Gefahrstoffbeauftragte in Schulen. 20.08.2009 Gelsenkirchen Bau und Ausrüstung naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume Lagerung von Gefahrstoffen Gefahrstoffverzeichnis.

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 Präsentation transkript:

Gefahrstoffbeauftragte in Schulen

Gelsenkirchen Bau und Ausrüstung naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume Lagerung von Gefahrstoffen Gefahrstoffverzeichnis Chemietreff der Bezirkregierung Düsseldorf Abschlussdiskussion

Lagerung von Gefahrstoffen § 8 Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen; … (6) Gefahrstoffe sind so aufzubewahren oder zu lagern, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. Es sind dabei Vorkehrungen zu treffen, um den Missbrauch oder einen Fehlgebrauch zu verhindern.

Lagerung von Gefahrstoffen § 8 Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen; … (7) Gefahrstoffe dürfen nicht in solchen Behältern, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann, aufbewahrt oder gelagert werden. Gefahrstoffe dürfen nur übersichtlich geordnet... gelagert werden.

Lagerung von Gefahrstoffen § 10 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung... Mit T+ oder T gekennzeichnete Stoffe und Zubereitungen sind unter Verschluss oder so aufzubewahren oder zu lagern, dass nur fachkundige Personen Zugang haben.

Lagerung von Gefahrstoffen Kein Zutritt für Unbefugte in die Chemikaliensammlung und –vorbereitung. In Schulen ist von außen z.B. ein Türknauf dringend zu empfehlen. Keine Lagerung von Chemikalien im Abzug, dieser ist für die sichere Durchführung von Experimenten vorgesehen und kein Sammelplatz nicht mehr benötigter Chemikalien.

Lagerung von Gefahrstoffen Sehr giftige und giftige Stoffe sowie krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe unter Verschluss halten, Zugriff nur für Fachkundige.

Neue Einstufung Borax, Borsäure reproduktionstoxisch Phenolphthalein > 1% krebserzeugend

Lagerung von Gefahrstoffen Wie sehr giftige Stoffe zu behandeln sind: Chlorate Kalium, Natrium Quecksilber Trinitrophenol (Pikrinsäure) D.h. Unter Verschluss aufbewahren Verbot von Schülerübungen (auch Quecksilberthemometer und –manometer)

Lagerung von Gefahrstoffen Stoffe, die gefährliche Gase, Dämpfe, Nebel oder Rauche abgeben, sind in entlüfteten Schränken zu lagern.

Lagerung von Gefahrstoffen Brennbare Flüssigkeiten werden in einem Sicherheitsschrank nach DIN EN (gültig ab 07/2004) oder DIN Teil 1 gelagert. Druckgasflaschen sollten in einem Druckgasflaschenschrank nach DIN EN (gültig ab 11/2006) oder DIN Teil 2 gelagert werden.

Lagerung von Gefahrstoffen Behälter mit Gefahrstoffen dürfen nur bis zu einer solchen Höhe aufbewahrt werden, dass sie noch sicher entnommen und abgestellt werden können. Ätzende Flüssigkeiten dürfen nicht über Augenhöhe aufbewahrt werden.

Welche Schränke braucht die Schule?

Säureschrank Säuren Neben Säuren auch folgende besondere Gefahrstoffe: Brom Wasserstoffperoxid Brom ist T+, also verschließen

Laugenschrank Laugen

Schrank für brennbare Flüssigkeiten Brennbare Flüssigkeiten R 10, R11, R12 Diethylether Acetaldehyd Methanol (T, also verschließen) Entsorgungsbehälter für brennbare Flüssigkeiten Nicht: Alkalimetalle

Giftschrank Giftige Stoffe Sehr giftige Stoffe Krebserzeugende Stoffe Erbgutverändernde Stoffe Reproduktionstoxische Stoffe Entsorgungsbehälter für diese Stoffe Alkalimetalle

Druckgasflaschenschrank Optional Je Gasart eine betriebsbereite Flasche ohne Schrank möglich Für Wasserstoff: Lüftung im Deckenbereich nötig

Chemikalienschrank Alle anderen Chemikalien, die keine gesundheitsschädlichen oder giftigen Gase, Dämpfe, Rauche abgeben.

Kühlschrank I.d.R. nicht nötig Beschriftung: Nur für Chemikalien, nicht für Lebensmittel Nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen brennbare Flüssigkeiten mit den R-Sätzen 10, 11, 12, 15 oder 17 (z. B. Diethylether, Pentan) im Kühlschrank bereitgehalten werden. Er darf im Innenraum keine Zündquellen haben.

Zusammenlagerung Unverträgliche Stoffe nicht zusammen lagern Beispiele: Brennbare und brandfördernde Stoffe Alkalimetalle und Brom, Halogenalkane oder Alkohole Schwefelsäure und Ameisensäure

Zusammenlagerungskonzept Gefahrstoffe Download

Zusammenlagerungskonzept

Kennzeichnung Name des Stoffes oder der Stoffe in der Zubereitung Bei Zubereitungen ggf. Handelsname oder Bezeichnung Gefahrensymbole mit den zugehörigen Gefahrenbezeichnungen R-Sätze S-Sätze Name des Herstellers oder Vertreibers

Gefahrstoffverzeichnis Bezeichnung des Gefahrstoffes Einstufung des Gefahrstoffes Mengenbereich des Gefahrstoffes Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird Verzeichnis auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter

Gefahrstoffverzeichnis D-Giss Chisela Soester Liste wird nicht mehr gepflegt GUV SR 2004 nicht aktuell, wird gerade überarbeitet

Entsorgungslisten Stoffe die entsorgt werden müssen Giftige und sehr giftige Druckgase CMR Stoffe Stoffe die entsorgt werden sollten Explosionsgefährliche Stoffe Sehr giftige Stoffe CMR-Stoffe Stoffe, die nur für Analysezwecke zugelassen sind

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit