Leistungen ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft.

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Leistungen ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

§ 15 Grundsätze Leistungen Die gewerkschaftliche Kernleistung von ver.di ist die Organisation der Durchsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder. Zu diesem Zweck stellt ver.di Infrastruktur- sowie Service-, Bildungs- und Beratungsleistungen zur Verfügung. 2. Darüber hinaus gewährt ver.di ihren Mitgliedern folgende Leistungen: a) Unterstützung bei Arbeitskämpfen (§ 16), b) Gemaßregeltenunterstützung (§ 17), c) Unterstützung bei Haft wegen gewerkschaftlicher Betätigung (§ 18), d) gewerkschaftlichen Rechtsschutz (§ 19).

Leistungen § 15 Grundsätze 3. ver.di kann weitere Leistungen organisieren, erschließen oder anbieten. Diese Leistungen sollen - die Beteiligung der Mitglieder an der Informationsgesellschaft zur Erhöhung von Kompetenz und Chancengleichheit fördern, - bessere und günstigere Konditionen bei allgemeinen Dienstleistungen, Waren und Finanzdienstleistungen erschließen, - weitere Beratung und Unterstützung für das Mitglied durch Dritte ermöglichen. Alle Leistungen nach Abs. 2 und 3 sind freiwillig. Ein persönlicher Rechtsanspruch auf Leistungen besteht nicht. Leistungen von ver.di werden nur auf Antrag gewährt. Über die Leistungsgewährung entscheidet die nach den gemäß Absatz 7 erlassenen Richtlinien zuständige Stelle.

§ 15 Grundsätze Leistungen 5. Leistungen werden nur an Mitglieder gewährt, die mit ihren satzungsgemäßen Beiträgen nicht länger als drei Monate im Rückstand sind. 6. Die Leistungen der ver.di können weder verpfändet noch an Dritte übertragen werden. 7. Einzelheiten zu Voraussetzungen und Umfang der Leistungsgewährung auch für Hinterbliebene von Mitgliedern werden in vom Gewerkschaftsrat zu erlassenden Richtlinien sowie in Geschäftsanweisungen geregelt.

§ 16 Unterstützung bei Arbeitskämpfen Leistungen § 16 Unterstützung bei Arbeitskämpfen 1. Bei Streik wird den im Arbeitskampf stehenden Mitgliedern eine Unterstützung gewährt. 2. Voraussetzungen und Höhe der Unterstützung bestimmt der Gewerkschaftsrat in Richtlinien. Dies gilt auch für die Unterstützung bei Aussperrung. Berechnung: Streikgeld/Tag Durchschnittsbeitrag der letzten 3 Monate x 2,5 (bei Mitgliedschaft kleiner als 1 Jahr x 2,2) + 2,50 € / Tag pro kindergeldberechtigtem Kind

§ 17 Gemaßregeltenunterstützung Leistungen § 17 Gemaßregeltenunterstützung 1. Mitgliedern, die wegen ihres Eintretens für von der ver.di anerkannte Arbeitsbedingungen oder aufgrund gewerkschaftlicher Tätigkeit entlassen und dadurch erwerbslos werden, wird Unterstützung gewährt. 2. Voraussetzungen und Höhe der Unterstützung bestimmt der Gewerkschaftsrat in Richtlinien.

§ 18 Unterstützung bei Haft wegen gewerkschaftlicher Betätigung Leistungen § 18 Unterstützung bei Haft wegen gewerkschaftlicher Betätigung 1. Bei Haft wegen gewerkschaftlicher Betätigung wird eine Unterstützung gewährt. 2. Voraussetzungen und Höhe der Unterstützung bestimmt der Gewerkschaftsrat in einer Richtlinie.

§ 19 Gewerkschaftlicher Rechtsschutz Leistungen § 19 Gewerkschaftlicher Rechtsschutz 1. Im Rahmen ihrer gewerkschaftlichen Zwecksetzung gewährt ver.di den Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz (Rechtsberatung und -vertretung), insbesondere in Angelegenheiten des Arbeits-, Beamten-, Sozialrechts und des berufsbezogenen Vertragsrechts, nach Maßgabe einer vom Gewerkschaftsrat erlassenen Rechtsschutzrichtlinie, die u. a. bestehende branchenspezifische Besonderheiten (z.B. Urheberrecht) und gegebenenfalls die Beteiligung der Fachbereiche zu berücksichtigen hat.

§ 19 Gewerkschaftlicher Rechtsschutz Leistungen § 19 Gewerkschaftlicher Rechtsschutz 2. Die Rechtsberatung und -vertretung erfolgt in der Regel durch die hierzu befugten Angestellten der ver.di bzw. der DGB-Rechtsschutz GmbH. 3. Der Rechtsschutz entfällt rückwirkend, wenn ein Mitglied innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Verfahrens (rechtskräftiges Urteil, Vergleich oder anderweitige Erledigung) aus der Gewerkschaft austritt, seinen Beitragspflichten nicht satzungsgemäß nachkommt oder ausgeschlossen wird. In diesen Fällen sind die übernommenen Kosten zurückzuerstatten. Anstelle der Rückforderung der vorstehend genannten Kosten kann die Kostenrückforderung auch in pauschalierter Form in Höhe eines Jahresbeitrages des Mitgliedes vorgenommen werden.

§ 19 Gewerkschaftlicher Rechtsschutz Leistungen § 19 Gewerkschaftlicher Rechtsschutz Arbeitsrecht bedeutet: Kündigungsschutzklage Abmahnungen Zeugniserstellung / Korrektur Forderungen aus dem Tarifvertrag und vieles mehr.

Anspruch auf tarifliche Leistungen ver.di- Mitglieder haben unmittelbaren Rechtsanspruch aus den Tarifverträgen, die abgeschlossen sind. Nur bei Tarifbindung können tarifvertragliche Leistungen vor Gericht eingeklagt werden. ver.di tritt ein für die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten.

Prozesse sind teuer, auch wenn man sie gewinnt! Leistungen Prozesse sind teuer, auch wenn man sie gewinnt! Wenn ein Prozess, z. B. wegen Kündigungsschutz in 1.Instanz gewonnen wird, muss ohne ver.di – Rechtsschutz auf jeden Fall der eigene Anwalt bezahlt werden. Dies können bis zu 1.000,- Euro sein. Wenn der Prozess in 2. Instanz verloren wird, muss ohne ver.di- Rechtsschutz sogar die ganzen Kosten tragen werden, die bis zu ca. 4.000,- Euro betragen können.

Sozialrechtsschutz ver.di hilft bei Konfliktfällen mit …. Leistungen Sozialrechtsschutz ver.di hilft bei Konfliktfällen mit …. der Krankenkasse … eine Kur wird abgelehnt oder das Krankengeld gestrichen der Renten- und Pflegeversicherung … Rentenberechnung fehlerhaft oder Probleme mit der Erwerbsminderungsrente für Erwerbslose … bei fehlerhaften Leistungsbescheiden

Sozialrechtsschutz der Agentur für Arbeit dem Integrationsamt Leistungen Sozialrechtsschutz der Agentur für Arbeit … eine nicht gerechtfertigte Sperrzeit beim ALG 1 wird verhängt. dem Integrationsamt … eine Schwerbehinderung wird nicht anerkannt oder nur mit zu wenigen Prozenten. der Berufsgenossenschaft … eine Unfallrente wird verweigert dem Finanzamt … z. B. vor dem Finanzgericht, soweit es um Besteuerung von Renten geht.

Sozialrechtsschutz Rechtsschutz zusätzlich bei Streitigkeiten, z. B.: Leistungen Sozialrechtsschutz Rechtsschutz zusätzlich bei Streitigkeiten, z. B.: um Wegeunfälle aus dem Kindergeldgesetz aus dem Bundesversorgungsgesetz aus dem Wehrpflicht- und Zivildienstgesetz aus dem Beförderungsgesetz in Prüfungsfragen dem Wohngeldamt dem Sozialamt

Leistungen Weitere Leistungen

Fachkundiger Rat und tatkräftige Unterstützung Leistungen Fachkundiger Rat und tatkräftige Unterstützung Bei allen Fragen, die Arbeitnehmer/in, Beamtin/er, Auszubildende/r, Rentner/in, Versorgungs- empfänger/in, Arbeitlose/r etc. betreffen, erhalten Sie von ver.di qualifizierte Beratung und Unterstützung. ver.di berät Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- vertretungen, Jugend- und Auszubildenden- und Schwerbehindertenvertretungen in der Anwendung der Mitbestimmungs-, Informations- und Mitwirkungsrechte.

Schwerbehindertenberatung Leistungen Rentenberatung Schwerbehindertenberatung ver.di bietet durch Renten- Schwerbehinderten- experten kostenfreie Beratung in Rentenversicherungs- und Schwerbehinderten- Angelegenheiten.

Lohnsteuer- Service ver.di bietet durch unsere Lohnsteuerbeauftragten Leistungen Lohnsteuer- Service ver.di bietet durch unsere Lohnsteuerbeauftragten kostenfreie und umfängliche Beratung beim Lohnsteuer- Jahresausgleich an, sofern es sich um Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Renten und Versorgungsbezüge handelt.

Hilfe bei Freizeitunfällen Leistungen Hilfe bei Freizeitunfällen Folgende Leistungen sind kostenlos im Beitrag enthalten: Unfall- Krankenhaustagegeld … wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 48 Stunden andauerte, bis zum 30 fachen des Monatsbeitrages. (max. 30 Tage)

Hilfe bei Freizeitunfällen Leistungen Hilfe bei Freizeitunfällen 2. Kapitalzahlung bei Tod … in Höhe des 200 fachen Monatsbeitrages. Kapitalzahlung bei Invalidität … in Höhe des 500 fachen Monatsbeitrages. (mindestens 1.280,- Euro, Rentner und Vorruheständler erhalten keine Invaliditätsleistung! Invaliditätsgrad unter 20 % bleibt unberücksichtigt.)

Qualifizierung und Weiterbildung Leistungen Qualifizierung und Weiterbildung ver.di und seine Bildungseinrichtungen bietet Mitgliedern vielfältige Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglich- keiten in den Bereichen Arbeits-Sozial- und Wirtschaftsrecht/Wirtschaftspolitik, Kommunikation und Rhetorik u. a. an.

Telefonische Mietrechtsberatung Beratung für Selbständige und Freie Leistungen Telefonische Mietrechtsberatung Tel. 030 2232373 Mo – Di 12 – 14 Uhr, Do 18 – 20 Uhr Beratung für Selbständige und Freie Arbeitszeugnisberatung in den ver.di - Geschäftsstellen Unterstützung bei Schadenersatzpflicht Für einen Jahresbeitrag von 21,- Euro bietet die GUV/FAKULTA vielfältige Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmer an. Dazu zählen Schadenersatzbeihilfen etwa beim Verlust von Dienstschlüsseln oder bei Schäden an Dienstfahrzeugen.

Verbrauchervorteile für ver.di- Mitglieder Leistungen Verbrauchervorteile für ver.di- Mitglieder Die ver.di- Mitgliedschaft eröffnet Ihnen günstigere Konditionen bei Altersvorsorge, Versicherungen, Finanzierungen, Reisen, Freizeit und Einkauf. Beispiele: Vorsorge: Generali / Winterthur / Rechtsschutz Union Finanzierungen: Bausparen / Baufinanzieren Reisen: Vital-Reisen, GEW Ferien, Urlaub in ver.di Bildungsstätten, Freizeitangebote: Angebote Musicals, Freizeitparks, u. s. w.

Verbrauchervorteile für ver.di- Mitglieder Leistungen Verbrauchervorteile für ver.di- Mitglieder Autokauf: Sonderrabatte (Kreis Recklinghausen) - Autohaus Enter, Recklinghausen: Toyota (Sondernachlass auf Material und Teile bei Werkstattbesuchen) - Automobile Kroppen, Herten: KIA /FIAT / Alfa Romeo / Lancia - Autohaus Mohag, Recklinghausen: Ford / Volvo bietet beim Neuwagenkauf zusätzlich ein transportables Navi, 1 Jahr Verlängerungsgarantie und 1 SOS Tasche an. - Wittkau Automobile, Recklinghausen: Mazda (zusätzlich 11 – 13% au die Mazda-Modelle M2, M3, M5, MX-5, M6) - Autohaus Bieling, Recklinghausen: OPEL - Autohaus Tschörper, Marl:

Leistungen Grabpflege Richtlinie über die Gewährung eines Zuschusses zur Grabpflege für ver.di- Mitglieder, die am 02.07.2001 der Gründungsgewerkschaft DPG zuzuordnen waren. Der Zuschuss zur Grabpflege beträgt nach einer Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung zur ver.di von: über 5 Jahre 51,13 € über 10 Jahre 127,82 € über 20 Jahre 204,52 € über 30 Jahre 306,78 € über 40 Jahre 357,90 € über 50 Jahre 409,03 € über 60 Jahre 511,29 € Doppelter Betrag wird gewährt bei: a) bei Tod durch Unfall in Ausführung gewerkschaftlicher Tätigkeit b) bei Tod infolge eines Dienst- oder Arbeitsunfalls

Treuegeld Voraussetzung: Leistungen … bis zur ver.di- Gründung (30.06.2001) mindestens 15 Jahre ununterbrochen Mitglied in der ÖTV gewesen, danach ununterbrochen weiterhin Mitglied in ver.di. … satzungs- und ordnungsgemäße Beitragszahlung. … Gewährung einer Altersrente oder Ruhegehaltes Höhe des Treuegeldes: Die Höhe des Treuegeldes ergibt sich aus der Länge der Mitgliedschaft und der durchschnittlichen Höhe des Monatsbeitrages der letzten 12 Monate gezahlten Beiträge an die ÖTV vor ver.di Gründung. Berechnung: von 15 bis 20 Jahre= Durchschnitt x 15 über 20 Jahre= Durchschnitt x 20

Leistungen Beiträge Alle genannten ver.di- Leistungen stehen im übrigen allen Mitgliedern zu, die satzungsgemäßen Beitrag zahlen. - Aktive 1 % des Bruttoeinkommens - Rentner/innen, Pensionäre/innen, Vorruheständler/innen, Erwerbslose, Krankengeldbezieher/innen, 0,5 % v. Brutto - Hartz IV-Empfänger/innen, Wehr-u.Zivildienst, Studierende Hausfrauen, Elternzeit, Schüler/innen 2,50 € / Monat