„Eigentumsvorbehalt“

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 Präsentation transkript:

„Eigentumsvorbehalt“ DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg „Eigentumsvorbehalt“ Vortrag im Rahmen des Seminars des Komitees für Rechtsfragen der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer „Finanzierung und Besicherung in Russland“ Moskau, 15. Oktober 2009 Referent: Dmitry Mikityuk Partner © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Allgemeine Regelung zur Entstehung des Eigentumsrechtes: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Allgemeine Regelung zur Entstehung des Eigentumsrechtes: Ab dem Zeitpunkt der Übergabe, wenn durch Gesetz oder Vertrag nichts anderes vorgesehen © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Aushändigung (Überreichung) Überreichung an den Beförderer DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Übergabe: Aushändigung (Überreichung) Überreichung an den Beförderer Überreichung an die Post oder den Kurier Wichtig: Besitz durch den Erwerber oder durch die vom letzteren genannte Person Übergabe des Konnossements oder anderweitigen Frachtbriefes = Übergabe der Sache © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Merkmale und Voraussetzungen des Eigentumsvorbehaltes (Art. 491 ZGB) DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Merkmale und Voraussetzungen des Eigentumsvorbehaltes (Art. 491 ZGB) Übergabe der Sache an den Käufer bis zur Bezahlung der Ware aufschiebende Bedingung © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Käufer ist nicht berechtigt: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Käufer ist nicht berechtigt: die Ware zu veräußern oder über die Ware anderweitig zu verfügen Verkäufer ist an den Vertrag gebunden = kann über die Ware nicht verfügen © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Forderung auf Rückgabe der Ware: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Forderung auf Rückgabe der Ware: Ware nicht fristgemäß bezahlt aufschiebende Bedingung nicht fristgemäß eingetreten Jedoch: wenn nichts anderweitiges durch den Vertrag vorgesehen © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Rechtssprechung FAS SZO Nr. A56-13592/2008 vom 14.05.2009 Kaufvertrag über Laser in Raten mit Eigentumsvorbehalt Verkäufer Verkäufer Käufer Haftung des Käufers: Vertragsstrafe Verkäufer: Klage auf Vertragskündigung und Rückgabe der Laser Gericht: keine Rückgabe, da durch den Vertrag andere Haftung vorgesehen ist © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Klage des Finanzamtes wegen Senkung der Gewinnsteuer DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Rechtssprechung Informationsbrief des Präsidiums des Obersten Wirtschaftsgerichtes Nr. 98 vom 22.12.2005 Klage des Finanzamtes wegen Senkung der Gewinnsteuer Kaufvertrag mit Eigentumsvorbehalt über der Gattung nach bestimmte Sachen (Autofelgen zwecks Weiterverkauf und Verwendung bei der Reparatur) Verkäufer Verkäufer Käufer zum Zeitpunkt der Finanzkontrolle waren die Autofelgen nicht vollständig bezahlt Käufer (der Betroffene): kein Eigentumsübergang Gericht: Eigentumsvorbehalt = Verbot auf Weiterverkauf und Veräußerung, die Parteien haben keinen Eigentumsvorbehalt gemeint © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Bezahlung der Ware in Raten: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Bezahlung der Ware in Raten: ähnlich, jedoch kein Eigentumsvorbehalt wesentliche Vertragsbedingung: Fristen und Zahlungsbeträge (Rechtssprechung: Vorschuss, bedingte Zahlungen, Endabrechung nach Lieferung = keine Bezahlung in Raten) Ausfall einer nächstfälligen Rate = Verzicht auf Vertrag u. Forderung auf Rückgabe, wenn < 50 % bezahlt © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Rechtssprechung FAS ZSO Nr. F04-5723/2007 vom 03.10.2007 Kaufvertrag über Immobilie mit Eigentumsvorbehalt Verkäufer Verkäufer Käufer Eintragung des Eigentumsrechtes im Grundbuch Verkäufer: Klage auf Vertragskündigung und Rückgabe der Immobilie wegen nicht vollständiger Zahlung Gericht: Anerkennung des Eigentumsrechtes für den Verkäufer, Aufhebung der Eintragung im Grundbuch, Rückgabe der Immobilie an den Verkäufer © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Kommissionsvertrag: der Kommissionär schließt Rechtsgeschäfte im Namen des Kommittenten ab die Ware bleibt im Eigentum des Kommittenten Pflicht zur Bezahlung unabhängig vom Verkauf der Ware = Kaufvertrag © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Eigentumsvorbehalt im Falle der Zwangsvollstreckung DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Eigentumsvorbehalt im Falle der Zwangsvollstreckung Nachteile und Vorteile für den Käufer Nachteile und Vorteile für den Verkäufer © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Zwangsvollstreckung beim Verkäufer: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Zwangsvollstreckung beim Verkäufer: für die Zwangsvollstreckung ein Gerichtsurteil erforderlich das Gericht hat darüber innerhalb von 10 Tagen zu entscheiden das in Kraft getretene Urteil ist sofort vollstreckbar © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Zwangsvollstreckung beim Käufer: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Zwangsvollstreckung beim Käufer: Pfändung des Anwartschaftsrechtes unmöglich der Verkäufer hat das Recht auf Widerspruchsklage © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Eigentumsvorbehalt im Falle der Insolvenz DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Eigentumsvorbehalt im Falle der Insolvenz Nachteile und Vorteile für den Verkäufer Nachteile und Vorteile für den Käufer © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Insolvenz des Verkäufers: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Insolvenz des Verkäufers: der Kaufvertrag ist für den Insolvenzverwalter bindend, die Anfechtung des Kaufvertrages ist nicht auszuschließen Käufer und Insolvenzverwalter können Erfüllung des Vertrages verlangen Zahlung des Restkaufpreises durch den Käufer = Erwerb des Eigentums © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Insolvenz des Käufers: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Insolvenz des Käufers: der Insolvenzverwalter kann den Kaufvertrag einseitig kündigen der Kaufvertrag gilt ab dem Zeitpunkt des Erhaltes der Kündigung als gekündigt der Verkäufer kann Schadenersatz verlangen © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Veräußerung der Sache durch den Käufer trotz Eigentumsvorbehaltes: DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Veräußerung der Sache durch den Käufer trotz Eigentumsvorbehaltes: Herausgabeanspruch gegen den Besitzer oder Schadenersatzanspruch gegen den Käufer © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Herausgabeanspruch (Vindikationsklage) DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Herausgabeanspruch (Vindikationsklage) kaum möglich, da: der Verkäufer den Besitz über die Sache freiwillig abgibt Anderes, wenn Dritter die Sache unentgeltlich erlangt hat Wenn die Sache nicht durch den Eigentümer veräußert wurde – keine Klage auf Nichtigkeit, sondern Herausgabeanspruch gegen den Besitzer © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Hinweise und Empfehlungen DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Hinweise und Empfehlungen klare Zielsetzung sorgfältige Formulierung des Vertrages bevorzugt mit anderen Besicherungen anwenden © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

- DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Mitglied der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer Ass. Mitglied von EUROJURIS Deutschland Mitglied von EUROJURIS INTERNATIONAL Mitglied im Verein für deutsch-russisches Wirtschaftsrecht © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

- DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Dozentin an der Sankt Petersburger Staatlichen Universität für Wirtschaft und Finanzen Vorsitzende des Komitees für Recht, Steuern und Finanzen der Filiale Nordwest der Deutsch-Russischen AHK Schiedsrichterin am Schiedsgericht bei der Sankt Petersburger IHK Magister der Rechte an der Juristischen Fakultät der Staatlichen Sankt Petersburger Universität mit Auszeichnung © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind: - DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind: Mergers & Acquisitions Gesellschafts-, Handels-, Wettbewerbs- und Kartellrecht Arbeitsrecht, insbesondere Ausländerarbeitsrecht Juristische Begleitung von Unternehmenskooperationen Direktinvestitionen im Rahmen von Firmenneugründungen, -übernahmen und –beteiligungen Mediation und Krisenmanagement Buchführung Lohnbuchhaltung Jahresabschluss und Vierteljahrsabschlüsse Sonderbilanzen, Zwischenbilanz, Konzernabschluss Steuererklärung Betriebsabrechnung Umfassendes Controlling Budgetplanung und – kontrolle © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

© Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Unsere Koordinaten: Russland DAGMAR LORENZ - Rechts- und Steuerberatung ___________________________ Kanzlei der Vertrauensanwältin des Generalkonsulates der Bundesrepublik Deutschland und des Generalkonsulates der Schweiz in Sankt Petersburg Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Unsere Koordinaten: Russland 191002 Sankt Petersburg Ul. Bolschaja Moskowskaja 4, Office 1 Tel.:(+ 7 812) 320 92 51 Fax:(+ 7 812) 320 92 52 Email: info@dagmarlorenz.ru © Dagmar Lorenz / Дагмар Лоренц