystems Besteht aus dem Makroplan und dem Mikroplan Mitgliedsstaaten sind verpflicht mind. 95% der Zertifikate kostenlos auszugeben „Grandfathering“ „Benchmarking“ Der Handel mit Emissionsrechten

2.2.3. Der Nationale Allokationsplan(2) Frist für das Einreichen des NAPs bei der EU-Kommision 1. Handelsperiode (2005-2007) war am 31.03.04 2. Handelsperiode (2008-2012) ist am 30.06.06 Prüfung der Vereinbarkeit mit den von der EU festgelegten Richtlinien. Der Handel mit Emissionsrechten

2.2.3. Der Nationale Allokationsplan(3) Wichtige, transparente und objektive Anforderungen an die Erstellung Vermeidung von unterschiedlicher Behandlung von Unternehmen Angaben über die Behandlung von neuen Marktteilnehmern Angaben über die Berücksichtigung neuer Technologien Auflistung aller Anlagen und der zugeteilten Menge an Zertifikaten Konsistenz mit den übrigen rechtlichen und politischen Instrumenten der EU Der Handel mit Emissionsrechten

2. 4. Ablauf des Emissionshandels 2. 4. 1 2.4. Ablauf des Emissionshandels 2.4.1. Implementierung, Ablauf und Ziel Europa 12000 Anlagen Deutschland 1849 industrielle Anlagen aus Energiewirtschaft, und Industrie Ca. 50% CO2 Ausstoß Deutschland Der Handel mit Emissionsrechten

Die Erfassung der Betriebe Sachverständige Ernennung der SV Prüfung der Industriellen Anlagen Einspruch Antrag auf Zuteilung von Zertifikate Erstellung Register-Konto, Zuteilung Der Handel mit Emissionsrechten

Der Handel mit Emissionsrechten 2.4. Ablauf des Emissionshandels 2.4.1. Implementierung, Ablauf und Ziel Europaweites Register: „community transaction log“, 12000 Einträge Enthält: Anzahl Zertifikate Kontobewegungen, Zuteilungen, Adresse, verwaltet von EU Deutsches Register: 1849 Einträge Verwaltet von verbunden mit EU-Register, Der Handel mit Emissionsrechten

Der Handel mit Emissionsrechten 2.4. Ablauf des Emissionshandels 2.4.1. Implementierung, Ablauf und Ziel Der volkswirtschaftliche Mechanismus 2005, 1000 EZ, Pot. 30% Pflicht 5% 2006, 950 EZ, verbr. 700 frei 250 nicht verbrauchte EZ handelbar Kosten der Vermeidung < erw. Erlös Anreiz zur Vermeidung Shell wesseling Der Handel mit Emissionsrechten

Der Handel mit Emissionsrechten 2.4. Ablauf des Emissionshandels 2.4.1. Implementierung, Ablauf und Ziel volkswirtschaftlich betrachtet: Internalisierung externer Effekte durch Staat Emissionsvermeidung nur dort wo sie vorteilhaft ist Effizient in der Theorie Vorteile also: Staatlicher Rückzug freier Handel (Selbstverantwortung) der Industrie Schaffung neuartiger Technologien Der Handel mit Emissionsrechten

Der Handel mit Emissionsrechten 2.4. Ablauf des Emissionshandels 2.4.1. Implementierung, Ablauf und Ziel wie wird gehandelt: jede natürliche oder juristische Person darf handeln Der Handel mit Emissionsrechten

Der Handel mit Emissionsrechten 2.4. Ablauf des Emissionshandels 2.4.1. Implementierung, Ablauf und Ziel Tradingday € / EU Allowance 08.12.2004 8,58 14.04.2005 15,92 15.07.2005 24,11 ECI = european carbon index Preismechanismus Der Handel mit Emissionsrechten

2.4.2 Wer in den Emissionshandel fällt 1849 industrielle Anlagen verankert im TEHG Verpflichtet sind: 7 Typen von Kraftwerken der Energiewirtschaft (Gasturbinen, Kraftwerke, Verbrennungsmotoranlagen, etc.ab 20 MW / h) 2 Typen von metallverarbeitenden Werken (Sinteranlagen, Schmelzen, z.B. 2,5 t/h) 4 Typen von mineralverarbeitenden Anlagen (Raffinerien, Glaswerke, Keramik z.B. 4m3 Brennraum sonstige Typen Der Handel mit Emissionsrechten

Verteilung der 1.849 betroffenen Anlagen 1849 Anlagen = 1.485 mio Tonnen CO2 Der Handel mit Emissionsrechten

2.4.3. Joint Implementation und Clean Development Mechansim Zwei weitere Möglichkeiten zur Zertifikatsbeschaffung 1. JI Kooperationsprojekt zwischen Annex-B-Staaten Finanziert durch den Staat mit hohem technischen Stand Ziel: Methoden oder Technologien im Gastgeberland zu implementieren Der Handel mit Emissionsrechten

2.4.3 Joint Implementation und Clean Development Mechansim (2) Überprüfung der Nachhaltigkeit durch einen unabhängigen Verifizierer Bei Bestätigung Gutschrift für das Investorland an zusätzlichen Zertifikaten Prinzip des „Baseline and Credit“ Der Handel mit Emissionsrechten

2.4.3 Joint Implementation und Clean Development Mechansim (3) 2. CDM Funktioniert ebenfalls auf dem „Baseline and Credit-Prinzip“ Kooperationsprojekte zwischen Annex-B-Staaten und nicht Annex-B-Staaten Finanziert durch den Staat mit hohem technischen Stand Ziel: Implementierung nachhaltiger Technologien in Entwicklungsländer Der Handel mit Emissionsrechten

2.4.3 Joint Implementation und Clean Development Mechansim (4) Bei Bestätigung Gutschrift für das Investorland an zusätzlichen Zertifikaten Um einem Missbrauch von CDM-Projekten vorzubeugen; strenge Regulierungen Nachteil: Hohe Transaktionskosten Vorteil: Bereits seit dem Jahr 2000 gutschriftenwirksam; werden allerdings bis zur Verwertung bis 2008 kumuliert Der Handel mit Emissionsrechten

2.5. Konsequenzen und Chancen für Unternehmen Einführung des Emissionshandels ist eine große Herausforderung Speziell für Implementierung neuer Abläufe und Strategien Unternehmen aus der Energieerzeugung und –umwandlung Zertifikate werden zu einem entscheidenden Produktionsfaktor Der Handel mit Emissionsrechten

2.5. Konsequenzen und Chancen für Unternehmen Zusätzliche Zertifikatsbeschaffung durch: Börsen oder Broker JI und CDM Banking Kombination aus den Möglichkeiten Der Handel mit Emissionsrechten

2.5. Konsequenzen und Chancen für Unternehmen Viele Unternehmen haben in der Einführungsphase ein Kompetenzteam CO2 gebildet Aufgaben Meinungsbildung zur Entwicklung des Handelssystems Emissionsprognostizierung für das Unternehmen Aufbau eines CO2 Berichtssystem für interne und externe Zwecke Überführung der Unternehmensabteilung in ein Treibhausgasmanagementsystems Ansprechpartner zum Thema Emissionshandel Der Handel mit Emissionsrechten

2.5. Konsequenzen und Chancen für Unternehmen Laufender Informationsaustausch zwischen den vom Emissionshandel betroffenen Bereichen, wie: Produktion Einkauf/Handel von Emissionsrechten Vertrieb Datenmanagement Der Handel mit Emissionsrechten

Der Handel mit Emissionsrechten 3. Fazit „Lassen Sie uns alles daran setzen, dass wir der nächsten Generation, den Kindern von heute, eine Welt hinterlassen, die ihnen nicht nur den nötigen Lebensraum bietet, sondern auch die Umwelt, die das Leben erlaubt und lebenswert macht.“ Richard von Weizsäcker Der Handel mit Emissionsrechten

4. Literaturverzeichnis 1) Emissionhandel, Ökonomische Prinzipien, rechtliche Regelungen,und technische Lösungen für den Klimaschutz, Lucht, M. und Spangard, G., Berlin, Heidelberg, New York, 2005 2) www.Umweltbundesamt.de 3) www.emissionhandel-fichtner.de 4) http://images.umweltberatung.at/imggr/treibhauseffekt.gif 5) www.bmu.de 6) www.sfv.de 7) www.eex.de Der Handel mit Emissionsrechten