Der Vertrag von Lissabon

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 Präsentation transkript:

Der Vertrag von Lissabon NRAbg. ao. Univ-Prof. Dr. Beatrix KARL

Wie macht der Vertrag von Lissabon die EU demokratischer, bürgernäher, handlungsfähiger, transparenter und sozialer?

Die EU wird demokratischer Stärkung des Europäischen Parlaments: Bei 95% der europäischen Gesetzgebung doppelte und gleichberechtigte Zustimmung des Rats und des EU-Parlaments Wahl des Kommissionspräsidenten durch das EU-Parlament auf Vorschlag des Europäischen Rats Neues Haushaltsrecht: Zustimmung des Rats sowie des EU-Parlaments zu allen Ausgaben des EU-Haushalts Neue Sitzverteilung (Ö: 19 statt jetzt 18 und künftig 17 Mandate)

Größerer Einfluss der nationalen Parlamente auf europäische Entscheidungen: Möglichkeit des Einspruchs gegen Vorschläge der Europäischen Kommission, wenn ein Vorhaben in die nationale Kompetenz eingreift oder das Subsidiaritätsprinzip verletzt

Die EU muss die politischen und verfassungsrechtlichen Grundprinzipien der Mitgliedstaaten und deren nationale Identität respektieren: Österreichs Neutralität bleibt unangetastet Österreich kann nicht zur Teilnahme an militärischen Aktionen verpflichtet werden Solidaritätspflicht: Hilfe in Krisen- oder Katastrophenfällen

Die EU wird bürgernäher Europäisches Volksbegehren: Mindestens eine Million Bürger (=0,2% der EU-Bürger) können die Kommission auffordern, Vorschläge für europäische Rechtsakte einzubringen Die Charta der Grundrechte gibt den EU-Bürgern bis hin zum Europäischen Gerichtshof einklagbare Rechte

Die EU wird handlungsfähiger Entscheidungen im Ministerrat können künftig einfacher fallen: Für die meisten Entscheidungen gilt künftig das „Prinzip der doppelten Mehrheit“: Zustimmung von mindestens 55% der Mitgliedstaaten (= 15 Staaten), die gleichzeitig 65% der Gesamtbevölkerung der EU vertreten

Europäischer Rat: neuer Ratspräsident + öffentliche Tagung bei Beratung und Beschluss von Gesetzgebungsvorschlägen Verkleinerung der EU-Kommission: zwei Drittel der Zahl der Mitgliedstaaten = 18 Mitglieder Verkleinerung des Europäischen Parlaments: 751 statt 785 Sitze Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (EU-Außenminister): EU spricht mit einer Stimme nach außen

Die EU wird transparenter Klarere Zuständigkeitsaufteilung zwischen den Mitgliedstaaten und der EU: Drei Kompetenzkategorien: ausschließliche Zuständigkeit der EU (zB Zollunion, Währungspolitik für Euro-Zone); geteilte Zuständigkeit (zB Landwirtschaft und Fischerei, Umwelt); Unterstützungs-, Koordinierungs- und Ergänzungsmaßnahmen (zB Kultur, Bildung) Nicht ausdrücklich der EU übertragene Kompetenzen bleiben bei den Mitgliedstaaten

Die EU wird sozialer Neue Zielbestimmung: „Die Union soll einen Binnenmarkt etablieren. Sie soll für eine nachhaltige Entwicklung Europas sorgen, die auf einem ausgewogenen Wirtschaftswachstum und Preisstabilität, einer hohen wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft beruht, auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt und einen hohen Standard an Schutz und Verbesserung der Umweltqualität abzielt. Sie soll soziale Ausgrenzung und Diskriminierung bekämpfen sowie soziale Gerechtigkeit und Schutz, Gleichstellung zwischen Männern und Frauen, Solidarität zwischen Generationen und Schutz der Rechte der Kinder fördern.“

Soziale Querschnittsklausel: Die EU trägt bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung. Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte-Charta: soziale Grundrechte werden einklagbar, zB Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen, Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung, gerechte und angemesse Arbeitsbedingungen

Sozialpartner auf EU-Ebene: Ihre Bedeutung wird – unter Verweis auf die jeweiligen mitgliedstaatlichen Systeme – hervorgehoben. Daseinsvorsorge: Rechtsgrundlage für eine gemeinsame RahmenRL, um europaweite Mindeststandards bei der Daseinsvorsorge zu finden Nationalen, regionalen und lokalen Behörden wird bei der Organisation, Erbringung und Beauftragung ein großer Ermessensspielraum und eine weite Gestaltungsfreiheit zugestanden

Wie begegnet die EU neuen Herausforderungen? Klimawandel: Klimaschutz wird zur neuen Zielvorgabe für die EU Energiepolitik: Sicherstellung des Funktionierens des Energiemarkts, Gewährleistung der Versorgungssicherheit, Förderung der Energieeffizienz und Energieeinsparungen, Förderung und Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!