Grundlagen für Atemschutzgeräteträger Ausbildungsunterlagen für den Atemschutzgeräteträger Fotoquelle gesamte Präsentation: Dräger AG www.atemschutzlexikon.de ünterstützt von
Inhalt Erfordernisse des Atemschutzes Rechtliche Grundlagen Grundlagen für Atemschutzgeräteträger - Inhalt Inhalt Erfordernisse des Atemschutzes Rechtliche Grundlagen Schutzausrüstung für Atemschutzeinsätze Übersicht über die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
Brandeinsatz Versuchsergebnisse bei einem Wohnungsbrand - Erfordernisse des Atemschutzes Brandeinsatz Versuchsergebnisse bei einem Wohnungsbrand 3-5 min Temperatur > 300°C und gesamter Raum rauchgefüllt 12-15 min Temperatur > 900°C Brandrauchtemperatur > 800°C Entstehung großer Mengen ……………. Rauchgase bereits geringe Einwirkzeit sorgt für schwere ………………………….. und lebensgefährliche ……………………
Erfordernisse um ASGT zu werden - Rechtliche Grundlagen Erfordernisse um ASGT zu werden Mindestalter ………. Jahre körperliche Eignung nach G26 (Pressluftatmer und Regenerationsgeräte G ………) ….. Bart, ………….. oder tiefe Narben im Dichtlinienbereich von Atemanschlüssen erfolgreich absolvierte Ausbildung zum: ………………. Sprechfunker ………………………………..
Erfordernisse um ASGT zu bleiben - Rechtliche Grundlagen Erfordernisse um ASGT zu bleiben Höchstalter nach ärztlicher Entscheidung körperliche Eignung nach G 26 zur Nachuntersuchung bis 50. Lebensjahr – alle …. Monate über 50. Lebensjahr – alle …. Monate auf ärztliche Anweisung, Anordnung, eigenem Verlangen: kürzere Abstände regelmäßige Fortbildung pro Jahr: ………………….. auf einer Atemschutzübungsanlage …………………….unter Einsatzbedingungen vorliegen …………. Gesundheit zu Einsatzbeginn
Verantwortlichkeit und Aufgaben-Atemschutzgeräteträger - Rechtliche Grundlagen Verantwortlichkeit und Aufgaben-Atemschutzgeräteträger eigenständige Mitteilung an Führungskraft über Einsatzfähigkeit Durchführung von Gerätesicht- und Einsatzkurzprüfung Wechseln des Lungenautomaten für speziell benannte ASGT Erkennen und Melden von Mängeln Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit ………..…………………………..
Verantwortung des Atemschutzgeräteträgers - Rechtliche Grundlagen Verantwortung des Atemschutzgeräteträgers Jeder Atemschutzgeräte- träger ist für seine Sicherheit ………..……………… ………………….. eigenständige Mitteilung an Führungskraft über Einsatzfähigkeit Wechseln des Lungenautomaten für speziell benannte ASGT Durchführung von Gerätesicht- und Einsatzkurzprüfung Erkennen und Melden von Mängeln
Feuerwehrsicherheitsgurt - Schutzausrüstung Mindestausrüstung Feuerwehrschutzanzug Feuerwehrschutz…………… Feuerwehrschutz……….….. Feuerwehrschutz…………… Feuerwehrschutzschuhwerk ergänzende Ausrüstung Feuerwehrsicherheitsgurt Feuerwehrleine Signalpfeife Warnkleidung ………………………….. Schutzanzüge
Einteilung der Atemschutzgeräte nach G 26 - Schutzausrüstung Einteilung der Atemschutzgeräte nach G 26 Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Atemschutzgerät mit Gerätegewicht < 3 kg Atemschutzgerät mit Gerätegewicht < 5 kg Atemschutzgerät mit Gerätegewicht > 5 kg und geringem Ein- und Ausatemwiderstand und erhöhtem Ein- und Ausatemwiderstand und erhöhtem Ein- und Ausatemwiderstand
Dauernde gesundheitliche Bedenken - Untersuchungen nach G 26 Dauernde gesundheitliche Bedenken Jugendliche ………….. 18 Jahre Herz- Kreislauferkrankungen Veränderungen des Stütz- und Bewegungsapparates Bewusstseins-, Gleichgewichtsstörungen, Anfallsleiden Hauterkrankungen und Narben die Maskendichtsitz beeinträchtigen Chronische Sucht Veränderungen der Atemorgane Augenerkrankungen
Bedeutung des Atemschutzes Verabschiedung Rückblick Bedeutung des Atemschutzes Erfordernisse des Atemschutzes Rechtliche Grundlagen Schutzausrüstung für Atemschutzeinsätze Übersicht über die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger Aussicht Die Atmung Grundlagen Atemorgane Ablauf der Atmung
Bedeutung des Atemschutzes - Ausbildung Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben nach Festlegungen der Feuerwehrdienstvorschriften 2 und …….. Mindestdauer 25 Stunden Erlangung theoretischer und praktischer Voraussetzungen zum Lösen von Einsatz-aufgaben Erteilung eines Zertifikates an den erfolg-reichen Absolvent