Was bietet die Schule als Unterstützung?
Heilpädagoge/Heilpädagogin hilft dem Kind bei schulischen Problemen Fördert besondere Stärken Unterstützt die Lehrperson
DaZ (Deutsch als Zweitsprache) Unterstützt ausländische Kinder beim Erlernen der deutschen Sprache Fördert die Integration
Logopädie Fördert die richtige Aussprache Unterstützt den Spracherwerb (Wortschatzerweiterung etc.)
Psychomotorik Fördert die Bewegungsfähigkeit und das Körpergefühl (Dieses Unterstützungsmöglichkeit wird bis jetzt nur in grossen Schulgemeinden angeboten.)
Schulpsychologischer Dienst Ursachenfindung für: - Lernschwierigkeiten - Verhaltensauffälligkeiten - Über- und Unterforderung Lösungssuche und Unterstützung in Zusammenarbeit mit: - Kind - Eltern - Lehrperson
Schulsystem Schaffhausen
RegelklasseSonderklasse 12 Kantonsschule Sonderschulen Freiwilliges 10. Schuljahr 9 Sekundarstufe 1 Orientierungsstufe - Realschule Werkklassen - Förderklassen / Hilfsklassen 8 - Realschule - Sekundarschule - Gegliederte Sekundarstufe 7 6 Primarstufe - Einschulungsklassen - Förderklassen / Hilfsklassen Kindergarten (obligatorisch) Kindergarten - Heilpädagogischer Kindergarten - Sprachheilkindergarten 1 Kindergarten (freiwillig)
Sonderklassen
Kindergarten, welcher sich speziell auf Kinder mit Sprachschwierigkeiten ausrichtet. Bei Bewältigung dieser Schwierigkeiten ist ein Übertritt in die Regelklasse das Ziel. Der Sprachheil- kindergarten
Die Einschulungs - klasse Möglichkeit erstes Schuljahr in zwei Jahren zu absolvieren Bietet dem Kind Möglichkeit zu reifen, damit es danach den Übertritt in die Regelklasse bewältigt Der Unterricht wird dem Lerntempo des Kindes angepasst.
Die Förderklasse / Hilfsklasse Kleinklasse mit maximal 12 Kindern Lernstoff und Lerntempo wird aufs Kind abgestimmt Wenn möglich wird die Klasse im Quartiersschulhaus oder zumindest in der Region unterrichtet. Lernschwierigkeiten sollen behoben werden. Übertritt in die Regelklasse ist möglich.
Die Werkklasse Unterstützt das Kind bei Lernschwierigkeiten Unterstützt das Kind beim Finden des passenden Berufes Bereitet das Kind/den Jugendlichen auf das Berufsleben vor, damit ein Übertritt gewährleistet werden kann.
Zeugnisse/Notengebung
Noten 6Sehr gut 5Gut 4Genügend 3 Lernziel nicht erreicht, ungenügend 2 1
Reguläre Notenregelung
Beurteilung im ersten und zweiten Schuljahr Im ersten und im zweiten Schuljahr, werden die Schüler nicht durch Noten in Zahlform bewertet. Die Beurteilung erfolgt an Hand eines kurzen Textes.
Zeugnisbeispiel ab 3. Schuljahr
Regelung über die Notengebung für neu zugezogene fremdsprachige Schüler/-innen
Allgemeine Informationen Erste Schuljahr = Integrationsphase Intensive DaZ-Begleitung Sprachkompetenz einer Zweitsprache Mündlich: Ca. 5 Jahre Schriftlich: Ca. 7 Jahre
Erstes Schuljahr Integrationsphase Lernbericht für individualisierte Lernziele Fortschritt Leistungen Beispiel eines Lernberichts im Anhang Wo möglich = reguläre Beurteilung
2. Schuljahr Ev. individualisierte Lernziele mit Lernbericht Reguläre Beurteilung
3. Schuljahr Wenn weiter individualisierte Lernziele Abklärung bei SAB (Abteilung Schulische Abklärung und Beratung) Ziel: Normale Notengebung