Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages

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 Präsentation transkript:

Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages  Mängel und deren Rechtsfolgen  Liefer-, Annahme- und Zahlungsverzug  Schriftverkehr  Mahnverfahren

Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung des Kaufvertrages Durch den Verkäufer Durch den Käufer Lieferung mangelhafter Ware Lieferverzug Annahme-verzug Zahlungs-verzug Der Verkäufer liefert nicht in der vereinbarten Zeit Der Verkäufer liefert schlechte oder schadhafte Produkte Der Käufer nimmt die vertraglich vereinbarte und ordnungsgemäß gelieferte Ware nicht ab Der Käufer zahlt den Rechnungs-betrag nicht innerhalb der vereinbarten Zeit

Arten von Mängeln Erkennbarkeit Behebbarkeit Bedeutung (Beeinträchtigung beim Gebrauch) offen geheim behebbar unbeheb-bar wesent-lich unwesent-lich Mangel ist behebbar Mangel ist nicht behebbar Behindern den Gebrauch der Ware Bei oberflächlicher Prüfung feststellbar Behindern den Gebrauch der Ware nicht Erst bei genauer Prüfung oder beim Gebrauch feststellbar Arglistig verschwiegen Nicht arglistig verschwiegen Mangel ist Verkäufer bekannt

Möglichkeiten des Käufers bei Lieferung mangelhafter Ware unwesentlich & behebbar wesentlich & behebbar unwesentlich & unbehebbar wesentlich & unbehebbar  Verbesserung (= Reparatur, Nachbesserung)  Austausch, Umtausch  Nachlieferung  Preisminderung ( falls es keine andere Möglichkeit gibt) Nicht austauschbare Ware  Wandlung (= Rücktritt) austauschbare Ware  Umtausch/Nach- lieferung Schadenersatz bei nachweisbarem Schaden Das Wahlrecht bei Behebung des Mangels liegt grundsätzlich beim Käufer

Rechtsfolgen bei der Lieferung mangelhafter Ware Gewährleistung Der Verkäufer haftet gesetzlich für Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer bereits vorhanden waren. Gewährleistungsfristen: 2 Jahre: bei neuen beweglichen Sachen (Fahrrad, PC, …) 3 Jahre: bei eingebauten Sachen und Gebäuden 30 Jahre: bei arglistig verschwiegenen Mängeln Beim einseitigen Handelskauf ist ein Ausschluss oder eine Verkürzung der Gewährleistung nicht möglich (KSCHG) Garantie Freiwillige Haftungsübernahme des Verkäufers.  Der Verkäufer haftet für Mängel, die innerhalb der Garantiefrist auftreten. Keine Garantie wird übernommen bei - Gebrauchs- oder Abnützungserscheinungen - Fehlbehandlung - Produkten mit geringer Haltbarkeit

Produkthaftungsgesetz (PHG) Der Unternehmer haftet für - Schäden (Personen- und Sachschäden), - die einer Person - durch den Fehler eines Produktes erleidet Es haften: 1. der Hersteller 2. der Importeur, der ein ausländisches Produkt einführt 3. jeder Unternehmer, der das Produkt in Verkehr gebracht hat, wenn der Hersteller bzw. Importeur, nicht festgestellt werden kann Der Unternehmer haftet auch dann, wenn der Schaden, den das Produkt verursacht hat, von ihm nicht verschuldet wurde.

Reklamation - Mängelrüge Offene Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware festgestellt und gerügt werden. Geheime Mängel müssen sofort nach ihrer Feststellung gerügt werden. Form: - telefonisch - bei großen Mängeln schriftlich  Beweissicherung & Beschreibung Betreff Hinweis auf Lieferung / Reklamation Anlass des Schreibens Hinweis auf Erhalt der Ware Eigenes Anliegen Genaue Beschreibung des Mangels (Begründung) / Erwartete Reaktion Umtausch, Reparatur, Nachlieferung, Preisreduzierung, Wandlung (Mögliche Folgen) Hinweis auf weitere Geschäfte

Beantwortung einer Mängelrüge ACHTUNG - einerseits soll der Kunde erhalten bleiben - andererseits ist zu Prüfen, ob die Reklamation gerechtfertigt ist Der Verkäufer hat die Möglichkeit: - die Reklamation anzuerkennen - neue Lösungsvorschläge zu machen - oder abzulehnen Betreff Hinweis auf Reklamation Anlass des Schreibens Ihre Reklamation von … Eigenes Anliegen Sorgfältige Prüfung der Reklamation Entschuldigung & Reklamation anerkennen Lösungsvorschlag machen Reklamation ablehnen (Begründung) Nur bei Ablehnung der Reklamation Erwartete Reaktion Weiterhin gute Geschäftsbeziehungen (Mögliche Folgen)

Lieferverzug & Rechtsfolgen Spätere Lieferung (gewöhnliches Termingeschäft) Fixgeschäft Mahnung mit angemessener Nachfrist & Folgen Lieferverzug tritt sofort ein Rechtsfolgen oder Bestehen auf Nachlieferung Rücktritt vom Vertrag Eventuell zusätzlich Schadenersatz

Rechtsfolgen beim Annahmeverzug Der Käufer gerät in Annahmeverzug, wenn - die vertraglich vereinbarte und ordnungsgemäß gelieferte Ware - nicht angenommen oder abgeholt wird. KEIN Annahmeverzug liegt vor wenn - der Käufer die Annahme einer nicht vertragsmäßig gelieferten Ware verweigert. Rechtsfolgen beim Annahmeverzug Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist hat der Verkäufer folgende Möglichkeiten: Rechtsfolgen Erklärung Hinterlegung der Ware auf Kosten des Käufers Bei schwer verkäuflichen Waren Freihändiger Verkauf Bei Waren mit Markt- oder Börsenpreis Öffentliche Versteigerung Bei Waren ohne Markt- oder Börsenpreis Rücktritt vom Vertrag Wenn der Verkäufer die Ware anderweitig verkaufen kann Notverkauf Bei verderblicher Ware Schadenersatz bei nachweisbarem Schaden

Schriftverkehr beim Annahmeverzug Betreff Hinweis auf Bestellung Anlass des Schreibens Ihre Bestellung Hinweis auf ordnungsgemäße Lieferung Feststellung des Annahmeverzugs Eigenes Anliegen Setzen einer Nachfrist (Begründung) Erwartete Reaktion Hoffnung auf Annahme der Ware Mögliche Folgen Hinterlegung auf Kosten des Käufers Versteigerung Ev. Schadenersatz  Der Kunde soll erhalten bleiben

Zahlungsverzug & Rechtsfolgen Kein fixer Zahlungstermin Fixer Zahlungstermin Mahnung mit angemessener Nachfrist & Folgen Zahlungs-verzug tritt sofort ein Rechtsfolgen oder Bestehen auf Zahlung des vereinbarten Betrags inkl. Verzugszinsen Rücktritt vom Vertrag (bei Zahlungsunfähigkeit) Verzugszinsen: - 4 % gem. ABGB - 5 % gem. HGB  ab dem Tag nach der Fälligkeit

Das Mahnverfahren beim Zahlungsverzug 1. Mahnung (Zahlungserinnerung) Ca. 2 Wochen nach Fälligkeit Hinweis auf Rechnung und erinnern, dass der Betrag fällig ist Beilage eines Zahlscheins 2. Mahnung Ca. 2 Wochen nach der Erinnerung Hinweis auf Rechnung und Erinnerung Setzen einer Nachfrist und Verzugszinsen androhen 3. Mahnung Ca. 2 Wochen nach 2. Mahnung Hinweis auf vorige Briefe Setzen einer letzten Frist Rechtliche Schritte androhen Weiteres Vorgehen Inkassobüro Anwalt

Beispiel Zahlungsverzug Susi Sorglos ist gerade dabei ihre erste Wohnung einzurichten und kauft sich am 21. April 2005 bei IKEA eine Wohnzimmereinrichtung um EUR 2.000,--. Die Zahlungsbedingungen lauten „Zahlung innerhalb von 30 Tagen“. In den AGB von IKEA wird darauf hingewiesen, dass bei Zahlungsverzug Verzugszinsen gem. ABGB verrechnet werden. Susi zahlt nicht rechtzeitig sondern erst am 5. Juli.  Wann sind die EUR 2.000,-- fällig?  Entwerfen Sie ein Erinnerungsschreiben (ab Betreff) mit richtigem Datum.  Entwerfen Sie eine 2. und 3. Mahnung mit entsprechendem Datum.  Berechnen Sie die Verzugszinsen!