Das Management Blatt – Symbol des Lebens

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung
Advertisements

Gesetzliche Bestimmungen zu
Die soziale Pflegeversicherung
Deutsche Rentenversicherung
Tiere raten Einzahl - Mehrzahl
Krankenversicherung Arbeiter Rentner Künstler Angestellte Arbeitslose
Exkurs: Berufsgenossenschaft
CHILE. Information km lang ,4 km² Nachbarländer: Peru, Bolivien, Argentinien Einwohner: 17 Millionen 15 Regionen Haupstadt: Santiago (mehr.
Die Säulen des Sozialstaates
Auswirkungen des PfWG auf den Reha-Bereich Änderungen in den Gesetzen
Vorlesung Rehabilitation
Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Direktor: Prof. Dr. Dennis Nowak AG für Arbeits- und Umweltepidemiologie & NetTeaching.
Transportleistungen in der Sozialversicherung
Elterngeld. Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen.
Rehabilitation Teilhabe
Die Individualförderungen 2013: Referentin: Irene Sacherer.
Rechtliche Grundlagen
Auslandsreise-Krankenversicherung
Arbeitslosenver-sicherung / SGB III
Leistungsstark und gruppengünstig - FIRMAprivatSeite 1 LEISTUNGSSTARK UND GRUPPENGÜNSTIG.
Fürstenfeldbruck Gesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung.
risikoabsicherung gegen die finanziellen folgen schwerer erkrankungen
Begräbniskosten-versicherung
Folie 1 Stand: SIGNAL IDUNA Gruppe makv Beihilfeänderung des Bundes 2009 Änderung der Beihilfevorschrift des Bundes 2009.
Soziale Sicherungssysteme
Die Krankenversicherung
Personalvertretungsgesetz
SC Mag. Manfred Pallinger31. Mai AUSGANGSLAGE Länder Bundespflegegeld Sozialversicherungsrechtliche Absicherung pflegender Personen Landespflegegeld.
Leistungen GKK allgemein und medizinische Hauskrankenpflege
Präsentiert von Eva, Laura, Michaela & Sarah
Unfallversicherung in Deutschland
1 Leistungen für Patient Sozialversicherungsanstalt der Bauern im Auftrag der SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT DER BAUERN Florian Schiener und Pflegepersonen.
Ärzte warnen vor negativer Entwicklung im Gesundheitswesen Ärzte warnen vor negativer Entwicklung im Gesundheitswesen Ärztekammer für Tirol.
Unfallversicherung in Deutschland
Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation ST 4
Medinetz Ulm e.V. Wer trägt die Kosten?
Private Unfallversicherung; ist diese notwendig?
Herzlich Willkommen als Mitglied der KFG!

1 Ungereimtheiten der Finanzierung im Gesundheits- und Sozialsystem Univ.-Prof. Dr. Christoph Gisinger Tag der Gesundheitsberufe 16. Jänner 2014.
Allgemeine Informationen zum Betriebspraktikum
Grundversorgung.
Versicherte Leistungen Finanzierung Organisation
Erstellt: Dr. Tschuffer 1 System der Sozialversicherungen (BSVG u. ASVG) für die DienstgeberInnen und DienstnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft.
Unfallversicherung Präsentation von: Esra Dereli India Kleipahs
5 Themen zum Arbeitsgesetz
Congrès BPW Int International Congress Center, Jeju, Südkorea Congrès BPW Int
Herzlich Willkommen am Tag der offenen Tür!
Informationsabend zum Übergang in die Sekundarstufe I
Anzuwendendes Pensionsrecht: 3 Gruppen
Informationen aus dem Fachbereich Personal 2014
Otto v. Bismark vs. Die Soziale Frage
Pflegeversicherung.
Unfallversicherung und Mutterschutz
Von Janina Ullrich und Rachael Morgan
PFLEGE Finanzen Sozialsprengel Vorderwald Casemanagement Langenegg, Bach 127
Familienpolitik im Vergleich
Informationen zu Erkrankungen und deren Bearbeitung
Die Quintessenz Die neuen Kompakten Clevere Ergänzungsversicherungen für Ihre Kunden.
Der rechtliche Rahmen für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Riester-Förderung Seit 2008 Sonderausgabenabzugbis zu 2100 Grundzulage154 Kinderzulage je Kind185/300 1) Mindesteigenbeitrag4 % 2) höchstens2100 3) mindestens.
Pflegestützpunkt im Kreis Groß-Gerau Hilfe aus einer Hand.
Auslandreise-Versicherung für Firmen
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse AOK - Die Gesundheitskasse Ziele und Grenzen der Medizin zwischen Therapie und Wunscherfüllung Evangelische Akademie.
Arbeiten in Österreich eine Chance die Sie nützen sollten.
Altersabbatical Altersteilzeitmodell für Beamtinnen und Beamte.
Modellprojekt Anonymer Krankenschein
Werden Sie selbst aktiv
 Präsentation transkript:

Ihr Ansprechpartner für Krankenversicherung, Unfallversicherung sowie Pensionsservice

Das Management Blatt – Symbol des Lebens Generaldirektor Dr. Gerhard Vogel Blatt – Symbol des Lebens Präsident Fritz Neugebauer 28.03.2017 28.03.2017 2

Werte Kundin! Werter Kunde! weitreichendes Serviceangebot Leistungen der KV, der UV und Pensionsservice für Bundesbeamte im Ruhestand Nur ein gut informierter Kunde ist ein zufriedener Kunde! Service-Center 050405 www.bva.at 28.03.2017

Inhaltsverzeichnis Allgemeines Krankenversicherung Unfallversicherung Pensionsservice 28.03.2017

BVA Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter 800.000 Kunden Ambulatorien in Wien und Salzburg Hauptstelle in Wien 7 Landesstellen 2 Außenstellen 4 Rehabzentren (SKA) Pensionsservice 28.03.2017

Unsere Kunden B-KUVG: kranken- und unfallversichert Personen, in öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis Vertragsbedienstete des Bundes Vertragsbedienstete der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände Arbeitnehmer der Universitäten B-KUVG: nur krankenversichert Ruhe- oder Versorgungsgenussbezieher mit ordentlichem Wohnsitz im Inland Bezieher von Kinderbetreuungsgeld (BVA) 28.03.2017

Unsere Kunden B-KUVG nur unfallversichert geringfügig Beschäftigte ausgenommen von der KV/UV nach dem B-KUVG wenn durch Landesgesetz eine Krankenfürsorgeeinrichtung zuständig ist Zivildiener 28.03.2017

Unsere Kunden Pensionsservice der BVA für in den Ruhestand versetzte Bundesbeamte Ruhe-, Versorgungsbezüge und Hinterbliebenenleistungen (und eventuell Pflegegeld) werden berechnet und ausbezahlt 28.03.2017

Ihr Partner in den Bundesländern Einheitliche Rufnummer 050405 Hauptstelle in Wien Standort Pensionsservice Landesstelle für Wien, NÖ und Bgl ASt St. Pölten ASt Eisenstadt LSt für Steiermark LSt für Salzburg LSt für OÖ LSt für Kärnten LSt für Tirol LSt für Vorarlberg 28.03.2017

Krankenversicherung Definition Krankheit Übernahme der notwendigen Krankenbehandlung muss ausreichend und zweckmäßig sein darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten 28.03.2017

Pflichtleistungen der KV ärztliche Hilfe der ärztlichen Hilfe gleichgestellte Leistungen Zahnbehandlung und Zahnersatz Geldleistungen Medikamente Heilbehelfe und Hilfsmittel Anstaltspflege Mutterschaftsleistungen 28.03.2017

Leistungen der KV Vorsorgeuntersuchung = Pflichtleistung Med. Rehabilitation = Pflichtaufgabe Freiwillige Leistungen Maßnahmen der erweiterten Heilbehandlung (zB Kuren) an vorherige Bewilligung gebunden kein durchsetzbarer Rechtsanspruch Fahrtkosten 28.03.2017

Behandlungsbeitrag Kostenbeteiligung des Versicherten Grundsätzlich 20 % des Vertragstarifes Behandlungsbeitrag beispielsweise für Ordinationen, Visiten ärztliche Diagnose- und Therapiegespräche bildgebende Diagnoseverfahren Zahnbehandlung, Laboruntersuchungen Vorschreibung des BB im Nachhinein Anspruchsberechtigte Kinder sind vom BB befreit (außer KIR) 28.03.2017

Nachsicht des BB Netz für sozial Schwache finanzielle Lage nach dem Familien-Nettoeinkommen und Zahl der anspruchs-berechtigten Familien-angehörigen (nach Richtlinien) formloser Antrag 28.03.2017

Anspruchsberechtigung Mitversicherte Angehörige Ehegatte, eingetr. Partner Kinder, Enkel Haushaltsführer Eltern Voraussetzung gewöhnlicher Aufenthalt im Inland nicht selbst krankenversichert 28.03.2017

KV-Schutz für Ihren Urlaub Im Inland e-card Im Ausland Europäische Krankenversicherungs-karte (EKVK) in jedem Mitgliedsland der Europäischen Gemeinschaft, des EWR und in der Schweiz 28.03.2017

KV-Schutz für Ihren Urlaub Vertragsstaaten eigener Betreuungsschein für Länder mit bilateralen Abkommen: Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei Nichtvertrags-Staaten Krankenbehandlung zunächst selbst bezahlen Betrag rückerstattet, der bei gleicher Behandlung im Inland entstanden wäre 28.03.2017

Prinzip der freien Arztwahl Verträge mit Ärzten, Spitälern, Optikern, Bandagisten, Ambulatorien etc. Vorlage der e-card ohne Vorfinanzierung Ihrerseits Wahlarzt und Wahleinrichtung Kostenerstattung 28.03.2017

e-card Chipkarte Leistungen papierlos zugänglich Überweisungsscheine erforderlich e-card-Serviceline 050124 33 11 Einheitliche BVA-Rufnummer 050405 28.03.2017

Ersatzleistungen Kosten nach Prüfung rückerstattet Betrag den BVA bei vergleichbarem Vertragspartner bezahlen würde, abzüglich Selbstbehalte Originalrechung + Einzahlungsbeleg Antrag spätestens 42 Monate nach Inanspruch-nahme der Leistung 28.03.2017

Gesundheitsvorsorge Vorsorgeuntersuchung Anspruch auf Vorsorgeuntersuchung (1x im Jahr) kein Behandlungsbeitrag (ausgen. Folgebehandlungen) Pneumokokken-Impfung Zuschuss von EUR 7,00 für Personen über 60 Jahre chronisch erkrankte Personen immungeschwächte Personen gänzliche Kostenübernahme für Kinder 28.03.2017

Gesundheitsvorsorge FSME-Impfung in der Satzung festgesetzter Zuschuss (aktuell EUR 16,00) Humangenetische Untersuchungen genetische Familienberatung pränatale Diagnostik zytogenetische Untersuchungen 28.03.2017

Ärztliche Hilfe Vertragsarzt/Gruppenpraxis Ambulatorium der BVA in Wien Vertragseinrichtungen (zB Spitäler, Ambulatorien) den Ärzten gleichgestellte Vertragspartner (ärztl. Zuweisung erforderlich!) Einrichtungen, die keinen Vertrag haben 28.03.2017

Ärztliche Hilfe gleichgestellte Leistungen Physiotherapie (zB Heilgymnastik) Heilmassage Ergotherapie Logopädie klinische Psychologie Psychotherapie 28.03.2017

Medikamente (Heilmittel) Kassenrezept direkt in der Apotheke einlösen 1 Monat ab Ausstellungsdatum gültig Privatrezept bei Wahlärzten ohne Rezeptbefugnis direkt in der Apotheke einlösen, wenn aus grünem Bereich des Erstattungskodex bewilligungspflichtige Präparate an Landes- oder Außenstelle zur Bewilligung senden 28.03.2017

Medikamente (Heilmittel) Befreiung von der Rezeptgebühr Rezeptgebührenobergrenze über Antrag befreit Bewilligung durch den Chefarzt seit 1.1.2005 „Erstattungskodex“ Großteil der bisher bewilligungspflichtigen Medikamente frei verschreibbar Ärzte-Bewilligung auf elektronischem Weg einholen 28.03.2017

Heilbehelfe und Hilfsmittel zur Heilung oder Linderung einer Krankheit zB Brillen, Bandagen Hilfsmittel Funktion fehlender Körperteile übernehmen Beeinträchtigungen mildern oder beseitigen 28.03.2017

Anstaltspflege ohne zeitliche Beschränkung, wenn Gesundheitszustand dies erfordert öffentliche und private landesfonds-finanzierte Krankenanstalten, private Vertragskrankenanstalten private Krankenanstalten ohne Vertrag, Sonderklasse in öffentlichen Krankenanstalten bzw. in privaten Vertragskrankenanstalten 28.03.2017

Zahnbehandlung konservierende und chirurgische Zahnbehandlung Untersuchung des Zustandes der Zähne und des Mundes daraus resultierende Behandlungen (wie Zahnfüllungen, Wurzelbehandlung) 28.03.2017

Zahnbehandlung kieferorthopädische Behandlung Verhütung schwerer Gesundheitsschädigungen Beseitigung berufsstörender Verunstaltungen abnehmbare Geräte Vertragsleistungen festsitzende Geräte außervertragliche Leistungen 28.03.2017

Zahnersatz Kunststoffprothesen Metallgerüstprothesen mit Klammerzahnkronen Zahnkronen, Brücken, Stiftzähne, Implantate abnehmbarer Zahnersatz festsitzender Zahnersatz 28.03.2017

Medizinische Hauskrankenpflege Ersatz für die Spitalspflege Krankenhausaufenthalte ersetzen oder verkürzen vom Arzt verordnet länger als vier Wochen = bewilligungspflichtig 28.03.2017

Mutterschaftsleistungen Anspruch auf Beistand durch einen Arzt, eine Hebamme oder Kinderkrankenschwester Medikamente und Heilbehelfe Pflege in einem Spital Wochengeld für weibliche Vertragsbedienstete Mutter-Kind-Pass Kinderbetreuungsgeld 28.03.2017

Reise- und Fahrtkosten Kosten werden übernommen, wenn die Entfernung vom Wohnort zur nächsten Behandlungsstelle mehr als 20 km beträgt. eigenes Formular Kosten innerhalb eines Stadtgebietes werden nicht übernommen. kein Rechtsanspruch 28.03.2017

Transportkosten Kosten für medizinisch notwendigen Transport für gehunfähige Patienten werden übernommen Arzt muss verordnen Vertragspartner beauftragen kein Vertragspartner: Ersatzleistung 28.03.2017

Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit Vertragsbedienstete: zeitlich begrenzter Entgeltfortzahlungs-anspruch Krankengeld im Sinne des ASVG Meldung der Arbeitsunfähigkeit am ersten Tag 28.03.2017

Ende der Arbeitsunfähigkeit vor dem ärztlich bestätigten voraussichtlichen Ende formlose Meldung an Ihre LSt oder ASt am angenommenen Tag keinerlei Meldung erforderlich nach dem ärztlich bestätigten voraussichtlichen Ende ärztlich bestätigte Verlängerung 28.03.2017

Krankengeld Ausmaß des Krankengeldes Bemessungsgrundlage 1/30 der um 1/6 erhöhten Beitragsgrundlage tägliches Krankengeld 50 % der Bemessungsgrundlage ab dem 43. Tag 60 % der Bemessungsgrundlage Antrag auf Krankengeld zur Bemessung benötigt die BVA eine Arbeits- und Entgeltbestätigung 28.03.2017

Krankengeld Dauer des Krankengeldanspruches ab dem vierten Kalendertag kann auch ruhen oder versagt werden für 26 Wochen wird geleistet unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 78 Wochen Auszahlung von Krankengeld für längstens vier Wochen im Nachhinein 28.03.2017

Unterstützung in Notfällen wenn durch Krankheit oder Gebrechen erhebliche Kosten entstehen Pflichtleistungen decken nur unzureichend ab Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds 28.03.2017

Rehabilitation und EH Medizinische Rehabilitation (Pflichtaufgabe) Unterbringung in Rehabilitationseinrichtungen Gewährung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln Gesundheitsfestigung Gesundheitszustand optimieren zB Kuren und Unterbringung in Erholungsheimen 28.03.2017

Rehabilitation und EH Erweiterte Rehabilitation Maßnahmen zur beruflichen Ausbildung Gewährung von orthopädischen Behelfen und Hilfsmitteln behindertengerechte Arbeitsplatz- bzw. Wohnungsadaptierung 28.03.2017

Rehabilitation und EH Rehabilitationsaufenthalt, Kuraufenthalt bzw. Kurkostenbeitrag, Genesungs(Präventions)aufenthalt Antragsformular Ihre Zuzahlung vom monatlichen Bruttoerwerbseinkommen abhängig 28.03.2017

Rehabilitation und EH Kuraufenthalt und Kurkostenbeitrag innerhalb von fünf Kalenderjahren zwei Kuren Ansuchen frühestens 18 Monate nach Beendigung der letzten Kur Dauer: 21 Tage 28.03.2017

Therapie- und Kurzentren Rehabilitationszentrum Engelsbad Therapiezentrum Rosalienhof Rehabilitationszentrum Austria Therapiezentrum Buchenberg 28.03.2017

Case Management Umfassendes Betreuungskonzept durch Case Manager der BVA Hilfe in schwierigen Lebenssituationen (zB nach Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen) Beratung, Betreuung, Vermittlung, Führung durch das Gesundheitssystem 28.03.2017

Unfallversicherung Versicherungsfälle Dienstunfall Berufskrankheit Aufgaben alle Mittel und Maßnahmen werden gesetzt, damit der Betroffene wieder wie vor dem Unfall seine bisherige Tätigkeit ausüben kann 28.03.2017

Dienstunfall örtlicher, zeitlicher und ursächlicher Zusammenhang mit der Berufsausübung Wegunfälle auf direktem Weg zwischen Wohnung und Dienststelle auf dem Weg zu einer ärztlichen Untersuchung, wenn gemeldet den Dienstunfällen gleichgestellte Unfälle 28.03.2017

Berufskrankheit Erkrankung, die durch berufliche Tätigkeit verursacht wird, und in Berufskrankheitenliste (Anlage 1 zum ASVG) enthalten 28.03.2017

Meldung eines Dienstunfalls Dienstgeber muss der BVA melden jeden Dienstunfall jede Berufskrankheit, wenn Dienstnehmer mehr als drei Tage arbeitsunfähig bzw. getötet wurde binnen 5 Tagen 28.03.2017

Unfallheilbehandlung mit allen geeigneten Mitteln Körperschädigung sowie Minderung der Erwerbsfähigkeit beseitigen ärztliche Hilfe Beistellung von Heilmitteln Versorgung mit Heilbehelfen und Hilfsmitteln Anstaltspflege (UKH) 28.03.2017

Rehabilitation bei schwerer körperlichen Schädigung Gesundheitszustand wiederherstellen Erlernen der Handhabung von Körperersatzstücken versehrtengerechte Adaptierung jeder Einzelfall wird individuell behandelt 28.03.2017

Keine Kostenbeteiligung für alle Leistungen, die von der Unfallversicherung bezahlt werden Kosten auf Antrag von der BVA zurück 28.03.2017

Versehrtenrente Minderung der Erwerbsfähigkeit mind. 20 % aufgrund eines Dienstunfalls oder einer Berufskrankheit über drei Monate nach Eintritt des Versicherungsfalles Höhe abhängig von: Bemessungsgrundlage Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit 28.03.2017

Anfall der Versehrtenrente mit dem Tag nach Wegfall der Arbeitsunfähigkeit spätestens nach Ablauf des dritten Monates nach Eintritt des Versicherungs-falls 28.03.2017

Bemessung der Versehrtenrente zwei Kriterien Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit Bemessungsgrundlage Vollrente BMG um 1/3 reduzieren Teilrente Teil der Vollrente, der dem Grad der MdE entspricht 28.03.2017

Schwerversehrte Minderung der Erwerbsfähigkeit mind. 50 % Zusatzrente (Ausmaß: zusätzlich 20% der Rente) Minderung der Erwerbsfähigkeit mind. 70 % (Ausmaß: zusätzlich 50 % der Rente) gegebenenfalls Kinderzuschüsse 28.03.2017

Kinderzuschuss für jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Ausmaß: 10 % der gebührenden Rente + Zusatzrente (höchstens € 76,31 je Kind) in Ausbildung stehende Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres: Antrag studierende Kinder: Studiennachweis 28.03.2017

Witwen(Witwer)beihilfe Witwe eines Schwerversehrten Tod nicht die Folge des Dienstunfalls oder Berufskrankheit einmalig das Sechsfache der Bemessungs-grundlage 28.03.2017

Pflegegeld Bezieher einer Vollrente (100 % MdE) Pflegebedürftigkeit mehr als 50 Stunden im Monat Pflegebedürftigkeit kausal Dienstunfall Berufskrankheit 28.03.2017

Bestattungskosten und U-Fonds Teilersatz der Bestattungskosten in der Höhe der Bemessungsgrundlage Überführung des Leichnams auf Antrag: Zuschuss zu den Begräbniskosten aus dem U-Fonds Unterstützung (U-Fonds) in Notfällen in besonders berücksichtungswürdigen Fällen können Zuwendungen beantragt werden 28.03.2017

Hinterbliebenenrenten bei Dienstunfällen oder Berufskrankheiten mit tödlichem Ausgang Waisenrenten Halbwaise: 20 % der Bemessungsgrundlage Vollwaise: 30 % der Bemessungsgrundlage Witwen(Witwer)renten Witwe und Witwer: 20 % oder 40 % der Bemessungsgrundlage 28.03.2017

Pensionsservice mit 1.1.2007 bei BVA Pensionsbehörde erster Instanz für Bundesbeamte Entscheidungsträger nach dem Bundespflegegeld-gesetz und Kriegsge- fangenenentschädigungs-gesetz 28.03.2017

Ruhestandsversetzung durch Erklärung des Beamten gegenüber der Aktivdienstbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Pensionsalters bei Inanspruchnahme der „Hacklerregelung“ bei Inanspruchnahme des „Pensionskorridors“ mit Bescheid der Aktivdienstbehörde bei Vorliegen von dauernder Dienstunfähigkeit bei Inanspruchnahme des „Lehrermodells“ und der „Schwerarbeiterregelung“ 28.03.2017

Bemessung Ruhegenuss Daten werden übermittelt vorschussweise Auszahlung endgültige Bemessung erfolgt nach den jeweils maßgeblichen Bestimmungen des Pensionsgesetzes 1965 28.03.2017

Auszahlung monatlich unbar auf Pensionskonto bei Kreditinstitut im Gebiet der EU für Überweisungen im EU-Ausland Formular erhältlich beim Pensionsservice 28.03.2017

Hinterbliebenenversorgung Versorgungsgenuss Höhe bis zu 60 % des Ruhegenusses des verstorbenen Beamten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gebührt Kindern Versorgungsbezug ab dem vollendeten 18. Lebensjahr nur auf Antrag für Halbwaise 24 % und für Vollwaise 36 % des Ruhegenusses 28.03.2017

Pflegegeld Anspruchsvoraussetzung ständiger behinderungsbedingter Pflegebedarf der mindestens 6 Monate andauert gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich oder in einem EU(EWR)Staat bzw. in der Schweiz 28.03.2017

Pflegegeld Wer hat einen Anspruch? Bezieher einer Grundleistung nach bundesgesetzlichen Bestimmungen Bezieher einer Grundleistung nach landesgesetzlichen Bestimmungen Personen, die keine der angeführten Leistungen beziehen (zB mitversicherte Angehörige) 28.03.2017

Pflegegeld Wo ist der Antrag einzubringen? Bezieher einer Vollrente (DU oder BK) beim jeweiligen Unfallversicherungsträger Bezieher einer Pension aus der SV beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger Bezieher eines Beamtenruhe- oder Versorgungsgenusses bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter 28.03.2017

Pflegegeld Wo ist der Antrag einzubringen? Bezieher einer Leistung aus der Kriegsopfer- und Heeresversorgung beim Bundessozialamt und seinen Landesstellen Bezieher einer Leistung nach der Bundesbahn-Pensionsordnung 1966 oder Bundesbahn-Pensionsgesetz bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau Bezieher deiner Leistung nach dem Opferfürsorgegesetz bei der Pensionsversicherungsanstalt Anträge sind schriftlich bei der zuständigen Stelle einzubringen 28.03.2017

www.bva.at 050405 Besuchen Sie uns im Internet Österreichweit einheitliche Rufnummer 050405 28.03.2017