1 Beratung und Information in der gymnasialen Oberstufe Beratungskomponenten Einzelberatung Allg. Beratung Laufbahn- Kontrolle Verbindliche Informationen.

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 Präsentation transkript:

1 Beratung und Information in der gymnasialen Oberstufe Beratungskomponenten Einzelberatung Allg. Beratung Laufbahn- Kontrolle Verbindliche Informationen erhält man durch: Beratungslehrerin oder -lehrer Oberstufenkoordinatorin oder – koordinator Schulleiterin oder Schulleiter Informationsschrift Ausbildungs u. Prüfungs- ordnung für die gymnasiale Oberstufe Informations -pflicht Teilnahme- pflicht G9

2 Aufbau und Dauer der gymnasialen Oberstufe Abiturprüfun g JgSt 13 JgSt 12 JgSt 11 Max. 1 Jahr zur Wiederholung der Abiturprüfung + Höchstverweildauer: 4 Jahre Regelverweildauer: 3 Jahre G9

3 Abschlüsse der gymnasialen Oberstufe Studierfähigkeit Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt Abitur FHR nach 12 + Praktikum FHR nach 11 + Berufsausbildung Eingangsvoraussetzung: Versetzung in JgSt 11 bzw. FOR-Q G9

Anzahl der verpflichtend zu belegenden Kurse Einführungsphase: 10 Kurse, d.h. 30 – 31 Wochenstunden je Halbjahr Qualifikationsphase: 2 Leistungskurse plus mindestens 6 Grundkurse, d.h. mindestens 28 Wochenstunden je Halbjahr Ein Kurs entspricht der Belegung eines Faches in einem Halbjahr G9 4

5 Fächer und Aufgabenfelder 2. Aufgabenfeld PAPL GEEKSW Schülerwahl gem. schulinternem Fächerangebot 1. Aufgabenfeld3. Aufgabenfeld D KU/MU Fremdsprachen E,F,(L),Ital,Span. SportReligion M BI PH CH IF G9

6 10 Grundkurse obligatorisch ggf. 11.Grundkurs oder Angleichungskurs zur Förderung (§ 8 Abs1 APO-GOSt ) Die Einführungsphase und Jedes Fach wird 3-stündig unterrichtet. Ausnahme: neu einsetzende Fremdsprache (4-stündig). Ein Fachwechsel zum Halbjahr ist nicht möglich. Kurse in Deutsch, Mathematik und den fortgeführten Fremdsprachen werden getrennt für den letzten 9-jährigen und den ersten 8-jährigen Bildungsgang unterrichtet. In den übrigen Fächern ist gemeinsamer Unterricht möglich.

7 Pflichtbelegung in der JgSt 11 Einführungsphase JgSt 11 – Regelfall 30 WST Gesellschafts- wiss. Sport Reli. O. Pl.KU/MU Weitere Fremdsprache o. weit. nat.-wiss. Fach D fortgeführte Fremdsprache M nat.-wiss Bi/Ph/Ch Pflichtbereich: 27 WSTWahlbereich: 3-6 WST weiteres Fach G9

Deutsch Mathematik Alle Fremdsprachen 1 Gesellschaftswissenschaft 1 Naturwissenschaft 8 Schriftlichkeit für die Einf.phase G9

9 Versetzung in die Qual.phase (Entscheidungsbasis: 10 Kurse, darunter alle Pflichtkurse) G9

Bei Lateinbeginn ab Klasse 5: am Ende der Klasse 10 Bei Lateinbeginn ab Klasse 7:am Ende der Jahrgangsstufe 11 Bei Lateinbeginn ab Klasse 9:am Ende der Jahrgangsstufe 12/II Bei Lateinbeginn ab Jahrgangsstufe 11: am Ende der Jahrgangsstufe 13 plus Prüfung Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Prüfungsteil. Ist Latein 3. oder 4. Abiturprüfungsfach, so wird der entsprechende Prüfungsteil anerkannt. Ausreichende Leistungen in den jeweiligen Abschlusshalbjahren sind erforderlich. Latinum G9 10

und Leistungskurse werden 5-stündig unterrichtet. Grundkurse werden 3-stündig unterrichtet. Ausnahmen: neu einsetzende Fremdsprache: 4-stündig (nur als Grundkurs möglich) Projektkurse: 2-stündig 2 Leistungskurse 6 Grundkurse obligatorisch, ggf. 7. Grundkurs (oder ein Projektkurs) Die Qualifikationsphase G9 11

12 Angebot in der Qualifikationsphase. Zweistündiger Jahreskurs, ggf. auch schuljahresübergreifend (Q1/Q2). Anbindung an ein Referenzfach (Leistungskurs oder Grundkurs aus der Qualifikationsphase), ggf. auch fächerverbindend oder fachübergreifend. Die Belegung ist optional, sofern die Schule im Rahmen ihrer Profilbildung nichts anderes entscheidet. Jahresnote am Ende des PK, Anrechnung im Umfang von 2 Grundkursen oder alternativ als bes. Lernleistung (dann wie ein fünftes Abiturfach). Abgrenzung von der Obligatorik des Lehrplans. Leistungsnachweise sind auch in Gruppenarbeiten möglich. Belegung entpflichtet von der Erstellung einer Facharbeit. Projektkurse (kein Anspruch)

13 LK-Wahlen/GK-Wahlen für die Qual.phase Aus den Kursen der JgSt 11 2 LK 6-7 Kurse (Pflichtkurse und weitere GK) In 4 Halbjahren: Grundkurse gem. Pflichtbedingungen und weitere Kurse 1 LK muss sein: Deutsch Fremdsprache Mathematik Naturwissenschaft In 4 Halbjahren: 8 Leistungskurse 8 LK GK Gesamtqualifikation G9

14 Pflichtfächer u. Mindestbelegungsdauer in der gymnasialen Oberstufe EP 2Q2.1Q1.1Q1.2EP 1Q2.2 Deutsch Fremdsprache Kunst/Musik Lit., etc. Gesellschaftswissenschaft GeZ/SwZ Mathematik Naturwissenschaft Weitere Fremdsprache oder weiteres nat.-wiss. Fach Religion (o. Philosophie) Sport G9

15 Die 4 Abiturfächer Grundbedingungen 1. Fach = LK 2. Fach = LK 3. Fach = GK 4. Fach = GK (mdl.) 1. Aufgabenfeld 2. Aufgabenfeld 3. Aufgabenfeld beliebiges Fach Unter den Abiturfächern müssen 2 der Fächer: D, M, Fremdsprache sein Die 4 Abiturfächer müssen die 3 Aufgabenfelder abdecken. (Aufgabenfeld I kann nur durch D oder eine Fremdsprache repräsentiert werden) Religion kann das 2. Aufgabenfeld abdecken Sport kann nicht Abiturfach sein G9

16 Schriftlichkeit für die Qual.phase Alle Abiturfächer Alle neu einsetzenden Fremdsprachen Deutsch Mathematik 1 Gesellschaftswiss. Als Abifach Je nach Schwerpunkt: 1 Sprache + 1 Naturwiss. oder 2 Sprachen G9

17 Schriftlichkeit EP 2Q2.1Q1.1Q1.2EP 1Abiturprüfung Deutsch Q2.2 fortgeführte Fremdsprache neueinsetzende Fremdsprache Gesellschaftswissenschaft Mathematik Naturwissenschaft weitere Fremdspr. o. weiteres nat.-wiss. Fach 1. Leistungskursfach 2. Leistungskursfach 3. Abiturfach (GK) 4. Abifach (GK) Fächer Abiturfächer G9

18 Kurse Leistungskurse u. Grundkurse G Abiturprüfun g 2 LK2 GK Bes. Lern- Leist. JgSt 12 JgSt 13 JgSt 11 2 LK 5- stündig 6-7 GK 3(4)-stündig GK Einführungs- phase Qualifikations- phase Zulassung Versetzung G=Gesamtqualifikation G9

Zulassung zum Abitur – Leistungsdefizite (weniger als 5 Punkte) Block I: 32 – 34 anrechenbare Kurse aus der Qualifikationsphase darunter alle 4 Halbjahreskurse in den Abiturfächern Maximal zulässige Defizite (20 %) bei Einbringung von: 32 Kursen:6 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite 33 – 34 Kursen:7 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite Kein anzurechnender Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden. In Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. G9 19

Block I (mindestens 200, höchstens 600 Punkte): Einbringung von 32 – 34 anrechenbaren Kursen der 4 Halbjahre der Qualifikationsphase Pflichtkurse gem. § 28 APO-GOSt. Leistungskurse werden bei der Zahl der Schulhalbjahresergebnisse (S) doppelt, Grundkurse einfach gewertet. Endnote im Projektkurs kann im Umfang von 2 Halbjahresnoten auf die Grundkurse angerechnet werden. Berechnung gemäß Formel: E I = (P : S) x 40 z. B.: 200 : 40 (24 GK plus 8 LK) x 40 = 200 E I = (Gesamt-)Ergebnis Block I P = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern in vier Schulhalbjahren S = Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch doppelt). Block II (mindestens 100, höchstens 300 Punkte): Leistungen in den 4 Fächern der Abiturprüfung (je fünffache Wertung) Berechnung der Gesamtqualifikation G9 20

21 Kontakte Telefon (Schulte): dienstl.: Telefon (Schule): Sekretariat: Fax(Schule): G9