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E-world of Energy Essen,

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Präsentation zum Thema: "E-world of Energy Essen,"—  Präsentation transkript:

1 E-world of Energy Essen, 13.-15.02.2002
Emissionshandel: Effizientes Instrument zur Emissionsminderung? Dr. Jürgen Engelhard Essen, den 14. Februar 2002

2 Klimaschutz - Ziele für Deutschland
100% Kyoto Gase CO2 -25,0% -21,0% CO2 Kyoto Gase CO2 1990 Basis 2005 nationales Ziel 2008/12 Kyoto Ziel

3 Treibhausgasemissionsminderung in Deutschland 1990-2000 in Mio.t
700 Treibhausgasemissionsminderung in Deutschland in Mio.t CO2-Emissionen 6-Kyoto-Gase - 15 % - 18,6 % 1201 397 982 337 - 33 % + 15 % 213 172 142 150 1990 2000 1990 2000 1990 2000 1990 2000 Industrie Kraft- und Fernheizwerke Straßenverkehr Deutschland gesamt

4 Realisierung der internationalen Klimaschutzziele - Angaben in Mio
Realisierung der internationalen Klimaschutzziele - Angaben in Mio. t CO2-Äquivalente/a - Emissionen EU : 4334 Emissionen D 1990: 1201 Minderungsziele Kyoto (2008/2012 gegenüber 1990) EU15: 347 davon D: 252 Minderungsziele Kyoto/COP 7 (nach Anrechnung Senken und 1% CDM) EU15: 286 davon D: 234 125 Noch erforderliche Minderung bis 2012 136 EU15: 113 davon D: 10 Quellen: 1) European Environment Agency (EEA), Kopenhagen, 2) Internationale Energie Agentur (IEA), zitiert in Ecoal, Hrsg. World Coal Institute, Ausgabe 40, Dezember 2001

5 Emissions Trading - Klimaschutz. - Angaben in Mio
Emissions Trading - Klimaschutz? - Angaben in Mio. t CO2-Äquivalente/a - Noch erforderliche Minderung in der EU bis 2008/2012 * EU15: 113 Deutschland: 10 136 Polen 1218 Russland Wachstumsfreiraum / „Zertifikatüberschuss“ Osteuropa bis 2008/2012 * bezogen auf den aktuellen Stand (Basis: zu letzt verfügbare Statistiken) Quellen: 1) European Environment Agency (EEA), Kopenhagen, 2) Internationale Energie Agentur (IEA), zitiert in Ecoal, Hrsg. World Coal Institute, Ausgabe 40, Dezember 2001

6 Instrumente des Klimaschutzes in Deutschland - Energiewirtschaft -
Ökosteuer Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEG) Steuerbefreiung für effiziente GuD-Anlagen Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) Freiwillige Vereinbarungen Bundesregierung - Wirtschaft - Selbstverpflichtung vom erweiterte Vereinbarung vom KWK-Vereinbarung vom (paraphiert)

7 Erfüllung der Kyoto-Ziele in Deutschland - Zwischenfazit -
Die eingeführten Instrumente entfalten Wirkung Die Zielerfüllung bis 2012 ist absehbar Deutschland hat Vorreiterrolle bei Zielerfüllung in Europa Das große Potential internationaler Projekte (JI, CDM, Senken) bisher ungenutzt  Neue Instrumente, wozu?

8 EU-Richtlinienvorschlag zum Emissions Trading vom 23.10.2001 Inhalte
Handelsraum: EU Beteiligung: für Anlagen in allen Mitgliedsstaaten obligatorisch Geltungsbereich: Feuerungsanlagen > 20 MWth, Mineralölraffinerien, Kokereien, Anlagen zur Herstellung und Verarbeitung von Metallen, Zement, Kalk, Glas, Keramik, Zellstoff, Papier und Pappe Basis der Regelung: Anlagenbezogene CO2-Emissionsobergrenzen (caps) als neuer Genehmigungstatbestand Handelsgegenstand: CO2-Emissionsberechtigungen (Einheit: 1 t CO2) Zuteilung: CO2-Emissionsberechtigungen durch Mitgliedsstaaten mit Aufsichtskontrolle durch EU-Kommission – bis 2007 kostenlos – bis 2012 offen Pönale bei Emissionsüberschreitung: – bis 2007 > 50 €/t CO2 – bis 2012 > 100 €/t CO2

9 EU-Richtlinienvorschlag zum Emissions Trading vom 23. 10
EU-Richtlinienvorschlag zum Emissions Trading vom Vergleich mit Kyoto-Protokoll Die vom Kyoto-Protokoll gewollte Flexibilisierung wird durch EU-Vorschlag ins Gegenteil verkehrt

10 EU-Richtlinienvorschlag zum Emissions Trading vom 23. 10
EU-Richtlinienvorschlag zum Emissions Trading vom Kritikpunkte Keine Berücksichtigung der freiwilligen Vereinbarungen keine Berücksichtigung unterschiedlicher Ausgangsbedingungen der Mitgliedsländer Beschränkung nur auf CO2 Einbeziehung nur der Branchen Energie, Eisen und Stahl, Papier und Pappe, Zement und Glas sowie Feuerungsanlagen größer 20 MW (lediglich 46 % der EU-weiten CO2-Emissionen) Keine Einbeziehung von Maßnahmen außerhalb der EU (Beitrittskandidaten, Joint Implementation, Clean Development Mechanism) Obligatorische Einführung für alle EU-Mitgliedstaaten ab 2005

11 Der EU-Vorschlag zum Emissions-handel führt zu
- Verdrängung der Kohle aus dem Strommarkt - Windfall-Profits für CO2-arme Brennstoffe, z.B. Erdgas, Kernenergie und Erneuerbare - Anstieg der Strompreise - Negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit - Vernichtung von Arbeitsplätzen in der Braun- und Steinkohlenindustrie Verlagerung von Arbeitsplätzen der energieintensiven Exportindustrie in Drittländer und dies alles: - obwohl Deutschland die Kyoto-Ziele ohne ET erreicht und - durch Brennstoffwechsel zu Gas global kaum eine Treibhausgasminderung erreicht wird

12 Folgen der EU-ET-Richtlinie für die Braunkohlen-Stromerzeugung
Braunkohlenstrom ist z.Zt. auf dem liberalisierten Markt konkurrenzfähig Die EU Kommission schätzt den CO2-Zertifikatspreis im angestrebten Emissions Trading auf 20 €/t CO2. 20 € / t CO2 hätte folgende Auswirkung auf den Strompreisvergleich €ct/kWh Preisanstieg bei 20 €/t CO2 2.0 0.7 2.5 Damit werden die Konkurrenzfähigkeit der Braunkohle massiv gefährdet und das Kraftwerkerneuerungsprogramm in Frage gestellt.

13 Ganzheitliche Betrachtung der Umweltverträglichkeit unerlässlich
Gewinnung Transport Umwandlung Verteilung Endnutzung Bohrloch/ Grube Pipeline/ Schiff/ Schiene Kraftwerk Netz Kunde Ausschnitts-betrachtung Wirkungsgrad  Jeder Prozessschritt ist mit Energieaufwand und Verlusten verbunden. Ganzheitliche Betrachtung Bereitstellungswirkungsgrad bB x  Die Bilanzgrenze „Wirkungsgrad Kraftwerk“ greift zu kurz, da dabei nur ein Element einer Kette bewertet wird. Zur ganzheitlichen Bewertung müssen auch Energieaufwand und Verluste vorgelagerter Prozessschritte miteingerechnet werden. Definition bB: bB = Bereitstellungsnutzungsgrad für die Bereitstellung (b) von Brennstoffen (B) (quasi „frei Kraftwerk“) W in Brennstoff innewohnende Energie KEA B Kumulierter Energieaufwand bB = =

14 Mindestanforderungen der deutschen Industrie an eine Europäische Emissions Trading Richtlinie*:
Priorität für den erfolgreichen Weg der freiwilligen Vereinbarungen Opt in/opt out-Klausel für Mitgliedsstaaten (Subsidiaritätsprinzip) Einbeziehung internationaler Treibhausgasminderungs- projekte (JI, CDM) Allokation nach dem Grandfathering-Prinzip / Anerkennung von Early Actions / Einbeziehung aller Kyoto-Gase Erprobung in einer ergebnisoffenen Pilotphase * BDI-Positionspapier zum EU-Richtlinienvorschlag


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