GHS - CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien.

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 Präsentation transkript:

GHS - CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien - (Classification, Labelling and Packaging) Quellen: BG Chemie, IFA (Dr. Smola), UK NRW (Dr. Grumbach) Dr. Birgit Wimmer 2010

Was ist GHS? (CLP) Global Harmonisiertes System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen EG schreibt GHS als EG-Verordnung (CLP-Verordnung) verbindlich vor: Verordnung EG 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Classification, Labelling and Packaging)

GHS umfasst - physikalische, - gesundheitliche und - umweltrelevante Gefahren,  Ziel: Internationale Harmonisierung bestehender Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme aus unterschiedlichen Sektoren wie Transport, Verbraucher-, Arbeitnehmer- und Umweltschutz. Behandelt Stoffe und Gemische in einem Rechtstext

GHS in Europa Eingeführt mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2008, Gültig ab 20.01.2009 in allen Mitgliedsstaaten Titel der EU-GHS Verordnung: Regulation on Classifikation Labeling and Packaging of Substances and Mixtures

Der Ist-Zustand Unterschiedliche Einstufungen nach Transport- und Gefahrstoffrecht Unterschiedliche nationale und regionale Einstufungs- und Kennzeichnungs-systeme für Gefahrstoffe, z.B. Stoff mit LD50 (oral) = 257 mg/kg Quelle: UMCO GmbH EU, Australien, Malaysia, Thailand Gesundheitsschädlich USA, Kanada, Japan, Korea Giftig Indien Nicht giftig Neu Seeland Gefährlich China Nicht gefährlich

Kennzeichnung Bezeichnung des Stoffes Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnung R-Sätze (Hinweis auf besondere Gefahren) S-Sätze (Sicherheitsratschläge) (Name des Herstellers oder Vertreibers) Für den Handgebrauch: Bezeichnung Gefahrensymbole mit Gefahrenbezeichnung Spezielle R-Sätze im Volltext (R45, R46, R60, R61) 1

Vergleich alte und neue Symbole Bisherige Symbole neue Symbole nach GHS Gefahr Roter Rahmen mit Piktogramm auf weißen Grund mit einem der beiden Signalwörter Gefahr Achtung Piktogramm auf orangefarbenen Grund mit Gefahreneigenschaft z.B. Sehr Giftig Giftig Für den Handgebrauch: Bezeichnung Gefahrensymbole mit Gefahrenbezeichnung Spezielle R-Sätze im Volltext (R45, R46, R60, R61) Für den Handgebrauch: noch keine Regelung vorhanden Dr. Birgit Wimmer GB I - Prävention Juli 2010

Zusätzliche Symbole durch GHS-Kennzeichnung C – Krebserzeugend . M – Mutagen . R – Reproduktionstoxisch Sensibilisierung der Atemwege Spezifische Zielorgan-Toxizität Kat. 1, 2 Aspirationsgefahr Kat.1 Unter Druck stehende Gase

Aufbau GHS Gefahrenklassen (hazard classes), Art der Gefahr 16 Gefahrenklassen für physikalische Eigenschaften (etwa explosiv oder auf Metalle korrosiv wirkend) 10 für die menschliche Gesundheit (etwa akut toxisch oder karzinogen) 1 für die Umwelt (gewässergefährdend) Gefahrenklassen werden in Gefahrenkategorien (hazard categories) nach ihrem Gefährdungspotenzial unterteilt

Gefahrenklasse und -kategorie z. B. Gefahrenklasse Akute Toxizität (3.1) Sensibilisierung von Atemwegen oder Haut (3.4) Entzündbare Flüssigkeiten (2.6) Korrosiv gegenüber Metallen (2.16) Gefahrenklasse: physikalische Gefahr Gefahr für die menschliche Gesundheit oder Gefahr für die Umwelt z. B. in der Gefahrenklasse Akute Toxizität (3.1) Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Gefahrenkategorie: untergliedert die Gefahren-klassen hinsichtlich der Schwere der Gefahr Seite 10

Neue Piktogramme statt Gefahrensymbole neue Piktogramme: Auf der Spitze stehende weiße Quadrate mit rotem Rand und schwarzem Symbol 3 neue Symbole: Gasflasche, Ausrufezeichen (ersetzt Andreaskreuz), Gesundheitsgefahr (Mensch mit Stern)

GHS-Symbole und ihre Bedeutung im Überblick (1) Explosiv Unter Druck stehende Gase Entzündend (Oxidierend) Gewässergefährdend Hautätzend Kat. 1 Schwere Augenschädigung, Kat. 1 Auf Metalle korrosiv wirkend, Kat. 1 Entzündbar

GHS-Symbole und ihre Bedeutung im Überblick (2) Akute Toxizität Kat 4 Reizung der Haut, Kat 2 Augenreizung Kat 2 Sensibilisierung der Haut spez. Zielorgan Toxizität, Kat 1, 2 Akute Toxizität Kat. 1,2 u. 3 CMR Sensibilisierung der Atemwege spez. Zielorgan Toxizität Kat 1, 2 Aspirationsgefahr, Kat 1

toxische Eigenschaften nach GHS CMR- Eigen-schaften alt neu Gefahr Gefahr Gefahr Achtung Achtung Achtung

Neue Zuordnung zu den Kategorien der KMR-Stoffe jetzt GHS KMR Kategorie 1: Beim Menschen nachgewiesen KMR Kategorie 1A: Beim Menschen nachgewiesen KMR Kategorie 2: Im Tierversuch nachgewiesen KMR Kategorie 1B: Im Tierversuch nachgewiesen KMR Kategorie 3: Verdachtsstoffe KMR Kategorie 2: Verdachtsstoffe Gefahr Gefahr Achtung

Akut toxische Eigenschaften – Änderungen 5 50 300 2000 5000 LD50 (oral) mg/kg GHS EU (bisher) Kategorie 5 May be harmful if swallowed Kategorie 4 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken Kategorie 3 Giftig beim Verschlucken Kategorie 1: Lebens- gefahr beim Verschlucken 25 200 Sehr giftig Giftig Gesundheits-schädlich EU-GHS Achtung Gefahr Kategorie 2: Lebens- gefahr beim Verschlucken Quelle: Antje Ermer, BG RCI

toxische Eigenschaften nach GHS Kennzeichnung bisher Kennzeichnung nach GHS R 39 R 48 R 45 R 49 R 46 R 60 R 61 Spezifische Zielorgan-Toxizität Karzinogenität Keimzell-Mutagenität Reproduktionstoxizität Gefahr Sensibilisierung der Atemwege Aspirationsgefahr Jeweils Kategorie 1 R 42 R 65

toxische Eigenschaften nach GHS Kennzeichnung bisher Kennzeichnung nach GHS R 68 R 48 R 40 R 62 R 63 Spezifische Zielorgan-Toxizität Karzinogenität Keimzell-Mutagenität Reproduktionstoxizität Jeweils Kategorie 2 Achtung

toxische Eigenschaften nach GHS Kennzeichnung bisher Kennzeichnung nach GHS R 34 R 35 Ätzung der Haut (irreversible Wirkung) Gefahr Schwere Augenschädigung (irreversible Wirkung) R 41

toxische Eigenschaften nach GHS Kennzeichnung bisher Kennzeichnung nach GHS Augenreizung Spezifische Zielorgan-Toxizität (Atemwegsreizung) Reizung der Haut Sensibilisierung der Haut R 36 R 37 R 38 R 43 Achtung Spezifische Zielorgan-Toxizität (betäubende Wirkung) Bisher kein Symbol R 67

Neue H-Sätze und P-Sätze H-Sätze (hazard statements, Gefahrenhinweise) ersetzen die R-Sätze P-Sätze (precautionary statements, Sicherheitshinweise) ersetzen die S-Sätze aber: Es findet keine 1 : 1 – Übertragung statt. H-Sätze sind wesentlich differenzierter als R-Sätze Es müssen alle zutreffenden H-Sätze verwendet werden. H-Satz-Kombinationen gibt es nicht. Bis zu 6 P-Sätze können verwendet werden.

physikalisch-chemische Eigenschaften nach GHS alt Gefahr Gefahr Gefahr neu Achtung Achtung Achtung

Brennbare Flüssigkeiten – Änderungen 23 60 93 GHS EU (bisher) Kat. 2: Flü. u. Dampf leicht entzündbar Siedepunkt > 35 °C Kat. 1: Flü. u. Dampf extrem entzündbar Siedepunkt  35 °C ./. 21 55 hochentzündlich leichtentzündlich entzündlich (VbF A III, nicht wasserlöslich 55 °C < Fp  100 °C) EU-GHS Flpkt. in °C Kategorie 3: Flüssigkeit u. Dampf entzündbar < 23°C Kategorie 4: brennbar  60°C  93°C Gefahr Achtung  Quelle: Antje Ermer, BG RCI

Mögliche Umstufungen mit GHS giftig gesundheitsschädlich leichtentzündlich entzündlich nicht eingestuft sehr giftig giftig extrem entzündbar leicht entzündbar entzündbar heute ohne Gefahrensymbol R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Spezifische Zielorgan-Toxizität nach einmaliger Exposition Kat. 3 H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Lagerort von Stoffen muss überdacht werden mehr als giftig und feuergefählich eingestufte Stoffe 24

Übergangsfristen für Kennzeichnung nach GHS für den Inverkehrbringer Stoffe ab 01.12.2010 Stoffe ab 01.06.2015 20.01.2009 entweder Stoffe oder entweder entweder oder oder Gemische

Weitere Übergangsbestimmungen zu GHS Doppelkennzeichnung (alt & neu) auf Gebinden nicht zulässig !!! bereits vor dem 1. Dezember 2010 in Verkehr gebrachte und nach altem Recht gekennzeichnete Stoffe, brauchen bis zum 01.12.2012 nicht erneut gekennzeichnet und verpackt zu werden Für vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebrachte und nach altem Recht gekennzeichnete Gemische gilt eine Übergangsfrist bis 01.06.2017

Woher bekomme ich weitere Infos ? Umweltbundesamt (UBA) Berlin: http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/index.htm Übersichtliche Broschüre des UBA http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3332.pdf Übersicht zur REACH und GHS von KomNet.de http://www.reach-net.com Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: http://www.reach-clp-helpdesk.de/

Dr. Birgit Wimmer GB I - Prävention Juli 2010

Dr. Birgit Wimmer GB I - Prävention Juli 2010