Moskau, den 3. Juni 2010 Dr. Natalya Babenkova SCHUTZ UND REGISTRIERUNG VON INTERNET-DOMAINS: PRAKTISCHE ERFAHRUNGEN
I. Außergerichtliche Streitbeilegung Ermittlung Abmahnung Mögliche Ergebnisse der Abmahnung
I.1 Ermittlung 1.Ermittlung des Inhabers der Domain 2.Eine Anwaltsanfrage muss an den Registrator über persönliche Daten des Domaininhabers geschickt werden 3.Ein Detektiv kann eingesetzt werden Dem Registrator könnten bei der Registrierung der Domain gefälschte persönliche Daten vorgelegt worden sein Persönliche Daten des Inhabers der Domain können unter ermittelt werden
I.2 Abmahnung 4.Abmahnung verschicken Welches Ziel ? Löschung der WebseiteErwerb der Domain Abmahnung des Domaininhabers Abmahnung des Host-Provider (hinsichtlich einer vorübergehenden Sperrung der Seite) und des Domaininhabers
I.3Ergebnisse der Abmahnung Im Falle einer Zusage des Domaininhabers zur Übertragung der Domain Eine Entschädigung hinsichtlich der Registrierungs- und Verwaltungskosten für die Domain ist möglich Bei Nichtbefolgung der Forderungen in der Abmahnung durch den Domaininhaber Einstweilige Verfügung bzgl. Sperrung einer weiteren Domainübertragung durch den Registerführer Klage
II.Gerichtliche Streitbeilegung Anspruchsgrundlagen: Unlauterer Wettbewerb Rechtsmissbrauch Verstoß gegen Markenrecht* Verstoß gegen Firmennamenrecht* * Diese Anspruchsgrundlagen werden durch einen anderen Referent behandelt.
II. 1. Unlauterer Wettbewerb durch rechtswidrige Nutzung einer Domain Gerichtspraxis: Domains KODAK.RU, FERROLI.RU (Siehe Gerichtsbeschluss des Arbitragegerichtes der Stadt Moskau vom , Akte Nr. А / , Anordnung Nr. КА-А40/ des Föderalen Antimonopoldienstes (FAS) des Bezirks Moskau vom , Beschluss Nr.09АP-16029/2008 des Neunten Arbitrageberufungsgerichts (ABG) vom ) Eine solche Registrierung erschwert die Nutzung der Marke im Internet durch den Rechtsinhaber zwecks Werbung und Verbreitung seiner Produkte Domaininhaber nutzt rechtswidrig das geschäftliche Ansehen des Rechtsinhabers zwecks Gewinnung von Konkurrenzvorteilen Domaininhaber gewinnt potentielle Kunden des Rechtsinhabers durch die irreführende Webseite Dies führt: zur Verwechslung mit Produkten, der gewerblichen Tätigkeit des Wettbewerbers (Art. 10 der PVÜ)
II. 1. Unlauterer Wettbewerb durch Registrierung und Nichtverwendung der Domain Gerichtspraxis: Rechtsstreit hinsichtlich des Domainnamens MIELE.RU (Gerichtsbeschluss des Arbitragegerichtes der Stadt Moskau vom , Akte Nr. А / ) Nichtverwendung der Domain erweckt bei den Verbrauchern den Eindruck des Nichtvorhandenseins von Waren auf dem Markt. Dies fügt dem geschäftlichen Ansehen des Rechtsinhabers Schaden zu Dies führt zum: Verbreiten von falschen, ungenauen oder verzerrten Informationen, welche dem Rechtsinhabers Verluste einbringen oder seinem geschäftlichen Ansehen schaden unlauteren Wettbewerb durch rechtwidrige Registrierung der Domain (Art. 10 der PVÜ) Verletzung von Markenrechten durch die Registrierung der Domain
II. 3.Rechtsmissbrauch bei Domain-Streitigkeiten Als Rechtsmissbrauch gelten insbesondere Handlungen natürlicher und juristischer Personen, die vor allem dem Zweck dienen, einer anderen Person Schaden zuzufügen (Art. 10 Ziff. 1 BG der RF) Als Rechtsmissbrauch wird anerkannt: Gerichtspraxis Rechtswidrige Nutzung einer Marke in einer registrierten Domain Rechtswidrige Nutzung eines Firmennamens in einer registrierten Domain OPEL.RU, SANOSAN.RU (Anordnung Nr. KG-А40/ des FAS des Bezirks Moskau vom , Beschluss in der Sache Nr. А /08 des Zehnten ABG vom ) INNATOUR.RU (Anordnung Nr. КG-А40/ des FAS des Bezirks Moskau vom ) VW.RU, FERROLI.RU (Anordnung Nr. КG-А40/ des FAS des Bezirks Moskau vom , Beschluss Nr. 09АP-16029/2008 des Neunten ABG vom )
III.Praktisches Beispiel Nr. 1 Anwendung des außergerichtlichen Verfahrens zur Beilegung von Domain- Rechtsstreitigkeiten: Renommierte Logistikfirma XYZ AG 1.Markenverletzung durch Registrierung und Nutzung von Domains, die wörtliche Bezeichnungen beinhalten, die mit der Marke XYZ oder einem Teil des Firmennamens der XYZ AG identisch oder dieser/ diesem ähnlich sind: 2.Verstoß gegen das Urheberrecht – durch Platzieren kopierter Inhalte der offiziellen Webseite der XYZ AG auf der eigene Webseite 3.Verstoß gegen das Datenschutzgesetz durch Platzieren von Informationen über angebliche Stellenangebote zwecks Sammelns persönlicher Daten von Bewerbern gXYZ-trans.com XYZlogistic.com gXYZlogistics.com
III. Praktisches Beispiel Nr. 2 Anwendung sowohl des außergerichtlichen (ca. 30 Domains) als auch des gerichtlichen Verfahrens (ca. 8 Domains) zur Beilegung von Domain- Rechtsstreitigkeiten: Weltbekannte Hersteller hochwertiger Uhren Gesetzwidrige Nutzung der Marke und des Firmennamens bei der Registrierung von Domains Verletzung der Rechte an einer Marke und einem Firmennamen Verletzung gegen das Wettbewerbsgesetz (Internet-Geschäfte) Rechtsmissbrauch (durch Nichtnutzung von Domains)
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Natalya Babenkova, LL.M. Juristin Noerr OOO 1-ya Brestskaya ul Moskau Russische Föderation T F
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