66. Bayerischer Ärztetag in Würzburg Bericht Dr. med. Klaus Ottmann Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer
Gliederung Berufsordnung und Recht Gebührenordnung für Ärzte § 116 b SGB V Ambulante Behandlung im Krankenhaus Qualitätssicherung / Qualitätsmanagement Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
OLG Celle: Brillenabgabe beim Augenarzt (OLG Celle, Urt. v. 21.12.2006, 13 U 118/06) Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
Aktuell: BGH Urteil v. 29.05.2008 (I ZR 75/05) Ernährungsberatung Leitsatz: „Ein Arzt, der in den Räumen seiner Praxis eine gewerbliche Ernährungsberatung durchführt, handelt weder berufsrechts-widrig noch wettbewerbswidrig, wenn er diese Tätigkeit im Übrigen von seiner freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit in zeitlicher, organisatorischer und rechtlicher Hinsicht getrennt hält. Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
Berufsordungsgremien der Bundesärztekammer Arzt Gewerbe Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
Lebensmittelindustrie: Arzt als Verkaufsstelle Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
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§ 27 Abs. 6 BO Hochschulbezeichnungen Die Bezeichnung „Professor“ darf geführt werden, wenn sie auf Vorschlag der medizinischen Fakultät (Fachbereich) durch die Hochschule oder das zuständige Landesministerium verliehen worden ist. Dasselbe gilt für die von einer medizinischen Fakultät einer ausländisch wissenschaftlichen Hochschule verliehene Bezeichnung, wenn sie nach Beurteilung durch die Kammer der deutschen Bezeichnung „Professor“ gleichwertig ist. Die Bezeichnung „Professor“ muss in den Fällen des Satzes 2 mit einem auf die Herkunft hinweisenden Zusatz sowie mit etwaigen Zusätzen nach Maßgabe der Verleihungs-urkunde geführt werden. Ist die Bezeichnung „Professor“ von einer anderen als einer medizinischen Fakultät verliehen worden, so darf die Bezeichnung „Professor“ nur unter Angabe der Fakultäts- und Hochschulzugehörigkeit geführt werden. www.anabin.de Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
„Präventionsmediziner“ „Männerarzt Institut cmi®“ „Schönheitsarzt“ Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
Gliederung Berufsordnung und Recht Gebührenordnung für Ärzte § 116 b SGB V Ambulante Behandlung im Krankenhaus Qualitätssicherung / Qualitätsmanagement Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
Gebührenordnung für Ärzte GOÄ Leistungskatalog ist abgeschlossen Verhandlungen mit ca. 160 Fachgruppen wurden durchgeführt Alle Fachgebiete sollen betriebswirtschaftliche Erfassungen jeder einzelnen Leistung durchführen Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
Zeitschiene Beginn des Bewertungsaufbaus und Bewertungschecklisten ab 1. Oktober 2008 Im Anschluss daran Abstimmung mit der privaten Kranken-versicherung Detailverhandlungen mit dem BMG frühestens im Herbst 2009 Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
Gebührenordnung für Ärzte GOÄ ist und bleibt eine Einzelleistungsvergütung mit klarer Bewertung der einzelnen Leistungen auf normativer Basis § 2 a GOZ Allgemeiner Teil: Öffnungsklausel Sowohl Bundeszahnärzte- sowie Bundesärztekammer haben massiv gegen diese Öffnungsklausel Stellung genommen Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
Sicherstellungsauftrag der KV für Basistarif-Versicherte GOÄ- Rechnung GOÄ-Rechnung im EBM-Niveau Arztvergütung Inkassoverfahren KV Patient Arzt sachlich-rechnerische Prüfung Plausibilitätsprüfung Reduzierung der Liquidation auf GKV-Versorgungsumfang Umrechnung in EBM In Planung: KV Sachsen Kompetenzzentrum zur Abwicklung des Basistarifs Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
Offene Fragen Wer geht in den Basistarif? Entwickelt sich bei zunehmender Prämiensteigerung in der Vollversicherung eine Spirale nach unten hin zum Basistarif? Ist der Basistarif wirklich so unattraktiv aufgrund der GKV-Leistungsbedingungen? Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
Eckpunkte zur Gesundheitsreform 2006 der Koalition „…Ziel muss es sein, für vergleichbare Leistungen in GKV und PKV ein Leistungsverzeichnis, mit vergleichbaren Vergütungen zu schaffen, dass inhaltsgleich auch Grundlage der privatärztlichen Gebührenordnung ist. …“ Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
§ 192 Vertragstypische Leistungen des Versicherers (verkürzt) (3) Als Inhalt der Krankheitskostenversicherung können zusätzliche Dienstleistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ärztlichen Leistungen stehen, vereinbart werden, insbesondere 1. die Beratung über Leistungen sowie über die Anbieter der Leistungen; 2. die Beratung über die Berechtigung von Entgeltansprüchen der Erbringer von Leistungen; 3. die Abwehr unberechtigter Entgeltansprüche der Erbringer von Leistungen; 4. die Unterstützung der versicherten Personen bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Erbringung der Leistungen und der sich hieraus ergebenden Folgen; 5. die unmittelbare Abrechnung der Leistungen mit deren Erbringern. Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
Gliederung Berufsordnung und Recht Gebührenordnung für Ärzte § 116 b SGB V Ambulante Behandlung im Krankenhaus Qualitätssicherung / Qualitätsmanagement Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
§ 116 b SGB V Ambulante Behandlung im Krankenhaus Zwischenstand Bisher keine Entscheidung im Krankenhausplanungs-ausschuss in Bayern ca. 50 Anträge von bayerischen Krankenhäusern KVB prüft vertragsärztliche Versorgungssituation Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
§ 116 b SGB V Ambulante Behandlung im Krankenhaus Zwischenstand Sehr detaillierter Anforderungskatalog zur sachlichen und personellen Versorgungssituation sowie einrichtungs-übergreifende Maßnahmen der Qualitätssicherung Speziell in Bayern werden auch noch mögliche Kooperationsmodelle mit Vertragsärzten abgefragt Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
Gliederung Berufsordnung und Recht Gebührenordnung für Ärzte § 116 b SGB V Ambulante Behandlung im Krankenhaus Qualitätssicherung / Qualitätsmanagement Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
Paradigmenwechsel Ergebnisse der vergleichenden externen stationären Qualitätssicherung öffentlich zugänglich Qualitätswettbewerb Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
Qualitätssicherung Clearingstelle für Zertifizierungen analog Clearingstelle für Leitlinien (ÄZQ) Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
KV-unabhängige Vertragspartner Vertrags- Arzt/MVZ Krankenhaus Sektorübergreifende Qualitätssicherung / Bayern - Basis-Überlegungen / zur Diskussion - Bundesebene G-BA Richtlinie Auftrag Ergebnisse Richtlinie Institut n. § 137a Kooperation Landesebene Bayern steuernd Lenkungsgremium Bayern für sektorübergreifende QS BAQ (BKG,BayGKV,BLÄK) + KVB Sitz: BLÄK operativ Vertrag Fach-/Experten-Gruppen Vertrag Landesdatenpool KVB BAQ Leistungserbringer Daten alternativ Daten Daten Daten KV-unabhängige Vertragspartner Vertrags- Arzt/MVZ Krankenhaus Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann Stand: 13.08.2008; für die AG
„QM-Parabel“ GMV Gesunder Menschen Verstand subjektive „Wertigkeit“ EFQM® JCI® KTQ®/ ProCum Cert® QEP® DIN® EN ISO EPA® KPQM® „QM-light“ QM-Darlegungs-Verfahren Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
Verbesserte Öffentlichkeitsarbeit: Qualitätssicherungskonferenz in Bayern alle 2 Jahre Veranstaltung zur Patientensicherheit alle 1 – 2 Jahre Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
Mitglieder der Kommission Qualitätssicherung der BLÄK Dr. med. Klaus Ottmann (Vorsitzender) Dr. med. Christoph Emminger (stellv. Vorsitzender) Dr. med. Rudolf Burger Dr. med. Kurt Reising Prof. Dr. med. Peter Hermanek Dr. med. Wolfgang Krombholz Dipl.-Kfm. Andrea Klünspies-Lutz Herr Ulrich Pauer Prof. Dr. med. H.-K. Selbmann Dr. med. Joh. Wilh. Weidringer Prof. Dr. med. Peter Wünsch Dr. med. Friedrich Theiss (kooptiert vom MDK) Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bericht 66. Bayerischer Ärztetag Dr. med. Klaus Ottmann