„Auch wir haben nix zum verschenken“

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 Präsentation transkript:

„Auch wir haben nix zum verschenken“ Steuertipps für Senioren „Auch wir haben nix zum verschenken“

Steuertipps für Senioren „Arbeitnehmerveranlagung“ – L 1 5 Jahre rückwirkend (bis 2008) Voraussetzung: es wurden Steuern bezahlt (keine „Negativsteuer“) freiwillig/Pflicht

Steuertipps für Senioren Pflichtveranlagung mehrere Pensionen, gleichzeitig Pension nicht das gesamte Kalenderjahr Pension + weitere Bezüge (z.B. Vermietung, Nebentätigkeit, ….) – Freibetrag Euro 730,--/Jahr, E 1 Aufforderung Finanzamt Frist: (Antrag verlängerbar) bis 30. April des Folgejahres (Papierform) bis 30. Juni des Folgejahres (online)

Steuertipps für Senioren Was ist ansetzbar? Werbungskosten Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen  reduzieren Steuerbemessungsgrundlage Absetzbeträge:  reduziert Steuer

Steuertipps für Senioren Sonderausgaben grds. wer zur Zahlung verpflichtet war außer Versicherungen, Wohnraumschaffung/-sanierung und Kirchenbeitrag auch für Ehepartner/Kinder Abflussprinzip im Jahr der Zahlung, z.B. Kirchenbeitrag 2012, 2013 bezahlt: Ansatz 2013 Topfsonderausgaben (Höchstbetrag/Einschleifung) Sonderausgaben (Höchstbetrag oder unbeschränkt)

Steuertipps für Senioren „Topfsonderausgaben“ Freiwillige Personenversicherungen z.B. Unfallversicherung, Krankenzusatzversicherung, Pflegeversicherung, Lebensversicherung Wohnraumschaffung, Wohnraumsanierung Renten, dauernde Lasten (wenn nicht Betrieblich oder Werbungskosten)

Steuertipps für Senioren Wohnraumschaffung rückbezahlte Darlehen (Zinsen und Tilgung) bezahlte Beträge aus Eigenmittel 8-jährig gebundene Beträge an Bauträger für Errichtung von Eigenheimen/Eigentumswohnungen zwei Drittel muss eigenen Wohnzwecken dienen nur Schaffung (Herstellung), nicht für Kauf (außer wenn Darlehen vom Verkäufer übernommen werden)

Steuertipps für Senioren Wohnraumsanierung Instandsetzung (energiesparende Maßnahmen) Herstellungsaufwendungen von befugten Unternehmern Instandsetzung: Nutzwert wird wesentlich erhöht Nutzungsdauer wesentlich verlängert z.B.: Austausch Fenster, neue Eingangstüre Herstellung: z.B. erstmaliger Einbau Zentralheizung, Versetzen Wände, Türen … Nicht begünstigt: laufende Reparaturen, Ausmalen, Neuanstrich Fassade ….

Steuertipps für Senioren Topfsonderausgaben zusammengezählt ansetzbar: max. Euro 2.920,--, davon ¼-tel (Euro 730,--) (Alleinverdiener/Alleinerzieher – Euro 5.840,--, mind. 3 Kinder: Euro 1.460,--) bis Einkommen von Euro 60.000,-- zw. Euro 36.400,-- und Euro 60.000,-- „Einschleifung“ Pauschale – Euro 60,-- Nachversteuerung: Personenversicherung, Wohnraumschaffung

Steuertipps für Senioren Sonderausgaben Kirchenbeitrag ab 2012 – Euro 400,--, ab 2009: Euro 200,-- Steuerberatungskosten (unbegrenzt) Spenden Forschungsspenden humanitäre Spenden (Liste) ab 2012: Umwelt-, Natur- und Artenschutz Tierheime, freiwillige Feuerwehren max. 10 % der Einkünfte (ab 2012 Eink. lfd. Jahr)

Steuertipps für Senioren Außergewöhnlichen Belastung außergewöhnlich höher als jene der Mehrzahl der Steuerpflichtigen zwangsläufig tatsächlich, rechtlich, sittlich (nicht freiwillige Kostentragung) wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Selbstbehalte

Steuertipps für Senioren Unterhaltsleistungen grds. keine außergewöhnlichen Belastungen an Kindern: Kinderabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag an Ehegatten: nur iZm Krankheit oder Behinderung nur wenn Ehepartner dafür das steuerliche Existenzminimum verwenden müsste

Steuertipps für Senioren außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt Begräbniskosten Krankheitskosten Selbstbehalte: € 7.300,-- 6 % € 7.300,-- bis € 14.600,-- 8 % € 14.600,-- bis € 36.400,-- 10% mehr als € 36.400,-- 12 % ohne Selbstbehalt Katastrophenschäden Behinderung ausw. Berufsausbildung Kinder Kinderbetreuungskosten

Steuertipps für Senioren Begräbniskosten nicht im Nachlass gedeckt Begräbnis max. € 4.000,-- + Grabstein - € 4.000,-- (Blumen, Kränze, Totenmahl, Beleidsdanksagungen ….) höher: Nachweis Zwangsläufigkeit (z.B. Überführungskosten) nicht: Trauerkleidung

Steuertipps für Senioren Krankheitskosten (ohne Behinderung) Arzt und Krankenhaushonorare (minus Ersatz Krankenkasse) Fahrtkosten Arzt/Krankenhaus Zuzahlung Kuraufenthalt Rezeptgebühren, Medikamente, Brillen, Heilbehandlungen, Zahnersatz, ….

Steuertipps für Senioren Behinderung Steuerfreibetrag (ab 25 % Behinderung) es darf kein Pflegegeld, Blindenzulage bezogen werden Diät-Pauschale / Monat (neben Freibetrag) € 70,-- Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids € 51,-- bei Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit € 42,-- bei Magenkrankheit oder andere innere Krankheit Gehbehinderung Bescheinigung/Behindertenpass Pauschale € 190,--(ab 2012), vorher € 153,-- Gehbehinderung ab 50 % - Taxikosten ersetzt bis Pauschale

Steuertipps für Senioren Behinderung (ab 25 %) neben Pauschalen (ohne Selbstbehalt) ansetzbar: Arzt-/Kur-/Therapiekosten, Medikamente, Rezeptgebühren …

Steuertipps für Senioren Alters- und Pflegeheimkosten für Pflege- und Betreuungsaufwand iZm Krankheit Nachweis: Gutachten, Pflegegeldbezug Abzug: Haushaltsersparnis - € 5,23/Tag kürzen: öffentliche Zuschüsse Bei Behinderung: statt Freibetrag (nicht zusätzlich)

Steuertipps für Senioren Pflege daheim Kosten wie bei Pflegeheim z.B. Honorar für Pflegerin, Vermittlungsgebühr Agentur, Sachbezug für Kost/Quartier Pflegerin …

Steuertipps für Senioren Pflege daheim Anstellung durch die zu betreuende Person bzw. die Angehörigen (NT.: Abrechnung, Lohnzettel, Anmeldungen, Lohnnebenkosten) Abschluss eines Vertrages mit einem gewerblich tätigen Betreuer (Selbständigen-Modell) (Vorsicht: Umqualifizierung freier Dienstvertrag durch SV) Betreuung über eine Trägerorganisation z.B. Caritas, Volkshilfe etc. (Träger-Modell) z.B. Pernitz – Pflegeagentur PAX Johanna Sacha – Tel.-Nr. 0676-724 2717

Steuertipps für Senioren „OMA/OPA-Dienst“ Kinderbetreuungskosten bis Euro 2.300,--/Jahr für Kinder bis 10. Lebensjahr absetzbar Betreuung: Staatliche Einreichung Pädagogisch qualifizierte Person Ausbildung min. 8 Stunden lebt nicht im gemeinsamen Haushalt Vorsicht: Einkommen zu versteuern (über Grenze), Frühpension (Geringfügigkeitsgrenze), Ausgleichszulage

Steuertipps für Senioren „Sparbuchsteuer zurückholen“ – Formular E3 Alle Einkünfte (Pension, sonstige Einkünfte u. Zinseinkünfte) unter Steuerfreigrenze - € 12.000,--  25 % KEST zurückholen Vorsicht: Einkommensteuergrenzen Beihilfen, Gebührenbefreiung, Ausgleichszulage …. Kein Problem: Geringfügigkeitsgrenze vorzeitige Alterspension (da kein Erwerbseinkommen)

Steuertipps für Senioren Pensionistenabsetzbetrag € 400,-- Einschleifung erhöht: € 764 € pro Jahr, Pension bis € 13.100,-- 6 Monate im Kalenderjahr Ehe / eingetragene Partnerschaft Partner Einkünfte von höchsten 2.200 € jährlich und kein Anspruch auf AVAB Grundsätzlich: berücksichtigt wenn AN-Veranlagung im Formular L 1 beantragen  sonst Nachversteuerung

Steuertipps für Senioren Wie hole ich Steuer zurück? Aufrollung (Steuerneuberechnung) durch die PVA für Kirchenbeitrag, Gewerkschaftsbeitrag, Beiträge an Interessensverbänden Unterlagen bis 30.11. vorlegen eine Pension ganzjährig bezogen keine Veranlagung durch das Finanzamt kein Lohnsteuerfreibetrag berücksichtigt wurde (Ausnahme: Pauschalbeträge Behind./Diätverpflegung) kein Unterhaltsabsetzbetrag

Steuertipps für Senioren Wie hole ich Steuer zurück? Monatliche Berücksichtigung durch die PVA für Freibeträge (Pauschalbeträge) wegen Behinderung und Diätverpflegung notwendig: amtliche Bescheinigung des Bundessozialamtes bzw. des Unfallversicherungsträgers vorzulegen

Steuertipps für Senioren Wie hole ich Steuer zurück? Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) FinanzOnline (1 x Anmeldung, jährliche Eingabe) www.bmf.gv.at Formular per Post (Vorsicht: ab 2012 nicht mehr ausdruckbar, bestellen, beim Finanzamt abholen) Belege 7 Jahre aufbewahren (nicht mitsenden!)