Internet Chancen und Risiken für Jugendliche Information und Hilfestellung für Eltern von der AG Internet.

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 Präsentation transkript:

Internet Chancen und Risiken für Jugendliche Information und Hilfestellung für Eltern von der AG Internet

Ablauf Datenlage: Internetnutzung bei Jugendlichen Gefahren und Risiken der Internetnutzung Chancen der Internet-Nutzung: Praktische Tipps Medienkompetenz für Erziehende UND Jugendliche

Datenlage Internetnutzung bei Jugendlichen Medien in der Freizeit Bindung an Medien Internet-Nutzungshäufigkeit Internet-Aktivitäten Web 2.0 (interaktives Internet)

Medienbeschäftigung in der Freizeit 2008 (täglich/mehrmals pro Woche) Angaben in % Quelle: JIM 2008Basis: alle Befragten, n = 1.208

Bindung an Medien 2008 (Am wenigsten verzichten kann ich auf…) Angaben in % Mädchen: 1. Internet (28 %) 2. MP3-Player (19 %) 3. Fernseher (16 %) 4. Computer (15 %) 5. Bücher (10 % ) 6. Radio (5 % ) 7. Zeitschriften (4 % ) 8. Zeitungen (2 % ) Jungen: 1. Internet (30 % ) 2. Computer (29 % ) 3. Fernseher (15 % ) 4. MP3-Player (12 % ) 5. Bücher (5 % ) 6. Zeitungen (4 % ) 7. Radio (3 % ) 8. Zeitschriften (2 % ) Quelle: JIM 2008Basis: alle Befragten, n = 1.208

Internet-Nutzungsfrequenz 2008 (täglich/mehrmals pro Woche) Angaben in % Mädchen 2008: 83 % (80 % in 2007) Jungen 2008: 85 % (85 % in 2007) Hauptschule 2008: 78 % (78 % in 2007) Realschule 2008: 83 % (82 % in 2007) Gymnasium 2008:87 % (88 % in 2007) Quelle: JIM 2008Basis: alle Befragten: n=1.208

Internet-Aktivitäten2008 (täglich/mehrmals pro Woche) Angaben in % 1. Suchmaschinen (Jungen: 76% / Mädchen 70%) 2. Instant Messaging (Jungen 72% / Mädchen 74%) 3. Online-Communities (Jungen 54 % / Mädchen 59 %) 4. (45 % / 53%) 5. Musik/Sound hören (49% / 45%) 6. Einfach surfen (beide: 44%) 7. Sonst. Infos (nicht Schule) (43% / 35%) 8. Infos Schule/Beruf (35% / 42%) 11. Chatten (beide: 29%) 14.Musik-Download (11% / 7%) 15.Online-Spiele allein (24% / 7%) Quelle: JIM 2008Basis: Internet-Nutzer, n = 1.171

Web-2.0 – Aktivitäten* 2008 Angaben in % Quelle: JIM 2008Basis: Internet-Nutzer, n = 1.171

Insbesondere die Verletzung von Rechten Dritter im oder über das Internet Gefahren und Risiken der Internetnutzung

Nein! Im Internet gelten dieselben Gesetze und Normen wie in der realen Welt. Es gelten genau wie im offline-Leben die Normen des Privatrechts, des Strafrechts und des sonstigen öffentlichen Rechts. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Vertragsschlüsse über das Internet oder die Verletzung von Strafgesetzen. Das Internet ein rechtsfreier Raum?

Firma./. Privat Sehr geehrter Herr Privat, In der vorgenannten Angelegenheit zeige ich an, dass mich Firma mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Eine auf mich lautende Vollmacht füge ich bei. Ich bin gehalten, Sie auf folgende Umstände aufmerksam zu machen: Überwiegend sind Ihre Auktionen bei Internetauktionshaus mit Original-Produktabbildungen versehen, an denen meine Mandantin die Rechte hält. Die von meiner Mandantin auf Ihrer Auktionshausseite verwendeten Kollektionsfotos sind ausschließlich für die Benutzung innerhalb Firma bestimmt. Durch Ihre Handlung verletzen Sie Rechte meiner Mandantin. Meiner Mandantin steht auf Grund der von Ihnen begangenen Verstöße ein Unterlassungsanspruch gem. § 97 UrhG zu. Im Interesse einer außergerichtlichen Einigung und zwecks Beseitigung einer Wiederholungsgefahr habe ich Sie aufzufordern, beigefügte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung bis spätestens zurückzusenden und die durch meine Einschaltung entstandenen Kosten ausweislich beiliegender Kostennote zu erstatten. […] Abmahnung

Was ist das Urheberrecht? Urheberrecht schützt: – das Werk als persönlich geistige Schöpfung, – Inhaber von Leistungsrechten. Urheberrecht entsteht: – bei Schaffung des Werkes, ohne dass es einer Registrierung bedarf!

Was schützt das Urheberrecht? Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, insbesondere der Musik (§ 2 I Nr. 2 UrhG); Schutz des ausübenden Künstlers (§ 73 ff. UrhG); Schutz des Herstellers von Tonträgern (§ 85 ff. UrhG); Schutz des Sendeunternehmens (§ 87 UrhG).

Wie lang wirkt das Urheberrecht? Regelmäßige Schutzdauer 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG); Davon gibt es abweichende Schutzfristen, die oft 50 Jahre betragen; Faustregel: Werke, die Jahre alt sind, sind in der Regel frei verwendbar.

Ist das Urheberrecht übertragbar? Eine Übertragung als solche ist nicht möglich, aber eine Einräumung von Nutzungsrechten; Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist nicht verzichtbar!

Wann darf ein Werk benutzt werden? Wenn eine gesetzliche Erlaubnis besteht; Wenn der Urheber oder Inhaber des Nutzungsrechts zustimmt; Wenn das Werk unter einer freien Lizenz steht.

Was kann passieren, wenn man ein Werk ohne Erlaubnis benutzt? Es drohen: Schadensersatz (Lizenzgebühr) und Abmahnkosten (für die erste Abmahnung in einfach gelagerten Fällen unerheblicher Verstöße gegenüber einem Privaten seit gem. § 97a Abs. 2 UrhG auf 100,00 EUR begrenzt) und Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Im Zeitalter des Web 2.0 besteht die Gefahr, im Internet auf eine Weise dargestellt zu werden, die den eigenen Vorstellungen widerspricht und die für den Einzelnen negative Folgen haben kann. U.a. dem Schutz vor diesen Beeinträchtigungen dient das Persönlichkeitsrecht. Welche Bedeutung hat das Persönlichkeitsrecht im Internet?

Welche Aspekte des Persönlichkeitsrechts sind im Internet besonders relevant? Schutz der persönlichen Ehre Recht am eigenen Bild Recht am eigenen Wort Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Der persönlichen Ehre droht Gefahr durch beleidigende Äußerungen in Foren und Blogs. Das Recht am eigenen Bild und Wort ist durch Videoportale und Bilddarstellungen auf privaten Internetseiten gefährdet. Dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung droht Gefahr durch unbedachte Weitergabe persönlicher Daten. Welche Gefahren für das Persönlichkeitsrecht sind besonders relevant?

Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im virtuellen Raum Internet können sehr reale Auswirkungen haben. Zu unterscheiden sind: Materielle Auswirkungen (z.B. Umsatzeinbrüche bei Firmen aufgrund unwahrer Behauptungen, Nachteile am Arbeitsplatz) Immaterielle Auswirkungen (z.B. psychosomatische Folgen von Rufmordkampagnen, Isolation im Bekanntenkreis) Welche Folgen können Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Internet haben?

Betroffene können sich auf zivilrechtlichem und/oder strafrechtlichem Weg wehren. Zivilrechtlich kommen insbesondere Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche in Betracht. Strafrechtlich kann gegen eine Verletzung der persönlichen Ehre oder -abhängig vom Einzelfall- auch des Rechts am eigenen Bild vorgegangen werden. Wie können sich Betroffene wehren?

Bild- und Tonaufnahmen von Personen sind grundsätzlich nur mit Erlaubnis desjenigen zulässig, der aufgenommen wird. Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten ins Internet gestellt werden. Ein Bildnis ist jede Wiedergabe der äußeren Erscheinungsweise einer Person, soweit diese als solche erkennbar ist. Wie verhält es sich mit Aufnahmen von Personen?

Name, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum und - ort, Telefonnummer, -Adresse und alle sonstigen Angaben, die einem Menschen zugeordnet werden können, sind personenbezogene Daten. Diese Daten dürfen nur aufgrund eines Gesetzes oder einer vorherigen Einwilligung, die nach Aufklärung über den Zweck ihrer Abfrage erteilt worden ist, erhoben werden. Was sind personenbezogene Daten und dürfen diese erhoben werden?

Personenbezogene Daten sind anfällig für Missbrauch durch Dritte und sollten nur wohlüberlegt offenbart werden: Identitätsdiebstahl, Stalking etc. Profilermittlung für Marketing und Arbeitgeber/Behörden Warum sollte ich mit der Angabe personenbezogener Daten zurückhaltend sein?

Stichprobenartige Kontrolle durch googeln des eigenen Namens. Vermeidung der Veröffentlichung von Fotos, auf denen man selbst in ungünstigem Licht erscheinen kann (Partyfotos). Wie kann ich meine eigenen Interessen am Besten schützen?

Jeder, der sich im Internet bewegt hinterlässt Spuren, die zu ihm zurückverfolgt werden können. Um Daten über das Internet auszutauschen, ist die Adressierung der Daten erforderlich. Es ist daher leicht nachvollziehbar, wem zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Adresse zugeteilt war. Im Internet bin ich anonym - IRRTUM!

1. Ich wende mich an den Anbieter der betreffenden Website. 2. Ist der nicht ausfindig zu machen, schalte ich die Behörden ein. 3. Handelt es sich um eine Straftat, kann ich mich an die nächste Polizeidienststelle wenden, für Datenschutzverletzungen wende ich mich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ( Was mache ich, wenn ich unerwünschte Daten von mir im Netz entdecke?

Chancen der Internet-Nutzung Praktische Tipps

Suchen und Finden im Netz Begegnung mit problematischen Inhalten durch: Trial & Error bei der Adresseingabe ( Typosquatting /Digitales Trittbrettfahren) unpräzise, doppeldeutige Suchanfragen (Mädchenspiele) Aufrufen kostenpflichtiger Angebote / Abonnements Werbefenster (Pop-Ups)

Kindersuchmaschinen nutzen (blinde-kuh, milkmoon, helles Köpfchen) Funktionsweisen von Erwachsenen-Suchmaschinen gemeinsam kennen lernen und besprechen Suchen lernen Favoriten-Liste einrichten Seiten, die persönliche Angaben verlangen sorgfältig prüfen Beurteilungsfähigkeit stärken Filter (aber: kein ausreichender Schutz gewährleistet) Sicher Suchen und Finden

, Chat und Social Networks Sensibilisierung durch Eltern notwendig: Preisgabe persönlicher Daten ( -Adresse / Chatname bzw. Nickname, Fotos, Adresse) Übergriffe (Beschimpfungen, -sexuelle- Belästigung) Flüsterfunktion im Chat / IM (= Instant-Messaging) Anonymität / Glaubwürdigkeit des Kommunikationspartners Werbung auf der Internetseite der Seitenanbieter (insbesondere Chat und ) SPAM, Viren, Phishing

Sicher(er) Mailen und Chatten Moderierte Chats für Jugendliche mit Ignore-Funktion und ohne Gastzugang wählen (z.B. Jugendchat ) Name und Alter sollten aus -Adresse / Nickname nicht hervorgehen (z.B. Chatiquette / Netiquette einhalten Vereinbarung fester Chat-Zeiten Sicherheitsregeln festsetzen Zwei Adressen einrichten Gesundes Misstrauen gegenüber fremdem Chat- oder - Partner keine Anhänge / Dateien von unbekannten Absendern öffnen keine SPAM-Mails beantworten

Sicher(er) in Social Networks Sensibilisierung für Öffentlichkeit des WWW (Auswirkungen Partybilder auf zukünftigen Arbeitsplatz) Zugang zum Nutzerprofil soweit wie möglich einschränken Fotos / persönliche Angaben nur für Freunde sichtbar machen Keine persönlichen Daten wie Adresse, Telefon oder auf dem eigenen Profil angeben anstößige Inhalte / Mobbing-Attacken dem Betreiber melden Lassen Sie sich das Profil Ihres Kindes bei einer gemeinsamen Surftour zeigen

Medienkompetenz für Erziehende UND Jugendliche Praktische Tipps

Seiten-Check: Merkmale geeigneter Internetseiten Altersgerechte Aufbereitung und Handhabung (übersichtlicher Aufbau, einfache Navigation, Werbefrei oder eindeutige Kennzeichnung der Werbung, kein Shop) Datenschutz (keine Abfrage persönlicher Daten) Interaktivität (sollte zum Mitmachen einladen, Forum, Gästebuch, Chat) Moderation (bei Chats und Foren) Multimedialität (z.B. Hörbeiträge, Videos, Filmausschnitte) Sicherheit (werden problematische Einträge in Foren gelöscht, achten Moderatoren in Chats auf gute Umgangsformen, Hilfe-Button, über den die Redaktion kontaktiert werden kann)

Beispiele guter Internetseiten

Was können Eltern tun? Zeigen Sie Interesse. Begleiten Sie Ihr Kind beim Surfen. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über das Internet und seine Gefahren. Entwickeln Sie gemeinsam ein Online- Abkommen (siehe Familien-Vertrag) Sprechen Sie gemeinsam über Erlebnisse im Chat, beim Surfen oder bei Online-Spielen.

Entscheidend ist, dass man Kinder und Jugendliche im Umgang mit neuen Medien stärkt und begleitet. Prof. Dr. Stefan Aufenanger, Universität Mainz Fazit