© 2009 Der Schutz des industriellen Design im Spannungsfeld von deutschem und gemeinschaftsrechtlichem Geschmacksmuster-, Urheber-, Marken- und Lauterkeitsrecht von Rechtsanwalt Horst Becker
© 2009 Der Schutz des industriellen Design im Spannungsfeld von deutschem und gemeinschaftsrechtlichem Geschmacksmuster-, Urheber-, Marken- und Lauterkeitsrecht ADogmatische Grundlagen BErfahrungen aus der anwaltlichen Werkstatt CAnalyse der Spannungsverhältnisse und Versuch von Lösungsansätzen
© 2009 ADogmatische Grundlagen ISchutztypen IISpannungsverhältnisse zwischen den Schutztypen
© 2009 ISchutztypen 1Geschmacksmusterrecht 2Urheberrecht 3Markenrecht 4Wettbewerbsrecht
© Geschmacksmusterrecht Paralleler Schutz durch aDeutsches Geschmacksmusterrecht bEuropäisches Gemeinschafts- Geschmacksmusterrecht
© 2009 aDeutsches Geschmacksmusterrecht Gesetz über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen vom 12. März 2004 folgte auf Gesetz vom 11. Januar 1876 über das Urheberrecht an Mustern und Modellen zur Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Geschmacksmusterrichtlinie
© 2009 aDeutsches Geschmacksmusterrecht Heute reines gewerbliches Schutzrecht Formelles Erfordernis: Eintragung aber: ungeprüftes Schutzrecht Schutzdauer: maximal 25 Jahre Materielle Schutzvoraussetzung wird im Verletzungsprozeß oder im Nichtigkeits- (§ 33 GeschmMG) Löschungsverfahren (§ 36 GeschMG) überprüft
© 2009 Materielle Schutzvoraussetzungen: § 2 GeschmMG Neuheit Eigenart § 1 Nr. 2 GeschmMG Industrielle oder handwerkliche Vervielfältigung § 1 Nr. 1 GeschmMG, § 3 GeschmMG Ästhetische Schöpfung
© 2009 bEuropäisches Gemeinschafts-Geschmacksmusterrecht Eingetragenes Geschmacksmuster (Art. 1 Abs. 2 b, 12 GGV) Nicht eingetragenes Geschmacksmuster (Art. 1 Abs. 2 a, 13 GGV)
© 2009 Eingetragenes Gemeinschafts-Geschmacksmuster Formelles Erfordernis: Eintragung ungeprüftes Schutzrecht Schutzdauer: maximal 25 Jahre Materielle Voraussetzungen: Neuheit Eigenart Ästhetische Schöpfung Industrielle oder handwerkliche Vervielfältigung
© 2009 Nicht eingetragenes Gemeinschaft- Geschmacksmuster Materielle Voraussetzungen identisch Keine Eintragung Maximale Schutzdauer: 3 Jahre
© Urheberrecht Schutzvoraussetzungen (§§ 1, 2 UrhG) Werk der Literatur, Wissenschaft und Kunst Persönlich geistige Schöpfung Schöpfungshöhe
© 2009 Schöpfungshöhe Variiert nach Werkart „kleine Münze“
© Markenrecht aDeutsches Markenrecht bEuropäisches Gemeinschaftsmarkenrecht
© 2009 aDeutsches Markenrecht Markengesetz 1995 Markenfähigkeit § 3 MarkenG Absatz 1:..... dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihre Verpackung...., die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden
© 2009 aDeutsches Markenrecht Absatz 2: Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, 1. die durch die Art der Ware selbst bedingt ist, 2. die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist oder 3. die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht.
© 2009 aDeutsches Markenrecht.... die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht. Bestimmung fand auf Initiative der Beneluxstaaten den Weg in die Markenrechtsrichtlinie (89/104/EG) und von dort in das deutsche Markengesetz. Wird jedoch sehr restriktiv angewandt.
© 2009 Formen des Markenschutzes - Eintragung § 4 Nr. 1 MarkenG - Benutzung § 4 Nr. 2 MarkenG - Notorische Bekanntheit § 4 Nr. 3 MarkenG
© 2009 b Gemeinschaftsmarkenrecht Markenfähigkeit Art. 4 GMV Formen des Markenschutzes: Eintragung Art. 6 GMV
© Lauterkeitsrecht § 4 Nr. 9 UWG: Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz Von Rechtssprechung entwickelte Kategorie wurde durch UWG 2004 und UWG 2008 übernommen.
© 2009 Unterkategorien: - Herkunftstäuschung und Rufausbeutung (§ 4 Nr. 9 a und b UWG) - unredliche Kenntniserlangung (§ 4 Nr. 9 c UWG) - Übernahme fremder Leistungsergebnisse (nicht gesetzlich geregelt)
© 2009 II Spannungsverhältnisse zwischen den Schutztypen 1 Geschmacksmusterrecht - Urheberrecht 2 Geschmacksmusterrecht – Markenrecht 3 Geschmacksmusterrecht – Lauterkeitsrecht 4 Markenrecht – Lauterkeitsrecht 5 Urheberrecht – Marken- und Lauterkeitsrecht
© Geschmacksmusterrecht - Urheberrecht Variiert nach Werkart „kleine Münze“ Schöpfungshöhe: Angewandte Kunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG: hier hohe Schutzvoraussetzungen „kleine Münze“ im Geschmacksmusterrecht geregelt Industrielles Design ist im Regelfall angewandte Kunst Ausnahme: zweckfreie Gegenstände
© Geschmacksmusterrecht – Markenrecht Funktionen: Schutz von Leistungsergebnissen Schutz von Herkunftsvorstellungen Inhaber: Schöpfer Hersteller Schutzdauer: Maximal 25 Jahre zeitlich unbegrenzt
© Geschmacksmusterrecht - Lauterkeitsrecht a)Geschmacksmusterrecht - Übernahme fremder Leistungsergebnisse b)Geschmacksmusterrecht – Herkunftstäuschung, Rufausbeutung
© 2009 a)Geschmacksmusterrecht - Übernahme fremder Leistungsergebnisse Subsidiarität? Spezialität?
© 2009 b)Geschmacksmusterrecht - Herkunftstäuschung, Rufausbeutung Funktionen: Schutz von Leistungsergebnissen Schutz von Herkunftsvorstellungen Inhaber: Schöpfer Hersteller
© Markenrecht - Lauterkeitsrecht a)Markenrecht – Übernahme fremder Leistungsergebnisse b)Markenrecht – Herkunftstäuschung, Rufausbeutung
© Markenrecht - Lauterkeitsrecht a)Übernahme fremder Leistungsergebnisse Funktionen: Schutz von Herkunftsvorstellungen Schutz von Leistungsergebnissen Inhaber: Hersteller, Anmelder Schöpfer
© Markenrecht - Lauterkeitsrecht b)Herkunftstäuschung Funktionen: Schutz von Herkunftsvorstellung Subsidiarität? Spezialität?
© Urheberrecht - Marken- und Lauterkeitsrecht Spannungsverhältnisse kaum erkennbar
© 2009 B Erfahrungen aus der anwaltlichen Werkstatt 1)Geschmacksmusterrecht – Urheberrecht 2)Geschmacksmusterrecht – Markenrecht 3)Geschmacksmusterrecht – Lauterkeitsrecht 4)Markenrecht – Lauterkeitsrecht
© )Geschmacksmusterrecht - Urheberrecht
© ) Geschmacksmusterrecht – Markenrecht © 2009
3) Geschmacksmusterrecht – Lauterkeitsrecht © 2009
3) Geschmacksmusterrecht – Lauterkeitsrecht © 2009
3) Geschmacksmusterrecht – Lauterkeitsrecht © 2009
3)Geschmacksmusterrecht – Lauterkeitsrecht © 2009
3) Geschmacksmusterrecht – Lauterkeitsrecht © 2009
4) Markenrecht – Lauterkeitsrecht © 2009
CAnalyse der Spannungsverhältnisse und Versuch von Lösungsansätzen © 2009 IGeschmacksmusterrecht – Urheberrecht IIGeschmacksmusterrecht – Markenrecht IIIGeschmacksmusterrecht – Lauterkeitsrecht IVMarkenrecht - Unlauterkeitsrecht
© 2009 I Geschmacksmusterrecht – Urheberrecht © Liberalisierung des Urheberrechtsschutzes 2Verkürzung des Urheberrechtsschutzes
© 2009 II Geschmacksmusterrecht – Markenrecht © 2009 Kein Spannungsverhältnis Kein Handlungsbedarf
© 2009 III Geschmacksmusterrecht – Lauterkeitsrecht © Übernahme fremder Leistungsergebnisse 2Herkunftstäuschung, Rufausbeutung
© Übernahme fremder Leistungsergebnisse © 2009 Ende der Rechtsprechung „Modeneuheit“?
© Herkunftstäuschung, Rufausbeutung © 2009 Kein Spannungsverhältnis Kein Handlungsbedarf
© 2009 IVMarkenrecht – Unlauterkeitsrecht © 2009 Ungelöstes Spannungsverhältnis Handlungsbedarf: -im nationalen Recht -gemeinschaftsrechtlich
© 2009 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! ____________________ © 2009
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