Open Source.

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 Präsentation transkript:

Open Source

Was bedeutet Open Source? Setzt sich aus den englische Wörtern „open“ und „source“ zusammen. open: offen source: Quelle  somit bedeutet open source nichts anderes als offene Quelle bzw. Quelloffenheit, d.h. es wird jedem die Möglichkeit gegeben Einblick in den Quelltext eines Programms zu haben.

Geschichtliche Hintergründe Publikation des Essays „The Cathedral and the Bazar“ von Eric S. Raymond (1997) 1998: Netscape entschließt sich aufgrund der Dominanz von Microsoft am Browser-Markt den Quelltext des Netscape Navigators freizugeben ( Mozilla) Gründung der „Open Source Initiative“ (OSI) durch Raymond, Perens und O‘Reilly

„The Cathedral and the Bazar“ Beschreibt die Vor- und Nachteile des „Bazars“ (Open Source) und der „Cathedral“ (herkömmliche Entwicklungsweise) Bazar: Viele Händler (Programmierer) versuchen ihre Ware (Programmteile/Verbesserungen) in ein Projekt zu integrieren. Koordiniert und betreut wird dies durch einen Marktwächter (Maintainer). Cathedral: Ein Chef überwacht sein pyramidenförmig aufgebautes Team. Wenn der Bauplan erfüllt ist, ist auch das Gebäude/die Software fertig.

„Open Source Initiative“ (OSI) Gründer: Eric Steven Raymond: - Autor und Programmierer in der Hacker- und Open-Source- Szene - führt ca. 30 Open-Source-Projekte Bruce Perens: - ehemaliger Projektleiter für Debian - Hauptautor der Open-Source-Definition Tim O‘Reilly: - Gründer und Chef des O‘Reilly Verlages - sehr aktiver Softwareentwickler (u.a. Perl)

„Open Source Initiative“ (OSI) Zweck: - besseres Marketing für Open-Source- Gemeinde - Förderung von Open-Source-Software Erfolge: - rasch anwachsender Bekanntheitsgrad durch Einzug in die Presse - Viele Unternehmen benutzen alternative Open-Source-Betriebssysteme - Veröffentlichung unsauberer Methoden der Konkurrenzbeseitigung durch Microsoft

Was ist Open Source? Eine Software gilt erst als Open Source, wenn ihre Lizenz alle Forderungen der Open Source Definition erfüllt: 1. Freie Weiterverbreitung „Die Lizenz darf niemanden in der Weitergabe einschränken. Es dürfen keine Lizenzgebühren oder andere Beiträge erhoben werden.“ 2. Quellcode „Der Quellcode der Software muss in einer verständlichen Programmiersprache öffentlich zugänglich vorliegen.“

Was ist Open Source? 3. Modifizierte Versionen „Modifizierte Versionen müssen die gleichen Lizenzbedingungen wie das Original enthalten.“ 4. Unversehrtheit des Originalcodes „Bei der Verbreitung von verändertem Quellcode muss genau gekennzeichnet werden welche Teile des Codes aus dem Original stammen und welche neu sind. Diese Änderungen müssen in einem externen Dokument festgehalten und zusammen mir der Software zur Verfügung gestellt werden.“

Was ist Open Source? 5. Keine Diskriminierung einzelner Personen oder Gruppen „Es gibt keine Einschränkung bei der Anzahl der Benutzer oder der Installationen. Zudem dürfen keine Personen oder Gruppen von dem Gebrauch ausgeschlossen werden.“ 6. Keine Einschränkung der Anwendungsbereiche „Die Lizenz darf kein bestimmtes Einsatzgebiet einschränken.“ 7. Verbreitung der Lizenz „Der Lizenz dürfen keine weiteren Klauseln zugefügt werden.“

Was ist Open Source? 8. Die Lizenz darf nicht für ein bestimmtes Produkt gelten „Wenn in Softwarepaketen enthaltene Open-Source-Programme einzeln weiterverbreitet werden, gilt für die separat stehende Anwendung die selbe Lizenz wie für das Ausgangspaket.“ 9. Die Lizenz darf keine andere Software beeinträchtigen „Die Lizenz darf keine Programme, die beispielsweise in dem selben Softwarepaket enthalten sind, einschränken.“

Arten von Lizenzen GNU GPL (General Public License) Programm darf ohne jede Einschränkung zu jedem Zweck genutzt werden Kopien dürfen kostenlos verteilt werden (mit Quellcode) Programm darf den eigenen Bedürfnissen angepasst werden Es dürfen auch veränderte Versionen des Programms verteilt werden Enthält ein Copyleft GNU LGPL (Lesser GPL) Andere Programme dürfen mit LGPL-lizensierten Programmen gelinkt werden ohne Quellcode zu veröffentlichen  besonders geeignet für Bibliotheken

Arten von Lizenzen BSD-Lizenz (Berkeley Software Distribution) Ähnelt in groben Zügen GPL, jedoch ohne Copyleft Programmierer ist nicht verpflichtet Quellcode zu veröffentlichen Ursprünglich Autoren müssen genannt werden CPL (Common Public License) Anders als bei GNU GPL darf eine Software wenn ihr Module hinzugefügt worden sind auch unter proprietären Lizenzen vertrieben werden Bei Veränderungen von Modulen bleibt es unter der CPL

Arten von Lizenzen weitere Lizenzen: MIT License Mozilla License Zope Public License Adademic Free License Apache License

Verbreitung von Open Source Lizenzen

Pro Open Source Anpassbarkeit Wiederverwendbarkeit von Code Höhere Produktqualität Anbieterunabhängigkeit Höhere Sicherheit Offene Standards Keine Lizenzkosten

Contra Open Source Keine Gwährleistungsrechte (oft) kein Support durch Entwickler Höherer Schulungsaufwand Ungewisse Weiterentwicklung Applikationen teilweise nicht erhältlich Teilweise mangelnde Interoperabilität mit kommerzieler Software

Rechtliche Situation Open Source Software bewegt sich nicht in einem rechtsfreien Raum relevante Regelungen aus den Bereichen - Urheberrecht - Patentrecht - Haftungsrecht - Markenrecht

Rechtliche Situation - Urherberrecht Gesteht dem Autor der Software das ausschließliche Recht zur Weiterverbreitung, Veränderung und zur Anfertigung von Kopien zu Es ist nicht relevant ob die Software als ausführbare Binärdatei oder Quellcode vorliegt -> gilt auch für Open Source Schutz durch Urheberrecht ist automatisch

Rechtliche Situation - Haftungsrecht Vollständiger Ausschluss von Gewährleistungs und Haftungsrechten bei Open Source Inwieweit ist dies nach dt. Recht zulässig? Open Source Lizenzen gelten als Allgemeine Geschäftsbedingungen in Deutschland AGB sind wirksam, wenn der Nutzer in zumutbarer Weise darüber Kenntnisse erlangen kann Bei Beifügung dieser Lizenz kann man dies als erfüllt sehen -> Open Source sind wirksame AGB

Rechtliche Situation - Haftungsrecht ABER: ein vollständiger Gewährleistungsausschluss ist nicht vereinbar mit AGB Trotzdem sind keine Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Urheber möglich, da die (kostenfreie) Nutzung unter den Begriff der Schenkung fällt

Rechtliche Situation - Markenrecht Grundgedanke des Schutzes von Marken und Handelszeichen ist mit Open Source vereinbar -> Absicherung von Namen und Logos Problem: Namensgebungsprozess beinhaltet bei OS keine markenrechtliche Überprüfung Anlehnung an Namen von funktionsähnlichen kommerziellen Produkten -> Gefahr von Markenstreitigkeiten

Rechtliche Situation - Patentrecht Obwohl Software in Deutschland nicht patentierbar ist gewähren Patentämter Schutzrechte zunehmend auf Softwareverfahren Diskussion über eine neue Richtlinie: Zulässigkeit der Softwarepatente auf breitet Basis Begründung: - Schutz des Erfinder vor wirtschaftlichen Nachteilen durch Nachahmer - besserer Schutz und Förderung von Erfindungen - mehr Rechtssicherheit

Rechtliche Situation - Patentrecht -> heftig umstritten, da es nicht sicher sei, dass dies zu mehr Innovationen führt - Mehrzahl von SW-Patenten liegt bei Großunternehmern; kleine Unternehmen können sich die Patentanmeldung oft nicht leisten -> Großunternehmen können Kleinere aufgrund ihres Patentportfolios aus dem Markt drängen -> Gefahr vor volkswirtschaftlichen Schäden -> Monopolbildung steigt an -> gesamtwirtschaftliche Investitionen in Forschung und Entwicklung könnten sinken -> Arbeitsplätze gehen verloren

Rechtliche Situation - Patentrecht - Entwicklungsmodelle sind auch betroffen, denn es ist möglich völlig unwissend eine Rechtsverletzung zu begehen Verwendung eines patentgeschütztes Verfahren bei OS -> Risiko einer Klage vom Patentinhaber - Gefährdung der Interoperabilität von Open Source Produkten mit Kommerziellen, da Implementation entsprechender Schnittstellen durch Patentinhaber untersagt werden kann

Rechtliche Situation -Patentrecht Inwieweit das Entwicklungsprojekt bedroht wird hängt von der Rechtssprechung ab Aktuell: Keine Befürchtung bei Patentverletzung (trifft nur auf privat Personen zu, nicht auf Unternehmen) Unterlassungsansprüche gegen OS Produkte sind von der Frage des Schadenersatzes unberührt

Die Bedeutung von Open Source im Zusammenhang von Webtechnologie Groupware Content Management System Entwicklungssysteme Webbrowser Webserver

Groupware Software Lizenztyp Microsoft Exchange Server Kommerziell Ximian Evolution Open Source Lotus Notes Open Groupware Oracle Suite Kommerziel PHP Groupware SuSE Open Exchange Server Novell Groupwise

Häufigkeit des Einsatzes ( 1=nie; 5=sehr häufig) Groupware Häufigkeit des Einsatzes ( 1=nie; 5=sehr häufig) Ximian Evolution PHP-Groupware Lotus Notes MS Exchange Server Open Groupware Oracle Suite

Content Management System Software Lizenztyp Zope Open Source LiveLink Kommerziell Typo3 Red Dot Open CMS Open Text kommerziell Infopark

Content Management System

Entwicklungssysteme Software Lizenztyp Perl Open source PHP MS Visual Studio Kommerziell GNU C JAVA Freeware Borland C++/ Delphi Eclipse Borland JBuilder Python

Entwicklungssysteme

Webbrowser Software Lizenztyp MS Internet Explorer Kommerziell (Bundle mit Windows) Mozilla Firefox Open Source Netscape Freeware Opera Kommerziell bzw Freeware Konqueror

Webbrowser

Webserver - Überblick

Webserver - Features

Webserver – Operating System Support

Hintergrundinformationen Debian: GNU/Linux-Distribution Besteht ausschließlich aus freier Software Lauffähig auf elf unterschiedlichen Hardware-Architekturen Perl: Programmiersprache Synthese u.a. aus C und Unix-Befehlen Ursprünglich für System- und Netzwerkadministration, jedoch auch weite Verbreitung bei der Entwicklung von Webanwendungen und in der Bioinformatik GNU: GNU is not Unix 1984 Gründung durch Richard Stallman, da Softwarefirmen plötzlich damit begannen sich ihre Produkte zu schützen Unix-kompatibel

Hintergrundinformationen Bibliotheken: Sammlung von Programmfunktionen für zusammengehörende Aufgaben Hilfsmodule, die Programmen zur Verfügung stehen Copyleft: Schutzverfahren bei bestimmten Lizenzen freier Software Erzwingt Freiheit von Weiterbearbeitung und Fortentwicklung eines freien Ur-Werkes um unfreie Vereinnahmung zu verhindern