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Teil VI: Ergänzung: Strom- und Emissionshandel

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Präsentation zum Thema: "Teil VI: Ergänzung: Strom- und Emissionshandel"—  Präsentation transkript:

1 Teil VI: Ergänzung: Strom- und Emissionshandel
Energiewirtschaft Teil VI: Ergänzung: Strom- und Emissionshandel

2 Bisher haben wir uns mit den Grundlagen der Energiewirtschaft befasst
Bisher haben wir uns mit den Grundlagen der Energiewirtschaft befasst. Drauf aufbauend beschäftigen wir uns nun mit einem wichtigen Teilaspekt des liberalisierten Energiemarktes: den Grundzügen des Strom- und Emissionshandels. Obwohl seit 1998 ein gesetzlicher Rahmen besteht mit den leitungsgebundenen Energien Strom und Gas zu handeln, hat sich aber bisher noch kein bedeutender Gashandel herausgebildet, so dass nur der Stromhandel betrachtet wird. Ebenfalls wird auf die neuesten Entwicklungen im Emissionshandel eingegangen. Grundvoraussetzungen: Elektrische Energie unterscheidet sich von den meisten anderen Waren dadurch, dass sie praktisch nicht speicherbar und leitungsgebunden ist, also nur mittels Leitungen transportiert werden kann. Da aber die Leitungsnetze im Eigentum von EVUs sind und diese auch betreiben, muss ein System geschaffen werden, dass alle Marktteilnehmer einen freien, diskriminierungsfreien Netzzugang haben.

3 Folgende Grundelemente sind Voraussetzung:
Gesetzliche Rahmenbedingungen Regulierungsbehörde Entflechtung der Wertschöpfungsstufe „Netze“ von der Erzeugung und dem Vertrieb (Unbundling) Börse Independent Systemoperator Geregelter Netzzugang und –betrieb sowie transparente Entgeltbestimmung Messung und Abrechnung für alle genutzten Netzebenen (Briefmarke) Ausgleich von Netzverlusten Systemdienstleistungen (Spannungshaltung, Betriebsführung etc.) Einmalige Netzanschlusskosten Arbeit- und Leistungspreis

4 Die verschiedenen Spannungsebenen
Quelle: Zander et al., S. 27

5 Genutzte Netzebenen bei einer Ein-speisung auf höherer Spannungsebene
Quelle: Zander et al., S. 28

6 Ausländische Erzeuger
Marktteilnehmer Anbieter Verbundunter-nehmen Ausländische Erzeuger Weiterverteiler Eigenerzeuger Marktvolumen: Netto-Stromverbrauch (2003): 520 TWh Spotmarkt (2004): 60 TWh Terminmarkt (2004): 337 TWh Händler Börse OTC Broker Großkunden Weiterverteiler Bündelkunden Tarif Gewerbe sonstige Nachfrager

7 Produkte Physische Produkte:
Der Kunde hat die Auswahl zwischen unterschiedlichen Produkten und kann sich ein individuelles Strom-Portfolio zusammenstellen, z.B. für seine Grund- und Spitzenlast. Derivate: Im finanziellen Strom-handel wird statt der Ware das Preisrisiko mittels verschiedener Instrumente gehandelt.

8 Physische Produkte: Vollversorgung
Quelle: Zander et al., S. 47

9 Physische Produkte: Band- und Programmlieferung
Quelle: Zander et al., S. 48

10 Physische Produkte: Spotgeschäft
Quelle: Zander et al., S. 50

11 Spotpreise (2001 – 2004)

12 Spotpreise Dezember 2001 Dezember 2001

13 Zeitliche Abfolge des physischen Handels
Quelle: Gerke et al., S. 33

14 Kontraktarten bei Termingeschäften
Quelle: Zander et al., S. 57

15 Mögliche Handelsstrategien mit Call- oder Put-Optionen
Quelle: Zenke, S. 69

16 Emissionszertifikatehandel: Entwicklung der Welt-CO2-Emissionen
Quelle: Energy Information Administration 2004

17 Verpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll
* ** ** ** * Bis 2008 – 2012 * Mt = Mio. Tonnen Deutschland emittierte im Jahr 2004 energiebedingt ca. 834 Mio. Tonnen CO2

18 Rechtliche Rahmenbedingungen: EU-Burden-Sharing
* *

19 Rechtliche Rahmenbedingungen: Flexible Mechanismen
Quelle:

20 Joint Implementation (JI) und Clean Development Machanism (CDM)
Joint Implementation (JI) JI-Projekte sind Maßnahmen in anderen Industrieländern (Annex-I-Staaten), für die ebenfalls quantitative Emissionsziele im Rahmen des Kyoto-Protokolls gelten. Die Annex-I-Staaten der Klimakonvention können Projekte gemeinsam mit anderen Annex-I-Staaten durchführen, in deren Folge sich zusätzliche Emissionsreduktionen in dem Land ergeben, in dem das Projekt realisiert wird. Diese Reduktionen können dann auf das Reduktionsbudget derjenigen Partei aufgeschlagen werden, die das Projekt finanziert, während im Gegenzug das Emissionsbudget der Partei, bei der das Projekt realisiert wird, entsprechend belastet wird. Clean Development Mechanism (CDM) CDM-Projekte sind Maßnahmen in Entwicklungsländern für die keine quantifizierten Emissionsreduzierungsziele gelten. Industriestaaten führen Projekte gemeinsam mit Entwicklungsländern durch. Dabei werden Emissionsreduktionseinheiten generiert. Diese können dann auf das Emissionsbudget derjenigen Partei angerechnet werden, die das Projekt finanziert. Quelle:

21 Rechtliche Rahmenbedingungen: EU-Emissionshandel
3 1 2 € / t CO2 Quelle:

22 Erläuterungen 31.3.: Bericht gegenüber der Deutschen Emissions-handelsstelle über die Emissionen des Vorjahres (von einem Sachverständigen zertifiziert) 30.04.: Abgabe der Zertifikate für die Emissionen des Vorjahres Das Register für Emissionsrechte unterliegt der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (untersteht dem Bundes-Umweltministerium) 1 2 3

23 Rechtliche Rahmenbedingungen: Emissionszertifikatehandel
EU-Zertifikatehandel Gase: Nur CO2 Sektoren: 1. Energie: Verbrennungsanlagen > 20 MWth Mineralölraffinerien Koksöfen 2. Eisen und Stahl 3. Mineralindustrie (Zement, Glas, Keramik, etc.) 4. Papier und Zellstoffe 48 % aller CO2-Emissionen Strafe: 40 €/t CO2 Internationaler Emissionshandel Gase: CO2,, CH4, N2O, HFCs, PFCs, SF6 Sektoren: Alle Sektoren (inkl. Verkehr, Haushalte, …) Ausnahmen: Flugbenzin Militär teilweise Haushalte Strafe: 100 €/tCO2

24 Funktionsweise des Handels: Zuteilung von Emissionsrechten
Basisperiode 1. Handelsperiode 34.000 33.433 gemessene Emissionen [t CO2/a] 31.733 gemessene Emissionen [t CO2/a] 32.300 29.467 gemessene Emissionen [t CO2/a] Emissionsbudget = Mittelwert x Erfüllungsfaktor = t CO2/a x 97,65 % = t CO2/a 34.000 gemessene Emissionen [t CO2/a] gemessene Emissionen [t CO2/a] gemessene Emissionen [t CO2/a] 30.988 30.988 30.988 Zertifikat Zertifikat Zertifikat 2000 2001 2002 2005 2006 2007

25 Entscheidungskalkül der Unternehmen: Kosten der CO2-Vermeidung
Grenzkosten der Emissionsvermeidung [€/t CO2] Maßnahmen zur Emissionsvermeidung Vermiedene Emissionen [t CO2]

26 Maßnahmen der Unternehmen:
Die Vermeidungskostenkurve ist das Kernstück der unternehmerischen Klimaschutzstrategie Maßnahmen der Unternehmen: Ermittlung der Emissionen in dem Basisjahr Antrag zur Zuteilung der CO2-Emissionen einschließlich der zuver durchgeführten Early Actions Prognose zukünftiger Emissionen Ermittlung der Netto-CO2-Position Aufbau der Vermeidungskostenkurve Abschätzung der CO2-Zertifikatspreise Strategieentwicklung

27 Enscheidungskalkül der Unternehmen: Zertifikatekäufer
Grenzkosten der Emissionsvermeidung [€/t CO2] = Kosten für CO2-Vermeidung = Kosten für CO2-Zertifikate = Ersparnis durch CO2-Handel Zertifikate- preis Vermiedene Emissionen [t CO2] E* Ziel

28 Entscheidungskalkül der Unternehmen: Zertifikateverkäufer
Grenzkosten der Emissionsvermeidung [€/t CO2] = Kosten für CO2-Vermeidung = Gewinn durch CO2-Handel Zertifikate- preis Vermiedene Emissionen [t CO2] Ziel E*

29 Ermittlung der umzusetzenden Maßnahmen
Wird das Defizit vollständig durch eigene Maßnahmen ausgeglichen, so ergeben sich Gesamtvermeidungs kosten in Höhe von A. Wird die Differenz dagegen ausschließlich durch Zukauf von Emissionsberech tigungen ausgeglichen, so betragen die Kosten B. Beim Übergang von internen Vermeidungsmaßnahmen zum Zukauf von Emissionsberechti gungen am Schnittpunkt von Vermeidungskostenkurve und Kostengeraden für den Emissionsrechtezukauf ergeben sich bereits deutlich verringerte Gesamtvermeidungskosten in Höhe von C. Zur Ermittlung des Kostenoptimums sind die beiden Kostenkomponenten für die internen Maßnahmen und den Emissionsrechtekauf zur Gesamtkostenkurve zu addieren. Das Minimum der Gesamtkostenkurve gibt die kostenoptimale Kombination von internen Maßnahmen und Emissionsrechtekauf an. In diesem Beispiel ergeben sich dann Gesamtvermeidungskosten in Höhe von D

30 Prozess des Börsenhandels für Emissionsrechte
Quelle: Energie & Management 5/2005

31 Prozess des Börsenhandels für Emissionsrechte
Emissionszertifikate werden auf Konten bei der Deutschen Emissionshandelsstelle geführt Verkäufer und Käufer geben über die EEX Verkauf- und Kaufgebote ab Kommt ein Geschäft zustande, wird dieses über das Clearinghaus abgewickelt. Diese Institution fungiert als zentraler Kontrahent und übernimmt das Risiko der Vertragserfüllung Die finanzielle Erfüllung des Geschäftes erfolgt über die Mitglieder des Clearinghauses (die Clearing-Banken der Vertragspartner) Die Übertragung der Emissionsrechte erfolgt nicht direkt über die Konten der Vertragspartner sondern zentral über ein EEX-Konto bei der DEHSt)


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