Eine Präsentation von Robert Woytusch Bremsenprüfung Eine Präsentation von Robert Woytusch und Daniel Wiebe
Bremsenprüfung Übersicht Sichtprüfung der Bremsanlage: Verschleiß der Bremsklötze Tragbild der Bremsscheiben Zustand der Bremsschläuche Prüfung nach Herstellerangaben: Mindestbelagstärke der Bremsklötze Messen der Bremsscheibenstärke
Übersicht Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften: Prozentuale Abbremsung Abweichungen der Bremskräfte pro Achse für FBA und BBA
Sichtprüfung Verschleiß der Bremsklötze Belagstärke nach Augenmaß kontrollieren Auch inneren Bremsklotz kontrollieren!! Bei Unschlüssigkeit der Einhaltung der Mindestbelagstärke nach Herstellerangaben nachmessen!
Sichtprüfung Tragbild der Bremscheibe prüfen: Gleichmäßige Abnutzung kontrollieren Auf Risse kontrollieren Auf Riefen kontrollieren Auf Ausglühen kontrollieren(Blaue stellen)
Gutbild
Schadbilder: Riss!
Riefen!
Sichtprüfung der Bremsschläuche Auf Beschädigung der Ummantelung kontrollieren Kontrolle ob Bremsschläuche Porös sind Kontrolle auf Undichtigkeit
Gutbild
Defekter Bremsschlauch Ummantlung Beschädigt
Prüfung nach Herstellerangaben Prüfung der Mindestbelagstärke: Mindestbelagstärke laut Hersteller 2mm (Quelle VW) Prüfung erfolgt mit Hilfe eines Messschiebers. Prüfung der Bremsscheibendicke: Mindestdicke Hersteller und Fahrzeugabhängig Steht meist auf der Radnabe Überprüfung erfolgt mit Hilfe einer Bügelmessschraube Vorführung in der Klasse!
Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften nach § 41 STVZO Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw mit bis zu 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer),müssen zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen haben. Wenn mehr als 2 Räder abgebremst werden, dürfen gemeinsame Bremsflächen genutzt werden. Die Prozentuale Abbremsung(z) der BBA muss bei Fahrzeugen der Klasse M1 bei einer Fußkraft von 500 N und einer EZ vor 1991, 40 % betragen.Ab EZ 1991 50% Die Prozentuale Abbremsung(z) der FBA muss bei Fahrzeugen der Klasse M1 und einer EZ vor 1991, 15% und ab EZ 1991 16 % betragen
Tabelle zur prozentualen Abbremsung beim PKW BBA(%) bis EZ 1991 BBA(%) ab EZ 1991 FBA(%) bis EZ FBA(%) ab EZ PKW Fahrzeugklasse: M1 40% 50% 15% 16%
Berechnung der prozentualen Abbremsung(z) Formel: Z(%)= B/G*100 B=Summe der Bremskräfte(N) G=Fahrzeuggewichtskraft (N)
Beispiel zu Berechnung von Z(%) Geg.: BBA-VDA: LI= 2850N RE=2750N BBA-HIA: LI=1770N RE=1860 zul.ges. Gewicht(G)= 1300kg, EZ 1989 Ges.: z in % Lsg.: Z(%)=B/G*100 B= LI+RE(VDA)+LI+RE(HIA) B=2850N+2750N+1770N+1860N B=9230N
G=1300kg=13000N Z(%)= 9230N/13000N*100 Z(%)=71% Das Fahrzeug erfüllt die Gesetzlichen Vorschriften Der BBA! Für Fahrzeuge vor EZ 1991(40%) und Nach EZ1991!(50%) BBA(%) bis EZ 1991 BBA(%) ab EZ 1991 FBA(%) bis EZ FBA(%) ab EZ PKW Fahrzeugklasse: M1 40% 50% 15% 16%
Zulässige Abweichung der Bremskräfte pro Achse Die maximale Abweichung der Bremswerte einer Achse darf bei der BBA höchstens 25 % vom höchsten Wert betragen. Die maximale Abweichung der Bremskräfte der FBA darf höchstens 50% betragen. AUSAHME: elektr. Parkbremse bis zu 95 %!
Quellen: Internet: www.kfz-tech.de ,www.google.de (Bilder) Weitere Quellen: Lehrgangsunterlagen Fahrwerks- und Bremsentechnik (K3 / 97)
Vortrag und Präsentation von : Robert Woytusch und Daniel Wiebe