Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht

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 Präsentation transkript:

Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht 3 Teile:  I Sicherheitsregelungen (verbindliche Vorschriften)  II Fachbezogene Hinweise Sicherheits- und Entsorgungsratschläge (schulpraktische Umsetzung)  III Anlagen Teil 1: auf der Grundlage von Rechts- und Verwaltungsvorschriften; verbindlich Teil 2: L und S soll ein sicherheitsbewusste und umweltbewusste Verhalten in der Schule bewusst werden

Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht Hinweise zur RiSU: Zwei Nummerierungen oben: Teil I+II, Teil III unten durchgängig Kein durchgängiges Inhalts- und Stichwortverzeichnis für Teil I,II und III Teil I + II: Inhaltsverzeichnis (S.4,5) und Stichwortverzeichnis (S.87), Teil III: Inhaltsverzeichnis (S. 97) und Stichwortverzeichnis (S.254)

Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht zu Teil I : Sicherheitsregelungen Fachräume/ Einrichtungen/ Geräte Allgemeine Verhaltensregeln Umgang mit gefährlichen Stoffen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Umgang mit radioaktiven Stoffen + Schulröntgeneinrichtungen Sicherung durch Unbefugte, Telefon, Notausgänge, Fluchtwege, 1. Hilfekästen Aufsicht beim Experimentieren, Schutzausrüstung der Schüler, nicht essen und trinken Umgangsverwendungen für S, Verwendungsverbote, Kennzeichnung, Aufbewahrung Hinweise für Verwendung von Oxidationsmitteln und Verwendung von explosionsgefährlichen Stoffen und Mischungen

Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht zu Teil II : Fachbezogene Hinweise Allgemeine Hinweise für alle Fächer Biologie Chemie Physik Technik/ Arbeitslehre Hauswirtschaft Bildende Kunst * allgemein: Umgang mit Glasgeräten und Stativen; Umgang mit Quecksilber!!!! Chemie: Sicherheitshinweise für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, hoch- und leichtentzündlichen Stoffen, weißem Phosphor, Alkalimetalle und Halogen

Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht I - 5.6 Kartuschenbrenner I - 5.6.2 Kartuschenbrenner mit einem Rauminhalt der Druckgaskartusche von nicht mehr als 1 Liter dürfen in Räumen unter Erdgleiche benutzt werden, wenn sie nach Gebrauch in Räumen über Erdgleiche aufbewahrt werden. I - 5.6.3 Werden Kartuschenbrenner in Schränken aufbewahrt, müssen diese Öffnungen in Bodennähe haben. => Verbindliche Sicherheitsregelungen II - 1.2.4 Kartuschenbrenner Gebrauchsanweisungen des Herstellers beachten. Kartuschenbrenner nicht kippen oder schütteln, da Flüssigkeit aus der Düse strömen kann (Brandfackel). Entzündet sich eine Druckgaskartusche, diese bzw. den Brenner senkrecht stellen, damit die Brandfackel kleiner wird und durch Abdecken gelöscht werden kann. => Ratschläge für die Schulpraxis

Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht zu Teil III : Anlagen Tabellen zur Biologie Muster-Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahrenstoffen Informationen zur Ersten Hilfe Anlagen zur Technik/ Arbeitslehre Einrichtungen von Fachräumen Fragenkataloge zur Gefährdungsbeurteilung für verschiedene Fächer zu Muster-Betriebsanweisungen: für L, für S und für Hausmeister und Reinigungspersonal gut und knapp erklärt ist die Einrichtung von Fachräumen ( III-5.1)

Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht zu Teil III : Anlagen Legende zur Gefahrstoffliste S. 174 Tabellen zur Kennzeichnung, Entsorgungsratschläge Entsorgung von Gefahrstoffabfällen in Schulen Herstellungs- und Verwendungsverbote Einschlägige Gesetze und Verordnungen Quellenverzeichnis Anhang zur Anlage GEFAHRSTOFFLISTE S.261

zu III – 13.3 Liste der gefährlichen Stoffe => Anhang zum Anhang Beginn ab Seite 261 Legende ab Seite 174