Bürgerinitiative „Kulturgut Herzogpark“ München im April 2013

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Bürgerinitiative „Kulturgut Herzogpark“ München im April 2013 zur Petition an den Bayerischen Landtag Kurzvorlage Villa Kolbergerstraße 5

Inhalt Das Anliegen der Bürger - Sorge und Ziele - Hintergrund Aktueller Sachverhalt Örtlichkeit Objekt Kolbergerstraße 5 Maßnahmen und Unterstützer Bewertung und Appell Anhang - Petition an den Bayerischen Landtag Verlautbarungen soweit zugänglich Pressestimmen - 2 -

Das Anliegen der Bürger - die Sorge - Auch in München verlieren historisch gewachsene Viertel mehr und mehr ihr Gesicht. Alte Bausubstanz verschwindet, Baumbestand und Grünflächen weichen der um sich greifenden Nachverdichtung in Luxusqualität. Das kulturelle Leben verliert an Bedeutung; Restaurants und Läden fehlt die wirtschaftliche Grundlage, einige schließen; langsam aber sicher geht die Seele dieser Viertel verloren. Auch in Bogenhausen – dem Herzogpark – verschärft sich diese Entwicklung seit Jahren, und zwar mittlerweile so greifbar, dass man darüber spricht! das bedeutet: sich aktiv mit dieser Entwicklung auseinanderzusetzen, Informationen auszu-tauschen, sich auch um die Historie des Viertels zu bemühen, Entscheidungen auf ihre Sinnhaftigkeit hin zu überprüfen und gegen sie vorzugehen, wenn es notwendig erscheint. Thomas Mann nannte dieses Viertel mit seinem Gartenstadtcharakter, der lockeren Bebauung, der Ästhetik seiner Gebäude, den großzügigen Grünflächen und dem altem Baumbestand zu Recht einen „Zaubergarten“. Viel davon hat er eingebüßt durch den Krieg und durch unsensible Bebauung der letzten Jahrzehnte. Den Rest gilt es zu verteidigen Den Rest gilt es zu verteidigen! - 3 -

Das Anliegen der Bürger - die Ziele - Die Thematik ist nicht neu: Schon in den 70er Jahren gab es eine Bürgerinitiative mit ähnlichen Anliegen, an der Spitze prominente Bürger des Herzogparks wie Erich Kästner, Carl Hanser und Ernst Hürlimann. Heute spielt das BlfD eine andere Rolle als damals. Gründung der Bürgerinitiative „Rettet den Herzogpark“ 197.. Gründung der Bürgerinitiative “Kulturgut Herzogpark“ 2013 Ziele „Ausarbeitung eines Erhaltungs- und Entwicklungsplanes für Altbogenhausen / Herzogpark Verhinderung der Intensivbebauung und Erhaltung des Gartencharakters. Begrenzung der Tiefgaragen, Förderung eines Baumschutzgesetzes Unterstützung des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege bei der Durchsetzung des neuen Denkmalpflege-Gesetzes („Ensembleschutz“) Zusammenarbeit mit anderen Bürgerini- tiativen; Gründung einer Bürgerinitiative für ganz Bogenhausen“ Erhalt des städtebaulichen und atmos-phärischen Charakters des Herzogparks = Bewahrung des „Kulturguts Herzogpark“ Verhinderung weiterer inadäquater und unsensibler Nachverdichtung und Gentrifizierung; Erhalt der Grünflächen und Stärkung des Baumschutzes Erhalt/Wiedererrichtung des Denkmal-schutzes von Gebäuden und Ausbau des Ensembleschutzes Zusammenarbeit mit anderen Bürger-initiativen (Denkmalnetz Bayern, Bündnis Gartenstadt München) ak-tuell - 4 -

Hintergrund - aktueller Sachverhalt - Aberkennung der Denkmaleigenschaft der 1923 erbauten Walmdachvilla, Kolberger-straße 5 Bogenhausen*) im Januar 2013 durch das Landesamt für Denkmalpflege**) aufgrund des Antrags einer Investorenfirma, die nach Abriss der Villa und einer bereits ungenehmigt begonnen Ausdünnung des umfangreichen Baumbestandes (50-100-jährige Laubbäume) den Neubau eines 4-5 stöckigen Wohntrakts mit 15 Einheiten plant. Die Aberkennung erfolgte…. Erfolgten die – als weniger erheblich beurteilten - Veränderungen samt und sonders in Abstimmung mit dem BlfD, wobei Maßnahmen zu steuerlichen Abschreibungen führten, die jetzt als Gründe für die Aberkennung fungierten. laut UD und dem damals beauftragten Architekten laut BlfD aufgrund „erheblicher Veränderungen“ im Innern der Villa seit den 80ger Jahren, die ohne Abstimmung mit dem BlfD durchgeführt worden seien. Transparenz konnte in diesem Punkt bisher nicht erzielt werden. *) abgekürzt Ko5 **) abgekürzt BlfD - 5 -

Hintergrund - Örtlichkeit - Im Kerngebiet des „Herzogparks“, den Straßenzügen Mauerkircherstraße, Herzogparkstraße, Kolbergerstraße und Pienzenauerstraße, finden sich – wie der Bayernviewer denkmal zeigt (www.denkmal.bayern.de/) – zahlreiche denkmalgeschützte Häuser. Namhafte Architekten sind hier vertreten und kennzeichnen den reichen Baustil der ersten baulichen Erschließungsphase des Herzogparks (ab 1900). Es ist nicht zu übersehen, dass die damals entstandenen Gebäudegruppen als solche auch konzipiert waren. Sie fügen sich harmonisch zu einem Gesamtensemble Herzogpark zusammen (bisher nicht geschützt). Herzogpark Mauerkircherstraße Pienzenauerstraße Thomas-Mann-Allee Kolbergerstraße Ko5 Bekannte Architektennamen *) prägen aber auch die zweite Bauphase des Herzogparks, die durch den Ersten Weltkrieg unterbrochen, um 1920 beginnt. Ihr Baustil ist schlichter und eher sachlich – entsprechend der Weimarer Zeit. So auch die Villa Kolbergerstr. 5, die mit ihrem (mittlerweile üppigen) Garten ein typisches Beispiel der Gartenstadtarchitektur des frühen Herzogparks darstellt. Denkmalschutz: rötlich eingefärbte Häuser *) von denen teilweise nur noch wenige Bauwerke erhalten sind, so auch bei Ko5 - 6 -

Hintergrund - Objekt Ko5, der Zustand - Seit Einführung der sog. „Denkmallisten“ (1973) war Ko5 verzeichnet. Der Außenbereich des sog. „Veranda-Aufbauhauses“ entspricht auch heute noch weitgehend dem Originalzustand: Erhalten: Windfangtür, Tür im Dachgeschoss, Treppe, originaler Dachstuhl erhalten aufgrund der Besonderheit, dass ihn der Erstbesitzer mit Terpentin tränken ließ - Entfernung von 2 nicht tragenden Wänden, Türen u. Türstöcken Erneuerung des Holzbodens, von Deckenbalken und einiger Türen soweit vom Termitenbefall betroffen, Einbau von Bädern und Küche.* Erhalten: Walmdachvilla, Garage, Hühnerstallgebäude Fassade mit ursprünglichem Kalk-Sand-Putz, originale Haustür Erneuert der Dachdeckung mit originalgetreuen Biber- schwanz-Dachziegeln - Erweiterung des Wintergartens mit Erlaubnis des BlfD Innenbereich: Transparenz: Welche baulichen Veränderungen mit bzw. ohne Genehmigung erfolgten, läßt sich ohne Akteneinsicht nicht eindeutig und nachvollziehbar klären (widersprüchliche Informationen). *Im Denkmalschutzgesetz (DSG) ist ausdrücklich festgelegt, dass die ursprüngliche Bestimmung des Objektes in jedem Fall sichergestellt bzw. anzustreben ist = das bedeutet in diesem Fall „wohnen“, und das wiederum außer der Gebäudesicherheit auch zeitgemäße Hygieneverhältnisse etc. - 7 -

Maßnahmen Der Verlust der Denkmaleigenschaft der Kolbergerstraße 5 und die akute Abrissgefahr für das Gebäude setzte eine Reihe von Aktivitäten in Gang Kontakt-aufnahme zum Bezirks-ausschuss 2 Petitionen an den Bayerisch. Landtag Kontaktie-rung der Denkmal-schutzbe-hörden Landesamt für Denkmalpflege Untere Denkmalschutzbehörde Öffentlichkeitsarbeit: Internetauftritt, Pressearbeit, Briefe und Gespräche Begleitende Unterschriftensammlung (auch auf www.change.org) www. kulturgutherzogpark.de, http://www.change.org/de/Petitionen/rettet-die-villa-kolberger-5 www.facebook.com/villa.kolberger5, vernetzt mit www.denkmalnetzbayern.de, www.gartenstadt-muenchen.de - 8 -

Anfrage an den Bezirks-ausschuss BA 13 Unteren Denkmal-schutz-behörde Maßnahmen und Unterstützer - Adressaten / Anträge / Inhalte / Reaktionen - Einstimmiger Beschluss des Antrags: Das BlfD wird gebeten, die Gründe für die Streichung Ko5 von der Denkmalliste darzulegen Die Lokalbaukommission wird aufgefordert den Vorbescheid bzw. seine Bearbeitung auszusetzen, die Abrissgenehmigung bis zur Klärung des Sachverhalts nicht zu erteilen Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, beim BlfD die Wiederfeststellung der Denkmaleigenschaft des Anwesens Ko5 zu fordern. Begründung: Städtebauliche Bedeutung der Villa; Fragwürdigkeit des Verfahrens und der Entscheidung des BlfD; eine Nachfrage bei der Unteren Denkmalschutzbehörde (UD) ergab, dass das BlfD ohne deren Einschaltung wegen unwesentlicher Veränderungen am Bestand die Villa Ko5 aus dem Denkmalsschutz entlassen hatte.* Folgende Punkte zeichnen sich ab: Das UD (aus Termingründen im Begutachtungstermin nicht vor Ort) bedauert die Aberkennung der Denkmaleigenschaft (darüber „sehr unglücklich“) und „appelliert vehement“ an das BlfD, seine Entscheidung zu überdenken! Anmerkung zur Transparenz: was die Unterlagen zum Genehmigungsverfahren betrifft, bleiben die Informationen mehrdeutig. Dem BlfD liegt offenbar nichts vor, wohl aber der UD als Entscheidungsinstanz. Eindeutige Rückschlüsse über den Inhalt der Anträge sind bisher nicht möglich. Reaktion + Anfrage an den Bezirks-ausschuss BA 13 Januar/Fe-bruar 2013 Anfang Februar Stellung-nahme der Unteren Denkmal-schutz-behörde + - 10 - *) das ist insofern verwunderlich, als der Vollzug des Denkmalschutzgesetzes bei der Unteren Denkmalschutzbehörde liegt

Petition an den Bay-erischen Landtag Maßnahmen und Unterstützer - Adressaten / Anträge / Inhalte / Reaktionen - Zentrale Ziele: Wiederherstellung der Denkmaleigenschaft von Ko5 und Wiederaufnahme in die Denkmalliste (Bayerischer LT, BlfD) Errichtung eines Ensembleschutzes für die umliegende historischen Gebäudegruppe unter Einbeziehung von Ko5, was in der Konsequenz die Errichtung eines „Ensembleschutzes Herzogpark“ nahelegt (LT, BlfD) Bis zur Klärung Aussetzung des lfd. Abrissgenehmigungsverfahrens und des Baugenehmigungsverfahrens; Baumschutz (Stadt München) Reaktion noch offen Petition an den Bay-erischen Landtag März 2013 Begründungen: Mangelnde Transparenz wesentlicher Punkte des Verfahrens aufgrund sich widersprechender Informationen hinsichtlich der Genehmigung einzelner Veränderungen Vernachlässigung der Denkmalwürdigkeit des Äußeren und damit Missachtung der städtebaulichen und zeitgeschichtlichen Bedeutung der Villa Ko5 bei gleichzeitiger Überbewertung des eher bescheiden konzipierten Inneren, das somit zum Ausschlusskriterium avanciert, (obwohl die Villa über 40 Jahre als Ganzes auf der Denkmalliste aufgeführt war und nicht in Teilen).* Mangelnde Berücksichtigung des Ensemblecharakters der baulichen Umgebung, die „reihenweise“ denkmalgeschütze Häuser erkennen lässt. Ko5 ist zweifellos Teil eines Ensembles und kann (wie die übrigen Bauten!) nicht isoliert betrachtet werden. - 9 - *) dabei bleiben Teile / Besonderheiten des Inneren unberücksichtigt wie der Dachstuhl, der aufgrund seiner Terpentinbehandlung im Original erhalten ist.

- Maßnahmen und Reaktionen Entscheidung des BlfD Pressemitteilung: Bestätigung der Entscheidung Begründung Der „entscheidende Denkmalwert“ des Gebäudes sei von Anfang an nicht das Äußere gewesen, sondern die „gut erhaltene Innenausstattung“. Die Überprüfung des Denkmals im Jahr 2012 (?) ergab „gravierende Veränderungen seit 1981“. Der „Verlust entscheidender Denkmalwerte“ führte zur Entfernung von der Denkmalliste. Für „die Beseitigung der Denkmalwerte liegt keine Genehmigung vor“.* Unter diesen Voraussetzungen den Denkmalschutz aufrecht zu erhalten „würde eine Ungleichbehandlung von Denkmaleigentümern darstellen und das Signal geben, dass erhebliche bauliche Veränderungen…die Denkmaleigenschaft nicht berühren (Präzedenzfall).“ Hinweis: Die Landeshauptstadt München kann Bauwerke unabhängig von ihrer Denkmaleigenschaft als „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ deklarieren. Eine entsprechende Anfrage an Stadtbaurätin Prof. Dr. Elisabeth Merk ist bereits ergangen. - Entscheidung des BlfD Anfang April * Die DU bestreitet das. - 11 -

Bewertung und Appell: Die Begründung des BlfD hat beklemmenden Charakter Erhaltung von (Bau)Denkmälern gehört zum Wesen des Denkmalschutzes. Daher obliegt es der Behörde bei widerrechtlichen Eingriffen in die Denkmalsubstanz, „Wiederherstellung“ anzuordnen (DSG V Art.15) - und so dem zentralen Ziel des Denkmalerhalts gerecht zu werden. Im vorliegenden Fall wird umgekehrt verfahren: die vorgenommenen Veränderungen (deren Widerrechtlichkeit unbewiesen) führen nicht zur Forderung nach Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, sondern beenden den Denkmalschutz des Objekts insgesamt. ein fatales Signal……… und eine Entscheidung, die effektiv das Zeug zum (negativen) Präzedenzfall hat zumal das Beharren des BlfD auf seiner Entscheidung mit der Vermeidung eines Präzedenzfalls begründet wird. Das Gegenteil ist der Fall. Jedem Denkmaleigentümer, der diese Eigenschaft als „hinderlich“ erlebt, wird der Weg gewiesen: Nach ungenehmigten Eingriffen in die Bausubstanz besteht berechtigte Hoffnung auf die Entlassung aus dem Denkmalschutz – zumal für Investoren. Dieses Beispiel wird Schule machen, Öffentlichkeit ist bereits hergestellt. Lassen Sie es nicht so weit kommen, unterstützen Sie das berechtigte Anliegen der Bürger im Herzogpark! - 12 -

Anhang Petition an den Bayerischen Landtag Verlautbarungen soweit zugänglich Pressestimmen - 13 -

Anhang Petition an den Bayerischen Landtag Verlautbarungen soweit zugänglich Pressestimmen Anhang

Anhang Petition an den Bayerischen Landtag Verlautbarungen soweit zugänglich Pressestimmen Anhang

Anhang