Rahmenbedingungen zur Umsetzung des ESF in Deutschland 2014 bis 2020
Allgemeine VO: Mindestanteil für den ESF (Vorschlag KOM) Mind. 25% des Kohäsionsbudgets für den ESF (= EUR 84 Mrd.) (25% für weniger entwickelte Regionen, 40% für Übergangsregionen and 52% für stärker entwickelte Regionen) Warum? 1) Wichtiger Beitrag des ESF zur Europa 2020 Strategie. 2) Shares Total ESF ERDF Other CF 1989 1993 88,3 39% 58% 3% 1994 1999 172,9 32% 57% 10% 2000 2006 263,6 30% 12% 2007 2013 350,7 22% 20% 2014-2020 (Proposal) 336,0 25% 55%
für weniger entwickelte Regionen: 164.279.000.000 52,5% Europäischer Rat 08.02.2013 in % KOM 11.09.2012 1. Gesamtmittel davon: 313.197.000.000 97,2% 327.115.655.850 96,5% für weniger entwickelte Regionen: 164.279.000.000 52,5% 163.560.715.122 50,0% für Übergangsregionen: 31.677.000.000 10,1% 36.471.144.190 11,1% für stärker entwickelte Regionen: 49.492.000.000 15,8% 55.419.403.116 16,9% MS aus Kohäsionsfonds 66.362.000.000 21,2% 70.739.863.599 21,6% äußerste Randlage 1.387.000.000 0,4% 924.529.823 0,3% 2. ETZ 8.948.000.000 2,8% 11.878.104.182 3,5% Quelle: Europäischer Rat und Entwurf der allgemeinen VO/eigene Berechnungen KM)
Die Beschäftigungsquoten in Deutschland sind hoch … Eurostat data 2011 Source: Eurostat data 2011
… aber das Potential älterer Arbeitnehmer ist in höheren Alterskohorten noch ungenutzt. Eurostat data 2011 Source: Eurostat data 2011
Hohe Gender-Segmentation und Gender Pay Gap Gender pay gap in unadjusted form (2010) Source: Eurostat, no data for Estonia and Greece
Manche Gruppen haben ein höheres Armutsrisiko People at risk of poverty or social exclusion (AROPE)*: Vulnerable groups in Germany (2011) *This indicator is the headline indicator to monitor the EU2020 strategy poverty target. It reflects the share of the population which is either at risk of poverty (60% of median income), or severely materially deprived or lives in a household a very low work intensity. Source: EU-SILC 2011
Bei Ausländern ist der Anteil an Schulabbrechern mehr als doppelt so hoch:
Europa 2020: Ausgewählte Ziele von Deutschland Ausgangs- situation in 2010 Situation 2011 Europa 2020 Ziel im dt. NRP 2012 Forschung& Entwicklung 2.78% 2.82% 3% Beschäftigung 74,9 % 76,3 % 77 % "Early school leaving" 11,9 % 11,5 % <10 % Tertiäre Abschlüsse 40,8 % 41,3 % 42 % Armut und soziale Exklusion 16,2 Millionen Personen 240.000 Langzeitarbeitslose weniger (2010) 320.000 (640.000) Langzeitarbeitslose weniger . This situation is reflected in the Country-specific Recommendations (CSRs) adopted by the Council on 10th of July 2012. These CSRs address a. o. labour market issues, including enhanced participation of older persons, women, people with disabilities and migrants and refer to the need to continue efforts to keep the overall economic costs of transforming the energy system to a minimum.
Allgemeine VO: Mindestanteil für den ESF (Vorschlag Rat) Unterstützt NICHT den Vorschlag der KOM, sondern schlägt einen Mindestanteil im Rahmen der Strukturfonds für die thematischen Ziele 8, 9 und 10 vor, und zwar wie folgt: 20% bis 25% fuer die weniger entwickelten Regionen, 35% bis 40% Uebergangsregionen und 45% bis 50% fuer die weiter entwickelten Regionen
Allg. VO: Partnerschaftsprinzip, Art. 5 (Vorschlag KOM) 1. Für die Partnerschaftsvereinbarung und für jedes Programm organisiert der Mitgliedstaat eine Partnerschaft mit folgenden Partnern: (a) zuständigen regionalen, lokalen, städtischen und anderen Behörden, (b) Wirtschafts- und Sozialpartnern; und (c) Stellen, die die Zivilgesellschaft vertreten, unter anderem Partnern des Umweltbereichs, Nichtregierungsorganisationen und Stellen für die Förderung von Gleichstellung und Nichtdiskriminierung.
ESF VO – Artikel 3 „Interventionsbereich (I)“ Investitionspriorität ESF VO – Artikel 3 „Interventionsbereich (I)“ Benennung thematischer Ziele (a) Förderung von Beschäftigung und Mobilität (i) Zugang zu Beschäftigung (ii) Nachhaltige Integration junger Menschen (15 – 24 Jahre) (iii) Selbstständigkeit etc. (iv) Gleichheit von Männern und Frauen, Vereinbarkeit (v) Anpassungsfähigkeit (vi) aktives und gesundes Altern (vii) Modernisierung einschließlich transnationale Mobilität (b) Investition in Bildung, Fähigkeiten und LLL (i) Verringerung der Zahl der Schulabbrecher (weitgefasst) (ii) Verbesserung Qualität, Effizienz und Offenheit der tertiären oder gleichwertigen Bildung und des Zugangs (iii) Zugang zum LLL erleichtern
ESF VO – Artikel 3 „Interventionsbereich (II)“ (c) Förderung der sozialen Eingliederung und Armutsbekämpfung (i) Aktive Eingliederung (ii) Integration marginalisierter Gemeinschaften wie Roma (iii) Bekämpfung von Diskriminierung (iv) Erleichterung des Zugangs zu Dienstleistungen einschließlich Gesundheits- und sozialer Dienste (v) Förderung der sozialen Ökonomie (vi) lokale Entwicklungsstrategien (d) Verbesserung der institutionellen Kapazitäten (i) Investition in institutionelle Kapazitäten (nur für rückständige Regionen und Kohäsionsgebiete) (ii) Kapazitätsbildung für Stakeholder, Pakte zur Mobilisierung von Reformen
Artikel 4 „Kohärenz und thematische Konzentration“ MS stellen Kohärenz zu den NRP‘s sicher und die Ziele der EU 2020 Strategie zu Beschäftigung, Bildung und Armut. Mindestens 20% der ESF Mittel sollen für das thematische Ziel „Fördering der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut“ bereitgestellt. Die MS legen die thematische Konzentration nach den folgenden Modalitäten fest: 80% der Mittel auf bis zu 4 Investitionsprioritäten in den mehr entwickelten Regionen 70% der Mittel auf bis zu 4 Investitionsprioritäten in den Übergangsregionen 60% der Mittel auf bis zu 4 Investitionsprioritäten in den am wenigsten entwickelten Regionen Vergleich mit 1081/2006 Wesentlich konzentrierter und klarer. Einhaltung kann Wirkung und Sichtbarkeit des ESF verbessern.
ESF-VO: Thematische Konzentration (Vorschlag KOM) WENIGER ENTWICKELTE REGIONEN 60% Budget (OP) für 4 Investitions- prioritäten ÜBERGANGS- REGIONEN 70% Budget (OP) für 4 Investitions- prioritäten STÄRKER ENTWICKELTE REGIONEN 80% Budget (OP) in 4 Investitions- prioritäten 20% des ESF-Budgets pro Mitgliedstaat für Soziale Eingliederung und Armutsbekämpfung: Art. 3 (1) (c)
Artikel 14 „Vereinfachte Kostenoptionen“ Abrechnung von Standardeinheitskosten und Pauschalen möglich. Flatrate bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben möglich, um die verbleibenden Kosten abzudecken Flatrate, Standardeinheitskosten und Pauschalen können Projekt für Projekt kalkuliert und mit der MA vereinbart werden, bei Beträgen (öffentliche Mittel) bis zu 100.000 € auf ein Budget bezogen. Außer bei Beihilfen geht das auch bei Zuschüssen bis zu 50.000 € bei Pauschalen und Standardeinheitskosten.
Vorkehrungen für eine effektive Programmierung und Umsetzung – ESF Reduzierung der Anzahl von Sub-Programmen (Förderrichtlinien) und zwischengeschalteten Stellen Klare Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern Bessere Einbeziehung der Partner in allen Phasen der Programmentwicklung
Für eine Kohäsionspolitik, die stärker auf Output und Ergebnisse hin orientiert ist: Gemeinsamer Aktionsplan Allg VO: Art. 93 – 98
Nehmen wir ein Beispiel (1): Typen von Projekten Netzwerk Arbeitgeber/Trainings- und Bildungseinrichtungen/Arbeitsmarkt Integration von Jugendlichen in Beschäftigung Beschäftigungs- & Existenz- gründungshilfen Auswahl und Definition des Ablaufs des “Pfades” in Beschäftigung Trainings: Grundqualifikationen Beratung in der Beschäftigung (6 Monate) Berufliches Training, inkl. Qualifikation Praktikum Sozialer und Beruflicher Follow up
Nehmen wir ein Beispiel (2): Quantifizierung Netzwerk Arbeitgeber/Trainings- und Bildungseinrichtungen/Arbeitsmarkt (1 Aktives Netzwerk/Jahr) Integration von 10.000 Jugendlichen in Beschäftigung Beschäftigungs- & Existenz- Gründungshilfen (60%, 9.000) Trainings: Grundqualifikationen (66%, 10.000) Auswahl und Definition des Ablaufs des “Pfades” in Beschäftigung (15.000 junge Menschen) Beratung in der Beschäftigung (6 Monate) (73%, 11.000) Berufliches Training, inkl. Qualifikation (90%, 13.500) Praktikum (20.000) Sozialer und Beruflicher Follow up(100%, 15.000/Jahr) 3 Jahre
Nehmen wir ein Beispiel (3): Indikatoren und Preisfindung Indikator: Zahl von formalisierten Pfaden (Standard Dokument) Definition von Standardeinheitskosten (Statistische Daten PES) € 200 / pro Pfad Maximal zahlbarer Betrag: € 200 x 15.000 = EUR 3.000.000 Möglichkeit Meilensteine zu definieren: Erste Zahlung von EUR 1.000.000 wenn 5.000 “Pfade” festgelegt wurden Zweite Zahlung weiterer EUR 1.000.000 bei zusätzlichen 5.000 Pfaden Dritte Zahlung auf der Basis der exakten Nummer von Pfaden (mit einem Minimum von 5000) Auswahl und Definition des Ablaufs des “Pfades” in Beschäftigung (15.000 junge Menschen) Diese Herangehensweise wird für jeden Projekttyp wiederholt
Nehmen wir ein Beispiel (4): Preisfindung Netzwerk Arbeitgeber/ Trainings- und Bildungs-einrichtungen/Arbeitsmarkt (1 Aktives Netzwerk/Jahr 0.2 Mio.€/yr, 3 Jahre) Integration von 10.000 Jugendlichen in Beschäftigung Auswahl und Definition des Ablaufs des “Pfades” in Beschäftigung (15.000 junge Menschen 200 €/P, max 3 Mio.€) Beschäftigungs- & Existenz- Gründungshilfen (60%, 9.000) 3 t€/P, max 27Mio.€ Trainings: Grundqualifikationen (66%, 10.000) 2 k€/p, max 20 m€ Beratung in der Beschäftigung (6 Monate) (73%, 11.000 0.55t€/P, max 5,5 Mio.€) Berufliches Training, inkl. Qualifikation (90%, 13.500) 3 k€/p, max 45.5 m€) Sozialer und Beruflicher Follow up (100%, 15.000 1 t€/P, max 15 Mio.€) Praktikum (20.000 0.5 k€/t, max 10 Mio. €) 3 Jahre
Ende des Beispiels Der Gesamtbetrag dieses GAP würde maximal 126,6 Mio Euro betragen Die endgültige Zahlung hängt von der tatsächlichen Leistung (performance) ab. ‘Ausgaben’ werden erklärt, wenn sie begründet/gerechtfertig (justified) sind: Das ist dasselbe Prinzip, wie es bei anderen Operationen gilt, die vereinfachte Kostenoptionen nutzen. Nicht verausgabte Beträge fließen in das OP zurück, wie es auch bei anderen Vorhaben der Fall ist. Die Kommissionsentscheidung wird die Hauptelemente des GAP abdecken, um Rechtssicherheit herzustellen.
Bezug zu den Rechtsquellen Vereinfachte Kosten: Artikel 57-58 des Entwurfs der Allgemeinen Verordnung Artikel 14 des Entwurfs des ESF Verordnung Artikel 18 des Entwurfs der ETZ Verordnung Gemeinsamer Aktionsplan: Begründung 64, Artikel 93 bis 98 im Vorschlag der Allgemeinen Verordnung