Kompaktlehrgang für die Gemeindepolitik in Salzburg 2015

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 Präsentation transkript:

Kompaktlehrgang für die Gemeindepolitik in Salzburg 2015 Herzlich Willkommen zum Kompaktlehrgang für die Gemeindepolitik in Salzburg 2015

Kompaktlehrgang für die Gemeindepolitik in Salzburg 2015 Modul 1: Grundfragen Modul 2: Kommunalpolitik und –verwaltung Modul 3: Finanzwirtschaft Überblickswissen zum Gemeindehaushalt Reg. Rat Peter Wanek Modul 4: Zeitgemäße Verwaltungsführung und Vergaberecht

In welchen Rechtsgrundlagen befinden sich die wesentlichen Bestimmungen über das Haushaltswesen der Gemeinden? Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung – VRV 1997 Salzburger Gemeindeordnung Salzburger Gemeindehaushaltsverordnung

Was ist der Voranschlag? Formell – Zusammenstellung der im kommenden Jahr fällig werdenden Einnahmen und Ausgaben Rechtlich – die bindende Grundlage für die Vollziehung Verrechnung – Kontenplan begründet weder Rechte noch Pflichten gegenüber Dritten

Welche Bereiche umfasst der Gemeindehaushalt? Ordentlicher Haushalt laufende Wirtschaftsführung Gesamtdeckungsprinzip Außerordentlicher Haushalt Investitionen finanziert mit Darlehen Förderungen zB GAF Sonderrücklagen Zuführungen Einzeldeckungsprinzip

Voranschlagsunwirksame (durchlaufende Gebarung) Verwahrgelder Vorschüsse Für jedes Verwahrgeld-Einnahmekonto wird ein Verwahrgeld-Ausgabekonto und für jedes Vorschuss-Ausgabekonto eine Vorschuss-Einnahmekonto geführt. Aus den schließlichen Resten der Verwahrgeld-Ausgabekonten ist zu ersehen, wieviel an „fremden“ Geld im Kassenbestand enthalten ist. Aus den schließlichen Resten der Vorschuss-Ausgabekonten ist zu ersehen, welche Beträge die Gemeinde „zurückholen“ muss.

Was sagt eine Voranschlagsstelle aus? Haushaltshinweis – Bereich des Gemeindehaushaltes Ansatz – funktionelle Gliederung Post – ökonomische Gliederung 1/211…/614… 1 Ordentlicher Haushalt/Ausgabe 211 Volksschule 614 Instandhaltung Gebäude

Wie ist mit Voranschlagsüberschreitungen umzugehen? BGM hat Antrag auf Überschreitung an Gemeindevertretung zu stellen. Bedeckungsvorschlag Beschluss der Gemeindevertretung Ausnahme: Kreditübertragungen innerhalb des ordentlichen Haushaltes durch Beschluss der Gemeindevorstehung, wenn diese dazu ermächtigt worden ist.

Wann ist ein Voranschlagsprovisorium zu erstellen? Wenn der Voranschlag nicht rechtzeitig zu Stande kommt Dauer maximal 3 Monate Verlängerung auf weitere 3 Monate mit Genehmigung der Landesregierung möglich (triftige Gründe) WICHTIG: Keine Ermessensausgaben Steuern, Entgelte, Tarife müssen mit 1.1. rechtswirksam sein

Wann ist ein Nachtragsvoranschlag zu erstellen? Wenn sich im Laufe des Rechnungsjahres herausstellt, dass das Haushaltsgleichgewicht nicht mehr gegeben ist Vorlage bis spätestens 1.12. bei der Landesregierung

Welche sind die Grundsätze der Kameralistik? Alle wirtschaftlichen Vorgänge werden als Einnahmen und Ausgaben dargestellt, auch kassenunwirksame Verrechnungsfälle Darstellung des Deckungsverlaufes von Einnahmen und Ausgaben Trennung Geld- und Sachengebarung Darstellung der Geschäftsfälle als Schuldigkeit (SOLL) und Abstattung (IST)

Welche Bedeutung hat die Querschnittsrechnung? Gliederung in laufende Gebarung Vermögensgebarung (Anlagevermögen, Kapitaltransfers) Finanztransaktionen (Rücklagen, Darlehen, Wertpapiere, Beteiligungen, gegebene Darlehen) Innerhalb der einzelnen Bereiche erfolgt die Darstellung einzelner bzw zusammengefasster Einnahmen- und Ausgabenarten analog der Postengliederung

Wie wird die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde beurteilt? Liquidität Momentaufnahme Vergleich Kassenbestand/offene Rechnungen/ offene Einnahmen Berechnung auf Grund der Zinsen Zinsen/Zinssatz x 100 = durchschnittliches Kapital

Budgetspitze Bereinigung der ordentlichen Einnahmen und Ausgaben um einmalige Gebarungsfälle Saldierung bereinigte Werte = Höhe der Budgetspitze Basis für die Beurteilung der Realisierbarkeit von Investitionen Beurteilung der Entwicklung einer Gemeinde (vergangenheitsbezogen) Mittelfristiger Finanzplan (zukunftsorientiert)

Warum ist ein mittelfristiger Finanzplan zu erstellen? Gesetzliche Verpflichtung § 49a Salzburger Gemeindeordnung Sicherung des Haushaltsgleichgewichtes, Haushaltskonsolidierung Abstimmung der Investitionstätigkeit auf Leistungsfähigkeit Entwicklungen erkennen/Steuerungsinstrument Prioritätenreihung Verfolgen politischer Strategien Transparenz und Information

Welche Termine sind zu beachten? 1.1. Rechtswirksamkeit Steuern, Abgaben, Entgelte, Tarife 31.1. Vorlage Voranschlag inkl. Finanzplan 31.3. Frist Voranschlagsprovisorium 15.5. Übermittlung Statistikdaten an Gde-Aufsicht 31.5. Vorlage Jahresrechnung 30.6. Ende Voranschlagsprovisorium nach Verlängerung 1.12. späteste Vorlage Nachtragsvoranschlag

Welche Kennzahlen sind mit dem ESVG (Europ Welche Kennzahlen sind mit dem ESVG (Europ. System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung) verbunden? Öffentliches Defizit (Haushaltsergebnis im Sinne des ESVG) Öffentlicher Schuldenstand Basis: Trennung hoheitlicher/betrieblicher Bereich Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit 50 % Kostendeckung im Sinne des ESVG Organisatorische Selbständigkeit Eigener Rechnungskreis inklusive Vermögens- und Schuldenrechnung

Was sagt das Haushaltsergebnis im Sinne des ESVG aus? Vereinfachte Darstellung der Berechnung: Saldo der laufenden Gebarung (hoheitlicher Bereich) + Saldo der Vermögensgebarung (hoheitlicher Bereich) + Ergebnisse betrieblicher Bereich = Haushaltsergebnis im Sinne des ESVG Positiv: Reserven schaffen (Rücklagen, Überschüsse), Schulden tilgen, Abgänge aus Vorjahren bedecken Negativ: Reserven verbrauchen, Schulden aufnehmen, Erwirtschaften von Abgängen

Österreichischer Stabilitätspakt Regel über den zulässigen Haushaltssaldo (Maastricht-Defizit) Regel über den zulässigen strukturellen Saldo (Schuldenbremse) Regel über das Ausgabenwachstum (Ausgabenbremse) Regel über die Rückführung des öffentlichen Schuldenstandes Regel über Haftungsobergrenzen Regeln über die Verbesserung der Koordination der Haushaltsführung Regeln über Sanktionen

Welche markanten Unterschiede bestehen zwischen Kameralistik und Doppik? Einnahmen und Ausgaben, keine Aufwands- und Ertragskonten, keine Bestandskonten (Nachweise) Wertminderung des Vermögens ist aus Nachweisen zu ersehen, keine ergebniswirksame Buchung keine Rückstellungen Kursgewinne, -verluste werden erst mit dem Zeitpunkt der Realisierung verbucht Doppik - keine Trennung oHH/aoHH/va-unwirksame-Gebarung ansatzbezogenes Buchen wäre in der Doppik über kostenstellenbezogene Buchungen möglich

VRV-neu 3-Komponenten-Rechnung Ergebnisrechnung - vergleichbar mit G&V Finanzierungsrechnung = Geldflussrechnung Vermögensrechnung - vergleichbar mit Bilanz Überleitungsmodell - bisherige Art der Darstellung und Überleitung am Jahresende als Alternative für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern ist im Entwurf vorgesehen Entscheidung der Länder

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!