2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und.

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 Präsentation transkript:

2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach HERZLICH WILLKOMMEN Bechhofen, 16. November 2011

Erziehung und Unterricht 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Heterogenität als Chance und Auftrag für Erziehung und Unterricht Bechhofen, 16. November 2011 2

Der Weg, auf dem die Schwachen sich stärken, … 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Der Weg, auf dem die Schwachen sich stärken, … … ist der gleiche wie der, … … auf dem die Starken sich vervollkommnen. Maria Montessori Bechhofen, 16. November 2011 3

Vielfalt als Bereicherung 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Vielfalt als Bereicherung Bechhofen, 16. November 2011

2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Uhrzeit Ablauf 13.30 Begrüßung Vielfalt als Bereicherung 13.40 Die UN-Behindertenrechtskonvention 14.00 Inklusives Bildungssystem aktueller Stand Bereich Grund-, Haupt- Mittel- und Förderschulen 14:45 häufige Fragen Diskussion 15.00 Abschluss Bechhofen, 16. November 2011

2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Bechhofen, 16. November 2011 6

2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Bechhofen, 16. November 2011 7

Resolution 61/106 der Generalversammlung der UNO. 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) vom 13.12.2006. Resolution 61/106 der Generalversammlung der UNO. In Kraft getreten am 03.05.2008. Bechhofen, 16. November 2011

„Zweck den vollen und gleichberechtigten Genuss 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach „Zweck … ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“ Bechhofen, 16. November 2011 9

2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Artikel 24 UN-BRK Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung Bechhofen, 16. November 2011

2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Artikel 24 UN-BRK Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen („inclusive education system“) und lebenslanges Lernen Bechhofen, 16. November 2011

Art. 24 UN-BRK Inklusives Schulsystem 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Art. 24 UN-BRK Inklusives Schulsystem Nach der Entstehungsgeschichte und Zielrichtung der UN-BRK geht es um den (gleichberechtigten) Zugang zur allgemeinen Schule. Bechhofen, 16. November 2011

Art. 24 UN-BRK Inklusives Schulsystem 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Art. 24 UN-BRK Inklusives Schulsystem Ziel ist der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung („inklusiv“ im Sinne von einbeziehend und dazugehörig) … Bechhofen, 16. November 2011

Art. 24 UN-BRK Inklusives Schulsystem 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Art. 24 UN-BRK Inklusives Schulsystem … bei angemessenen Unterstützungsleistungen. Bechhofen, 16. November 2011

Art. 24 UN-BRK Inklusives Schulsystem 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Art. 24 UN-BRK Inklusives Schulsystem sozial-inklusiver Aspekt (soziale Teilhabe) „gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben“ = i.d.R. Zugang zur örtlichen Schule Bechhofen, 16. November 2011

Art. 24 UN-BRK Inklusives Schulsystem 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Art. 24 UN-BRK Inklusives Schulsystem besondere Förderformen und Schwerpunktschulen in zumutbarer Entfernung sind zulässig (gastschulfähige Kooperationsklasse, Profil ‚Inklusive Schule‘) Bechhofen, 16. November 2011

Art. 24 UN-BRK Inklusives Schulsystem 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Art. 24 UN-BRK Inklusives Schulsystem Vorbehalt der progressiven Realisierung (Art. 4 Abs. 2 UN-BRK) d.h. schrittweise Umsetzung der UN-BRK „unter Ausschöpfung der verfügbaren Mittel“ Bechhofen, 16. November 2011 17

Art. 24 UN-BRK Inklusives Schulsystem 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Art. 24 UN-BRK Inklusives Schulsystem Bayerischer Weg: angemessenes Tempo schrittweise Umsetzung Ressourcen müssen mit Umsetzung mithalten Bechhofen, 16. November 2011

UN-Behindertenrechtskonvention 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach UN-Behindertenrechtskonvention Behinderung: Ein offener, an der Teilhabe orientierter Begriff Er umfasst für den schulischen Bereich behinderte Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogi-schen Förderbedarf ebenso wie Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Bechhofen, 16. November 2011 19

Erfolgreiche Bildung bezieht sich nicht allein auf den Schulabschluss, 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Bildung Erfolgreiche Bildung bezieht sich nicht allein auf den Schulabschluss, sondern auch auf den individuellen Bildungserfolg. Bechhofen, 16. November 2011 20

Förderschulen verbietet die UN-BRK nicht 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Förderschulen Förderschulen verbietet die UN-BRK nicht Förderschulen mit spezifischen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten sind in Bayern sowohl Lernorte mit eigenen Bildungsangeboten als auch Förder- bzw. Kompetenzzentren mit sonderpädagogischen Angeboten für und in den allgemeinen Schulen Förderschulen in Bayern sind je nach Bedarf alternative oder ergänzende Lernorte. Bechhofen, 16. November 2011 21

2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Art. 30a Abs. 3 BayEUG (3) 1Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf können gemeinsam in Schulen aller Schularten unterrichtet werden. 2Die allgemeinen Schulen werden bei ihrer Aufgabe, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu unterrichten, von den Förderschulen unterstützt. Bechhofen, 16. November 2011 22

2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Bechhofen, 16. November 2011 23

2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Inklusive Beschulung Bechhofen, 16. November 2011

Inklusives Bildungssystem (Art. 24 UN-BRK) 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Inklusives Bildungssystem (Art. 24 UN-BRK) lernzielgleiches oder lernzieldifferentes Lernen mit der notwendigen Unterstützung Art. 30a Abs. 5 Satz 3 BayEUG 3Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen an der allgemeinen Schule die Lernziele der besuchten Jahrgangsstufe nicht erreichen, soweit keine schulartspezifischen Voraussetzungen bestehen. Bechhofen, 16. November 2011 25

Inklusives Bildungssystem (Art. 24 UN-BRK) 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Inklusives Bildungssystem (Art. 24 UN-BRK) lernzielgleiches oder lernzieldifferentes Lernen mit der notwendigen Unterstützung gleichberechtigter Zugang zum allgemeinen Schulsystem Im differenzierten allgemeinen Schulwesen gelten die Zugangsvoraussetzungen zu bestimmten Schularten für Behinderte und Nichtbehinderte gleichermaßen. Bechhofen, 16. November 2011 26

Aufnahmeentscheidung durch Grundschule; 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Bisher: Einschulung: Aufnahmeentscheidung durch Grundschule; Entscheidung des Schulamtes im Konfliktfall Bechhofen, 16. November 2011 27

ausreichend ist aktive Teilnahme (Lernzieldifferenz) 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Bisher: Kind muss nicht voraussichtlich erfolgreich am Unterricht teilnehmen können, ausreichend ist aktive Teilnahme (Lernzieldifferenz) Bechhofen, 16. November 2011 28

2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Jetzt: Art. 41 Abs. 4 BayEUG (4) 1Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind unter Beachtung der schulartspezifischen Regelungen für Aufnahme und Schulwechsel (Art. 30a Abs. 5 Satz 2, Art. 30b Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2) an der Sprengelschule, Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ oder an der Förderschule an. 2Die Aufnahme an der Förderschule setzt die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens voraus. Bechhofen, 16. November 2011 29

2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Jetzt: Art. 41 Abs. 1 BayEUG (1) 1Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfüllen ihre Schulpflicht durch den Besuch der allgemeinen Schule oder der Förderschule. […] 3Die Erziehungsberechtigten entscheiden, an welchem der im Einzelfall rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden schulischen Lernorte ihr Kind unterrichtet werden soll; bei Volljährigkeit und Vorliegen der notwendigen Einsichtsfähigkeit entscheiden die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf selbst. Bechhofen, 16. November 2011 30

des erweiterten Elternrechts: 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Einschränkung des erweiterten Elternrechts: Bechhofen, 16. November 2011 31

besucht die Schülerin oder der Schüler die geeignete Förderschule. 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Art. 41 Abs. 5 BayEUG (5) Kann der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf an der allgemeinen Schule auch unter Berücksichtigung des Gedankens der sozialen Teilhabe nach Ausschöpfung der an der Schule vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten sowie der Möglichkeit des Besuchs einer Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ nicht hinreichend gedeckt werden und 1. ist die Schülerin oder der Schüler dadurch in der Entwicklung gefährdet oder 2. beeinträchtigt sie oder er die Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft erheblich, besucht die Schülerin oder der Schüler die geeignete Förderschule. Bechhofen, 16. November 2011 32

= unverändert Art. 21 Abs. 2 BayEUG 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Art. 30a Abs. 4 BayEUG (4) Die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung in die allgemeine Schule bedarf der Zustimmung des Schulaufwandsträgers; die Zustimmung kann nur bei erheblichen Mehraufwendungen verweigert werden. = unverändert Art. 21 Abs. 2 BayEUG Bechhofen, 16. November 2011 33

der Umsetzung von gemeinsamen Unterricht und Inklusion: 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Formen der Umsetzung von gemeinsamen Unterricht und Inklusion: Zugangsrecht, aber nicht Recht auf Vorhaltung bestimmter Inklusionsformen Bechhofen, 16. November 2011 34

Formen der Umsetzung von gemeinsamen Unterricht und Inklusion: 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Formen der Umsetzung von gemeinsamen Unterricht und Inklusion: Kooperationsklassen Partnerklassen Offene Klassen der Förderschule Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ Klasse mit festem Lehrertandem für Schüler mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf an Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ Formen der Umsetzung von gemeinsamen Unterricht und Inklusion: Kooperationsklassen Partnerklassen Offene Klassen der Förderschule Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ Formen der Umsetzung von gemeinsamen Unterricht und Inklusion: Kooperationsklassen Partnerklassen 4. Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler Formen der Umsetzung von gemeinsamen Unterricht und Inklusion: Kooperationsklassen Partnerklassen Offene Klassen der Förderschule Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler 35

2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach 1. Kooperationsklassen 3 und max. 6 Kinder mit diagnostiziertem sonderpädagogischem Förderbedarf max. 25 Kinder; Regelschule: 2 bis 3 Stunden (Förder-L/in); MSD 4 - 5 Stunden Bechhofen, 16. November 2011 36

2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Fragen zum Themenbereich „Kooperationsklasse“ Ist es statthaft, auch leistungsschwache Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf von der Sonderschullehrkraft fördern zu lassen? Dies ist generell Teil des Konzeptes einer Kooperationsklasse, also ‚JA‘! Bechhofen, 16. November 2011 37

2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Fragen zum Themenbereich „Kooperationsklasse“ Was passiert, wenn sich der schulische Erfolg bei den Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht im gewünschten Maße einstellt? Hier ist eine intensive Beratung der Eltern angesagt. Eine Überweisung an ein SFZ ist – nach Rücksprache – möglich, wenn Zustimmung der Eltern vorliegt. Bechhofen, 16. November 2011 38

2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Fragen zum Themenbereich „Kooperationsklasse“ Warum gibt es für die Grundschullehrkraft sowie für die MSD-Kräfte keine Anrechnungsstunde für den Mehraufwand an gemeinsamer Vorbereitung? ------------------------------------------------------------------------------------------------------ Bechhofen, 16. November 2011 39

2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach 2. Partnerklassen Vorhandene Ressourcen Bechhofen, 16. November 2011 40

3. Offene Klassen der Förderschule 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach 3. Offene Klassen der Förderschule Bechhofen, 16. November 2011 41

4. Inklusion einzelner Schüler 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach 4. Inklusion einzelner Schüler Bechhofen, 16. November 2011 42

4. Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach 4. Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ Bechhofen, 16. November 2011 43

4. Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach 4. Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ Art. 30b Abs. 3 BayEUG (3) 1Schulen können mit Zustimmung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde und der beteiligten Schulaufwandsträger das Schulprofil „Inklusion“ entwickeln. 2Eine Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ setzt auf der Grundlage eines gemeinsamen Bildungs- und Erziehungskonzepts in Unterricht und Schulleben individuelle Förderung im Rahmen des Art. 41 Abs. 1 und 5 für alle Schülerinnen und Schüler um; Bechhofen, 16. November 2011 44

2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Bechhofen, 16. November 2011 45

(4) 1In Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Art. 30b Abs. 4 BayEUG (4) 1In Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ werden Lehrkräfte der Förderschule in das Kollegium der allgemeinen Schule eingebunden und unterliegen den Weisungen der Schulleiterin oder des Schulleiters; 2Die Lehrkräfte der allgemeinen Schule gestalten in Abstimmung mit den Lehrkräften für Sonderpädagogik und gegebenenfalls weiteren Fachkräften die Formen des gemeinsamen Lernens. Bechhofen, 16. November 2011 46

3Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Art. 30b Abs. 4 BayEUG 3Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik beraten die Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten und diagnostizieren den sonderpädagogischen Förderbedarf. 4Sie fördern Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und unterrichten in Klassen mit Schülerinnen und Schülern ohne und mit sonderpädagogischem Förderbedarf. 5Der fachliche Austausch zwischen allgemeiner Schule und Förderschule ist zu gewährleisten. Bechhofen, 16. November 2011 47

2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Art. 30b Abs. 3 BayEUG 3Unterrichtsformen und Schulleben, sowie Lernen und Erziehung sind auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf auszurichten. 4Den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird in besonderem Maße Rechnung getragen. Bechhofen, 16. November 2011 48

Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ Alle Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf im Blick Ganze Schule im Blick, nicht einzelne Klassen; eigenverantwortliche Organisation gemeinsamen Lernens vor Ort Lehrkräfte für Sonderpädagogik sind vor Ort in das Kollegium eingebunden (kein MSD) Bechhofen, 16. November 2011 49

2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach 6. Besonderheit: Klasse mit festem Lehrertandem für Schüler mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf an Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ Bechhofen, 16. November 2011 50

Doppelhaushalt 2011/12 insgesamt 200 Stellen (100 Stellen/HH-Jahr) 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Doppelhaushalt 2011/12 insgesamt 200 Stellen (100 Stellen/HH-Jahr) Verteilung der 100 Stellen durch DHH und interfraktionelle AG: 30 Lehrkräfte der Volksschule (Förderung, Klassenteilung) 68 Lehrkräfte für Sonderpädagogik 1 Lehrkraft Gymnasium 1 Lehrkraft Realschule Bechhofen, 16. November 2011 51

Profilschulen Inklusion Bayern: 37 Mittelfranken: 5 (geplant waren 3) 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach 2011-2012 Profilschulen Inklusion Bayern: 37 Mittelfranken: 5 (geplant waren 3) Grund-/ Mittelschule Pestalozzistr. (Fürth) St. Leonhard Grundschule (Nürnberg) Mittelschule Cadolzburg Grundschule Wahlerschule (Nürnberg) Grund-/ und Mittelschule Thalmässing Bechhofen, 16. November 2011 52

Tandemklassen: Zweitlehrerprinzip, (20 in Bayern, 2 in Mfr. 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach 2011-2012 Tandemklassen: Zweitlehrerprinzip, (20 in Bayern, 2 in Mfr. 7 Kinder mit sehr hohem sonderpädagogischem Förderbedarf) zusätzlich 20 Stunden VS und 20 Stunden FöSch-Pflegekräfte Bechhofen, 16. November 2011 53

Stärkung der Elternrechte 2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach Zusammenfassung Stärkung der Elternrechte Ausbau des gemeinsamen, inklusiven Unterrichts Stärkung der allgemeinen Schule bzgl. der inklusiven Aufgabe Förderschule als Kompetenzzentrum und Lernort Ausbau des MSD Vielfalt der Lernorte – verschiedene Formen des gemeinsamen Unterrichts Thematik Inklusion in der Lehrerbildung Bechhofen, 16. November 2011 54

2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Ansbach DANKE Bechhofen, 16. November 2011 55