bfw-Unternehmensgruppe

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Betriebliche Initiativen zur Beschäftigungssicherung und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit

bfw-Unternehmensgruppe Einer der größten Anbieter beruflicher Bildungsdienstleistungen in Deutschland, gegründet 1953 Über 2.000 hauptberufliche Mitarbeiter/innen Jährlich ca. 65.000 Lehrgangs-Teilnehmer/innen Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001: 2000 und anerkannter Träger nach der AZWV für öffentlich geförderte Lehrgänge © bfw – Unternehmen für Bildung

Wir beraten und unterstützen bei: Ganzheitliches Beratungs- und Bildungsmanagement Partner für Unternehmen Wir bieten Unternehmen ein ganzheitliches Beratungs- und Bildungsmanagement – von der Analyse über die Beratung bis zur Umsetzung Wir beraten und unterstützen bei: der Qualifizierungsbedarfsanalyse im Unternehmen, der gemeinsamen Zieldefinition im Unternehmen, der Aufstellung betrieblicher und individueller Qualifizierungsplanungen, der Berufswege- und Karriereplanung der Beschäftigten, der Erarbeitung von Personalentwicklungsstrategien und deren Umsetzung, der Prüfung von Fördermöglichkeiten und der Beantragung von Fördermitteln. © bfw – Unternehmen für Bildung

Das bfw – bundesweit in Ihrer Nähe 25 Geschäftsstellen 210 Bildungseinrichtungen maßgeschneiderte Bildungs- und Beratungsdienstleistungen Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote Personalrekrutierung und Integrationsbegleitung Personalentwicklung 23 Geschäftsstellen 89 Bildungseinrichtungen berufliche Erstausbildung & Berufsvorbereitung 4 Vertriebs- und Kompetenz-Zentren Personal-Transfer Personal-Services Personal-Entwicklung © bfw – Unternehmen für Bildung

Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung Die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise trifft viele Unternehmen und deren Beschäftigte durch drastische Produktionseinbrüche. Die Bundesregierung hat die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Kurzarbeiter-Förderung erleichtert, um die Beschäftigungsfähigkeit und Qualifikationsstruktur zu verbessern und Entlas- sungen möglichst zu vermeiden. Gleichzeitig wurde das Programm WeGebAU erwei- tert und damit u. a. die Möglichkeiten zum Nachholen beruflicher Abschlüsse. Unternehmen und Betriebsräte sind jetzt gefordert, in einer optimalen Anwendung der Fördermöglichkeiten alles zu tun, um Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren und die Beschäftigungsfähigkeit zu fördern. Bestehende Beschäftigungsverhältnisse sichern, Entlassungen vermeiden und die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und damit gestärkt aus der Krise heraus-zukommen, sind daher jetzt die zentralen Ziele betrieblicher Beschäftigungspolitik. © bfw – Unternehmen für Bildung

Bedeutung von Weiterbildung und Lebenslangen Lernen Ältere und Geringqualifizierte partizipieren am wenigsten an beruflicher Weiterbildung Es gibt Arbeitsplätze vor allem mit Berufsbildung und mit Hochabschluss – immer weniger für Personen ohne Berufsabschluss. Un- und Angelernte und Arbeitnehmer/innen ohne aktuellen Berufsabschluss sind überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen. Deutlich über 50 Prozent der Langzeitarbeitslosen sind un- und angelernte Arbeitnehmer/innen. In den Unternehmen muss deshalb die augenblickliche Unterauslastung im Sinne einer präventiven Beschäftigungspolitik genutzt werden, um die Motivation der Kolleginnen und Kollegen für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern und das Qualifikationsniveau der Kolleginnen und Kollegen anzuheben. © bfw – Unternehmen für Bildung

Trend zu höher qualifizierten Tätigkeiten Erwerbstätige in Deutschland nach Tätigkeitsniveau in % 1991 2010 Hochqualifizierte Tätigkeiten 19,3 24,1 Fachtätigkeiten mit Führungsaufgaben 14,4 16,4 Qualifizierte Fachtätigkeiten 28,4 30,1 Einfache Fachtätigkeiten 17,9 13,6 Hilfstätigkeiten 20,1 15,7 © bfw – Unternehmen für Bildung

Teilnahme an beruflicher Weiterbildung 1979 bis 2003 * in Prozent © bfw – Unternehmen für Bildung

Qualifizierung in der Kurzarbeit - Grundsätze Während der Zeit der Kurzarbeit fördern die Agenturen für Arbeit die Qualifizierung und Weiterbildung der Arbeitnehmer/innen. Die Bezugsdauer der Kurzarbeit wurde mittlerweile auf 24 Monate verlängert. Nachgewiesen werden muss der individuelle Qualifizierungsbedarf der Arbeitnehmer/innen. Förderfähig sind alle Maßnahmen, mit denen - die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erweitert, - ein beruflicher Aufstieg ermöglicht, - ein beruflicher Abschluss nachgeholt oder - zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigt wird. © bfw – Unternehmen für Bildung

© bfw – Unternehmen für Bildung Den Arbeitgebern werden in den Jahren 2009 und 2010 bei Kurzarbeit die von ihnen bisher allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge hälftig durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet. Die Sozialversicherungsbeiträge werden während der Kurzarbeit voll erstattet, wenn mindestens 50 Prozent der Ausfallzeit mit Qualifizierungsmaßnahmen belegt sind. Betrachtet wird immer der abgegrenzte Monat (Beispiel: Wenn ein Arbeitnehmer/ei- ne Arbeitnehmerin 80 Stunden im Monat kurzarbeitet und davon mindestens 40 Stunden an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnimmt, wird dem Arbeitgeber auf Antrag 50 % der SV – Beiträge erstattet). Ab dem 7. Monat der Kurzarbeit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit ohne weitere Vorbedingungen die vollen Sozialversicherungsbeiträge. © bfw – Unternehmen für Bildung

© bfw – Unternehmen für Bildung Mit Ausnahme von Maßnahmen zum Nachholen beruflicher Abschlüsse werden nur Lehrgänge gefördert, die einer Rückkehr zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht entgegenstehen. Nicht gefördert werden Maßnahmen, zu denen das Unternehmen gesetzlich ver-pflichtet ist (z.B. Schulungen im Bereich des Arbeitsschutzes) Grundsätzlich unterscheiden die Agenturen zwischen dem Personenkreis, der von Arbeitslosigkeit bedroht ist und Geringqualifizierten, die aus Mitteln des Sozial-gesetzbuches III gefördert werden können und Fachkräften, deren Weiterbildung aus Mitteln eines Sonderprogramms (ESF – BA) gefördert wird. © bfw – Unternehmen für Bildung

Förderung der Qualifizierung im Rahmen von Kurzarbeit und WeGebAU Zielgruppen: Welche Beschäftigten sind förderfähig? Fördermittel: WeGebAU / ESF / SGB III: Welches Programm greift wann? Qualifizierungsmaßnahmen: Welche Inhalte sind möglich? Wie erfolgt die Umsetzung? Förderrahmen: Welche Kosten können übernommen werden? © bfw – Unternehmen für Bildung

Förderung der Qualifizierung im Rahmen von Kurzarbeit CHECK: Welche Kurzarbeiter/innen sind förderfähig? Fachkräfte Geringqualifizierte ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, aber 4 Jahre berufsfremd tätig. > © bfw – Unternehmen für Bildung

Instrumente: Kurzarbeit und Qualifizierung Zielgruppe Förder- mittel Förderfähige Qualifizierung Förderungen Weiterbildungskosten Förderung Klein-betriebe Mittel-betriebe Groß- betriebe Benachteiligte Arbeitnehmer/innen ESF Bei nachgewiesenen individuellem Qualifizie-rungsbedarf, Lehrgänge: zur Erweiterung beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, zur Ermöglichung beruflichen Aufstiegs, zum Nachholen eines Berufsabschlusses, zur Befähigung zu anderer beruflicher Tätigkeit bis 50 Mitarbeiter /innen Jahresumsatz/ Jahresbilanz-summe bis max. 10 Mio € 80% bis 250 Mitarbeiter /innen Jahresumsatz/ Jahresbilanz-summe bis max. 43 Mio € 70% KuG Fachkräfte dito. 60% Gering-qualifizierte SGB III AZWV-anerkannte Lehrgänge Übernahme der anerkannten Kosten und Fahrkosten Anerkennung mittels Bildungsgutschein abschlussbezogene Lehrgänge können ggf. für Kurzarbeitende nach WeGebAU weitergefördert werden © bfw – Unternehmen für Bildung

Förderung der Qualifizierung im Rahmen von Kurzarbeit CHECK: Welche Kurzarbeiter/innen sind förderfähig? Benachteiligte Arbeitnehmer/innen die in den vorangegangenen 6 Monaten nicht in regulärer Beschäftigung waren, oder keinen Berufsabschluss oder keinen Abschluss Sekundarstufe II haben, oder älter als 50 Jahre sind, oder allein lebende Erwachsene, die mindestens einer Person unterhaltsverpflichtet sind oder Angehörige einer ethnischen Minderheit in einem Mitgliedstaat, die ihre sprachlichen oder beruflichen Fertigkeiten ausbauen oder Berufserfahrung sammeln müssen © bfw – Unternehmen für Bildung

Förderung der Qualifizierung im Rahmen von Kurzarbeit CHECK: AZWV – anerkannte Träger Grundsätzlich müssen die Qualifizierungsvorhaben von AZWV - anerkannten Trägern durchgeführt werden. Davon kann abgewichen werden, wenn Unternehmen die Maßnahmen mit eigenem Ausbildungspersonal durchführen. Dazu ist vom Unternehmen eine Übersicht der Qualifizierungsinhalte vorzulegen. Die Agenturen für Arbeit beteiligen sich an den Personalkosten der eingesetzten Ausbilder/innen/Trainer/innen und an der Finanzierung notwendiger Lernmittel. © bfw – Unternehmen für Bildung

Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten (WeGebAU) CHECK: Welche Beschäftigten sind förderfähig? Geringqualifizierte ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, aber 4 Jahre berufsfremd tätig Beschäftigte Berufsabschluss liegt 4 Jahre zurück und in dieser Zeit keine Teilnahme an öffentlich geförderter Weiterbildung Fachkräfte älter als 45 Jahre © bfw – Unternehmen für Bildung

Instrumente: Qualifizierung von Beschäftigten (WeGebAU) Zielgruppe Förder- mittel Förderfähige Qualifizierung Förderungen Weiterbildungskosten Lebensunterhalt Geringqualifizierte ohne Berufsabschluss oder mit Berufsab-schluss, aber 4 Jahre berufsfremd tätig WeGebAU AZWV-anerkannte Lehrgänge, die zu anerkannten Berufsabschlüssen führen oder Teilqualifikationen aus anerkannten Berufsbildern vermitteln Übernahme der anerkannten Kosten Anerkennung mittels Bildungsgutschein Arbeitsentgeltersatz 50 bis 100% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes inkl. Arbeitgeberanteil am Gesamt-sozialversicherungsbrutto Beschäftigte Berufsabschluss liegt 4 Jahre zurück und in dieser Zeit keine Teilnahme an öffentlich geförderter Weiterbildung AZWV-anerkannte Lehrgänge zum Erwerb von arbeits-marktlich sinnvollen Zusatz- qualifikationen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Anerkennung mittels Bildungsgutschein Fachkräfte älter als 45 Jahre AZWV-anerkannte Lehrgänge zum Erwerb von arbeits-marktlich sinnvollen Zusatzqualifikationen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Unverbundene KMU bis 250 Mitarbeiter/innen © bfw – Unternehmen für Bildung

Welche Qualifizierungsmaßnahmen werden gefördert? Qualifizierungsarten Nachholen beruflicher Abschlüsse - Vorbereitung auf die Externen Prüfung (Dauer ca. 6 Monate) - Umschulungen mit HWK- und IHK-Abschluss (Dauer bis zu 24 Monate) Modulare Teilqualifizierungen und Weiterbildungslehrgänge - Modulare Teilqualifizierungen - Weiterbildungslehrgänge © bfw – Unternehmen für Bildung

© bfw – Unternehmen für Bildung Welche Qualifizierungsmaßnahmen werden gefördert? Qualifizierungsbeispiele Nachholen beruflicher Abschlüsse Maschinen- und Anlagenführer/in FR Produktionstechnik Industriemechaniker/in Mechatroniker/in Fachkraft für Lagerlogistik Qualifizierungslehrgänge Arbeitnehmer/innen mit Migrationshintergrund: Fachliche und fachsprachliche Qualifizierungsinhalte Weiterbildung SAP, MS Office, Europäischer Computerführerschein, SPS, Catia V5 © bfw – Unternehmen für Bildung

Weitere Beispiele für betriebliche Umsetzung © bfw – Unternehmen für Bildung

© bfw – Unternehmen für Bildung in Umsetzung: ZF (Kreuztal/Siegen & Wagenfeld), Pierburg (Neuss & Berlin) und Osram (Berlin) Hintergrund In den Unternehmen sollen weitere Teile der Produktion automatisiert, der Maschinenpark weiter modernisiert und Einfacharbeitsplätze wegrationalisiert werden. Infolge dessen steigen die Anforderungen an das Qualifikationsniveau der Maschinenbediener/innen und –führer/innen dem gegenüber steht ein hoher Anteil von An- und Ungelernten, oftmals langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (viele mit Migrationshintergrund) Entlassungen sollen vermieden werden. Bedingt durch die Wirtschaftskrise sind z. T. erhebliche Auftragsrückgänge zu verzeichnen. Die Auftragseinbrüche sollen durch Anmeldung von Kurzarbeit aufgefangen und gleichzeitig für Qualifizierung genutzt werden. © bfw – Unternehmen für Bildung

© bfw – Unternehmen für Bildung in Umsetzung: ZF (Kreuztal/Siegen & Wagenfeld), Pierburg (Neuss & Berlin) und Osram (Berlin) Lösungsansatz Qualifizierung der Mitarbeiter /innen im Rahmen der Kurzarbeit sowie über WeGebAU Pierburg, Neuss: Qualifizierung von Fachkräften und An- und Ungelernten: Bis 150 Kolleginnen und Kollegen werden in den Bereichen Hydraulik, Pneumatik und Mechatronik weitergebildet. © bfw – Unternehmen für Bildung

© bfw – Unternehmen für Bildung in Umsetzung: ZF (Kreuztal/Siegen & Wagenfeld), Pierburg (Neuss & Berlin) und Osram (Berlin) Lösungsansatz Qualifizierung der Mitarbeiter /innen im Rahmen der Kurzarbeit sowie über WeGebAU ZF, Kreuztal & Wagenfeld: Qualifizierung von an- und ungelernten Mitarbeiter/innen: Insgesamt 39 Kolleginnen und Kollegen werden in einer 12-monatigen Vorbereitungsphase auf die Externen Prüfung zum/zur Maschinen- und Anlagenführer/in Fachrichtung Metall- und Kunststofftechnik (IHK) vorbereitet. Osram, Berlin & Pierburg, Berlin: Qualifizierung von an- und ungelernten Mitarbeiter/innen. Insgesamt 35 Mitarbeiter/innen aus beiden Unternehmen erwerben in einer 15-monatigen Umschulung zum/zur Maschinen- und Anlagenführer/in Fachrichtung Metall- und Kunststofftechnik und zum/zur Mechatroniker/in den Facharbeiterabschluss (IHK). © bfw – Unternehmen für Bildung

© bfw – Unternehmen für Bildung in Umsetzung: ZF (Kreuztal/Siegen & Wagenfeld), Pierburg (Neuss & Berlin) und Osram (Berlin) Vorteile: Durch die Qualifizierungen bis hin zum Nachholen eines Berufsabschlusses qualifizieren sich die Kolleginnen/innen somit für künftige anspruchsvollere Aufgaben. Entlassungen können vermieden werden. Gleichzeitig entwickelt das Unternehmen Fachkräfte aus den „eigenen Reihen“ und langjährige Mitarbeiter/innen werden im Unternehmen gehalten. Kostenseitige Entlastung des Unternehmens während der Qualifizierung: Die Qualifizierungskosten werden zu 100% von den Agenturen für Arbeit übernommen. Gleichzeitig übernehmen sie während der Dauer der Qualifizierung die Bruttolohnkosten. © bfw – Unternehmen für Bildung

© bfw – Unternehmen für Bildung Unsere Kompetenzen Das bfw berät bundesweit Betriebsräte, Unternehmen und Beschäftigte in der Planung und Realisierung von Qualifizierungsvorhaben im Rahmen der Förderprogramme WeGebAU und Kurzarbeit und Qualifizierung. Dazu wurde eine eigene Beratergruppe aufgebaut, die seit Bestehen der Förderprogramme (WeGebAU seit 2006) bundesweit über 300 Projekte realisiert hat. Mit unseren 300 Bildungseinrichtungen sind wir in der Lage, die Qualifizierungsvorhaben in unseren Einrichtungen und/oder in den Unternehmen durchzuführen. Darüber hinaus kooperieren wir mit weiteren Partnern und Herstellern. Wir bringen Erfahrungen in der Betreuung von Konzernunternehmen mit. D.h., wir sind in der Lage, bundesweit jeden Standort zu beraten und zu betreuen. Beispiele: Fa. Monier Roofing, ZF, Pierburg, Nestle, Hydro Aluminium, ThyssenKrupp, Coca Cola. Das bfw arbeitet seit Jahrzehnten mit der Bundesagentur für Arbeit und den regionalen Agenturen für Arbeit zusammen. Wir sind erfahren im Finanzmittelmanagement, in der Antragstellung und Förderung von Lehrgängen und Teilnehmern/Teilnehmerinnen und in der Lösung auftretender Probleme. Das bfw ist ein erfahrener Erwachsenenbildner. © bfw – Unternehmen für Bildung

Unser Angebot für beide Programme: 7 Abschluss der Maßnahme Abschlussbewertung 6 Durchführung der Lehrgänge in unseren Bildungsstätten, im Unternehmen oder Suche geeigneter Bildungsträger Organisation, Koordination, Durchführung und Qualitätssicherung der Lehrg. 5 Unterstützung beim Beantragungsprozess bei der AA Formulare, Anschreiben usw. 4 Beratung der förderfähigen Mitarbeiter Feststellung der Eignung 3 Zertifizierung Qualifizierungslehregänge (AZWV) Planung des Umsetzungsprozesses der Lehrgänge unter Berücksichtigung betrieblicher Belange (u.a. Schichtzeiten, betriebliche Auslastung) 2 Zweitgespräch: Beratung bei der Planung förderfähiger Qualifizierungslehrgänge - Festlegung der weiteren Schritte Abstimmung der Förderfähigkeit mit der zuständigen Agentur für Arbeit 1 Erstgespräch: Beratung zu den Programmbedingungen Kurzarbeit und Qualifizierung sowie WeGebAU © bfw – Unternehmen für Bildung

bfw – Unternehmen für Bildung Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw), Düsseldorf Berufsfortbildungswerk GmbH (bfw), Berlin inab – Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft des bfw, Berlin weitblick – personalpartner GmbH, Düsseldorf Hauptverwaltung dieser Gesellschaften: Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw) Schimmelbuschstr. 55 40699 Erkrath Ansprechpartner: Peter Dunkel Telefon: 02104 499-250 Telefax: 02104 499-255 E-Mail: dunkel.peter@bfw.de www.bfw.de Die Gesellschaften des bfw – Unternehmen für Bildung sind nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifizierte Unternehmen © bfw – Unternehmen für Bildung