Übersicht Das Betriebspraktikum 2011 („Ferienaspekt“) (Beitrag von Herrn Müller) Förderunterricht im Fach Englisch Versetzungs- und Ausgleichsregelung.

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 Präsentation transkript:

Herzlich willkommen zum Jahrgangselternabend des Jahrgangs 10 am Gymnasium Groß Ilsede 02.09.2010

Übersicht Das Betriebspraktikum 2011 („Ferienaspekt“) (Beitrag von Herrn Müller) Förderunterricht im Fach Englisch Versetzungs- und Ausgleichsregelung Arten des Latinums Profile Aufgabenfelder Kernfächer Prüfungsfächer Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen Sonderfall: Sport als 5.Prüfungsfach Zeitlicher Ausblick

Himmel-fahrt und Pfingsten Brücken-tage Sommer-ferien Ferientermine im Jahr 2011 Halbjahres- wechsel Oster-ferien Betriebs-praktikum Himmel-fahrt und Pfingsten Brücken-tage Sommer-ferien 31.01. - 01.02. 16.04. - 30.04. 02.05.- 21.05 03.06. und 14.06. 07.07. – 17.08. Davor noch etwa 2 1/2 Monate Praktikum Danach nur noch etwa 4-5 Wochen

Förderunterricht im Fach Englisch Für alle Schülerinnen und Schüler, die im Fach Englisch in den letzten Zeugnissen keine ausreichenden Bewertungen erreicht haben, wird es demnächst eine Förderstunde geben. Insgesamt betrifft dies knapp fünfzig Schülerinnen und Schüler, die auf zwei Förderkurse verteilt werden.

Es gibt in Niedersachsen drei Arten des Latinums: Arten des Latinums und die Mindestvoraussetzungen zum jeweiligen Erwerb kleines Latinum Latinum großes Latinum bei Versetzung in die Einführungs-phase (also in die Klasse 10) die Note „ausreichend“ am Ende der Einführungs-phase (also am Ende der Klasse 10) die Note „ausreichend“ in vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase, dabei in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr 05 Punkte • Latein als Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten

Die Versetzung in die Qualifikationsphase Für die Versetzung gelten die gleichen Regelungen wie bisher: Ohne mangelhafte Leistungen (Note 5) ist man versetzt. Mit einer einzigen mangelhaften Leistung ist man versetzt. Mit zwei mangelhaften Leistungen beziehungsweise einer ungenügenden Leistung kann die Versetzungskonferenz von der Ausgleichsregelung Gebrauch machen, muss aber nicht.

Ausgleichsregelung 1. Mangelhafte Leistungen in zwei Fächern erfordern befriedigende Leistungen in zwei Ausgleichsfächern. 2. Ungenügende Leistungen in einem Fach erfordern a) gute Leistungen in einem Ausgleichsfach oder b) befriedigende Leistungen in zwei Ausgleichsfächern. Ausgleichsfach für ein Langzeitfach kann nur ein Langzeitfach sein (Deutsch, Fremdsprache, Mathematik).

Die Qualifikationsphase und ihre Profile/Schwerpunkte In der Qualifikationsphase entscheidet sich die Schülerin oder der Schüler im Rahmen des Angebots der Schule für 1. den sprachlichen Schwerpunkt mit einer fortgeführten Fremdsprache und einer weiteren Fremdsprache oder einer fortgeführten Fremdsprache und Deutsch, 2. den musisch-künstlerischen Schwerpunkt mit Musik oder Kunst und Deutsch oder Mathematik, 3. den gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt mit Geschichte und Politik-Wirtschaft 4. den naturwissenschaftlichen Schwerpunkt mit zwei Naturwissenschaften oder einer Naturwissenschaft und Mathematik

Die Aufgabenfelder Die Fächer sind … dem sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld (A) (Sprachen, Kunst, Musik, Darstellendes Spiel) dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (B) (Geschichte, Politik-Wirtschaft, Religion, Werte und Normen) dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen (C) (Mathematik, Biologie, Chemie, Physik) zugeordnet. Die Fächer Sport und Seminarfach gehören zu keinem Aufgabenfeld.

Die Kernfächer Als Kernfächer werden Deutsch, Fremdsprachen, und Mathematik bezeichnet.

Die Prüfungsfächer Für die Abiturprüfung sind fünf Prüfungsfächer als erstes, zweites, drittes, viertes und fünftes Prüfungsfach zu wählen. Es können nur Fächer gewählt werden, die vierstündig unterrichtet werden. Im ersten bis vierten Prüfungsfach wird eine schriftliche, im fünften Prüfungsfach eine mündliche Abiturprüfung abgelegt.

Regeln für die Wahl der Prüfungsfächer Mit den fünf Prüfungsfächern müssen die drei Aufgabenfelder A, B und C (also alle) abgedeckt werden. Unter den fünf Prüfungsfächern müssen sich mindestens zwei Kernfächer befinden:

Regeln für die gesamte Wahl Die Wahl aller Fächer muss insgesamt so erfolgen, dass mit der Einbringung von genau 36 Ergebnissen ins Abitur alle Auflagen erfüllt werden. Die Wochenstundenzahl muss über die zwei Schuljahre hinweg im Durchschnitt mindestens 34 und höchstens 36 betragen.

Belegungsverpflichtungen Unabhängig vom Profil/Schwerpunkt: 4 Schulhalbjahre und 4 Stunden je Woche: Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik, eine Naturwissenschaft alle Prüfungsfächer (auch Sport und Erdkunde) 4 Schulhalbjahre und 2 Stunden je Woche: Religion oder Werte und Normen, Seminarfach und Sport 2 Schulhalbjahre und 2 Stunden je Woche: Geschichte, Politik-Wirtschaft, Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel

Noch Belegungsverpflichtungen Zusätzlich und abhängig vom Profil/Schwerpunkt: Sprachlicher Schwerpunkt eine weitere Fremdsprache (vier Schulhalbjahre) Musisch-künstlerischer Schwerpunkt Musik oder Kunst oder Darstellendes Spiel (zwei Schulhalbjahre und zwei Stunden je Woche) Gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt eine weitere Fremdsprache oder eine weitere Naturwissenschaft (zwei Schulhalbjahre) Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt eine weitere Naturwissenschaft (vier Schulhalbjahre)

Gymnasiale Oberstufe: Einbringungsverpflichtungen zum Abitur Unabhängig vom Profil/Schwerpunkt: Alle 4 Ergebnisse (Noten) in Deutsch, einer Fremdsprache, Mathematik, einer Naturwissenschaft Nur 2 Ergebnisse, wenn nicht Prüfungsfach, obwohl 4 Ergebnisse vorhanden sind: in Religion oder Werte und Normen, Seminarfach Nur 2 Ergebnisse, wenn nicht Prüfungsfach, Geschichte, Politik-Wirtschaft, Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel Die Ergebnisse in Sport und Erdkunde müssen nicht eingebracht werden, wenn es keine Prüfungsfächer sind.

Sport als 5. Prüfungsfach Das Fach Sport setzt sich aus Sportpraxis und Sporttheorie zusammen. Die Note in den Zeugnissen wird durch den Mittelwert bestimmt. In jedem Schulhalbjahr ist ein zweistündiger Kurs in Sporttheorie zu belegen. (Auch schon im 2. Halbjahr der Einführungsphase / Klasse 10) Für den Fall einer „Sportunfähigkeit“ in den ersten zwei Schul-halbjahren der Qualifikationsphase muss ein Sport-Ersatzfach gewählt werden. Dieses tritt dann an die Stelle von Sport und ist dann 5. Prüfungsfach. Tritt die Sportunfähigkeit erst nach Abschluss des zweiten Schulhalbjahres ein, wird die Sportnote nur durch die Ergebnisse im Theorieteil bestimmt.

Zeitlicher Ausblick Detaillierte Information zu den Profilwahlen nach den Herbstferien. Muster gibt es schon jetzt auf der Homepage. Durchführung der Wahlen Anfang Dezember 2010 Auswertung und Information Januar/Februar 2011 Betriebspraktikum: Drei Wochen direkt nach den Osterferien 2011

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit