Der rechtliche Rahmen für die Gemeindestrukturreform in der Steiermark Bgm. Ernst Gödl Gemeinde Zwaring-Pöls Fusionsgemeinde: Marktgemeinde Dobl FLGÖ Steiermark.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Dr.Handl - Politische Bildung
Advertisements

Das steirische Netzwerk der Gesunde Gemeinden
Rechtsstaatsprinzip Öffentliches Wirtschaftsrecht I
II. Verfassungsrechtliche Grundlagen
Prof. Dr. Jutta Stender-Vorwachs LL.M.
Verhältnis von Mitgliedstaaten, Regionen und EU
Leitbild des Staatlichen Schulamtes Weimar - Wir gestalten, wir fördern und wir sichern die Bildungsregion Weimar / Weimarer Land - Unser Motto: Was müssen.
Aufgaben in der beruflichen Bildung und Funktionen
Bescheid – Widerspruch
Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Finanzierung von Fundraising Wo kommt das Geld fürs Fundraising her? Referent: Kai Fischer Dresden, 9. Sept
Unsere Ziele: Stabile Eigenversorgung aller Rehfelder mit Energie und Wärme Eine sozialverträgliche, preisgünstige und unabhängige Alternative zu den.
33. Wirtschaftsakademikertag: „Vorschläge zur Strukturreform“
Sozialgerichtsbarkeit
Grundsätze des Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit der Verfügung
#Selbstregulierung Dr. Carlo Piltz, 2013.
5 Jahre BehiG Rückblicke & Ausblicke
Juristenausbildung und juristische Berufe in Deutschland
Bescheidprüfung, Art 144.
3. Energierechtstag 11. April 2013.
Proseminar Grundzüge der Rechtwissenschaft I
Entwurf 2005, aber: Kompetenz des Bundes ? Neuwahl 2005
Innovative Präventionsstrategien zum Fahrraddiebstahl Agenda Vortragende/r 10:00Begrüßung – Vorstellung der AgendaGudrun Uranitsch, FGM 10:15 Fahrraddiebstahl.
Toleranz leben.
Gemeindestrukturreform
Gebietsreform Anliegen der Regionalverbände Sep Cathomas, Die Regionen GR GV BVR – – Gebietsreform – Anliegen der Regionalverbände.
Gemeindezentrierte gesundheitsfördernde Alterspolitik
Aufbau und Betrieb eines BGM-Systems aus Beratersicht,
Referatsleiterin Gesundheitspolitik, BAG SELBSTHILFE
Workshop 3: Impulse für leichtere Anerkennungsverfahren aus Sicht eines Bundeslandes Anerkannt!-Fachtagung , Graz Mag. a Edith Zitz.
Fachabteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau
Daniel Habegger, lic. phil., Public Affairs, FSP MV VSP Was bietet die FSP ihren Mitgliedern ? 2. Welchen Stellenwert hat der VSP als Kantonalverband?
法學德文名著選讀(一) Lektion 2 Text 2
Einführung in das Staatsrecht PD Dr. Martin Kment, LL.M.
Veränderung des Gesundheitsmarktes Bern durch Spitalliste 2012 aus rechtlicher und ökonomischer Sicht Grossratsfrühstück vom 7. Juni 2012, Casino Bern.
Gewaltsysteme und Systemgewalten
Schweizer Gesetzgebung und Richtlinien zur Zugänglichkeit von Websites www-Workshop 2004 – Accessibility ETHZ/Uni Zürich, 21. September 2004 Dr. A. Rieder,
Umweltpolitik.
Besucherinformation Niederösterreichischer Landtag Karl Lengheimer Direktor des Niederösterreichischen Landtages.
Klausurenkurs Verfassungsrecht
Herzlich Willkommen!. und Unsere Kooperation (Franziska Schwabe)(Philipp Reichenbach)
Aufbau der Rechtsordnung
Niederrheinischer Pflegekongress 25./
Rechtsordnung und Rechtsschutz
Die Praxis des Asylrechts zwischen Gesetzesanwendung und Gnadenakt
STAATSAUFBAU DER BRD - das Grundgesetz trat am in Kraft
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Jahrestagung2007 Bewegung – Gesundheit - Lebenswelt 26. – 28. September 2007 in Hamburg im Rahmen des 18. Sportwissenschaftlichen Hochschultags der Deutschen.
Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, Anlagenreferat, Mag. Klaus Ebner Wildbachbegehungen Rechtsgrundlagen und Konsequenzen der Nichtdurchführung.
Partizipation junger MigrantInnen gestalten
Ursachen, Formen, Ziele Elisabeth, Jenny, Rosa
1. Demokratiekonferenz in der VG Saarburg 29. Mai 2015.
BM.I 23. Fachtagung des FLGÖ - Steiermark 3. November 2015 Grosinger 1.
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss ● Grundsätze wirksamer und verlässlicher ● Sozialleistungssysteme (2015/SOC 520) ● Berichterstatter: Prof.
Inhalt Warum FAIRTRADE-Gemeinden? Projektentstehung
Inhalt Warum FAIRTRADE-Gemeinden? Projektentstehung 5 Ziele einer FAIRTRADE-Gemeinde FAIRTRADE Towns international FAIRTRADE-Gemeinden in Österreich Fragen?
Darf ich mich kurz bei Ihnen vorstellen?
Gesprächsrunde zu § 13b UStG
1 Symposium Der K(r)ampf um das Recht in der Schule
Das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG)
Der Zerfall der UdSSR und das Ende des Kalten Krieges.
Was sagt das Grundgesetz über unsere Verwaltungsordnung aus? (Teil 1)‏
Repetitorium Öffentliches Recht FS 20121Prof. Dr. Markus Schefer Repe Öffentliches Recht FS 2012 Prof. Dr. Markus Schefer.
2. Teil Grundsätzliche Aufgaben Erhaltung der Eigenständigkeit der Gemeinde und der Leistungsfähigkeit der Verwaltung, d.h. auch Zusammenarbeit.
Wie kontrollieren Institutionen Wissenschaft? Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Steuerung Dr. Michael Stückradt Kanzler der Universität zu Köln.
Gemeindeorganisation Gemeindeamt (Magistrat) Gemeinderat Bürgermeister Gemeinde- vorstand avw5.
Repetitorium im öffentlichen Recht
Begehung von Wildbächen Rechtsgrundlagen Horst Fischer.
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
 Präsentation transkript:

Der rechtliche Rahmen für die Gemeindestrukturreform in der Steiermark Bgm. Ernst Gödl Gemeinde Zwaring-Pöls Fusionsgemeinde: Marktgemeinde Dobl FLGÖ Steiermark Schloss Laubegg Bgm. Ernst Gödl

Der verfassungsrechtliche Rahmen Gemeindeverfassungsnovelle 1962 Aufgabe des Bundesverfassungsgesetzgebers: ein Minimum von Kompetenzen der Gemeinde zu instituieren den eigenen Wirkungsbereich gegen Angriffe der Bundes- und Landesgesetzgebung und der vollziehenden Gewalt zu schützen der Gemeinde die Möglichkeit zu geben, jede Verletzung des Selbstverwaltungsrechtes in einem Prozess zu verteidigen. FLGÖ Steiermark Schloss Laubegg Bgm. Ernst Gödl

Der verfassungsrechtliche Rahmen Selbstverwaltung >> Personal >> Finanzen Einheitsgemeinde >> Verbände Bestandsgarantie >> Garantie der Institution FLGÖ Steiermark Schloss Laubegg Bgm. Ernst Gödl

Die Gebietsreform 3Wege: 1)Freiwilliger Zusammenschluss 2)Gesetzliche Verfügung mit konsensualer Umsetzung 3)Gesetzliche Verfügung mit Kampfmaßnahmen FLGÖ Steiermark Schloss Laubegg Bgm. Ernst Gödl

Rechtsschutz für Gemeinden Beschwerdelegitimation >> Gemeinde als höchstpersönliches Recht >> Gemeindemandatare >> NICHT: Bevölkerung 2 Wege zum VfGH >> Individualantrag >> Bescheidbeschwerde FLGÖ Steiermark Schloss Laubegg Bgm. Ernst Gödl

Rechtsschutz für Gemeinden Verfassungsrechtliche Schranken >> Gleichheitssatz >> Grundsatz der Verhältnismäßigkeit FLGÖ Steiermark Schloss Laubegg Bgm. Ernst Gödl

Die Rechtsfolgen der Gemeindegebietsreform Regierungskommissär >> 2 Instanzen Überleitung von Bescheiden Überleitung von Verordnungen >> Untergang der Teilrechtsordnung >> übertragener – selbständiger Wirkungsbereich >> Fehlerkalkül FLGÖ Steiermark Schloss Laubegg Bgm. Ernst Gödl

Die Rechtsfolgen der Gemeindegebietsreform Zusammenfassend kann nunmehr gesagt werden, dass nach bestehender Rechtslage Veränderungen der Gemeindestruktur eines Bundeslandes Folgen zeitigen, die für die Rechtswissenschaft grotesk anmuten und für die Rechtspraxis kaum zu lösende Probleme schaffen. Dies ist die Folge des Umstandes, dass man bei Ausarbeitung und Aushandlung der Gemeindeverfassungsnovelle 1962 die Frage der Vereinigung von Gemeinden hat unter den Tische fallen lassen.... Die Praxis kann sich freilich damit behelfen, dass sie sich, gestützt auf die Institution der Rechtskraft, bei Erlassung von individuellen Rechtsakten über die Rechtslage hinwegsetzt. Aber das ist auch nur eine Notlösung und keine Bereinigung des Problems. Eine solche kann nur durch eine Novellierung der Bundesverfassung bewirkt werden. Prof. Dr. Gerhart Wielinger, ÖGZ 1976 FLGÖ Steiermark Schloss Laubegg Bgm. Ernst Gödl

Die Rechtsfolgen der Gemeindegebietsreform Regierungskommissär >> 2 Instanzen Überleitung von Bescheiden Überleitung von Verordnungen >> Untergang der Teilrechtsordnung >> übertragener – selbständiger Wirkungsbereich >> Fehlerkalkül Überleitung von Vermögen >> Gemeindeteilung? FLGÖ Steiermark Schloss Laubegg Bgm. Ernst Gödl

Die Gemeindestrukturreform in der Steiermark Die Gemeinde im Spannungsfeld: Staatliche Behörde – lokale Lebenswelt Landespolitik - Gemeindepolitik Tradition – Zukunft FLGÖ Steiermark Schloss Laubegg Bgm. Ernst Gödl Danke für die Aufmerksamkeit!