Die UN-Dekade in Sachsen-Anhalt
1.Gesetzliche Regelungen 2.Umsetzung an den Schulen 3.Mitwirkung in Gremien Gliederung
Grundlage: Beschlussvorlage der Deutschen UNESCO- Kommission und KMK vom Landtagsbeschluss vom zum Konzept zur Bildung für nachhaltige Entwicklung in vorschulischen Einrichtungen, allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen im Rahmen des Aktionsplans der UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung Konzeptentwicklung erfolgte ressortübergreifend und wird seit in den Ausschüssen diskutiert Erarbeitung eines Programms zur Umsetzung des Konzepts 1. Gesetzliche Regelungen
Abweichung vom Einteilungsprinzip der Kern-, Kooperations- und Kontaktschulen Arbeit mit den Schulen an konkreten Themen der Nachhaltigkeit, z.B. Schülerfirmen, Syndrome, SOL … Einsatz der Multiplikatoren auf Honorarbasis Ökoschulen werden zu Netzwerkzentren entwickelt 2. Umsetzung an Schulen
Schaffung der pädagogischen Arbeitsstelle BNE am LISA mit eigenem Haushalt Sprecher des Runden Tisches Sachsen-Anhalt Sitz in der IMAG BNE in Sachsen-Anhalt Leitung der AG des Runden Tisches durch die Multiplikatoren 3. Mitwirkung in Gremien
Wie kann ich mein Projekt im Landesaktionsplan verorten? 1.Überprüfung des Projekts mit den allgemeinen Kriterien (Checkliste) 2.Anmeldung des Projekts über 3. Ein Redaktionsteam entscheidet an Hand der Eingaben über die Aufnahme des Projekts.
Fortbildungsabschluss
Arme verschränken
Blitzlicht zur Rückbesinnung: Was war neu? Was haben Sie gelernt? Was werden Sie aller Voraussicht nach im Unterricht einsetzen?