Deutsch-Russische Auslandshandelskammer Besonderheiten des Aufenthalts und des Wohnsitzes von ausländischen Staatsbürgern in der RF Maria Pristavkina Deutsch-Russische Auslandshandelskammer 10. September 2009, Moskau
Seite 2 Agenda Einführung Rechtsstellung von ausländischen Staatsbürgern in der RF Verfahren für die Einreise und den Aufenthalt: zeitweiliger Aufenthalt zeitweiliger Wohnsitz ständiger Wohnsitz Staatsbürgerschaft Sanktionen
Einführung
Tendenzen auf dem Gebiet des Migrationsrechts Absinken der Migration in die RF im ersten Quartal 2009 um 13 % 2009 Senkung der Quoten um 50 % Gesetzentwürfe in der Staatsduma der RF: Verpflichtung zum Erlernen der russischen Sprache (Prüfungen) als Voraussetzung für den Erhalt von Genehmigungen für den zeitweiligen Wohnsitz und Freiwilligkeit für befristet tätige Arbeitsmigranten entgeltliche Patente für natürliche Personen, die ausländische Staatsbürger zur Arbeit einstellen Wegfall von Arbeitsgenehmigungen für Mitarbeiter der Repräsentanzen ausländischer Gesellschaften
Rechtsstellung von ausländischen Staatsbürgern in der RF
Rechtsstellung von ausländischen Staatsbürgern in der RF Seite 6 Rechtsstellung von ausländischen Staatsbürgern in der RF zeitweiliger Aufenthalt zeitweiliger Wohnsitz ständiger Wohnsitz keine weiteren Genehmigungen Genehmigung des zeitweiligen Wohnsitzes Wohnerlaubnis Registrierung am Wohnort Grundlage: Nutzungsrecht auf die Räume Migrationserfassung am Aufenthaltsort 3 Arbeitstage nach Ankunft Aufenthaltsort ≠ Wohnort Migrationserfassung 3 Arbeitstage 7 Arbeitstage
Zeitweiliger Aufenthalt
Visum GESCHÄFTSVISUM: ARBEITSVISUM: Zweck: Geschäftsreise Dauer: bis zu 1 Jahr, jedoch 90/180 Regel! Grundlage: Einladung über UFMS (Verwaltung des Föderalen Migrationsdienstes) Erteilung: die russischen Botschaft oder Konsulat im Ausland ARBEITSVISUM: Zweck: Arbeitstätigkeit Dauer: im Rahmen der Arbeitserlaubnis, jedoch max. 1 Jahr Grundlage: Erfassung der Gesellschaft beim UFMS + Einladung Erteilung: Einladung: UFMS Einmaliges Arbeitsvisum: die russischen Botschaft oder Konsulat im Ausland Mehrfaches Arbeitsvisum: UFMS
Visum VISUM FÜR TECHNISCHE WARTUNG ("MONTAGEVISUM"): Seite 9 Visum Allgemeine Regel: Arbeitstätigkeit auf Grundlage eines Geschäftsvisums ist verboten! Ausnahme: Geschäftsvisum mit dem Vermerk: "technische Wartung" VISUM FÜR TECHNISCHE WARTUNG ("MONTAGEVISUM"): Zweck: technische Wartung: - Montage- (Chefmontage-) arbeiten Service- und Garantieleistungen Reparaturen nach Ablauf der Garantiefrist für in die RF gelieferte technische Ausrüstungen Dauer: bis zu 1 Jahr, jedoch 90/180 Regel! Grundlage: Einladung über die UFMS + Vertrag über die Lieferung und die nachfolgende technische Wartung ACHTUNG! Empfangende Partei Erteilung: die russischen Botschaft oder Konsulat im Ausland
Seite 10 Visum
Migrationserfassung am Aufenthaltsort Seite 11 Migrationserfassung am Aufenthaltsort was? Mitteilung wo? Aufenthaltsort des ausländischen Staatsbürgers: Sitz des Arbeitgebers (im Namen des Arbeitgebers) Wohnraum (im Namen einer natürlichen Person) Hotel wann? innerhalb von drei Werktagen nach der Ankunft des ausländischen Staatsbürgers (Einreise in die RF/Ankunft in einer anderen Region Russlands) innerhalb von zwei Tagen ab dem Tag des Verlassens (Ausreise aus der RF/Abreise in eine andere Region Russlands) Ausnahmen: Einreise in die RF für weniger als drei Tage/Hotel
Zeitweiliger Wohnsitz
Genehmigung eines zeitweiligen Wohnsitzes Seite 13 Genehmigung eines zeitweiligen Wohnsitzes Zweck: Arbeitstätigkeit und Wohnsitz Dauer: 3 Jahre Grundlage: Antrag + Quote (?) Erteilung: UFMS der RF Zusätzlich: Visa des zeitweiligen Wohnsitzes Ausnahmen: Ein/Ausreise ohne Visa, ausschließlich auf der Grundlage einer Genehmigung zum zeitweiligen Wohnsitz Beispiel: nach Abkommen zwischen Deutschland und Russland WICHTIG: Arbeitserlaubnis muss vorliegen Arbeitstätigkeit und Wohnsitz nur im entsprechenden Region („Subjekt“) 13
Genehmigung eines zeitweiligen Wohnsitzes Seite 14 Genehmigung eines zeitweiligen Wohnsitzes
Registrierung am Wohnort was? Antrag wo? Wohnort im Geltungsbereich der Genehmigung eines zeitweiligen Wohnsitzes (vorbehaltlich: Nutzungsrecht auf die Räume!) Wohnort ≠ Aufenthaltsort jedoch Migrationserfassung am Aufenthaltsort innerhalb von drei Werktagen nach Ankunft innerhalb von zwei Tagen beim Verlassen
Ständiger Wohnsitz
Wohnerlaubnis Zweck: Wohnsitz Dauer: 5 Jahre mit Verlängerung Seite 17 Wohnerlaubnis Zweck: Wohnsitz Dauer: 5 Jahre mit Verlängerung Grundlage: 1 Jahr Wohnsitz auf der Grundlage der Genehmigung des zeitweiligen Wohnsitzes Erteilung: UFMS WICHTIG! Arbeitstätigkeit und Wohnsitz ohne Visum und Arbeitserlaubnis 17
Registrierung am Wohnort was? Antrag wo? Wohnort in Russland (vorbehaltlich: Nutzungsrecht auf die Räume!) Wohnort ≠ Aufenthaltsort jedoch Migrationserfassung am Aufenthaltsort innerhalb von sieben Werktagen nach Ankunft innerhalb von zwei Tagen beim Verlassen
Staatsbürgerschaft
Einbürgerung Zweck: Wohnsitz Frist: keine Grundlage: Seite 20 Einbürgerung Zweck: Wohnsitz Frist: keine Grundlage: ununterbrochener Wohnsitz innerhalb von 5 Jahren ab Erteilung der Wohnerlaubnis bis zum Tag der Antragstellung (zulässig ist die Ausreise für 3 Monate innerhalb eines Jahres) gesetzliche Quelle für die Existenzmittel Verzicht auf die bestehende Staatsbürgerschaft Beherrschen der russischen Sprache Erteilung: UFMS 20
Sanktionen
Seite 22 Sanktionen Geldbuße gegen den Arbeitgeber in Höhe von bis zu 800.000 Rubel (ca. 17.000 Euro) Geldbuße gegen die Amtsperson des Arbeitgebers, in der Regel der Generaldirektor, in Höhe von bis zu 50.000 Rubel (ca. 1.100 Euro) Geldbuße gegen den ausländische Staatsbürger in Höhe von bis zu 5.000 Rubel (ca. 110 Euro) mit oder ohne Ausweisung (Deportation) Wiederholte Verstöße des ausländischen Staatsbürgers können zu Schwierigkeiten bei der Ausreise sowie zur Einreisesperre führen 22
Kontakt / Referentin
Referentin Maria Pristavkina Status Paralegal Beratungsfelder Russisches und internationales Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht, Entsendung der ausländischen Arbeitskräfte nach Russland Karriere Studie an Moskauer Staatsakademie für Recht mit Spezialisierung an internationalem Recht, seit 2004; Rechtspraktikum bei BEITEN BURKHARDT, Moskau, 2006; Paralegal bei BEITEN BURKHARDT, Moskau, seit 2007 Sprachen Russisch, Deutsch, Englisch, Französisch Turchaninov Per. 6/2 119034 Moscow, Russia Tel.: + 7 495 232 96 35 Fax: + 7 495 232 96 33 Maria.Pristavkina@bblaw.com
BEITEN BURKHARDT – internationale Rechtsanwaltskanzlei Seite 25 BEITEN BURKHARDT – internationale Rechtsanwaltskanzlei Warsaw ca. 400 Anwälte weltweit umfassende Expertisen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, M&A, Kapitalmarkt, Bank- und Finanzrecht, Immobilienrecht, Arbeits- und Steuerrecht, Litigation starke Präsenz in Osteuropa (4 Büros, über 100 Anwälte) nahtlose Kooperation mit führenden US-Kanzleien Berlin St. Petersburg Brussels Moscow Kyiv Dusseldorf Beijing Frankfurt Nuremberg Munich Hong Kong Shanghai
BEITEN BURKHARDT – 17 Jahre in Russland Seite 26 BEITEN BURKHARDT – 17 Jahre in Russland BEITEN BURKHARDT – 17 Jahre Begleitung der deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen Seit 1992 die erste und größte Repräsentanz einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei in Moskau Seit 1996 mit der Eröffnung des Büros in Sankt Petersburg – eine der führenden Großkanzleien in der Nord-West-Region Russlands Seit 2004 in Kiew - BEITEN BURKHARDT wird zur "Internationalen Rechtsanwaltskanzlei des Jahres 2007" nominiert (nach Bewertung der Zeitschrift "Juriditscheskaja Praktika")
Moskauer Büro BEITEN BURKHARDT Seite 27 Moskauer Büro BEITEN BURKHARDT 37 Anwälte und 8 Paralegals Arbeitsrechtsteam mit 4 ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen deutschsprachigen Spezialisten deutsche und russische Juristen, Anwälte und Steuerberater mit umfassender Erfahrung deutsche Juristen mit internationaler Erfahrung und Kenntnissen im russischen Recht russische Juristen mit exzellenten Diplomabschlüssen der führenden russischen Hochschulen, internationaler Ausbildung und exzellenten Sprach- und Fachkenntnissen Deutsch, Russisch und Englisch als gleichberechtigte Arbeitssprachen erfahrene Übersetzerteams
Tätigkeitsbereiche der Arbeitsrechtspraxis Seite 28 Tätigkeitsbereiche der Arbeitsrechtspraxis Rechtliche Beratung internationaler Unternehmen bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Russland Beratung bei der Entwicklung und Umsetzung von nationalen und internationalen Personalentwicklungsstrategien international tätiger Unternehmen Beratung bei großvolumigen Personalabbaumaßnahmen und Unternehmensumstrukturierungen Entwicklung von Beschäftigungsmodellen für internationale Unternehmen, einschließlich der Beschäftigung lokaler Kräfte Erstellung entsprechender Arbeitsverträge sowie Erarbeitung und Einführung interner Vorschriften Unterstützung beim Aufbau einer effektiven Personalmanagementstruktur Einwanderungsrecht: Einholung von Genehmigungen zur Beschäftigung von Mitarbeitern, Arbeitsvisa, Arbeitsgenehmigungen, Anmeldung bei den Migrationsbehörden Unterstützung in arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren Beratung zum russischen kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere Gewerkschaftsrecht
Rechtsanwaltsgesellschaft Seite 29 Kontakt Maria Pristavkina BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft Büro Moskau Turchaninov per., 6/2 RF- 119034 Moskau, Russland Tel.: +7-495-232 96 35 Fax: +7-495-232 96 33 E-Mail: Maria.Pristavkina@bblaw.com www.beitenburkhardt.com
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