Die Individualförderungen 2013: Referentin: Irene Sacherer.

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 Präsentation transkript:

Die Individualförderungen 2013: Referentin: Irene Sacherer

Vergünstigungen für DienstgeberInnen LohnabgabenPersonenkreisHöheZuständige Behörde Dienstgeberbeitrag (DB) Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) Kommunalsteuer Begünstigte Behinderte 4,5% 0,36% 3% Finanzamt Betriebsstättenge meinde

Zuschüsse zu den Lohnkosten FörderungPersonenkreisFörderdauerFörderhöhe Entgeltbeihilfe Nur für Begünstigte Behinderte 1 Jahr bei Erst- bewilligung (jeweils) max. 2 Jahre bei Folgebewilligung 700 max. monatlich

Zuschüsse zu den Lohnkosten FörderungPersonenkreisFörderdauerFörderhöhe Arbeitsplatz- sicherungs- beihilfe Begünstigte Behinderte Passinhaber förderbar ab 30% 1 Jahr In Ausnahme- fällen: bis 5 Jahre 700 max.

Arbeitsplatzbezogene Förderungen FörderungPersonenkreisFörderdauerFörderhöhe Schulungs -kosten Begünstigte Behinderte Passinhaber förderbar ab 30% Ohne Belang Bis 100% für Arbeitslose mit Einstellungszusage Bei bestehendem DV : 100 % behinderungs- bedingt, 50 % zur Arbeitsplatzsicherung oder Verbesserung beruflicher Aufstiegschancen

Arbeitsplatzbezogene Förderungen FörderungPersonenkreisFörderdauerFörderhöhe Technische Arbeitshilfen Technische Arbeitshilfen für Blinde & Sehbehinderte Begünstigte Behinderte Passinhaber förderbar ab 30% Ohne Belang Kostenüber- nahme im Regelfall in voller Höhe bis zur Höchstförderung (BSB-Anteil pro Person, pro Förderfall)

Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit FörderungPersonenkreisFörderdauerFörderhöhe Zuschuss zur Existenz- gründung Begünstigte Behinderte Passinhaber begünstigbar ab 50% Ohne Belang Bis 50% der förderbaren Kosten, max (Stand 2013)

Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit FörderungPersonenkreisFörderdauerFörderhöhe Förderung für selbstständig Erwerbstätige und Land- wirtInnen Begünstigte Behinderte Passinhaber begünstigbar ab 50% EinzelunternehmerInnen (ohne Bilanzierungspflicht oder von dieser befreit) oder als landwirt- schaftliche Betriebs- führerInnen (beschäftigen ausschließlich Familien- mitglieder oder führen den Betrieb gemeinsam) Höchstens 6 Monate Mögliche Wieder- holung bei gleichbleibenden Voraussetzungen pauschal in Höhe der monatlichen Ausgleichstaxe, Verdoppelung bei Vorliegen besonderer Gründe (z. B. Gefährdung des Unternehmens durch behinderungs- bedingte Abwesen- heiten und dafür notwendige Einstellung einer Ersatzkraft )

Verbesserung der Barrierefreiheit von Betrieben FörderungPersonenkreisFörderdauerFörderhöhe Investive Maßnahmen Nur für Betriebe unter 50 DN Wenn nicht durch materialrechtliche Vorschriften vorgegeben Keine Neubauten und General- sanierungen (Antrag vor Realisierung notwendig) Ohne Belang max

Einschränkungen des förderbaren Personenkreises und der Fördervergabe : Folgende Rechtsträger können keine Zuschüsse zu den Lohnkosten erhalten: Der Bund Die Länder Träger öffentlichen Rechts, die selbst Träger der Rehabilitation sind (z.B. Sozialversicherungsträger, Arbeitsmarktservice) Städte und Gemeinden, soweit sie mehr als 400 Dienstnehmer/innen beschäftigen Politische Parteien und Parlamentsklubs

Einschränkungen des förderbaren Personenkreises und der Fördervergabe : Diese genannten Rechtsträger erhalten arbeitsplatzbezogene Förderungen (technische Arbeitshilfen, Adaptierung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Schulungskosten) nur: bei Begründung eines neues Arbeitsplatzes und bei Vorliegen eines Grades der Behinderung von mind. 70.vH oder bei Vorliegen einer schweren Sinnesbehinderung

Einschränkungen des förderbaren Personenkreises und der Fördervergabe : gesetzliche Interessensvertretungen private Rechtsträger, die sich auch über Holdingkonstruktionen zur Gänze im Eigentum einer Gebietskörperschaft befinden bei Vorliegen eines Grades der Behinderung von mind. 70 v.H. bei Vorliegen einer schwerwiegenden Sinnesbehinderung

Förderungen 2013 Infos unter Infos unter Danke für Ihre Aufmerksamkeit !