Windvorrangzonen und Immissionsschutz

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Windvorrangzonen und Immissionsschutz Der aus Sicht des Immissionsschutzes notwendige Abstand der Windenergieanlagen zur Wohnnachbarschaft hängt ab von: - der Emission der Windenergieanlagen - der Anzahl und der Konstellation der Windenergieanlagen - der Schutzwürdigkeit des Immissionsortes. Für Planungen von Windvorrangzonen können typisierende Annahmen getroffen werden (z.B. PNenn = 3 MW, D = 100 m). 1

Mindestabstände zur Vermeidung optisch bedrängender Wirkung Mindestabstand: 2-fache Gesamthöhe Im Bereich 2 (H +D/2) bis 3 (H + D/2): Einzelfallprüfung in d. Regel keine bedrängende Wirkung: > 3-fache Gesamthöhe Annahme: 3 MW-Anlage -> D = 100 m zu erwartende Nabenhöhen und Gesamthöhen 2-fach 3-fach im Flachland: 120 m 170 m 340 m 510 m im Wald: 140 m 190 m 380 m 570 m 2

Es gibt Erfahrungswerte zu den Schallemissionen von Windenergieanlagen. Neuplanungen: PNenn = 3 MW LWA = 105 dB, falls Anlagen nachts schallreduziert betrieben werden: LWA = 102 dB Unter Berücksichtigung der Unsicherheit der Prognose LWA = 107,5 dB oder LWA = 104,5 dB LWA [dB] 3

5 D in Hauptwindrichtung Bei der Aufstellung von WEA werden bestimmte Erfahrungswerte beachtet, damit ein guter Feldwirkungsgrad erreicht wird und die Standsicherheit der Anlagen nicht beeinträchtigt wird. Derzeitige Praxis: 5 D in Hauptwindrichtung 3 D quer zur Hauptwindrichtung D(3 MW) = ca. 100 m -> Aufstellungsraster: 500 m x 300 m E. Hau: „Windkraftanlagen“, Springer-Verlag 4

Schallpegel im Umfeld einer WEA Windvorrangzonen und Geräusch-Immissionsschutz Schallpegel im Umfeld einer WEA LWA = 107,5 dB(A) LWA = 104,5 dB(A) 5

Windvorrangzonen und Geräusch-Immissionsschutz Der notwendige Abstand der Windenergieanlagen zur Wohnnachbarschaft hängt u.a von der Anzahl und der Konstellation der Windenergieanlagen ab und der Schutzwürdigkeit des Immissionsortes. Schallpegel im Umfeld von fünf WEA, LWA = 107,5 dB(A) pro Anlage Schallpegel im Umfeld von fünf WEA, LWA = 104,5 dB(A) pro Anlage 6

Windvorrangzonen und Geräusch-Immissionsschutz Der notwendige Abstand der Windenergieanlagen zur Wohnnachbarschaft hängt u.a von der Anzahl und der Konstellation der Windenergieanlagen ab und der Schutzwürdigkeit des Immissionsortes. Abstand der Anlagen zueinander: 300 m Schallpegel im Umfeld von sieben WEA, LWA = 107,5 dB(A) pro Anlage Schallpegel im Umfeld von sieben WEA, LWA = 104,5 dB(A) pro Anlage 7

Ist die potentielle Größe einer Windvorrangzone bekannt und sind die zu berücksichtigenden Immissionsorte bekannt, kann berechnet werden, wie viele Anlagen einer bestimmten Leistungsklasse bei einer bestimmten Betriebsweise auf die Fläche passen, so dass die Richtwerte werden. Damit ergeben sich auch die notwendigen Abstände der Anlagen zur Nachbarschaft. siehe: „Berücksichtigung des Immissionsschutzes bei der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ auf den Internetseiten des LANUV 8

Ist die potentielle Größe einer Windvorrangzone bekannt und sind die zu berücksichtigenden Immissionsorte bekannt, kann berechnet werden, wie viele Anlagen einer bestimmten Leistungsklasse bei einer bestimmten Betriebsweise auf die Fläche passen, so dass die Richtwerte werden. Damit ergeben sich auch die notwendigen Abstände der Anlagen zur Nachbarschaft. siehe: „Berücksichtigung des Immissionsschutzes bei der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ auf den Internetseiten des LANUV 9