Kreditaufnahme durch die Eigentümergemeinschaft

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Vortrag von Thomas 2009
Advertisements

Abgeltungssteuer Verwaltertreff Ratingen
Schäden durch Kartelle: Sanktionierung durch die Kartellbehörden
Die unterschiedlichen Personengesellschaften: Begriff und Bedeutung
Hausgeldinkasso – vom Zahlungsverzug bis zur Zwangsversteigerung
Aktuelle Rechtsprechung in Wohnungseigentumssachen
Die Jahresabrechnung im Lichte der BGH-Entscheidung vom
Präsentation von Verena Freund und Helene Heinz
Fall 8: Der Testesser (BGH NJW-RR 1998, 250).
Wohnungseigentum und Zwangsverwaltung
Haftung des Zwangsverwalters gegenüber der WEG
Univ.-Prof. Dr. Armbrüster
HAUSBANK MÜNCHEN.
Nochmals Vermögensstatus: Konsequenz des neuen Haftungssystems der WEG
Winterseminar VNWI Casino Hohensyburg Recht trifft Technik
Rechtsanwalt Dr. Georg Jennißen VNWI - Kölner Verwalterforum
Referent: Prof. Dr. Martin Häublein Universität Innsbruck
Die WEG- und Mietneben-kostenabrechnung nach neuen BGH-Entscheidungen
Dr. Jennißen VNWI Dortmund 2010 Was muss eine Jahresabrechnung leisten? Dr. Georg Jennißen Rechtsanwalt Köln Aachener Str Köln Tel
Horst Müller Kanzlei Müller & Hillmayer
für Wohnungseigentümer-
Fallstricke bei der Mietzahlung
Ist der Verband Wohnungseigentümergemein-schaft Verbraucher
Artikel 1 (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz) Restrukturierungsgesetz Artikel 2 (Änderungen des KWG) Artikel Sanierungsverfahren, §§ 2-6 Einleitung.
Musterbeschlüsse für die erste Versammlungssaison nach der WEG-Novelle
IX. Kölner Verwalterforum Köln, 9. Februar 2008
I. Erweiterte Beschlusskompetenzen
Die Beschluss-Sammlung
Der WEG-Verwalter als Hilfssheriff der Ordnungsbehörden
Ist nach der Teilungserklärung jeder Wohnungseigentümer
Wohnungseigentümergemeinschaften
Die Kapitalanlagevermittlung richtig dokumentieren
Aktuelle Rechtslage und Praxis
Kanzlei Müller & Hillmayer
Verkehrssicherungspflichten des Gebäudeeigentümers
Die neue VOB 2009.
Horst Müller Kanzlei Müller & Hillmayer
Workshop Fahrverbot und Fahrerlaubnis
Wowimena 2013 Rechtsanwalt Gerald Lipka
Der Online-Kauf und seine Abwicklung Saarbrücken, 28. Oktober 2008
Gesellschaft mit beschränkter Haftung Feyyaz Abul
Notar Prof. Dr. Stefan Hügel, Weimar
Horst Müller Kanzlei Müller & Hillmayer
„Rechtsprobleme eines Unternehmens“.
„Die Vorgaben bei der Förderung von Unternehmen in Schwierigkeiten“
Projekt:Datum:Seite: Medienkonferenz 1 Medienkonferenz Die finanzielle Zukunft der Krankenversicherung Pierre-Marcel Revaz, Vizepräsident.
Bauauftrag und WEG-Recht
Erste Entscheidungen nach der WEG-Novelle
Zwingendes Recht beim Verbrauchsgüterkauf, §§ 474 ff. BGB
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Verwaltungsbeiratsseminar der Hausverwaltungen alpha Wohnimmobilien GmbH und WGM mbH Referent: RA Dr. Dirk Sütterlin Prof. Nauschütt & Collegen Rechtsanwälte.
Winterseminar VNWI Dortmund
Referent: RA Dr. Dirk Sütterlin
Abberufung und Kündigung des WEG-Verwalters
DAX 8.000? Kein Grund für Höhenangst! Hans-Jörg Naumer Global Head of Capital Markets & Thematic Research Mai 2013 Nur für Vertriebspartner und professionelle.
Diese Beschreibung enthält indikative Werte. Sie ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Abschluß eines bestimmten Geschäftes. Trotz Anwendung.
Inhalt Gesetzestexte Definition - Was ist eine Bürgschaft?
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Winterseminar 5. November 2010
Verwaltungsbeiratsseminar der Hausverwaltungen alpha Wohnimmobilien GmbH und WGM mbH Referent: RA Dr. Dirk Sütterlin Prof. Nauschütt & Collegen Rechtsanwälte.
Dr. Rolf Marschner Fachgespräch Berlin
Abwicklung von Grunddienstbarkeiten
Handlungspflichten des Verwalters
Kap 7 - Gläubigerverzug 1 Barta: Zivilrecht online Gläubigerverzug; § 1419 ABGB (1) qDer Gläubiger gerät in Verzug, wenn er die ihm ordnungsgemäß – real.
Kap 7 - Schuldverhältnisse 1 Bárta: Zivilrecht online Entstehungsgründe von Schuldverhältnissen  § 859 ABGB: > Die persönlichen Sachenrechte, vermöge.
Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße Berlin Tel.: Fax: Stromkonzession Expertenanhörung.
1 Lerneinheit 7 – Überblick B.Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Geschäftsführung ohne Auftrag.
Verwaltertreff Ratingen
Die Jahresabrechnung in der WEG
Wir über uns Gesellschaftsrecht Erbrecht Handels- und Wirtschaftsrecht
 Präsentation transkript:

Kreditaufnahme durch die Eigentümergemeinschaft Aachener Str. 500 50933 Köln Tel. 0221-934663-0 Fax 0221-934663-30 Kreditaufnahme durch die Eigentümergemeinschaft      RA Dr. Georg Jennißen, Köln Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Bisherige Rechtsprechung  Gesetz enthält keine ausdrückliche Erlaubnis für Verwalter zur Kreditaufnahme Kreditaufnahme entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung  kurzfristige Überbrückung von Liquiditätsengpässen (OLG Hamm WE 1992, 136, OLG Koblenz DWE 1992, 44)  bis zum Dreifachen aller monatlichen Wohngelder Achtung, Ergebnis kommt auf Maus-Klick. Begründung der restriktiven Haltung: gesamtschuldnerische Haftung

Eingeschränkte Haftung durch BGH v. 2.6.2005, NJW 2005, 2061  Verband rechtsfähig  Vertragspartner des Gläubigers  Grds. keine Haftung der Wohnungseigentümer im Außenverhältnis  Ausnahme: Unzureichende Finanzausstattung der Eigentümergemeinschaft  gesamtschuldnerische Schadenersatzhaftung Achtung, Ergebnis kommt auf Maus-Klick.

BayObLG NZM 2006, 62 „Ein Beschluss der Wohnungseigentümer zur Kreditaufnahme sei anfechtbar. Das Finanzierungsmodell der Eigentümergemeinschaft basiere auf einer zeitnahen Kostendeckung durch Eigenmittel.“ Achtung, Ergebnis kommt auf Maus-Klick.

Haftungssystem der WEG-Novelle § 10 Abs. 6 – Eigentümergemeinschaft ist rechtsfähig § 10 Abs. 7 – Eigentümergemeinschaft haftet für Verbindlichkeiten § 10 Abs. 8 – Wohnungseigentümer haftet quotal im Außenverhältnis § 10 Abs. 8 S. 4 – keine gesamtschuldnerische Schadenersatzhaftung Achtung, Ergebnis kommt auf Maus-Klick.

Auswertung der Rechtslage eingeschränkte Haftung Instandsetzungen können Wohnungseigentümer wirtschaftlich überfordern ausreichende Rücklagenbildung nicht immer vorhersehbar andernfalls Hinauszögern notwendiger Maßnahmen BGH spricht von Eigentümergemeinschaft als steuerrechtlicher Unternehmer (NJW 2005, 2061) Differenzierung gegenüber anderen Personengesellschaften nicht schlüssig Achtung, Ergebnis kommt auf Maus-Klick. Miete der Heizkostenverteiler ist gesetzlich vorgesehen Finanzierungsform

Beschlussanforderungen Kreditaufnahme entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung keine Haftungsausweitung (z.B. Bürgschaften) Wahlrecht des einzelnen Wohnungseigentümers (Abwendungsbefugnis) Kreditaufnahme darf Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage nicht ersetzen Kreditaufnahme notwendig, sonst Maßnahme nicht durchführbar bzw. Wohnungseigentümer würden wirtschaftlich überfordert. Achtung, Ergebnis kommt auf Maus-Klick.

Beschlussvorschlag Die Wohnungseigentümer beschließen, die Erneuerung der Aufzugsanlage für 32.000,- EUR gem. Angebot vom .... der Fa. .... in Auftrag zu geben und die Investitionssumme von der Leasinggesellschaft XY finanzieren zu lassen. Der vom Verwalter abzuschließende Finanzierungsvertrag im Namen der rechtsfähigen Eigentümergemeinschaft muss das Recht vorsehen, dass einzelne Wohnungseigentümer durch Zahlung einer Sonderumlage bis zum .... auf das bekannte Verwaltungskonto die Finanzierung anteilig abwenden können. Der Verwalter hat sicherzustellen, dass in diesem Fall nur die übrigen Wohnungseigentümer anteilig haften. Insoweit sind dem Finanzierer Namen und Adressen der quotal haftenden Wohnungseigentümer bekannt zu geben. Achtung, Ergebnis kommt auf Maus-Klick.

Haftung der Wohnungseigentümer für Kreditaufnahme ohne Beschluss Der Kredit (Überziehungskredit) bindet die Wohnungseigentümer auch ohne Beschluss, wenn ihnen im Rahmen der Jahresabrechnung Kontostände mitgeteilt wurden. Dann ist der Beschluss über die Jahresabrechnung eine konkludente Genehmigung der Kreditaufnahme.“ LG Köln MietRB 2004, 81 Achtung, Ergebnis kommt auf Maus-Klick.