Betriebspraktikum Hagenbeck-Schule
Betriebspraktikum der Hagenbeck-Schule im Schuljahr 2010/2011
Praktikum Klasse 9 Zeitraum: 15. bis 26.November 2010 Rechtliche Grundlagen: AV Betriebspraktika vom 12. 0ktober 2007
Praktikumsziele Einsichten in die Rolle des arbeitenden Menschen gewinnen Strukturen der Wirtschafts- und Arbeitswelt unter sozialem Gesichtspunkt erkennen differenzierten Einblick in betriebliche Zusammenhänge erhalten erste Erfahrungen bei der Bewältigung von Arbeitsaufträgen und zum Ablauf von Fertigungsprozessen sammeln eigene Berufswahlvorstellungen finden und kritisch überprüfen
Praktikumsdurchführung Der Praktikumsbetrieb soll Einblick nehmen und in fachlicher Hinsicht Hilfen gewähren. Über den Ablauf führen die Schülerinnen und Schüler einen Hefter.
Eignung als Praktikumsbetrieb Setzt voraus, dass der Betrieb oder die Einrichtung willens und in der Lage ist, das Praktikum nach diesen Vorschriften durchzuführen, eine zuverlässige Fachkraft für die Anleitung am Praktikumsort bereitstellt und den Schülerinnen und Schülern nur Aufgaben überträgt, die ihrem Alter sowie ihrem körperlichen und geistigen Entwicklungsstand angemessen sind, wobei der Einhaltung der gesetzlichen Schutzvorschriften für Jugendliche eine besondere Bedeutung beizumessen ist. Betriebspraktika finden grundsätzlich im Land Berlin statt. Die Überprüfung und Genehmigung der Praktikumsplätze erfolgt durch den betreuenden Lehrer, die letzte Bestätigung gibt der Schulleiter mit seiner Unterschrift.
Lage der Praktikumsorte
Hilfe durch die Schule Formulare des Praktikumsvertrages werden vom Klassenlehrer/ Fachlehrer ausgeteilt und erklärt bei der Suche nach einem Praktikumsplatz helfen Fach- und Klassenlehrer Adressen für Praktikumsplätze in den unterschiedlichen Bereichen im Bezirk Pankow liegen als Broschüre in der Bibliothek zum Ausleihen vor.
Hilfe durch die Eltern Suche eines Praktikumsplatzes Schreiben einer Kurzbewerbung Führen des ersten Telefonats mit dem Betrieb (Telefonliste erarbeiten) Üben der Vorstellung im Betrieb
Schülereingabe der Praktikumsdaten
Versicherungsschutz und Haftung Für die am Betriebspraktikum teilnehmenden Schülerinnen und Schüler besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b des Siebten Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung. Für Sachschäden, die Schülerinnen und Schülern im Rahmen von Betriebspraktika den Betriebsinhabern oder ihren Kunden zufügen, können Billigkeitszahlungen gemäß Nummer 8 Abs. 3 der Haftpflicht- und Eigenschädengrundsätze vom 30. November 2004 (ABl. S. 4699) geleistet werden, wenn und soweit die oder der Geschädigte nicht anderweitig Ersatz erlangen kann.
Beurlaubungen und Freistellungen Während eines Betriebspraktikums gelten die schulischen Regelungen. Bei Krankheit werden die Schule und der Betrieb telefonisch informiert. Bescheinigungen bei Krankheit werden innerhalb von drei Tagen zum Klassenleiter an die Schule geschickt. Die Krankschreibung vom Arzt ist erforderlich. Freistellung zu besonderen Ereignissen sind vom Klassenleiter zu genehmigen. Über stundenweise Beurlaubungen entscheidet die betreuende Lehrkraft des Betriebes.