Strafprozessuale Vernehmungslehre

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 Präsentation transkript:

Strafprozessuale Vernehmungslehre RiAG Gernot Hermann 2010

Literaturhinweise Advocom, Praxisseminar Fragen und Vernehmen (Grünwald o.J.) Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage (4. Auflage, München 2007) Bender, Nack, Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht (3. Auflage, München 2007) Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung (6. Auflage, München 2008) Meyer-Goßner, Strafprozessordnung (52. Auflage, München 2009) Schulz von Thun, Miteinander Reden (3 Bände, Reinbek 1981) RiAG Gernot Hermann 2010

Gliederung Kommunikation Wahrnehmung, Speicherung, Wieder-gabe Rechtliche Grenze: Täuschung Durchführung einer Vernehmung Glaubwürdigkeitsbeurteilung Geständnis Beweiskraft RiAG Gernot Hermann 2010

1. Kommunikation Man kann nicht nicht kommunizieren. (Paul Watzlawick) RiAG Gernot Hermann 2010

1. Kommunikation Communicare = etwas gemeinschaftlich machen / etwas mit jemandem teilen (Mitteilen) => Verbales / Nonverbales Miteinander-in-Beziehung-Treten von Menschen zum Austausch von Informationen RiAG Gernot Hermann 2010

1. Kommunikation Mündliche Kommunikation: Das wechselseitige aufeinander bezogene Sprechen und Hören von mindestens zwei Menschen, die gemeinsam versuchen, sich über etwas zu verständigen. RiAG Gernot Hermann 2010

1. Kommunikation „Es steht ja gar keine Milch auf dem Tisch.“ Sache: „Auf dem Tisch steht keine Milch.“ Person: „Ich mag keinen schwarzen Kaffee.“ Beziehung: „Wir sind jetzt seit fünf Jahren verheiratet, und du weißt das immer noch nicht!“ Appell: „Hol bitte die Milch!“ Jede Nachricht hat vier Seiten für den Sprecher und für den Hörer RiAG Gernot Hermann 2010

1. Kommunikation Wer gut zuhört, signalisiert Interesse und Wertschätzung ist besser und schneller über die Sache und die Denkweisen und Bedürfnisse des Gesprächspartners informiert kann damit strategisch geschickter handeln RiAG Gernot Hermann 2010

1. Kommunikation Verständlichkeit erreicht man durch zeigt Kompetenz führt zur Überzeugung erreicht man durch Struktur Prägnanz Einfachheit im Ausdruck Stimulanz Holen Sie Ihren Gesprächspartner dort ab, wo er steht! RiAG Gernot Hermann 2010

1. Kommunikation Professionelle Kommunikation ist zielgerichtet, rollenbewusst und situationsangemessen und setzt unterschiedliche Mittel überlegt ein. RiAG Gernot Hermann 2010

1. Kommunikation Kommunikationsfähigkeit ist ein Schlüssel zum beruflichen und privaten Erfolg. RiAG Gernot Hermann 2010

2. Wahrnehmung, Speicherung, Wiedergabe Der größte Feind der Wahrheit ist nicht die Lüge, sondern der Irrtum. RiAG Gernot Hermann 2010

2. Wahrnehmung, Speicherung, Wiedergabe Irrtumsquellen: Wahrnehmung Speicherung Erinnerung Wiedergabe RiAG Gernot Hermann 2010

2. Wahrnehmung, Speicherung, Wiedergabe Sinnesreize -> Sinnesorgane Webersches Gesetz Die „Tatsache“ als solche gibt es nicht. RiAG Gernot Hermann 2010

2. Wahrnehmung, Speicherung, Wiedergabe Wahrnehmungsprobleme: Körperliche Verfassung Auge Ohr Tastsinn Geruchs- und Geschmackssinn Seelische Verfassung Wahrgenommen / gespeichert wird (nur), was sich lohnt, behalten zu werden. Geistige Verfassung -> Auswahl RiAG Gernot Hermann 2010

2. Wahrnehmung, Speicherung, Wiedergabe Sinngebung: Ausfüllungsneigung Schlussfolgerung Gesetze der Gestaltpsychologie Hofeffekt Erwartungshorizont Beeinflussung RiAG Gernot Hermann 2010

2. Wahrnehmung, Speicherung, Wiedergabe Angleichung / Nivellierung Verfestigung Verbindung Ausfüllung Zeitfolge RiAG Gernot Hermann 2010

2. Wahrnehmung, Speicherung, Wiedergabe Erinnerung Ultra-Kurzzeitgedächtnis Kurzzeitgedächtnis Langzeitgedächtnis RiAG Gernot Hermann 2010

2. Wahrnehmung, Speicherung, Wiedergabe Keine Erinnerung an Reflexe / Sofortreaktionen Verblassung Anreicherungstendenzen Verfälschung zum Zweckmäßigen Verschmelzung Retrograde Amnesie Fixierung im Langzeitgedächtnis Abwehrmechanismen RiAG Gernot Hermann 2010

2. Wahrnehmung, Speicherung, Wiedergabe Das habe ich getan, sagt mein Gedächtnis. Das kann ich nicht getan haben, sagt mein Stolz und bleibt unerbittlich. Endlich – gibt das Gedächtnis nach. (Friedrich Nietzsche) RiAG Gernot Hermann 2010

2. Wahrnehmung, Speicherung, Wiedergabe Verfälschungen Schätzungen RiAG Gernot Hermann 2010

2. Wahrnehmung, Speicherung, Wiedergabe „Mit welcher Geschwindigkeit sind / haben die Autos …?“ „zusammengekracht (smashed)“ 40,8 m/h „kollidiert (collided)“ 39,3 m/h „aufeinander gefahren (bumped)“ 38,1 m/h „zusammengestoßen (hit)“ 34,0 m/h „sich berührt (contacted)“ 31,8 m/h RiAG Gernot Hermann 2010

3. Rechtliche Grenze: Täuschung Begriff der „Täuschung“ i.S.d. § 136 a StPO ist zu weit gefasst und wird einschränkend ausgelegt. Abgrenzung: (zulässige) kriminalistische List <-> (unzulässige) Lüge Maßgeblich: Beeinträchtigung der Freiheit der Willensentschließung und –betätigung des Vernommenen, der sich auf Grund falscher Vorstellungen zur Aussage entschließt RiAG Gernot Hermann 2010

3. Rechtliche Grenze: Täuschung Unzulässig: Bewusstes Vorspiegeln / Entstellen von Tatsachen (erdrückende Beweislage, Aussage werde nicht zum Nachteil des Beschuldigten verwertet) Täuschung über Rechtsfragen (Vorspiegelung einer Zeugenvernehmung, Pflicht zur Aussage) RiAG Gernot Hermann 2010

3. Rechtliche Grenze: Täuschung Keine Täuschung: Vorspiegeln freundschaftlicher Gesinnung Verschweigen bestimmter Punkte / den Beschuldigten über den eigenen Kenntnisstand im Ungewissen Lassen Ausnutzen vorhandener Irrtümer (nicht: Hervorrufen, Aufrechterhalten, Verstärken) Unterlassen der Belehrung nach § 136 StPO Fahrlässigkeit (str., soweit es um Rechtsfragen geht) Fangfragen Suggestivfragen? RiAG Gernot Hermann 2010

4. Durchführung einer Vernehmung Acht Regeln für den Vernehmer: Kontaktsuche Freundlichkeit Interesse Lob Selbsteröffnung Geduld Verständlichkeit Kompetenz RiAG Gernot Hermann 2010

4. Durchführung einer Vernehmung Der Bericht: -> Filterfrage -> offene Fragen -> Tendenz der Auskunftsperson gegenüber anderen Beteiligten erkennen -> Klare Angaben oder Floskeln? -> Auffällige Lücken? -> Fragen für das Verhör vormerken RiAG Gernot Hermann 2010

4. Durchführung einer Vernehmung Das Verhör: -> erbringt die noch fehlenden Details -> enthält weniger Lücken, aber mehr Fantasie als der Bericht RiAG Gernot Hermann 2010

4. Durchführung einer Vernehmung Probleme: Pygmalioneffekt Gedächtnisverschluss Beharrungstendenz Othello-Effekt RiAG Gernot Hermann 2010

4. Durchführung einer Vernehmung Fragetechnik: Verständlich Eindeutig Personenbezogen fragen Nur eine Frage zur Zeit stellen Verschnörkelte Einleitungen vermeiden Abmildernd (nicht provozieren) Den Eindruck vermeiden, die Auskunftsperson müsste die Antwort wissen Unnötige Assoziationen vermeiden Negative Ansprachen vermeiden Vorwürfe nur in der Schlussphase (mit „Brücke zur Wahrheit“) RiAG Gernot Hermann 2010

4. Durchführung einer Vernehmung Fragetaktik: Nicht zu früh offenbaren, welche Antwort man erwartet / was man selbst schon weiß! RiAG Gernot Hermann 2010

4. Durchführung einer Vernehmung Fragetypen (I): Filterfrage -> Kann die Auskunftsperson aussagen? Hat sie eigene Wahrnehmungen gemacht? Offene Fragen -> i.d.R. „W-Fragen“, grds. vorzuziehen, da sie suggestionsfrei sind und eine eigene Aussage ermöglichen (-> Leerfrage, Anstoßfrage, Auswahlfrage) Geschlossene Fragen -> sollten grds. nicht gestellt werden (-> Alternativfrage, Ja-/Nein-Frage, Suggestivfrage, Gegensatzfrage, Unmöglichkeitsfrage) RiAG Gernot Hermann 2010

4. Durchführung einer Vernehmung Fragetypen (II): Herausforderungsfrage -> soll die Auskunftsperson, die ihr Wissen bewusst zurückhält, aus der Reserve locken (Gefahr: „Totstellreflex“) Sondierungsfrage -> soll Unklarheiten beseitigen Testfragen -> betreffen nicht das Aussagethema selbst, schaffen aber eine Grundlage für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit) (-> Situationsfragen, Thema-Wechsel-Frage, Überprüfung der Wahrheitswilligkeit, Vorurteilsfreiheit oder Aussagetüchtigkeit) Lenkungsfragen -> lenken die Vernehmung in eine bestimmte Richtung RiAG Gernot Hermann 2010

4. Durchführung einer Vernehmung Besondere Vernehmungsmethoden: Mehrkanalmethode Kognitives Interview Zick-Zack-Verhör RiAG Gernot Hermann 2010

4. Durchführung einer Vernehmung Die Beschuldigtenvernehmung: Ablauf: Kontaktgespräch Vernehmung zur Person Eröffnung des Tatvorwurfs Belehrungen Vernehmung zur Sache RiAG Gernot Hermann 2010

4. Durchführung einer Vernehmung Die Beschuldigtenvernehmung: Grundsätze: Vernehmungsort / -situation Person des Vernehmenden Rasche und gründliche Vernehmung Gefährlichste Fehlerquelle ist die „eingleisige Anfangshypothese“. Auch Unschuldige können lügen. Gemeinsamer Rekonstruktionsprozess („Aushandeln“ / „Kampf“) Geständnis „Alles verstehen heißt nicht alles verzeihen.“ RiAG Gernot Hermann 2010

5. Glaubwürdigkeitsbeurteilung Der Aussagende: Nicht maßgeblich für die Beurteilung sind: Prozessuale Stellung der Person (Beschuldigter, Zeuge) „allgemeine Glaubwürdigkeit“ der Person Maßgeblich ist allein die Qualität der Aussage. RiAG Gernot Hermann 2010

5. Glaubwürdigkeitsbeurteilung Nullhypothese: Jede Aussage gilt solange als unwahr, bis diese Vermutung sich angesichts der Zahl und der Qualität der Realitätskriterien in der Aussage nicht mehr aufrechterhalten lässt. (BGHSt 45, 164 = NJW 1999, 2746) RiAG Gernot Hermann 2010

5. Glaubwürdigkeitsbeurteilung Widerlegung der Nullhypothese: Subjektiv: Der Richter hält die Aussage für zuverlässig. Objektiv: Für diese Bewertung existiert eine hinreichende Tatsachengrundlage. RiAG Gernot Hermann 2010

5. Glaubwürdigkeitsbeurteilung Gefährlichkeitskalkül: Je geringer die Gefahr der Aufdeckung ist, desto leichter fällt die Lüge. -> War das Geschehen heimlich oder öffentlich wahrnehmbar? -> War es dauerhaft bzw. hat es Spuren hinterlassen oder war es flüchtig? -> Sind andere Zeugen bzw. Beweismittel vorhanden oder nicht? -> Ist das Geschehen komplex und schwer überschaubar oder einfach zu verstehen? Kennt sich der Vernehmer auf dem Gebiet aus oder nicht? RiAG Gernot Hermann 2010

5. Glaubwürdigkeitsbeurteilung Lügner-Dilemma: Glaubwürdigkeit erfordert: Details, Spontaneität Gefährlichkeitskalkül und Mangel an Kompetenz bewirken: Detailarmut, Verzögerung bei Ergänzungen RiAG Gernot Hermann 2010

5. Glaubwürdigkeitsbeurteilung Ausgangspunkt der Glaubwürdigkeitsbeurteilung: Denken in Alternativen RiAG Gernot Hermann 2010

5. Glaubwürdigkeitsbeurteilung Notwendige Bedingungen: Logische Konsistenz (nicht „logisches Verhalten“) Zahlreiche (qualitativ hochrangige) Details RiAG Gernot Hermann 2010

5. Glaubwürdigkeitsbeurteilung Detailreichtum: Wieviel bleibt übrig, wenn man alle Details streicht, die nicht unmittelbar mit dem Kerngeschehen zusammenhängen? Wechselseitige Gespräche (außer das Gespräch ist selbst das Beweisthema) Nebensächlichkeiten Komplikationen Nicht allgemein bekannte Deliktstypik RiAG Gernot Hermann 2010

5. Glaubwürdigkeitsbeurteilung Originalität (insbesondere bzgl. Nebensächlichkeiten) RiAG Gernot Hermann 2010

5. Glaubwürdigkeitsbeurteilung Gefühle für Echtheit spricht: Originalität Ambivalenz Differenzierung RiAG Gernot Hermann 2010

5. Glaubwürdigkeitsbeurteilung Gefühle Lügensignale: Ausweichen von Fakten Gefühlsschilderungen, die zielgerichtet das Beweisthema abstützen oder mögliche Ungereimtheiten nicht erklären können Stimmungsmache Übersteigerter Gefühlsausdruck ohne Differenzierung („Eintönigkeit“) RiAG Gernot Hermann 2010

5. Glaubwürdigkeitsbeurteilung Strukturelle Kriterien: Gleichgewicht zwischen den für die „Partei“ günstigen und ungünstigen Teilen der Aussage Gleiche sprachliche Struktur zwischen relevanten und unerheblichen Teilen der Aussage Gleiche Struktur wie frühere Aussagen der Auskunftsperson, von denen man weiß, ob sie wahr oder falsch waren RiAG Gernot Hermann 2010

5. Glaubwürdigkeitsbeurteilung Nichtsteuerung: Nebensächlichkeiten Schnelle, spontane Ergänzungen Inversion (Umkehrung) RiAG Gernot Hermann 2010

5. Glaubwürdigkeitsbeurteilung Homogenität: Keine (unauflösbaren) Widersprüche Psychologische Stimmigkeit Gegenseitige Bestätigung der Vorgangsschilderung durch Einzelheiten Es bleiben keine wesentlichen Teile unerklärt. Schilderung von Eindrücken aus verschiedenen Sinneskanälen RiAG Gernot Hermann 2010

5. Glaubwürdigkeitsbeurteilung Weitere Kriterien: Assoziationen Unverständnis Schilderung von Missverständnissen, Wiedergabe mehrdeutiger Äußerungen Selbstbelastung Entlastung des Gegners Widerlegung der „Rachehypothese“ RiAG Gernot Hermann 2010

5. Glaubwürdigkeitsbeurteilung Fantasiesignale: Schwarz-Weiß-Malerei „Verarmung“ Flucht Problematisch: Übertragung Einbettung in ein (reales) Gesamterlebnis RiAG Gernot Hermann 2010

5. Glaubwürdigkeitsbeurteilung Konstanzanalyse: Hinsichtlich des relevanten Kerngeschehens Eher bedenklich bzgl. (fast) aller Nebensächlichkeiten Insbesondere wenn die Auskunftsperson (auf Nachfrage) nicht in der Lage ist, weitere Lücken zu füllen. Erweiterungen, Verbesserungen, Präzisierungen sprechen für die Wahrheit. RiAG Gernot Hermann 2010

5. Glaubwürdigkeitsbeurteilung Kompetenzanalyse: Ist die Auskunftsperson fähig, sich den geschilderten Sachverhalt auszudenken? RiAG Gernot Hermann 2010

5. Glaubwürdigkeitsbeurteilung Motivationsanalyse: Motive zur Falschaussage: Wunsch, jemandem helfen zu wollen „selbstlose Lüge“ Arbeitsverhältnis „Bier ist dicker als Blut.“ (§ 68 Abs. 4 StPO) Völlige Neutralität gibt es praktisch nicht. Unangenehme Folgen für den Zeugen RiAG Gernot Hermann 2010

5. Glaubwürdigkeitsbeurteilung Fehlerquellenanalyse: Anamnese Suggestion RiAG Gernot Hermann 2010

5. Glaubwürdigkeitsbeurteilung Gesamtschau: Einfügung in ein Koordinatensystem Alternativkriterium Feststehende Tatsachen Andere Aussagen RiAG Gernot Hermann 2010

6. Geständnis Inhalt: Täterschaft, subjektive Tatseite, Schuldfähigkeit, eigene Worte des Beschuldigten Beweismittel wie jedes andere auch -> Beweiswürdigung nach § 261 StPO Abstützung der Glaubwürdigkeit -> Motiv, überprüfbares Täterwissen, Dokumentation der Öffentlichkeitsarbeit, gezielte Nachermittlungen (möglichst Sachbeweise) RiAG Gernot Hermann 2010

Hauptmotive für echte Geständnisse: Strafmilderung Reue Pflichtbewusstsein RiAG Gernot Hermann 2010

6. Geständnis Hauptmotive für falsche Geständnisse: Psychische Krankheiten, Depressionen Schock Druck (Untersuchungshaft) Suggestion Erschöpfung / Resignation Renommiersucht, Wichtigtuerei Verdeckung Ablenkung Begünstigung Rache Kronzeugen-Geständnis (§ 31 BtmG) Vorteile RiAG Gernot Hermann 2010

Widerruf eines Geständnisses: Keine Vermutung der Wahrheit oder Unwahrheit Hinterfragung Faustregel: -> Kurzes Geständnis und ausführlicher Widerruf sprechen für die Richtigkeit des Widerrufs. -> Umfangreiches Geständnis und knapper Widerruf sprechen für die Richtigkeit des Geständnisses. RiAG Gernot Hermann 2010

Dokumentation eines falschen Geständnisses: Bender, Nack, Treuer, Rdnr. 1124 ff. RiAG Gernot Hermann 2010

7. Beweiskraft Haupttatsache = zu beweisende rechtserhebliche Tatsache Indiztatsache = Tatsache, von der auf die Haupttatsache geschlossen wird Beispiel Alcotest: Wenn 100 Probanden mit einer BAK von mehr als 1,1 %o in das Teströhrchen blasen, verfärbt es sich 95 mal. 5 mal zeigt es keine Reaktion. Wenn 100 nüchterne Personen in das Teströhrchen blasen, zeigt es 99 mal keine Reaktion. 1 mal verfärbt es sich. Im Rahmen einer Kontrolle bläst ein Autofahrer ins Röhrchen. Dieses verfärbt sich. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Autofahrer eine BAK von mehr als 1,1 %o hat? RiAG Gernot Hermann 2010

7. Beweiskraft Wie häufig kommt das Indiz (Verfärbung des Teströhrchens) bei der Haupttatsache (BAK von mehr als 1,1 %o) vor? Wie häufig kommt das Indiz (Verfärbung des Teströhrchens) bei der Nicht-Haupttatsache (Nüchternheit) vor? Wo kommt das Indiz häufiger vor? abstrakte Beweiskraft = Verhältnis, wie viel mal häufiger oder seltener das Indiz bei der Haupttatsache als bei der Nicht-Haupttatsache vorkommt hier -> 95 : 1 Entscheidend ist aber, wie wahrscheinlich die Haupttatsache ist, nachdem das Indiz vorliegt (Belastungswahrscheinlichkeit). RiAG Gernot Hermann 2010

Fortsetzung des Beispiels Alcotest: 7. Beweiskraft Fortsetzung des Beispiels Alcotest: Z. Zt. der Kontrolle kommt auf 1.000 Autofahrer 1 Autofahrer mit einer BAK von mehr als 1,1 %o. Die Kontrolle der 1.000 Autofahrer ergibt: 989 nüchterne Autofahrer -> keine Verfärbung des Teströhrchens 10 nüchterne Autofahrer -> Verfärbung des Teströhrchens 1 alkoholisierter Autofahrer -> Verfärbung des Teströhrchens Ergebnis: Die Wahrscheinlichkeit, dass der Autofahrer, bei dem sich das Röhrchen verfärbt, eine BAK von mehr als 1,1 %o hat, beträgt ca. 9 %. RiAG Gernot Hermann 2010

7. Beweiskraft Eine Mehrzahl von Belastungsindizien kann den notwendigen Beweis erbringen, auch wenn ein Indiz allein für den Beweis noch nicht ausreicht. Beweisring: Mehrere voneinander unabhängige Indizien sprechen für die Haupttatsache. -> Die Gesamtbeweiskraft erhöht sich auf das Produkt der Beweiskraft der einzelnen Indizien. Beweiskette: Mehrere hintereinander geschaltete Indizien sprechen für die Haupttatsache. -> Die Wahrscheinlichkeit der Beweistatsache reduziert sich auf das Produkt der Wahrscheinlichkeiten der einzelnen Beweistatsachen. RiAG Gernot Hermann 2010

7. Beweiskraft Zur Belastungswahrscheinlichkeit bei der DNA-Analyse vgl. BGHSt 38, 320. RiAG Gernot Hermann 2010

Verständigung im Strafverfahren Was spricht dagegen? Legalitätsprinzip Amtsermittlungsgrundsatz Schuldgrundsatz Das (deutsche) Strafrecht ist grds. „vergleichsfeindlich“. RiAG Gernot Hermann 2010

Verständigung im Strafverfahren Was spricht dafür? Arbeitsbelastung der Gerichte; Kosten Interesse der Verteidigung am Ergebnis Opfer- / Zeugenschutz RiAG Gernot Hermann 2010

Verständigung im Strafverfahren Grundlegende Entscheidungen: BGH, NJW 1998, 86 = BGHSt 43, 195 BGH (GS), NJW 2005, 1440 = BGHSt 50, 40 Fazit: Verständigung im Strafverfahren ist grds. zulässig, bedarf aber bestimmter Einschränkungen und sollte gesetzlich geregelt werden. RiAG Gernot Hermann 2010

Verständigung im Strafverfahren Einschränkungen: Mitwirkung aller Verfahrensbeteiligten und Öffentlichkeit Protokollierung Keine bestimmte Strafe, nur Obergrenze Keine Bindung bei Änderung der Umstände Ein Geständnis muss überprüft werden. RiAG Gernot Hermann 2010

Verständigung im Strafverfahren Gegenstand darf nicht sein: Schuldspruch Maßregeln der Besserung und Sicherung Rechtsfolgen, auf die das Gericht keinen Einfluss hat (Strafvollstreckung) Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts vor Urteils-verkündung RiAG Gernot Hermann 2010

Verständigung im Strafverfahren Seit 04.08.2009 gesetzliche Regelung durch das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren -> „Verständigung“ statt „Absprache“ -> keine „vertragliche“ Bindung RiAG Gernot Hermann 2010

Verständigung im Strafverfahren Regelungsinhalte: §§ 160 b, 202 a, 212, 243 IV, 257 b, 257 c, 273 I 2, I a, 267 III 5 StPO -> Erörterungen in allen Verfahrensabschnitten -> Mitteilung in der Hauptverhandlung -> Protokollierung -> Angabe in den Urteilsgründen RiAG Gernot Hermann 2010

Verständigung im Strafverfahren Regelungsinhalte: § 257 c StPO Abs. 1: Verständigung <-> Untersuchungsgrundsatz Abs. 2: Gegenstände der Verständigung: Rechtsfolgen, Maßnahmen im zu Grunde liegenden Erkenntnisverfahren, Prozessverhalten -> ja Geständnis -> soll Schuldspruch, Maßregeln, Rechtsmittel -> nein RiAG Gernot Hermann 2010

Verständigung im Strafverfahren Regelungsinhalte: § 257 c StPO Abs. 3: Zustandekommen Abs. 4: Bindungswirkung Problem: Fernwirkung des Verwertungsverbots? RiAG Gernot Hermann 2010

Verständigung im Strafverfahren Regelungsinhalte: § 273 I a StPO -> Protokollierung -> Negativattest (§ 273 I a 3 StPO) RiAG Gernot Hermann 2010

Verständigung im Strafverfahren Regelungsinhalte: § 267 III 5 StPO -> Urteilsgründe RiAG Gernot Hermann 2010

Verständigung im Strafverfahren Regelungsinhalte: § 302 I 2 StPO -> kein Rechtsmittelverzicht -> Belehrung (§ 35 a S. 2 StPO) RiAG Gernot Hermann 2010

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! RiAG Gernot Hermann 2010