Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Wir über uns Unabhängiger Versicherungsvermittler ohne Bindung an Versicherungsgesellschaften.

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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Wir über uns Unabhängiger Versicherungsvermittler ohne Bindung an Versicherungsgesellschaften oder deren Produkte. Gründung 1922 ; Inhabergeführt. Spezial-know-how im Veranstaltungsbereich u. a. durch Betreuung der DEAG in Berlin. Erweiterung auf die Bereiche Sport und Entertainment. Kooperationspartner des GCB seit 1995 Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

Haftungsrecht und Veranstaltung Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Haftungsrecht und Veranstaltung Vertragliche Haftung Deliktische Haftung Anspruchsteller: Jeder Dritte wie z.B.: Teilnehmer Zuschauer eigenes Personal... Personenschäden Sachschäden Reine Vermögensschäden Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

Vertragliche Haftung Anspruchsteller: Zuschauer über Eintrittskarte Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Vertragliche Haftung Anspruchsteller: Zuschauer über Eintrittskarte Teilnehmer über Vertrag Ansprüche: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht Vertrag zwischen Veranstalter und Hallenbetreiber mit sog. Schutzwirkung zugunsten der Zuschauer und Teilnehmer => direkter Anspruch des geschädigten Teilnehmers gegen den Hallenbetreiber => besondere Sicherungspflicht aus dem Betrieb einer Veranstaltungsstätte/ eines Gebäudes Gefährdungshaftung Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Deliktische Haftung Verletzungshandlung durch Tun oder Unterlassen – Kausalität Haftung auch für Verrichtungsgehilfen / Auswahlverschulden / Orga-Verschulden Rechtsprechung: „Veranstalter haben bei der Planung und Vorbereitung das besondere Haftungsrisiko zu berücksichtigen“. Risiken können zwar vermindert werden;bei Großveranstaltungen existieren qualitativ andere Risikoquellen: Verkehrssicherungspflicht bei Sportveranstaltungen Hohe Anzahl von Gästen, Zuschauern, Besuchern Veranstaltungen finden im öffentlichen Straßenraum statt Veranstaltungen finden in fremden Räumen / Gebäuden statt Mehrere Organisatoren beteiligen sich an einer Veranstaltung Besondere Anlagen und Geräte ( Bühnen / Tribünen werden extra errichtet ) Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

Haftungsrechtliche Freizeichnung Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Haftungsrechtliche Freizeichnung Beschränkung durch AGB´s „Eltern haften für ihre Kinder“ Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht abdingbar Haftungsbeschränkung auf Eintrittskarte ohne Zustimmung des Besuchers Wirksamkeit vor dem AGBG Unwirksam z.B.: „Im Falle der Verlegung der Veranstaltung hat der Teilnehmer keinen Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis“. Grund : der Termin liegt im Verantwortungsbereich des Veranstalters Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

Risk Management Ziele: Sicherung der Existenz des Unternehmens Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Risk Management Ziele: Sicherung der Existenz des Unternehmens Sicherung des zukünftigen Unternehmenserfolges Senkung der Risikokosten: Selbst zu tragende Schadenkosten Versicherungsprämien Kosten der Schadenverhütung Verwaltungskosten ! Eine Erhöhung des Kostenanteils für Schadenverhütung hat i. d. R. eine Senkung der Kosten für Schäden und Versicherungsprämie zur Folge ! Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Risikoquellen Wetter Personen Gewalt-handlungen Veran- staltungs- stätte Risikoquellen Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH Behörden Equipment Ethische Bedenken

Versicherungsarten Ausfallversicherung Haftpflichtversicherung Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Versicherungsarten Ausfallversicherung Haftpflichtversicherung Elektronikversicherung Reisegepäckversicherung Krankenversicherung für ausländische Teilnehmer Rechtsschutzversicherung Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

Veranstalter - Haftpflichtversicherung Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Veranstalter - Haftpflichtversicherung Rahmenvertrag Mindestanforderungen Deckungssummen Veranstaltungsbeschreibung Möglichst viele Nebenrisiken mitversichert Zusätzliche Einschlüsse ( Mietsachschäden, auch an beweglichen Sachen, Bearbeitungsschäden, Feuerhaftung etc. ) Wird oft von Vermietern gefordert. Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

Veranstaltungs - Ausfallversicherung Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Veranstaltungs - Ausfallversicherung Ausfall, Abbruch, Änderung in der Durchführung, Verschiebung, Verlegung der Veranstaltung Versicherungssumme: Kosten, Gewinn, Stornogebühren, Sponsorengelder, Gastronomie- und Merchandisingumsätze etc. Grundsätzlich Risiken außerhalb des Einflußbereichs des Veranstalters Erweiterung um die personenbezogenen Risiken Besonderheiten, wie z.B. Witterungseinflüsse Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

Elektronikversicherung Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Elektronikversicherung Allgefahrenversicherung Präsentationstechnik, Kommunikationstechnik, Beleuchtung und Beschallung, sonstige mobile und stationäre Technik. Ausschlüsse: Alter und Abnutzung, Vorsatz, Krieg, Kernenergie Deckungserweiterungen: Elektronik – Mehrkosten Elektronik – Betriebsunterbrechungsversicherung Datenversicherung Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

Reisegepäckversicherung Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Reisegepäckversicherung Deckungslösungen für die Dauer eines Kongresses oder als Versicherung für eingelagertes Reisegepäck am Veranstaltungsort. DM 2.000.- je Teilnehmer Grundsätzlich Gruppenmodelle für alle Teilnehmer. Ergänzungsversicherung zur Garderoben - Haftpflichtversicherung Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

Rechtsschutzversicherung Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Rechtsschutzversicherung Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der versicherten Veranstaltung Schadenersatzrechtsschutz Arbeitsrechtsschutz Strafrechtsschutz Rechtsschutz im Vertragsrecht ( Sponsoren, Werbeträger .. ) Verkehrsrechtsschutz Teilnehmerrechtsschutz Deckungssumme : € 300.000.- Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

Risikopyramide Gefährdung der Unternehmensexistenz mittlere Auswirkung Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Risikopyramide Gefährdung der Unternehmensexistenz mittlere Auswirkung Rentabilitätsberechnung S c h a d e n h ö h e geringe Auswirkung Selbsttragen Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH S c h a d e n h ä u f i g k e i t

Checkliste Seite 1 Risk Management für Veranstaltungen Ziele 1. Sicherung der Unternehmensexistenz 2. Sicherung des zukünftigen Unternehmenserfolgs 3. Senkung der Risikokosten ( Schadenkosten, Versicherungsprämien, Schadenverhütung ) Risikobereich I : Haftpflicht ( Schäden an Personen, deren Sachen oder Vermögen ) a ) Besichtigung der Veranstaltungsstätte unter den Gesichtspunkten: Bestehen bereits Beschädigungen ? ( eventuell Protokoll ? ) Besondere Gefahrenpunkte ( mangelhafte Beleuchtung von Abgängen ) b ) Vertragsgestaltung mit dem Hallenbetreiber : Besonders ist darauf zu achten, daß keine haftungserweiternden Klauseln enthalten sind, die eine Haftung über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus begründen könnten.Es gilt der Grundsatz aus Sicht des Veranstalters : Der Veranstalter haftet nur für gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts ! c ) Subunternehmer ( Catering, Transport, Bewachung etc. ) : Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch den Subunternehmer Per Vertrag versuchen, möglichst viel Haftungspotenzial auf den Subunternehmer zu übertragen Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

Checkliste Seite 2 Risikobereich II : Ausfall, Verlegung, Verschiebung der Veranstaltung   Je nach Größe des Budgets empfehlen wir eine Ausfallversicherung abzuschließen. Diese kann verschiedene Bereiche erfassen: Einnahmeverlust aus Absage der Veranstaltung wg.: Nichtverfügbarkeit der Veranstaltungsstätte wg. Brand, Wassereinbruch, Stromausfall etc. Absage der Veranstaltung aus Pietätsgründen, oder wg. behördlicher Anordnung Ausfall eines Key-Redners Wetterrisiken Risikobereich III : Möglichkeiten weiterer Versicherungsnahme: Rechtsschutzversicherung inkl. Vertragsrechtschutz bei Streit aus Verträgen mit Kooperationspartnern Ausstellungsversicherung inkl. Elektronikversicherung für geliehenes Equipment Krankenversicherung für ausländische Delegationen Sonderdeckungen auf Anfrage Thomas John Meyer  von Rauchhaupt & Senftleben GmbH  Ferdinandstrasse 29 - 33, 20095 Hamburg Tel. : 040 - 30100835 TJM@vrus.de  www.vrus.de  Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH