Das Zuwanderungsgesetz + Hartz 4

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 Präsentation transkript:

Das Zuwanderungsgesetz + Hartz 4 Tipp:Bildaufbau durch Klicken Das Zuwanderungsgesetz + Hartz 4 und die sozialen Folgen für Flüchtlinge Herbert Leuninger

Das Zuwanderungsgesetz und die sozialen Folgen für Flüchtlinge Agenda 2010 Umbau Arbeitsmarkt Sozialsysteme Wirtschafts- und Finanzpolitik Abbau soziale Leistungen Aushöhlung von Arbeitnehmerrechten

Das Zuwanderungsgesetz und die sozialen Folgen für Flüchtlinge Agenda 2010 Abbau Arbeitslosengeld: Bezugsdauer verkürzt Kündigungsschutz gelockert Gesundheitsreform mehr Absicherung durch den Einzelnen

Das Zuwanderungsgesetz und die sozialen Folgen für Flüchtlinge Agenda 2010 Sparkurs Finanziert durch die Benachteiligten Flüchtlinge besonders betroffen: häufiger arbeitslos häufiger arm

Das Zuwanderungsgesetz und die sozialen Folgen für Flüchtlinge Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Arbeitsmarkt MigrantInnen und Flüchtlinge Arbeitslosenquote fast ums Doppelte höher nicht in der Statistik: Ausländer Asylbewerber ohne Leistungsbezug, wenn ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen ist Ausgangslage

Das Zuwanderungsgesetz und die sozialen Folgen für Flüchtlinge Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Arbeitsmarkt A s y l b e w e r b e r Arbeitsverbot 1 Jahr Vermittlung nachrangig nach einem Jahr gleichrangig nach 5 Jahren Arbeit Nach 6 Jahren Aufenthalt Ausgangslage

Das Zuwanderungsgesetz und die sozialen Folgen für Flüchtlinge Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Arbeitslosengeld II Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe werden zusammengefasst anspruchsberechtigt: hilfsbedürftige Erwerbsfähige zwischen 15 u. 65 mit gewöhnlichem Aufenthalt in der BRD ihre Angehörigen Höhe: ungefähr wie Sozialhilfe + einmalige Pauschale + Unterkunftskosten + 150 Euro (nach Arbeitslosengeld – 2 Jahre)

Das Zuwanderungsgesetz und die sozialen Folgen für Flüchtlinge Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Arbeitslosengeld II Ausgeschlossen: Asylbewerber Personen im Flughafenverfahren Bürgerkriegsflüchtlinge mit einer Aufenthaltsbefugnis Geduldete vollziehbar Ausreisepflichtige Ehegatten und Kinder

Das Zuwanderungsgesetz und die sozialen Folgen für Flüchtlinge Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Arbeitslosengeld II Ausgeschlossen: keine Anschlussleistung nach Arbeitslosengeld sondern Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Keine Fördermaßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt

Das Zuwanderungsgesetz und die sozialen Folgen für Flüchtlinge Asylbewerberleistungsgesetz 2003 (geplant) für alle „Leistungsberechtigten“ abgesenkte (Sach)leistungen Drei Jahre Darüber hinaus: Wer "rechtsmissbräuchlich" die Dauer seines Aufenthalts beeinflusst bei Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (bisher Aufenthaltsbefugnis) abgesenkte (Sach)leistungen) in vielen Fällen

Das Zuwanderungsgesetz und die sozialen Folgen für Flüchtlinge Asylbewerberleistungsgesetz 2003 (geplant) Sozialhilfe (BSHG) Asylberechtigte Konventionsflüchtlinge Flüchtlinge mit Abschiebungshindernissen Flüchtlinge mit Härtefallentscheidung

Das Zuwanderungsgesetz und die sozialen Folgen für Flüchtlinge Aufenthaltsgesetz Aufenthaltstitel Aufenthaltstitel Niederlassungserlaubnis (unbefristet) Aufenthaltserlaubnis (befristet) Bescheinigung (statt Duldung)

Das Zuwanderungsgesetz und die sozialen Folgen für Flüchtlinge Aufenthaltsgesetz Aufenthaltstitel Aufenthaltserlaubnis zwingend (ist) Asylberechtigter Konventionsflüchtling im Regelfall (soll) Abschiebungshindernisse (EMRK) - Folter, - Menschenrechtsverletzungen, - Gefahr für Leib und Leben nach Ermessen (kann) humanitäre oder persönliche Gründe erhebliches öffentliches Interesse

Das Zuwanderungsgesetz und die sozialen Folgen für Flüchtlinge Aufenthaltsgesetz Härtefallregelung § 25 Abs. 5 ...kann einem Ausländer auf Ersuchen einer von der Landesregierung durch Rechtsverordnung bestimmten Stelle eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder verlängert werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen.

Das Zuwanderungsgesetz und die sozialen Folgen für Flüchtlinge Aufenthaltsgesetz Härtefallregelung Verfahren Härtefallkommission prüft auf Antrag dringende humanitäre Gründe dringende persönliche Gründe ersucht Ausländerbehörde um Aufenthaltserlaubnis Ausländerbehörde entscheidet über Aufenthaltserlaubnis ja (drei Jahre) nein (Klage)

Das Zuwanderungsgesetz und die sozialen Folgen für Flüchtlinge Aufenthaltsgesetz Bescheinigung Bescheinigung statt Duldung dauerhaftes Arbeitsverbot. jederzeit Abschiebung zwangsweise in Ausreisezentren Verlust der Wohnung, des sozialen Umfelds der Arbeit. dauerhafte Mangelversorgung auf ein Bundesland beschränkt.

Das Zuwanderungsgesetz und die sozialen Folgen für Flüchtlinge Aufenthaltsgesetz „Illegale“ Ohne legalen Aufenthaltsstatus Kein Schutz vor Ausbeutung Keine medizinische Versorgung Kein Schulbesuch Meldepflicht der Schule *) Strafe für ÄrztInnen Kirchliche MitarbeiterInnen SozialarbeiterInnen *) *) geltendes Recht

Das Zuwanderungsgesetz und die sozialen Folgen für Flüchtlinge Aufenthaltsgesetz Aufenthaltstitel Familiennachzug zwingend (ist) Asylberechtigter Konventionsflüchtling im Regelfall (soll) Abschiebungshindernisse (EMRK) - Folter, Menschenrechtsverletzungen, - Gefahr für Leib und Leben nach Ermessen (kann) humanitäre oder persönliche Gründe erhebliches öffentliches Interesse

Das Zuwanderungsgesetz und die sozialen Folgen für Flüchtlinge Aufenthaltsgesetz Familienachzug Ehepartner und Kinder bei Aufenthaltserlaubnis... (Anspruch) Asylberechtigten (Anspruch) Konventionsflüchtlingen (Anspruch) Abschiebungsschutz (äußerst schwierig) Härtefallregelungen (Ausnahme) humanitären Gründen (NEIN) Bescheinigung (NEIN)

Das Zuwanderungsgesetz und die sozialen Folgen für Flüchtlinge Aufenthaltsgesetz Familienachzug Voraussetzungen Ausreichende Wohnung Gesicherter Lebensunterhalt kein Ausweisungsgrund