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Eine Information für Beratungsfachkräfte

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Präsentation zum Thema: "Eine Information für Beratungsfachkräfte"—  Präsentation transkript:

1 Eine Information für Beratungsfachkräfte
Inklusion in Bayern Eine Information für Beratungsfachkräfte Staatliche Schulberatungsstelle München, Oktober 2012 Die Powerpoint wurde erstellt auf der Grundlage des Manusskripts „Schulräteinformation 2011/I und dem KMS IV.3 – 5 S b vom Informationsstand

2 UN Behindertenrechtkonvention
Staatliche Schulberatungsstelle München

3 Inklusion in Bayern - Gesetzgebung
Die Weiterentwicklung eines Bildungssystems, in dem Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen mit anderen gemeinsam lernen, ist ein zentrales Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention. Zur Umsetzung des Art.24 der UN-Behindertenrechtskonvention hat eine interfraktionelle Arbeitsgruppe des Bayerischen Landtags einen Gesetzentwurf zur Änderung des BayEUG (BayEUG-E) eingebracht und im Juli 2011 beschlossen. Das im Gesetz vorgesehene Schulprofil „Inklusion“ ist ein sehr guter Ansatz, um schrittweise die Inklusion von jungen Menschen mit und ohne Behinderung umzusetzen. Die Förderschulen in Bayern bleiben auch nach der geplanten Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Kompetenzzentren für Sonderpädagogik. Sie unterstützen auch künftig die Regelschulen bei der Inklusion und bleiben zugleich Lernort für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention wurden die Länder verpflichtet, die Rechte der Behinderten auf einen Zugang zu allen Schulen umzusetzen. Der Gesetzentwurf wurde im Juli 2011 beschlossen und findet sich in seinen schulrelevanten Auswirkungen im BayEuG wieder. Im Gegensatz zu anderen Ländern wurde Wert darauf gelegt, das Förderschulwesen als Kompetenzzentren zu erhalten. Daraus ergeben sich viele Varianten für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Staatliche Schulberatungsstelle München

4 Inklusion in Bayern – zentrale Anliegen
Folgende Schwerpunkte können als zentrale Anliegen der Inklusion in Bayern formuliert werden: Inklusion als Aufgabe aller Schulen Stärkung der Elternrechte Neue Rahmenbedingungen zur flexibleren Ausgestaltung inklusiver Schullandschaften bis hin zur Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“. (Art. 30b Bay-EUG-E) Einführung der Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“. Fortführung und Weiterentwicklung der bewährten Formen kooperativen Lernens (Art. 30a BayEUG-E) Ausbau des gemeinsamen Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf Vielfältige Formen des gemeinsamen Unterrichts Ausbau der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) Inklusion ist Aufgabe aller Schulen: BaEUG Art. 30a, Abs. 3 (3) Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf können gemeinsam in Schulen aller Schularten unterrichtet werden. Die allgemeinen Schulen werden bei ihrer Aufgabe … von den Förderschulen unterstützt. (5) Ein sonderpädagogischer Förderbedarf begründet nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Schulart. Aber: Schulartspezifische Regelungen für die Aufnahme, das Vorrücken, den Schulwechsel und die Durchführung von Prüfungen an weiterführenden Schulen bleiben unberührt. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen an der allgemeinen Schule die Lernziele der besuchten Jahrgangsstufe nicht erreichen, soweit keine schulartspezifischen Voraussetzungen bestehen. Die Feststellung der Lernziele … durch einen individuellen Förderplan sowie den Nachteilsausgleich regeln die Schulordnungen. Schüler, die auf Grund ihres sonderpädagog. Förderbedarfs die Lernziele der Haupt/Mittelschulen und Berufsschulen nicht erreichen, erhalten ein Abschlusszeugnis ihrer Schule mit einer Beschreibung der erreichten individuellen Lernziele sowie eine Empfehlung über Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung und zum weiteren Bildungsweg. (6) Die Zusammenarbeit zwischen Förderschulen und allgemeinen Schulen soll im Unterricht und im Schulleben besonders gefördert werden. Staatliche Schulberatungsstelle München

5 Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen (BayEUG Art.30a)
(3) Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf können gemeinsam in Schulen aller Schularten unterrichtet werden. Die allgemeinen Schulen werden bei ihrer Aufgabe … von den Förderschulen unterstützt. (5) Ein sonderpädagogischer Förderbedarf begründet nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Schulart. Aber: Schulartspezifische Regelungen für die Aufnahme, das Vorrücken, den Schulwechsel und die Durchführung von Prüfungen an weiterführenden Schulen bleiben unberührt. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen an der allgemeinen Schule die Lernziele der besuchten Jahrgangsstufe nicht erreichen, soweit keine schulartspezifischen Voraussetzungen bestehen. Die Feststellung der Lernziele … durch einen individuellen Förderplan sowie den Nachteilsausgleich regeln die Schulordnungen. Schüler, die auf Grund ihres sonderpädagog. Förderbedarfs die Lernziele der Haupt/Mittelschulen und Berufsschulen nicht erreichen, erhalten ein Abschlusszeugnis ihrer Schule mit einer Beschreibung der erreichten individuellen Lernziele sowie eine Empfehlung über Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung und zum weiteren Bildungsweg. (6) Die Zusammenarbeit zwischen Förderschulen und allgemeinen Schulen soll im Unterricht und im Schulleben besonders gefördert werden. Staatliche Schulberatungsstelle München

6 Verteilung der Förderschwerpunkte
Staatliche Schulberatungsstelle München

7 Inklusion – konkrete Entwicklung vor Ort
Vorrangiges Ziel der Schulentwicklung aller Schulen ist die inklusive Schule. Angebote der inklusiven Schulen im Verbund mit kooperativen Lernformen (BayEUG Art.30a (7): 1. Kooperationsklassen 2. Partnerklassen (ehemals Außenklassen) 3. Offene Klassen der Förderschule 4. Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler 5. Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ Staatliche Schulberatungsstelle München Folie 12

8 Staatliche Schulberatungsstelle München
Kooperationsklasse Unterricht in Kooperationsklassen Art. 30a Abs.7 (1) In Kooperationsklassen werden in der Regel fünf Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, und/oder Verhalten zusammen mit weiteren Schülern ohne sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet. Diese Klassen werden mit ca. fünf Stunden der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste unterstützt. Die Kooperationsklassen sind Klassen der Grund-/Haupt- oder Mittelschule. Das Konzept der Kooperationsklassen hat sich bewährt. Derzeit sind an den Grund- und Haupt-/Mittelschulen in Bayern 675 Klassen eingerichtet. Diese Unterrichtsform soll auch weiterhin angeboten werden. Eine weitere Unterstützung (Klassenstärken, zusätzliche Lehrerstunden der Volksschule oder Einsatz eines Förderlehrers) ist im Rahmen der vorhandenen Ressourcen anzustreben. Merkmal der Kooperationsklasse ist der durchgängig gemeinsame Unterricht in allen Fächern. Dies erfordert eine qualitative und quantitative Anpassung der Unterrichts- und Förderangebote an die individuellen Bildungs- und Erziehungsbedarfe der Schülerinnen und Schüler („Lernzieldifferenz“). Diese flächendeckende Form kooperativen Lernens wird weiterhin einen hohen Stellenwert für das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Förderbedarf einnehmen. Kooperationsklassen sollen nicht nur für Schüler, die aus der Förderschule zurückkehren, eingerichtet werden, sondern auch für Schulanfänger. Auch hier ist ein frühzeitiger und enger Kontakt mit dem Sonderpädagogischen Förderzentrum erforderlich. Staatliche Schulberatungsstelle München Übersicht

9 Partnerklasse (ehemals Außenklasse)
Art. 30a Abs.7 (2) Seit mehreren Jahren wird das Konzept von Außenklassen der Förderschulen an Volksschulen erfolgreich praktiziert. Die Partnerklassen sind Klassen der Förderschule. Art. 30 a, Abs. 7 Ziffer 2 BayEUG-E bezeichnet diese Kooperationsform als Partnerklassen, in der eine Klasse der Förderschule mit einer Klasse der allgemeinen Schule zusammenarbeitet. Darin sind Formen des gemeinsamen, regelmäßig lernzieldifferenten Unterrichts enthalten. Das Konzept der Partnerklasse soll auch weiterhin praktiziert werden. Neue Partnerklassen bedürfen der engen Abstimmung zwischen der Förderschule und der jeweiligen Volksschule und können nur im Rahmen der vorhandenen Ressourcen eingerichtet werden. Die Zustimmung der beteiligten Schulen und Schulaufwandsträger ist erforderlich. Die Elternbeiräte sind anzuhören. Das Angebot der bisherigen „Außenklassen“ bekommt im aktuellen Gesetzentwurf als „Partnerklasse“ eine besondere Prägung durch die Betonung des partnerschaftlichen Miteinanders in Unterricht und Schulleben. Partnerklassen der Förderschule oder der allgemeinen Schule kooperieren eng mit einer Klasse der jeweils anderen Schulart. Formen des gemeinsamen, regelmäßig lernzieldifferenten Unterrichts sind darin enthalten. Gleiches gilt für Partnerklassen verschiedener Förderschulformen. Auch in weiterführenden Schulen wie Gymnasien und Realschulen sowie in Berufsschulen ist diese Konzeption eine Chance, sich der Herausforderung kooperativen Lernens in heterogenen Lerngruppen zu stellen. Partnerklassen von Seiten der Förderschulen werden überwiegend für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (und Mehrfachbehinderung) gebildet. Gemäß des pädagogischen Grundsatzes, soviel gemeinsamer Unterricht wie möglich, soviel individuelle Förderung wie nötig, entsteht in diesen Begegnungen eine Atmosphäre der gegenseitigen Anerkennung und Wertschätzung. Übersicht Staatliche Schulberatungsstelle München

10 Offene Klasse des Förderzentrums
Offene Klassen der Förderschule Art. 30a Abs.7 (3) In offenen Klassen der Förderschule, in denen auf der Grundlage der Lehrpläne der allgemeinen Schule unterrichtet wird, können auch Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass kein Mehrbedarf hinsichtlich des erforderlichen Personals und der benötigten Räume entsteht. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel können die Schulaufsichtsbehörden bei Förderzentren für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören oder körperliche und motorische Entwicklung Schülerinnen und Schüler ohne Förderbedarf bis zu 20 v.H. der vom Staatsministerium festgelegten Schülerhöchstzahl je Klasse bei der Klassenbildung berücksichtigen. Typische Anfragen im Raum München: Bayerische Landesschule für Körperbehinderte -> Anfrage von Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten Sehbehindertenzentrum Unterschleißheim -> Anfrage von Legasthenikern Samuel-Heinicke-Realschule -> Anfrage von Legasthenikern Übersicht Staatliche Schulberatungsstelle München

11 Inklusion einzelner SchülerInnen
Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler (Art. 30b Abs. 2 BayEUG-E) Einzelne Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die die allgemeine Schule, insbesondere die Sprengelschule, besuchen, werden unter Beachtung ihres individuellen Förderbedarfs unterrichtet. Sie werden durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) und ggf. außerschulische sonstige Unterstützungssysteme begleitet. Darüber hinaus öffnet sich die gesamte Schulfamilie für die Thematik „Inklusion“. Die Abbildung zeigt die Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler, ggf. mit Integrationshelfer (in Verantwortung der Bayerischen Bezirke). Zusatz-Info: Ein Schulbegleiter, auch Integrationshelfer genannt, ist eine Person, die während eines Teils oder auch während der gesamten Schulzeit (einschließlich des Schulweges) bei einem Schüler ist, um dessen behinderungsbedingte Defizite zu kompensieren und Hilfestellungen zu geben. Bei dieser Person kann es sich um einen Zivildienstleistenden oder um eine junge Frau, die ein freiwilliges soziales Jahr ableistet, oder auch um Kinderpflegerinnen und Erzieherinnen handeln. Die rechtlichen Grundlagen für die Schulbegleitung als Teilbereich der Eingliederungshilfe sind in §§ 53, 54 SGB XII geregelt. In § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII ist bestimmt, dass zu den Leistungen der Eingliederungshilfe auch „Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, vor allem im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht“ zählen. Sofern das Kind beim Besuch der Schule die Unterstützung durch einen Integrationshelfer benötigt, stellen die Erziehungsberechtigten beim Bezirk Antrag auf Kostenübernahme. Hierzu ist insbesondere eine Stellungnahme der aufnehmenden Schule erforderlich, in der sie angibt, ob und in welchem Umfang der Schüler einen Integrationshelfer benötigt. Eine berufliche Ausbildung im erzieherischen Bereich ist nicht erforderlich. Nahe Verwandte kommen als Integrationshelfer grundsätzlich nicht in Frage. Die Auswahl des Integrationshelfers obliegt den Erziehungsberechtigten im Benehmen mit dem Bezirk. Die Tätigkeit des Integrationshelfers muss von der Schule durch die Schulleitung genehmigt werden. Übersicht Staatliche Schulberatungsstelle München

12 Schulen mit dem Profil „Inklusion“
Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ (Art. 30b Abs.3 bis 5 BayEUG-E) Neben den genannten kooperativen Lernformen und der Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler sieht der Gesetzentwurf in Form der Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ eine neue Ausrichtung vor: die Entwicklung einer ganzen Schule als System mit dem Ziel Inklusion. Eine Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ setzt auf der Grundlage eines gemeinsamen Bildungs- und Erziehungskonzepts in Unterricht und Schulleben individuelle Förderung für alle Schülerinnen und Schüler um. In Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ wird Lehrpersonal der Förderschule in das Kollegium der allgemeinen Schule eingebunden und unterliegt den Weisungen der Schulleiterin oder des Schulleiters der allgemeinen Schule. Die Lehrkräfte der allgemeinen Schule gestalten in Abstimmung mit dem Lehrpersonal für Sonderpädagogik und gegebenenfalls weiteren Fachkräften die Formen des gemeinsamen Lernens. Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik beraten die Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten und diagnostizieren den sonderpädagogischen Förderbedarf (Förderdiagnostischer Bericht). Diese fachliche Entscheidung ist Grundlage für den Einsatz von zwei Lehrkräften in einer Klasse (siehe Art. 30b Abs. 5 BayEUG-E). Ein Förderdiagnostischer Bericht wird darüber hinaus gemäß der Intentionen der inklusiven Schule zur Grundlage der diagnosegeleiteten Förderung und des individuellen Förderplans. Er wird von der Lehrkraft für Sonderpädagogik an der Profilschule erstellt und beschreibt den sonderpädagogischen Förderbedarf. Schulen können mit Zustimmung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde und der beteiligten Schulaufwandsträger das Schulprofil „Inklusion“ entwickeln. Das Schulprofil „Inklusion“ wird nur im Einvernehmen mit dem Schulforum und/oder Elternbeirat eingerichtet und beruht daher auf dem breiten Konsens der Schulfamilie. Im Schuljahr 2011/12 sollen in einem ersten Schritt mindestens 30 Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ eingerichtet werden. An Schulen mit dem Profil „Inklusion“ sollen mindestens 10 Schüler mit diagnostiziertem sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache oder Verhalten unterrichtet werden. Sofern auch Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in anderen Förderschwerpunkten bzw. mit höherem Förderbedarf unterrichtet werden, können es auch weniger als 10 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sein. Schulen, denen von der Schulaufsicht (jeweilige Regierung) die Anerkennung des Schulprofils Inklusion zuerkannt wird, erhalten als ganzjährige personelle Unterstützung einen Sonderschullehrer im Umfang von mindestens 13 Lehrerstunden und bis zu 10 zusätzliche Lehrerstunden (GS oder HS). Staatliche Schulberatungsstelle München

13 Klassen mit festem Lehrertandem
Klassen mit festem Lehrertandem (BayEUG-E, Art. 30 Abs. 5) An Volksschulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ können Klassen eingerichtet werden, in denen Schülerinnen und Schüler mit sehr hohem sonderpädagogischem Förderbedarf und Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden. In diesen Klassen unterrichtet eine Lehrkraft der Grund- oder Haupt-/ Mittelschule und eine Lehrkraft für Sonderpädagogik (Zwei-Lehrer-Prinzip).Im Schuljahr 2011/12 sollen 20 derartige Klassen eingerichtet werden; dies soll vorrangig an Grundschulen und nach Möglichkeit in Jgst. 1 erfolgen. Diese Klassen mit festem Lehrertandem können nur an Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ gebildet werden. Staatliche Schulberatungsstelle München

14 Schulentwicklung als Voraussetzung für Inklusion
Schulen mit dem Schulprofil Inklusion sind bereit, im Schulentwicklungsprozess Schwerpunkte zu setzen - Schaffung eines gemeinsamen Wertesystems, das auf der Basis einer bewussten Auseinandersetzung mit Diversität Heterogenität als Chance begreift - Entwickeln einer Unterrichtsqualität, die individuelles Lernen für alle Schüler ermöglicht und kooperatives Lernen als ein Lernen voneinander versteht - Erarbeitung und Darstellung klarer Rahmenbedingungen für Individualisierung und Kooperation - Aufbau einer intensiven Teamkooperation, die Lehrkräfte, Mitarbeiter und externe Partner unterschiedlicher Professionen einbezieht - Gestaltung von Schule als Lebens- und Erfahrungsraum - Sicherung der Kooperation mit sonder- und heilpädagogischen Diensten und Einrichtungen Mehrebenenmodell inklusiver Schulentwicklung Prof. Dr. Ulrich Heimlich, LMU München 2011 Staatliche Schulberatungsstelle München

15 Staatliche Schulberatungsstelle München
Inklusion in Europa Literatur: Wocken: Das Haus der inklusiven Schule, 2011 Staatliche Schulberatungsstelle München

16 Staatliche Schulberatungsstelle München
Menschenbilder Grenzen des Elterlichen Wahlrechts BayEUG Art.41 (4,5) Die Aufnahme an der Förderschule setzt die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens voraus. Es kann nach Einschätzung der Schule ein Ausnahmefall des Abs.5 vorliegen, wenn: Der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf an der allgemeinen Schule auch unter Berücksichtigung des Gedankens der sozialen Teilhabe nach Ausschöpfung der an der Schule vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten sowie der Möglichkeit des Besuchs einer Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ nicht hinreichend gedeckt werden kann und die Schülerin oder der Schüler dadurch in der Entwicklung gefährdet ist oder sie oder er die Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft erheblich beeinträchtigt. Im Zweifelsfall entscheidet die jeweilige Schulaufsicht. Staatliche Schulberatungsstelle München

17 Inklusionsschulen im Raum München im Schuljahr 2012/2013
Grund-, Mittelschulen Grundschule an der Schrobenhausener Str., München Grundschule am Hedernfeld, München Grundschule am Theodor-Heuss-Platz, München Mittelschule an der Schleißheimer Str., München Mittelschule Elisabeth-Kohn-Straße, München Mittelschule an der Schrobenhausener Straße, München Ansprechpartner zur Inklusion (Dienstaufsicht): Förderschule: Frau Doll-Edlfurtner, Reg. v. Obb., T: Mittelschulen: Herr Pirkl, Reg. v. Obb., T: Staatliche Schulberatungsstelle München

18 Inklusion an Realschulen KMS vom 17.10.2011
Formen der Inklusion an der Realschule 1. SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die am lernzielgleichen Unterricht teilnehmen Ziel: Realschulabschluss Umsetzung: Ausstattung der Schulen mit zusätzlichen Budgetstunden (Zweck: Zusätzliche Stunden können bspw. für die Einrichtung kleinerer Klassen, für spezielle Zusatzangebote, für die Erstellung zusätzlicher Materialien oder auch für die Vor- bzw. Nachbereitung des Unterrichts verwendet werden.) Umfang Zusatzstunden 2010/11: 266 Schüler mit 376 Wochenstunden Maßnahmen des Nachteilsausgleichs durch MB (z. B. Zeitverlängerung, Anpassung der Prüfungsorganisation und –struktur u. a.) Staatliche Schulberatungsstelle München

19 Realschulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt / Inklusion
Samuel-Heinicke-Realschule München Schwerpunkt Hören Edith-Stein-Schule Unterschleißheim Schwerpunkt Sehen Ernst-Barlach-Schule München Schwerpunkt Körperbehinderung Landschulheim Elkhofen i. Grafing soziale und emotionale Entwicklung Realschule mit dem Schulprofil Inklusion Marie-Luise-Fleißer-Realschule, München Staatliche Schulberatungsstelle München

20 Inklusion an Realschulen - Einzelinklusion
Staatliche Schulberatungsstelle München

21 Inklusion an Realschulen KMS vom 17.10.2011
2. SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nicht am lernzielgleichen Unterricht teilnehmen Ziel: soziale Teilhabe Umsetzung: Partnerklasse RS Eching – Fröbelschule Freising: seit 2006/07; gemeinsame Unterrichtseinheiten und Projekte in Geschichte, Kunsterziehung, Haushalt und Ernährung, Sport sowie gemeinsames Theaterstück und gemeinsamer Wandertag RS München III – Otto-Steiner-Schule München: Seit 2006/07; Teil einer 7. Jgst. (sowohl gemeinsamer als auch getrennter Unterricht) RS Nürnberg II – Förderschule der Lebenshilfe, Nürnberg: Teil einer Ganztagesklasse in Jgst. 5 und 6 (gemeinsamer Unterricht in Kunst, Musik und Sport, gemeinsame Projekte und Lernzeiten) Staatliche Schulberatungsstelle München

22 Inklusion an Gymnasien KMS vom 14.10.2011
Mit der Gesetzesänderung wird der grundsätzlich gleichberechtigte Zugang für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu allen Schularten ermöglicht. Die schulartspezifischen Regelungen für die Aufnahme, das Vorrücken, den Schulwechsel und die Durchführung von Prüfungen bleiben an den weiterführenden Schulen unberührt. Formen am Gymnasium Partnerklassen Das Gymnasium Kirchseeon sowie das Gymnasium Grafing haben mit der Korbinian-Schule Steinhöring hier bereits Pionierarbeit geleistet und praktizieren eine sehr gewinnbringende Zusammenarbeit. Bei der Umsetzung bedarf es einer engen Abstimmung zwischen der Förderschule und dem jeweiligen Gymnasium, wobei die Zustimmung der beteiligten Schulen und Schulaufwandsträger erforderlich ist. Der Elternbeirat ist anzuhören. Schulen mit dem Schulprofil Inklusion Eine Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ setzt auf der Grundlage eines gemeinsamen Bildungs- und Erziehungskonzepts in Unterricht und Schulleben individuelle Förderung im Rahmen des Art. 41 Abs. 1 und 5 BayEUG für alle Schülerinnen und Schüler um. Dabei sind Unterrichtsformen und Schulleben sowie Lernen und Erziehung auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf auszurichten. Staatliche Schulberatungsstelle München

23 Gymnasien mit Integrationserfahrung / Schulprofil Inklusion
Städt. Adolf-Weber-Gymnasium: Integration Blinder und Sehbehinderter Gisela-Gymnasium: Integration hörgeschädigter Schülerinnen und Schülern ab der 10. Jgst. bis zum Abitur Gymnasium Geretsried: Integration Körperbehinderter Carl-Orff Gymnasium Unterschleißheim: Integration gehörloser Schülerinnen und Schülern Humboldt-Gymnasium Vaterstetten: Integration Körperbehinderter Kleines privates Lehrinstitut Derksen, staatl. anerkannt: Integration Behinderter Günther-Stöhr-Gymnasium Icking, staatl. anerkannt: Integration Behinderter Gymnasium mit dem Schulprofil Inklusion Dante Gymnasium, München Staatliche Schulberatungsstelle München

24 Berufliche Schulen mit Integrationserfahrung
Adolf-Kolping-Berufsschule München: Staatlich anerkannte Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit Förderschwerpunkt Lernen in über 40 Ausbildungsberufen. Staatliche Wirtschaftschule der Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte: Aufnahme von Schüler/innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf; Aufnahme von 1-2 Autisten und 1-2 ADS/ ADHS – Schüler/Innen Samuel-Heinicke-FOS zur sonderpädagogischen Förderung, staatl. anerkannt: Förderschwerpunkt Hören Ernst-Barlach-Schulen, staatl. anerkannt: FOS zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Staatliche Schulberatungsstelle München

25 Berufliche Schulen Behinderungsbegriff i.S.d. SGB IX
Behindert in diesem Sinne sind Menschen, deren Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im Sinne von § 2 Abs.1 SGB IX nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich lernbehinderter Menschen. Diesen stehen Menschen gleich, denen eine Behinderung mit den genannten Folgen droht. Staatliche Schulberatungsstelle München

26 Berufsorientierung individuell
Zielgruppe schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf aller Schularten – die in den letzten (beiden) Jahren vor ihrem angestrebten Schulabschluss stehen. – bei denen besondere Hindernisse für die Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erwarten sind – bei denen es möglich erscheint, durch eine zusätzliche individuelle Unterstützung in der Phase der beruflichen Orientierung eine realistische Perspektive und tragfähige Netzwerkstrukturen für eine spätere Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu entwickeln Staatliche Schulberatungsstelle München

27 Berufsorientierung individuell
Die förmliche Feststellung einer Schwerbehinderung oder eines sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nicht zwingend erforderlich! Angebot für Schülerinnen und Schüler mit - mit Sinnesbehinderungen, - körperlichen, - sprachlichen - kognitiven Beeinträchtigungen - schweren chronischen Erkrankungen (Epilepsie, Diabetes, Asthma, …) - psychischen Störungen (Autismus-Spektrum-Störung, Psychosen, Persönlichkeitsstörungen, …) Die berufliche Eingliederung von behinderten Menschen erfolgt nach dem Prinzip: So normal wie möglich – so speziell wie nötig. Aus: BERUFSORIENTIERUNG INDIVIDUELL, Umsetzung des Handlungsfeldes I. des Bund-Länder-Programms „Initiative Inklusion“ , FB für die Schulaufsicht. Staatliche Schulberatungsstelle München

28 Integrationsfachdienste in Bayern www.integrationsfachdienst.de
Eingerichtet zur Überwindung von Schnittstellen bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung zur beruflichen Teilhabe. Zuständig für: - Menschen mit (Schwer-)Behinderung - Arbeitnehmer, Arbeitssuchende, Schüler, WfbM-Beschäftigte Berufsorientierung individuell Meldung Betreuungswunsch durch die Schule beim IFD •Kontakt- und Informationsgespräch zwischen IFD und teilnehmenden Schüler •Einleitung der Maßnahme durch IFD, Meldung des Teilnehmers/der Teilnehmerin an Koordinatoren (IFD, Schule, Agentur für Arbeit) und Integrationsamt •Vermittlung berufskundlicher Informationen •Analyse von Kompetenzen und Potenzialen •Durchführung von Praktika, Training arbeitsweltbezogener sozialer Kompetenzen •Auswertung der Erfahrungen und Beratung über die beruflichen Optionen des Schülers und die weitere Strategie der beruflichen Eingliederung unter Einbeziehung aller am Prozess der Berufsorientierung zu beteiligenden Personen •Begleitung des Übergangs in das Arbeitsleben bis zur Aufnahme einer Ausbildung oder einer anderen beruflichen Maßnahme, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist •Abschluss der Maßnahme Staatliche Schulberatungsstelle München


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