Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht

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Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht Grundlagen der inklusiven Schulentwicklung und deren Auswirkungen auf den Sportunterricht 6. Paderborner Tag des Schulsports 2013 27.03.2017 R. Schmitz

Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht Kernfrage: Welche Folgen hat eine inklusive Schulentwicklung für den Sportunterricht? 1. Politische und rechtliche Grundlagen 2. Hier nicht zu beantworten: Was ist erfolgreicher: Inklusion oder Segregation? 3. Was ist bisher getan worden? 4. Methodisch-didaktische Konsequenzen für die Gestaltung des Sportunterrichts 5. Was bleibt zu tun? 6. Paderborner Tag des Schulsports 2013 27.03.2017 R. Schmitz

Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht Kernfrage: Welche Folgen hat eine inklusive Schulentwicklung für den Sportunterricht? Gibt es besondere Chancen und Probleme? Gibt es Grenzen bezüglich bestimmter Schulformen? Gibt es Grenzen bezüglich bestimmter Behinderungen? Welche Möglichkeiten und Grenzen gibt es, zielgleich zu unterrichten? Welche personellen, fachlichen und sächlichen Ressourcen sind notwendig? 6. Paderborner Tag des Schulsports 2013 27.03.2017 R. Schmitz

Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht 1. Politische und rechtliche Grundlagen (1) 13.12.2006: Übereinkommens der UN über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen!!!) (Behindertenrechtskonvention), dort: Artikel 24: Bildung „…gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen…mit dem Ziel, (Bei Menschen mit Behinderungen)… Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen “ „…stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden …Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden …wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen … angeboten werden.“ „….ergreifen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen; unter anderem Brailleschrift, alternativer Schrift, ergänzenden und alternativen Formen, Mitteln und Formaten der Kommuni-kation, den Erwerb von Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten sowie die Unterstützung durch andere Menschen mit Behinderungen und das Mentoring;…“ „…treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften …Schulung von Fachkräften ,…alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen …“ zu ermöglichen. 6. Paderborner Tag des Schulsports 2013 27.03.2017 R. Schmitz

Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht 1. Politische und rechtliche Grundlagen (2) 21.12.2008: Bundestag stimmt dem UN–Gesetz zu. Es gilt für die Bundesrepublik ab 2009 (s. d.: § 24): „…stellen die Vertragsstaaten sicher, dass 1a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden … 2a) …Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;…. 2c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden; 2d) …innerhalb des allgem. Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, 2e) … in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen…angeboten werden. 4 …Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften…und zur Schulung von Fachkräften getroffen werden.…Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ein.“ 6. Paderborner Tag des Schulsports 2013 27.03.2017 R. Schmitz

Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht 1. Politische und rechtliche Grundlagen (3) 18.11.2010: Pädagogische und rechtliche Aspekte (Beschluss der KMK) „Behindertenrechtskonvention macht keine Vorgaben darüber, auf welche Weise gemeinsames Lernen zu realisieren ist.“ „…Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in das allgemeine Bildungssystem und damit auch das gemeinsame zielgleiche oder zieldifferente Lernen .“ „Alle Schulgesetze…sehen das gemeinsame Lernen..vor.“ „… gemeinsamen. … auch individ. Bildungs- und Erziehungsbedürfn. Rechnung… tragen.“ „Die Lernstands- und Leistungsmessung sowie die Leistungsbewertung müssen auch in Bezug auf diese individuellen Ziele erfolgen.“ „das Zusammenwirken der allgem. Pädagogik mit der Sonderpädagogik ist unabdingbar“ „Lehrkräfte aller Schularten sollen in den verschiedenen Ausbildungsphasen für den gemeinsamen Unterricht aller Schülerinnen und Schüler vorbereitet und fortgebildet werden…“ „…erfordert …die kontinuierliche Auseinandersetzung mit der individuellen Lernausgangs-lage und Lernentwicklung und eine darauf bezogene Lern- und Förderplanung; sie erfolgt auf der Grundlage einer person- und umfeldbezogenen Diagnostik.“ „Sie arbeiten mit Partnern aus Medizin, Sozial- oder Jugendhilfe eng zusammen.“ 6. Paderborner Tag des Schulsports 2013 27.03.2017 R. Schmitz

Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht 1. Politische und rechtliche Grundlagen (4) 01.12.2010: NRW-Landtag beschließt ohne Gegenstimmen, die UN-Behindertenrechtskonvention in der Schule umzusetzen . 21.03.2013: Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechts-konvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) Eltern können Gemeinsames Lernen ab dem Schuljahr 2014/2015 in Klasse 5 einfordern. Endausbau im Schuljahr 2025/26 Ausbildungskapazitäten der Hochschulen anpassen und zeitl. Befristet Qualifikationsmaßn. wissenschaftliche Begleitung Änderung des SchG, § 2: inklusive Bildung § 19: regelt, ob zielgleich oder zieldifferent § 20:Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen. Schule kann Antrag auf sonderpädagogische Förderung stellen. Schulaufsicht kann - begründet – in die Entscheidung der Eltern eingreifen § 46: Zahl der aufzunehmenden SuS kann reduziert werden, wenn gemeinsam unterrichtet wird. 6. Paderborner Tag des Schulsports 2013 27.03.2017 R. Schmitz

Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht 1. Politische und rechtliche Grundlagen (5) 01.04.2012: Bildungspartner verfassen eine gemeinsame Erklärung: “ Sportvereine und Schulen werden Bildungspartner in NRW“ Sportvereine und Schulen werden Bildungspartner (Gemeinsame Erklärung: MSW, MFKJKS, Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund, Sportjugend NRW). Sie beziehen sich auf bereits bestehende Vereinbarungen: Pakt für den Sport Rahmenvereinbarung „Bewegung, Spiel und Sport in Ganztagsschulen….“ Kooperationsvereinbarung zwischen kommunalen Spitzenverbänden und LSB „Starker Sport – Starke Städte und Gemeinden in NRW“ (10.03.2010) LSB und Landkreistag: „Hand in Hand für den Sport“ (11.04.2011) LSB: NRW bewegt seine Kinder“ Unterstützung bei allen Programmen durch die Medienberatung NRW Landesstelle für den Schulsport Berater im Schulsport Regionale Bildungsbüros / Bildungsnetzwerke Koordinatoren bei den Kreissportbünden 6. Paderborner Tag des Schulsports 2013 27.03.2017 R. Schmitz

Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht 1. Politische und rechtliche Grundlagen (6) 03.07.2012: „Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv“: Aktionsplan NRW Kernforderungen: Allen Kindern muss der Zugang zur allgemeinen Schule eröffnet werden (Rechtsanspruch) Vorrang für die Förderschwerpunkte: Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung Schulen müssen so gestärkt werden, dass sie Förderbedarfe erfüllen können Eltern können weiterhin eine Förderschule wählen (kann allgemeine Schule im Einzelfall auch prüfen lassen!) Aber: auf die Besonderheiten des Sportunterrichts wird nicht eingegangen!! Ab 1. August 2013: Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren. Einbezogen sind damit auch Kinder mit Behinderungen 6. Paderborner Tag des Schulsports 2013 27.03.2017 R. Schmitz

Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht Hier nicht zu beantworten: Was ist erfolgreicher: Inklusion oder Segregation? Wir haben einen verbindlichen Auftrag! „Die Behindertenrechtskonvention ist für alle Träger öffentlicher Gewalt und damit für den Bund, die Länder und die Kommunen völkerrechtlich verbindlich.“ (s. KMK) Kern: Förderung am anderen Ort - neue Form der individuellen Förderung Beginnen und steigern Hinweise: 17 % der SuS mit Behinderung besuchen bereits eine Regelschule; 83 % lernen in einer Förderschule; Ziel: in 10 Jahren sollen 85 % in der Regelschule beschult werden Anzahl der SuS mit Beh.: 5 – 6 % eines Jahrganges - d.h.: rd. 2 SuS pro Lerngruppe Viele Formen der Behinderung: Sehen, Hören/Kommunikation, Sprache, Lernen, geistige, emotionale und soziale, körperlich-motorische 6. Paderborner Tag des Schulsports 2013 27.03.2017 R. Schmitz

Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht 3. Was ist bisher getan worden? (1) S. (schul)rechtliche Legitimationen: u.a.: Änderung des Schulgesetzes (9. Schulrechtsänderungsgesetz) ist auf dem Wege: aktuell: Beteiligung der Ausschüsse Ausstattung mit Personal: In 2013 für gemeinsames Lernen: 1680 Lehrkräfte Pro Schulamt eine Koordinierungskraft (53): Beratung der Schulen, Eltern und Schulträger Pro Kompetenzteam: Moderatoren, die wissenschaftlich unterstützt werden Fortbildung und Ausbildung FB –Angebot zur inklusiven Didaktik, Unterrichtsentwicklung, Diagnostik u. Förderplanung AG „Inklusion“ im MSW; s.a. Mitarbeiter in der BR (Frau Becker) Unterrichtsbegleitend: FB zum Erwerb des sonderpädagogischen Lehramts Fortbildungstag für Schulen Professionalisierung der Moderatoren der Kompetenzteams Kooperation mit erfahrenen Schulen (s.a.: „Aktionsplan der Landesregierung) Ausbildungskapazitäten an den Uni´s sollen erhöht werden. Aber: Besonderheiten des Schulsports werden kaum thematisiert 6. Paderborner Tag des Schulsports 2013 27.03.2017 R. Schmitz

Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht 4. Methodisch-didaktische Konsequenzen für die Gestaltung des Sportunterrichts (1) Alle SuS sollen auf der Basis ihrer individuellen Voraussetzungen und Fähigkeiten sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft miteinander lernen und individuell gefördert werden (s.a.: lerntheoretisches Modell: anthropogene und sozio-kulturelle Voraussetzungen beachten). D. h.: Bedingungen des Lernens (individuale (motorische und emotionale) und soziale Voraussetzungen) prüfen (Diagnose) und auf der Basis der festgestellten Ausgangslage möglichst selbstgesteuerte Lernwege zur individuellen Erreichung der Kompetenzerwartungen ermöglichen und das innerhalb einer Lerngruppe. Das hat Konsequenzen für Unterrichtsgestaltung Didaktik/Kommunikation Methodik Leistungsbewertung 6. Paderborner Tag des Schulsports 2013 27.03.2017 R. Schmitz

Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht 4. Methodisch-didaktische Konsequenzen für die Gestaltung des Sportunterrichts (2) Unterrichtsgestaltung (s.u.a: Gutachten Klaus Klemm / Ulf Preuss-Lausitz, Juni 2011) „Guter Unterricht meint dabei, dass alle Schüler/innen einer Lerngruppe (individuell) optimale Lernergebnisse in einem sozial befriedigenden Lernklima erreichen“ Es geht um die „dynamische Balance zwischen Annäherung und Abgrenzung.“ (s. Christa Kleindienst-Cachay) oder: Wie viel Gemeinsamkeit ist möglich, wie viel Separierung ist notwendig? Didaktik/Kommunikation konstruktive Einstellung der Lehrkräfte gegenüber Verschiedenartigkeit Akzeptanz von Differenzen soziale Beziehungen in der Klasse fördern planvolle Teamarbeit zwischen den (beiden) Lehrkräften Kenntnis der (differenzierten) curricularen Anforderungen 6. Paderborner Tag des Schulsports 2013 27.03.2017 R. Schmitz

Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht Meth.-didakt. Konsequenzen für den Sportunterricht (3) Konstruktive Gelingensbedingungen für individuelle Förderung Grundlagen ermitteln – Beobachtungskompetenz entwickeln Lernausgangslage: Wahrnehmungs-, Bewegungs-, Fach- und Sozialkompetenz der SuS Erfahrungs- und Interessenlage der SuS Beobachtungskompetenz der Lk (z. B.: s. Bedingungsanalyse nach dem lerntheoretischen Modell) Unterrichtskonstruktion Immer kompetenzorientiert (s. päd. Perspektiven - aber auch Inhalte und Methoden) Innere Differenzierung – aber wie: gleiche aber offene Aufgabenstellung (s. LP GS: Lernaufgaben vs. Leistungsaufgaben) unterschiedliche Aufgabenstellung Lernbegleitung – Lernberatung Äußere Differenzierung Eine Lernaufgabe ist eine Lernumgebung zur Kompetenzentwicklung und steuert den Lern-prozess durch eine Folge von gestuften Aufgabenstellungen mit entsprechenden Lernmaterialien. 6. Paderborner Tag des Schulsports 2013 27.03.2017 R. Schmitz

Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht Meth.-didakt. Konsequenzen für den Sportunterricht (4) Methodik Grundsätze auf der Basis einer klaren Unterrichtssteuerung: Lernen durch Handeln, Wechsel der Sozialformen, kommunikatives Lernen (Peer-Peer-Lernen), verstärkte Partizipation (Einführung von Wahlmöglichkeiten beim Anspruchsniveau, bei Teilthemen, Zeitdauer, Medien, Sozialformen, Präsentationsarten), Verantwortungsübergabe auch an ‚schwierige’ Schüler/innen, Teamarbeit, Zielvereinbarungen auf Basis von Förderplänen mit SEN (special educational needs) -Schülern Mögliche Formen: A) kooperativen Lernens („Peer- Tutoring“), individuelle Verantwortung in der Gruppe und Einlassen auf die Gruppe; Lösungen und Reflexion im kommunikativen Gruppenprozess B) differenzielles Lernen Variation des Bewegungsablaufes unter Beachtung des Bewegungsideals möglich, Lösung der Bewegungsaufgabe durch Versuchen und Selbstkorrektur C) Problemorientiertes Lernen gegenwartsbezogenes, zukunfts- und anwendungsorientiertes, komplexes Problem als Ausgangslage, individuell bedeutsam und selbstgesteuert lösbar (Lernbegleitung), 6. Paderborner Tag des Schulsports 2013 27.03.2017 R. Schmitz

Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht Meth.-didakt. Konsequenzen für den Sportunterricht (5) Welche Bewegungsbeziehungen sind möglich? Ein meth.-didakt. Raster: (s. Weichert 2000/ Kleindienst-Cachay) Koexistent mit oder ohne Wettbewerb = Bewegungshandeln erfolgt unabhängig voneinander , jeder für sich, mit Hilfe (Gerät, Mitschüler(in) oder Lehrkraft) (Bewegungslandschaften, Stationenbetrieb, bei den Spielen…) Kooperativ-additiv= gemeinsame Leistungserbringung als Paar oder in der Gruppe mit unterschiedlichen – ergänzenden Leistungen (z. B. Paddeln, Tandemfahren, Rollstuhlstaffel mit Partnerhilfe…) Kooperativ-kompensatorisch= gemeinsame Leistungserbringung als Paar oder in der Gruppe mit ausgleichend-unterstützenden Leistungen (Pyramidenbau, Akrobatik, Rollstuhltanz, Skilanglauf als Tandem…) Kooperativ-differenziert = gemeinsame Leistungserbringung als Paar oder in der Gruppe mit unterschiedlichen Aufgaben kompetitiv-differenziert = jeder trägt nach seinen Möglichkeiten zur Umsetzung bei. (z. B.: Große Spiele) 6. Paderborner Tag des Schulsports 2013 27.03.2017 R. Schmitz

Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht Methodisch-didaktische Konsequenzen für die Gestaltung des Sportunterrichts (5) Leistungsbewertung Grundlagen: Unterrichtsvorgaben in einem gemeinsamen Plan integrieren, der einerseits die allgemeinen (Mindest-)Lernziele, andererseits davon abweichende individuelle Lernziele ausweist. ausweisen, welche der in einem Fach vorhandenen Kompetenzbereiche erworben wurden. Zur Bewertung eine gegliederte Einteilung in mehrere Kompetenzniveaus vornehmen. Als weitere Information kann zusätzlich die individuelle Lernentwicklung beschrieben werden. Angewendete Methoden bei der Leistungsbewertung berücksichtigen (insbesondere individuelle und soziale Lernziele/Kompetenzen). 6. Paderborner Tag des Schulsports 2013 27.03.2017 R. Schmitz

Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht Aus Lehrplan RS: Laufen, Springen, Werfen – Leichtathletik 6. Paderborner Tag des Schulsports 2013 Jahrgangsstufe 6 Jahrgangsstufe 8 Jahrgangsstufe 10 Die SuS können Bewegungs- und Wahrneh-mungs-kompetenz grundlegende technisch -koordinative Fertigkeiten (Lauf, Sprung und Wurf) ausführen und in Variatio-nen, in Spielformen sowie mit unterschiedlichen Materialien anwenden technisch-koordinative Fertigkeiten (Lauf, Sprung und Wurf) leichtathleti-scher Disziplinen aus-führen und erläutern sowie für das Aufwärmen nutzen. leichtathletische Disziplinen (Lauf, Sprung, Wurf oder Stoß) auf er-weitertem technisch-koordinativen Fertigkeitsniveau ausführen und grundlegende Merkmale leichtathletischer Fertigkeiten in ihrer Funktion erläutern. Methoden-kompetenz leichtathletische Übungs- und Wettkampfanlagen sicherheitsgerecht nutzen. unter Anleitung für die Verbesserung der leichtathletischen Leistungsfähigkeit üben und trainieren Leichtathl. Wettkampfregeln erläutern und gemeinsam einen leichtathl. Mehrkampf für die eigene Lerngruppe organisieren sowie dessen Umsetzung auswerten. Urteils-kompetenz die eigene leichtathl. Leistung auf der Grund- lage verabredeter Kriterien einschätzen und bewerten. die eigene disziplinspezif. Leistungsfähigkeit und die Leistungsfähigkeit der Wk- gruppe grundlegend beurteilen. die eigene disziplinspezifische Leistungsfähigkeit für die Durchführung eines leichtathletischen Wettkampfes beurteilen. 27.03.2017 R. Schmitz

Inklusive Schulentwicklung und Sportunterricht 5. Was bleibt zu tun? Intensive Lehreraus- und –fortbildung: praxisbegleitend und in der 1. und 2. Phase der Ausbildung mit Pflicht-Modul „Inklusion / Teamarbeit / individuelle Förderung / Heterogenität… Förderdiagnostik“ (s.u.a: Gutachten Klaus Klemm / Ulf Preuss-Lausitz, Juni 2011) Eltern einbinden Partner einbinden: s.o. Kommune/Schulträger: Ausstattung: Räume und Geräte Kommunikationskultur zwischen allen Partnern: Grundverständnis bezüglich individueller Förderung 6. Paderborner Tag des Schulsports 2013 27.03.2017 R. Schmitz