SEPA-Vereins-Workshop

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SEPA-Lastschriftmandat
 Präsentation transkript:

SEPA-Vereins-Workshop Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Wir begleiten Sie als zuverlässiger Partner. www.spkeo.de

SEPA – Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition Ziele Partner SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrs- raum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. SEPA ermöglicht grenzen- loses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungs- verkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlands- zahlungen. Ihre VerbundSparkasse Emsdetten·Ochtrup unterstützt Sie als Kunden bei der Umsetzung der SEPA und bietet Ihnen neue, zukunftsorientierte SEPA-Produkte an.

Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Teilnehmende Länder

Die SEPA-Überweisung Beleglos oder per Formular in Euro überweisen Zur eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers muss bei der SEPA-Überweisung die IBAN und ggf. der BIC angegeben werden. 1 MAX MUSTERMANN 58123546780123456789 HOTEL DE PARIS BE68539007547034 BANKBEBB 1 Die SEPA-Überweisung kann ausschließlich für Euro-Zahlungen genutzt werden. 2 2 3 Im Verwendungszweck dürfen nur noch 140 Zeichen ( alt 378 Zeichen) übermittelt werden. 3 4 Der Kontoinhaber muss bei der SEPA-Überweisung ebenfalls seine IBAN angeben. 4

Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick IBAN und ggf. BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl 1. Auftragswährung ist immer Euro 2. Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen 3. Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages 4. Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe, ohne Betragsgrenze ausgeführt 5. Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts 6. XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS (ab 01.02.2014 Pflicht!) 7.

Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro.  Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ( Mitglied) ein SEPA-Lastschriftmandat.  Das Lastschriftmandat ist eine Ermächti-gung für den Zahlungsempfänger, fällige Beträge einzuziehen und eine Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen Last-schriften einzulösen.  Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer (zu beantragen bei der Bundesbank).  Die Vergabe einer Mandatsreferenz für jedes Mandat ( z.B. Mitgliedsname oder – nummer) mit max. 35 Stellen. 

Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden: 5 Geschäftstage bei Erst-/Einmal-, 2 Geschäftstage bei Folgelastschriften plus 1 Bankarbeitstag bis 7.30 Uhr. AKTUELL: Ab dem 04.11.2013 können Lastschriften innerhalb Deutschlands mit 1 Geschäftstag plus 1 Bankarbeitstag bei allen teilnehmenden Banken eingereicht werden (Abkommen über die SEPA-Inlandslastschrift)!  Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation ( Pre-Notification) des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich ( z. B. durch ein Schreiben oder Protokoll Ihrer Mitgliederversammlung).  Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung.  Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA- Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung.  Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online) im XML- SEPA Datenformat. 

Weiternutzung der Einzugsermächtigung im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Bei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie als Lastschrifteinreicher nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen: Eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-Basis-Lastschriften mit Ihrer Hausbank abschließen.  Eine Mandatsreferenz ( z.B. Mitgliedsnummer oder Name des Mitgliedes etc.) für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Mitgliedsdaten einpflegen.  Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über den Verfahrenswechsel, die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren. 

Das SEPA-Lastschriftmandat : Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben … vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungs- empfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen  vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IBAN und ggf. BIC Unterschrift und Unterschriftsdatum  Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat Ausführliche Erläuterungen finden Sie auf unserer Homepage; www.spkeo.de

Das Mandat (1) Das Mandat ist papiergebunden einzuholen und kann gescannt werden. Hierbei sind die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ einzuhalten (es wird empfohlen, das Originalmandat noch ca. zwei Monate aufzubewahren). Telefonisch oder per Internet erteilte Einzugsermächtigungen sind nicht SEPA-fähig. Anzugeben sind Name und Adresse des Zahlers ( Mitglied). Ist dieser nicht zugleich der Zahlungspflichtige, müssen zusätzlich diese Daten erfasst werden. Die Mandatsreferenz wird individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben wobei die Länge und der Aufbau der Mandatsreferenz max. 35 Stellen betragen darf. 10

Das Mandat (2) Mandatsdaten können geändert werden und führen nicht zur Neuerstellung eines Mandats. Das Mandat ist maximal 36 Monate ab Erteilung bzw. letzter Nutzung gültig. Danach Verfall und ggf. Erneuerung. Nach Erlöschen ist das Mandat noch 14 Monate nach der letzten Lastschriftziehung aufzubewahren (Lastschriftbedingungen). Laut HGB sind Mandate 6 Jahre aufzubewahren. Der Zahlungspflichtige hat das Recht auf Widerspruch. 11

SEPA in Ihrem Verein… Die Vorbereitung Anforderung der Gläubiger Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank und Hinterlegung in Ihrem Zahlungsverkehrs- / Vereinsprogamm Neue Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA- Lastschriften mit Ihrer Hausbank Entwicklung neuer Mitgliedsanträge mit integriertem Mandat IBAN und BIC in den Mitgliedsdaten erfassen bzw. Konvertierung der Altdaten Einholung von SEPA-Lastschriftmandaten von den Mitgliedern, bei denen keine Einzugsermächtigung vorliegt Vergabe von eindeutigen Mandatsreferenzen pro Mandat      

SEPA in Ihrem Verein…     Vorabinformation des Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA- Lastschrifteinzug, spätestens 14 Tage vorher (eine Verkürzung dieser Frist z.B. im Mandat / in der Beitrittserklärung ist möglich). Weiterleitung der Daten im XML-Format unter Beachtung der Vorlauffristen. evtl. Bearbeitung eines Widerspruchs bei Basislastschrift Archivierung des Mandates oder der jetzigen Einzugsermächtigung im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug.   

Fazit Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Migrations-Endtermin zum 01.02.2014 stehen insbesondere Sie als Verein vor der Herausforderung, die SEPA-Umstellung erfolgreich und rechtzeitig zu meistern. WIR begleitet Sie gern als zuverlässiger Partner bei Ihrer SEPA-Migration und halten zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten für Sie bereit. Aktuelle und umfangreiche Info´s laufend aktualisiert unter: www.spkeo.de  Es gilt: Nur die frühzeitige Ermittlung des erforderlichen Anpassungs-bedarfs und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen sichert eine reibungslose SEPA-Migration !