Lernstandserhebungen in der Jahrgangsstufe 8 Schuljahr 2012/2013

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 Präsentation transkript:

Lernstandserhebungen in der Jahrgangsstufe 8 Schuljahr 2012/2013

Termine im Schuljahr 2012/2013 22.02.2013 Deutsch 26.02.2013 Englisch/Französisch 28.02.2013 Mathematik

. Teilnahme Die Teilnahme an den Lernstanderhebungen ist für alle Schülerinnen und Schüler der achten Klassen verpflichtend.

Ziele: Feststellung des Lern- und Förderbedarfs in den überprüften fachlichen Bereichen, Weiterentwicklung des Unterrichts und der schulischen Arbeit, Standardüberprüfung und Qualitäts-sicherung, Unterstützung bei der Umsetzung der Kernlehrpläne und nationalen Bildungs-standards, Stärkung der diagnostischen Kompetenz von Lehrkräften, Bereitstellung von ergänzenden Informa-tionen für die schulübergreifende Qualitäts-sicherung.

Im Dezember 2012 werden inhaltliche Schwerpunkte benannt. Inhalte Lernstandserhebungen werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch durchgeführt. Sie beziehen sich im jährlichen Wechsel auf unterschiedliche Teilleistungsbereiche dieser Fächer. Im Dezember 2012 werden inhaltliche Schwerpunkte benannt.

Vorbereitung und Durchführung Eine gezielte Vorbereitung auf die Lernstandserhebungen ist im Vorfeld der Erhebungen nicht sinnvoll. Die Durchführung erfolgt auf der Basis von Testheften, Durchführungsanleitungen und Auswertungshilfen, die den Schulen durch das Ministerium zugeleitet werden.

Ergebnisse und Auswertungen Die Korrektur der Lernstandserhebungen erfolgt auf der Basis zentraler Bewertungsvorgaben durch die Lehrkräfte. Nach der Auswertung der Schülerhefte werden die Ergebnisse durch die Schulen in ein passwort-geschütztes Auswertungssystem im Internet eingegeben und von Seiten des Schulministeriums ausgewertet.

Rückmeldung und Umgang mit den Ergebnissen Eltern sowie Schülerinnen und Schüler erhalten durch die Schule eine individuelle Rückmeldung über die Ergebnisse u.a. durch einen Elternbrief, in dem das erzielte Kompetenzniveau in den jeweiligen Fächern erläutert wird. Rückmeldung und Umgang mit den Ergebnissen

Die Lernstandserhebungen werden in Nordrhein-Westfalen nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet.