Tarifliche Lösungen der betrieblichen Altersvorsorge

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 Präsentation transkript:

Tarifliche Lösungen der betrieblichen Altersvorsorge Gerd Pohl Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Hauptverwaltung Journalisten-Workshop 13.2.2003

Themen Vorteile: Arbeitnehmer,Arbeitgeber, Staat Tarifliche Lösungen NGG Branchenlösungen tarifliche Altersvorsorge (Stand: 1/2003) Wie geht es weiter?

Vorteile aus Arbeitnehmersicht Sicherheit bei Insolvenz effiziente Finanzierung bezüglich Verwaltungs- und Abschlusskosten Steuer-/SV-Ersparnis und Ertragsoptimierung flexible Finanzierung mit variablen und zusätzlichen privaten Beiträgen Möglichkeit zur Fortführung nach Arbeitgeberwechsel attraktive Leistungen

Vorteile für Arbeitgeber Regelung der Entgeltumwandlung einfache Verwaltung Nutzung steuerlicher Vergünstigungen Kostenvorteile aufgrund der hohen Zahl der Versicherten Gestaltung durch Tarif- und Betriebsparteien positiv für die Branche

Positive Urteile „In der Hoga-Rente ist uns was gelungen, wofür uns andere Branchen beneiden .“ Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes / AHGZ 1/4.1.2003 „Der mit NGG bundesweit ausgehandelte Tarifvertrag zur Altersvorsorge der Erfrischungsgetränkeindustrie sichert die geringst mögliche Belastung der Unternehmen, das sowohl im Hinblick auf die unmittelbaren Kosten als auch beim Verwaltungsaufwand.“ Dr. Rottländer, Vizepräsident Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke Quelle: AFG-Wirtschaft, 10/2002

Vorteile für den Staat Entlastung der Rentenkasse Ergänzung durch Kapitaldeckung Beteiligung der Tarif-und Betriebsparteien mehr Eigenvorsorge durch Solidarität

Anspruch auf Entgeltumwandlung AN kann verlangen, dass bis zu 4% seines versteuerten und verbeitragten Entgeltes, max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze, für betriebliche Altersvorsorge verwandt werden „Ist der Arbeitgeber zu einer Durchführung über eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds bereit, ist die betriebliche Altersversorgung dort durchzuführen“ Anderenfalls kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen

Konzept Altersvorsorge-Tarifverträge Arbeitgeberbeiträge (finanziert aus Umwandlung VWL bzw. anderer Leistungen und ersparter Sozialversichungsbeiträge der Arbeitgeber) Arbeitnehmer können (freiwillig!) steuer- und sozialversicherungsfreie Teile des Arbeitsentgelts einzahlen Zusätzlich:Riester-Zulagen betriebl.oder privat; Direktversicherung

Beispiel: Erfrischungsgetränke-Industrie D Arbeitgeberbeiträge werden steuer- und sozialversicherungsfrei in die Pensionskasse eingezahlt. (Bisherige vermögenswirksame Leistungen, ersparte Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und weiterer Arbeitgeber Beitrag) jährlich bis 1200 DM (einschl. DM 188 ersparte Arbeit- geberanteile zur Sozialversicherung und DM 76 Aufstockung) = 614 EUR bei zusätzlicher freiwilliger Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitgeber 10 % Zuschuss Entgeltumwandlung bis 2160 EUR möglich (Arbeitgeberbeitrag. freiwillige Entgeltumwandlung und Zuschuss)

Tarifbeispiel: Hotel- und Gaststättengewerbe D Arbeitgeberbeiträge werden in der Regel in Pensionskassen eingezahlt Anschubfinanzierung 150 EUR jährlich* (Umwidmung Urlaubgeld sowie ersparte Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers: 132,50 EUR plus 17,50 EUR) bei zusätzlicher freiwilliger Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitgeber 16 % Zuschuss Entgeltumwandlung bis 2160 EUR möglich (Anschub-finanzierung, freiwillige Entgeltumwandlung und Zuschuss) * Arbeitnehmer, Koch, Steuerklasse I, 1500 EUR monatlich Verdienst: 132,50 brutto = 54,17 netto; Anschubfinanzierung von 150 EUR fließt vollständig in die Pensionskasse

Attraktive Leistungen durch Tarifvertrag Ergänzung gesetzl. Rentenvers. („Solidarprinzip“) Ruhegeld (Altersrente) Invalidität Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer- und Waisenrente) Überschüsse für Rentenerhöhungen

Mögliche Altersrente bei Monatsbeitrag von 51 Euro 6 % Zinsen monatlich jährlich Jahre Rentenbeginn 20 60 430 5160 65 652 7824 30 60 222 2664 65 346 4152 40 60 104 1248 65 172 2064 50 60 39 468 65 75 900 Beispiel HPK: (Unisextarif bei zusätzlicher Invaliditäts- und Hinter- bliebenenrente)

Sicherheit geht vor Bei Pensionskassen Versicherungsaufsicht strenge Anlagevorschriften Wirtschaftsprüfer Treuhänder konkursfester Deckungsstock Gremien mit AG und An-Beteiligung

Steuerliche Vorteile: Arbeitgeberbeiträge Arbeitgeberbeiträge sind ab dem 1.1.2002 und dann unbefristet:steuer- und sozialabgabefrei bis 4 % der RV-BBG wenn sie an Pensionskassen/-fonds gezahlt werden (2448 Euro West, 2040 Euro Ost). Sind zusätzlich pauschalierungsfähig, (§ 40 b EStG) wenn sie für eine Direktversicherung/Pensionskasse aufgewendet werden (1752 Euro)

Günstigkeitsvergleich der Durchführungswege Direktversicherung: Hohe Vertriebs-, Verwaltungs-und Werbeaufwendungen, Pauschalsteuer, feste Beiträge Direktzusage und U-Kasse: keine Riester-Förderung, PSV-Beiträge, keine Mitnahmemöglichkeiten Pensionskasse: Niedrige Verwaltungskosten, Riester-Förderung, steuerfrei § 6.23 EStG, keine PSV Beiträge Pensionsfonds: Anlagerisiken, PSV-Beiträge, Körperschaftssteuer

Kriterien für Auswahlverfahren Gemeinsame Entscheidung der Tarifparteien für Pensionskassen geringe Abschluss- und Verwaltungskosten Steuervorteile, Finanzierungseffizienz, hohe Sicherheitsstandards Kombination verschiedener Fördermodelle

Pensionskassen im Ernährungs- und Gastgewerbe Branchenlösungen im Ernährungsgewerbe Pensionskasse Ernährung und Genuss als „Auffanglösung“ Weitere Pensionskassen, z. B. Müllerei-PK, Allianz-PK, Pensionskasse des Handwerks, Pensionskassen von Unilever, Nestle, Oetker Branchenlösungen im Hotel- und Gaststättengewerbe Pensionskasse Gerling, Pensionskasse Hamburg-Mannheimer

Branchenlösungen Ernährungs-und Gastgewerbe Stand: 1/2003 256 Tarifverträge Altersvorsorge der Gewerkschaft NGG Anspruchsberechtigt 1,2 Mio. Beschäftigte (davon 500.000 im Ernährungswerbe und 700.000 im Gastwerbe) Flächendeckende Tarifregelungen zur Altersvorsorge im Ernährungs- und Gastgewerbe nahezu erreicht (ca. 90 %)

Wie geht es weiter? Flächendeckende Tarifregelungen zur Altersvorsorge im Ernährungs- und Gastgewerbe nahezu erreicht (ca. 90 %) Ziel 2003: Abschluss weiterer Tarifverträge zur Altersvorsorge in restlichen Tarifgebieten (Haustarife, Teilbranchen) Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Alters-vorsorge, insbesondere über die Vorteile der freiwilligen Entgeltum-wandlung Kampagne Altersvorsorge 2. Halbjahr 2003: Beratungsgespräche, Betriebsversammlungen, Infoblätter, Hotline, Plakate, Rentenrechner, Internet etc.

Tarifliche Lösungen der betrieblichen Altersvorsorge Gerd Pohl Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Hauptverwaltung Journalisten-Workshop 13.2.2003