NUBit Fa. NetUSE AG Kiel, Feb. 2003

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NUBit Fa. NetUSE AG Kiel, Feb. 2003 27.03.2017 Ü B E R B L I C K Begriff Leasing wirtschaftliche Bedeutung des Leasing Leasingtypen rechtliche Grundprobleme to lease etw vermieten / verpachte (land / property/ equipment, vehicle) lease (n) Mietvertrag Pachtvertrag (Leasingvertrag !) wirtschaftlicher – steuerlicher Hintergrund rechtlicher Eigentumsbegriff - wirtschaftliches Eigentum Wirtschaftliche Bedeutung: LeasingWachstum 1986 – 2001 400% Wachtum BSP 1986 – 2001 rd. 100% LeasingQuote (Finanzierung aller Investitionen durch L)  1994 – 2001 von 10,9 auf 16,7 davon Moblienleasing von 16,2 auf 20,4 Quelle: Leasing Berater, Beilage BB 2002, Heft 27 F-Leasing: Gebrauch (idR Verbrauch = Voll-A) des L durch LN und die Finanzierung durch LG Kosten LG werden voll gedeckt; Unkündbarkeiten des V, Summe L-Raten decken Kosten Anschaffung L durch LG erst bei Abschluß L-V Teil-A-Leasing: Abrede über Restwert / Abschlußzahlung Operating Leasing: eher kurzfristige V-Laufzeit deckt nur einen Teil der üblichen Nutzungsdauer des L ab >> Nutzungsfunktion verdrängt Finanzierungsfunktion, keine Voll-A; idR Mietvertrag Sale and lease back – Verträge: LN veräußert einen ihm zuvor gehörenden Gegenstand an LG und erhält im Rahmen eines L-Vertages Überlassung zum Gebrauch; hier war LN wenn ggf. auch nur kurzzeitig formal rechtlicher Eigentümer des L; Ziele: Schaffung Finanzspielraum, Aufdeckung stiller Reserven, (Bank Entlastung entspr. § 12 (1) KWG, bankeig. Grundstücke werden veräußert, um Spielraum für das Aktivgeschäft zu erweitern; ggf. bez. § 18 KWG Rechtsnatur Finanzierungsleasing: atyp. Mietvertrag, Gebrauchsüberlassungsvertrag mit Anwendung §§ 535 ff BGB; st Rspr. BGH Z 112, 65 (71); 114, 57 (65) (JuS 2002, 335; wesentliche Vertagspflichten: Gebrauchsüberlassung Finanzierungsfunktion tritt als Nebenzweck zurück; P: Regelung Instandhaltungspflicht; Pfl. LG Verschaffung einer gebrauchsfähiogen Sache entpsr. Einstandspflicht des Vermieters, g kein KaufV, keine Eigentumsverschaffung; kein gemischter DarlehensV: Unkündbarkeit, weitgeh. Ausschluß von Gewährleistungsrechten, Preisgefahr beim LN BGHZ 96, 103; Vortrag Dr. Michael Take / StB Veit Susallek NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel

L e a s i n g: beteiligte Parteien NUBit Fa. NetUSE AG Kiel, Feb. 2003 27.03.2017 L e a s i n g: beteiligte Parteien Lieferant Leasinggeber Leasingnehmer typ. Dreieckgeschäft Gewährleistung Vortrag Dr. Michael Take / StB Veit Susallek NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel

NUBit Fa. NetUSE AG Kiel, Feb. 2003 27.03.2017 Ü B E R B L I C K / Begriffe 1 Vollamortisation vs. Teilamortisation Personalleasing Operating-Leasing Kauf- /Mietleasing Finanzierungsleasing Abgrenzung Hard - Software Vollamortisation: BGH Z 111, 242 BGH Z 111, 95 BGH Z 112, 72 Wandelung: BGH NJW 1994, 577; BGH BB 1990, S. 18, S. 953 (= Fortfall GG) BGH Z 110, 130 = NJW 1990, 1290 Gefahrtragung BGH Z 93, 394 Freizeichnung Mängelhaftung (gegen Abtretung der Gewährleistungsansprüche) BGH Z 114, 61 Kauf – Miete – Darlehen: anwendbares Recht Standardsoftware – Individualsoftware Software als Bestandteil der Hardware bzw vs Vortrag Dr. Michael Take / StB Veit Susallek NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel

Grundprobleme / B e g r i f f e 2 NUBit Fa. NetUSE AG Kiel, Feb. 2003 27.03.2017 Grundprobleme / B e g r i f f e 2 Zahlungsstockung / Z-Unfähigkeit beim LN Mangelhaftigkeit des Leasinggegenstandes L Insolvenz des LG Fälligkeit Restbetrag Verwertung L und Abrechnung Besitzrechte Abwicklungs - Schäden MietR SonderkündigungsR § 549 (1) BGB (Untervermietung) Sicherungseigentum Nutzungsrechte (Besitz) „Anwartschaften“ (wg Vollamortisation) Vortrag Dr. Michael Take / StB Veit Susallek NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel

NUBit Fa. NetUSE AG Kiel, Feb. 2003 27.03.2017 B e g r i f f e 3 Einwendungsdurchgriff welches ist die Rechtstellung des LN im Falle von Mangelhaftigkeit des Leasinggegenstandes ? BGH NJW 1991, 1746: kein Auschluß der Wandelung und keine Abwälzung von Haftungsrisiken und Wandelungsfolgen auf LN durch AGB kein Ausschluß durch AGB eines Sonder- kündigungsrechts für LN bei Totalverlust oder erheblicher Beschädigung (BGH BB 1987, 377) Nutzungsmöglichkeit des L durch N ist GG (vgl. jetzt § 313 BGB) Einwendungen des LN gegen Störungen der GG (bes. Wandelung / Totalverlust) greifen durch den LeasingV durch („prallen nicht an Auschlußregelungen –AGBs- ab“) Vortrag Dr. Michael Take / StB Veit Susallek NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel

NUBit Fa. NetUSE AG Kiel, Feb. 2003 27.03.2017 B e g r i f f e 4 Finanzierungsleasing welches ist die Rechtstellung des LN im Falle von Mangelhaftigkeit des Leasinggegenstandes ? BGH NJW 1991, 1746: kein Auschluß der Wandelung und keine Abwälzung von Haftungsrisiken und Wandelungsfolgen auf LN durch AGB kein Ausschluß durch AGB eines Sonder- kündigungsrechts für LN bei Totalverlust oder erheblicher Beschädigung (BGH BB 1987, 377) Vortrag Dr. Michael Take / StB Veit Susallek NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel

NUBit Fa. NetUSE AG Kiel, Feb. 2003 27.03.2017 V e r b r a u c h e r s c h u t z § 499 Abs. 2 BGB §§ 500 ff BGB 2002 Anwendbarkeit von Regeln des Darlehensrechtes (§§ 488 ffBGB) BGH Entsch. Seit ca. 1996 vornehmlich zum Verbraucherschutz (Widerrufsrechte / Belehrungs = Aufklärungspflichten) BGB 2002 besondere Kündigungsrechte nach § 489 Abs. 1, 4 BGB Vortrag Dr. Michael Take / StB Veit Susallek NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel

NUBit Fa. NetUSE AG Kiel, Feb. 2003 27.03.2017 E i n z e l f ä l l e 1: BGHZ 114, S. 57 ff Bindung des Leasingnehmers an Wandlung des Kaufvertrags durch Versäumnisurteil Wirksamkeit der Freizeichnungsklausel im Leasingvertrag Darlegungslast des Leasingnehmers in Vollstreckungsabwehrklage aus Sicherungsgrundschuld Bundesgerichtshof , VIII-ZR-34/90 Urteil vom 13.03.1991 0187542 NJW-RR-1991-1201 / NJW-1991-1746 /BB-1991-1073 / DB-1991-1113 / BGHZ-0114-0057   - Bindung des Leasingnehmers an Wandlung des Kaufvertrags durch Versäumnisurteil - Wirksamkeit der Freizeichnungsklausel im Leasingvertrag - Darlegungslast des Leasingnehmers in Vollstreckungsabwehrklage aus Sicherungsgrundschuld Leitsätze: a) Bei wirksamer Freizeichnung von mietrechtlicher Mängelhaftung unter Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche ist der Leasinggeber an die vollzogene Wandelung des Kaufvertrages auch dann gebunden, wenn sie auf einem Versäumnisurteil gegen den Lieferanten beruht (im Anschluß an BGHZ 81, 298). b) Auch im kaufmännischen Verkehr ist eine AGB-Klausel unwirksam, durch die sich der Leasinggeber, der sich von mietrechtlicher Mängelhaftung freigezeichnet hat, die Wandelungsfolgen im Leasingverhältnis ausschließen will, wenn nach Verjährung der Gewährleistungsansprüche Leasingnehmer und Lieferant eine Wandelungsvereinbarung treffen oder wenn Mängel tatsächlich nicht vorlagen. Dasselbe gilt für eine Klausel, durch die der Leasinggeber das Risiko der Insolvenz des Lieferanten bei erfolgreicher Wandelung des Kaufvertrages auf den Leasingnehmer abwälzen will. c) Der Leasingnehmer, der sich mit der Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einer in notarieller Urkunde bestellten Sicherungsgrundschuld für die Ansprüche aus dem Leasingvertrag nach vollzogener Wandelung des Kaufvertrages wehren will, hat darzulegen und zu beweisen, daß der Anspruch des Leasinggebers auf Nutzungsentschädigung für zeitweiligen Gebrauch des Leasinggutes nicht vom Sicherungszweck der Grundschuld erfaßt wird. Vortrag Dr. Michael Take / StB Veit Susallek NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel

NUBit Fa. NetUSE AG Kiel, Feb. 2003 27.03.2017 E i n z e l f ä l l e 2: BGH Z 110, 130 + vom 26.6.2002 (Pressemitteilung) Rügefrist bei Handelskauf über EDV-Anlage Unwirksamkeit einer Leasingvertragsklausel zur Bemessung des Schadensersatzanspruchs des Leasinggebers nach fristloser Vertragskündigung Ersatzlieferung n.§ 439 BGB als Grundproblem? Vgl. LeasingBerater BB 2002, Beil.5, S. 14ff Bundesgerichtshof , VIII-ZR-22/89 Urteil vom 24.01.1990 0096039 (BGHZ-0110-0130)   Rügefrist bei Handelskauf über EDV-Anlage Leitsatz: a) Auf einen Handelskauf, der die Lieferung von Hardware und nicht speziell für den Käufer hergestellter Anwenderprogramme zum Gegenstand hat, sind die Vorschriften der §§ 377, 378 HGB zumindest entsprechend anwendbar. b) Bei einem Handelsgeschäft trifft den Käufer die Rügeobliegenheit nach § 377 HGB grundsätzlich auch dann, wenn der Verkäufer die Kaufsache auf Anweisung des Käufers (hier: des Leasinggebers) an einen nichtkaufmännischen Dritten (hier: den Leasingnehmer) abliefert, mit dem der Käufer einen Leasingvertrag über die Ware geschlossen und den er zur Geltendmachung der vertraglichen Ansprüche gegen den Verkäufer ermächtigt hat. c) Ohne besondere Abrede trifft den Leasingnehmer gegenüber dem Leasinggeber nicht die Rügeobliegenheit nach § 377 HGB. ABRECHNUNG des LG im Falle vorzeitiger Beendigung (Schaden/Vollamortisation/Abzinsung/Restwert) Summe der aussteh. Leasingraten Abdiskontieren auf Abrechnungszeitpunkt Vollst. Restwert, nicht nur 90% (ggf. abzgl. Vewertungskosten) Bundesgerichtshof, Pressemitteilung vom 26.06.2002 Mitteilung Nr. 65/20020170005 Unwirksamkeit einer Leasingvertragsklausel zur Bemessung des Schadensersatzanspruchs des Leasinggebers nach fristloser Vertragskündigung Der unter anderem für das Leasingrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte unter dem Gesichtspunkt des § 9 AGBG über die Wirksamkeit einer Klausel in einem Leasingvertrag mit Restwertabrechnung zu entscheiden, die bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages nach fristloser Kündigung durch den Leasinggeber - anders als bei ordnungsgemäßem Auslauf des Vertrages - die Anrechnung von nur 90% des Restwertes der Leasingsache vorsieht. Der Bundesgerichtshof hat in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen entschieden, daß die Klausel des Leasingvertrages über die Anrechnung von nur 90% des Erlöses nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 des AGB-Gesetzes (seit 1. Januar 2002: § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB) unwirksam ist, weil sie mit einem wesentlichen Grundgedanken des Schadensersatzrechts nicht zu vereinbaren ist. Aus diesem Grunde hat der Bundesgerichtshof die Revision der Leasinggeberin zurückgewiesen. Da der Verwertungserlös bei der Abrechnung nach ordentlichem Vertragsablauf in vollem Umfang angerechnet werde, stelle die Berücksichtigung von nur 90% des Erlöses beim Schadensersatz nach fristloser Kündigung den Leasinggeber zum Nachteil des Leasingnehmers besser als bei Vertragserfüllung. Die Klausel weiche deshalb von dem schadensrechtlichen Grundsatz ab, daß bei einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Vertrages der Gläubiger so zu stellen sei, wie er bei ordnungsgemäßer Vertragsdurchführung gestanden hätte, aber nicht besser. Die bei vertragsgemäßer Beendigung des Leasingvertrages vereinbarte Beteiligung des Leasinggebers am Mehrerlös mit 25% sei für ihn - wie sich durch Rechenbeispiele verdeutlichen lasse - weniger vorteilhaft als eine Beteiligung von 10% am gesamten Erlös des Fahrzeuges. Die Anrechnung von nur 90% des Erlöses bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages sei auch nicht wegen eines steuerlichen Interesses des Leasingnehmers geboten. Für die steuerrechtliche Zurechnung einer Leasingsache zum Vermögen des Leasinggebers sei es nach dem für Teilamortisations-Leasingverträge geltenden Erlaß des Bundesfinanzministeriums vom 22. Dezember 1975 (IV B 2 - S-2170 - 161/75) ausreichend, daß - wie hier vereinbart - von einem Mehrerlös bei Vertragsablauf dem Leasinggeber mindestens 25% zustünden. Vortrag Dr. Michael Take / StB Veit Susallek NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel

Leasing I. Betriebswirtschaftlicher Vergleich II. Bilanzierung von Leasinggeschäften II.1 Operating-Leasing II.2 Finanzierungs-Leasing II.2.1 Vollamortisationsverträge II.2.2 Teilamortisationsverträge III. Steuerliche Besonderheiten des Leasing NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel

I. Betriebswirtschaftlicher Vergleich NUBit Fa. NetUSE AG Kiel, Feb. 2003 27.03.2017 I. Betriebswirtschaftlicher Vergleich Vortrag Dr. Michael Take / StB Veit Susallek NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel

1. Alternative: Kauf mit 100%iger Vollfinanzierung Finanzierung von 20 Laptops Preis je Laptop 3.449,50 € – Volumen gesamt 68.990 € Finanzierung über ein 30 monatiges Annuitätendarlehen Zinssatz nominal 8 % Gesamte Finanzierungskosten 76.347 € Zinsanteil 7.357,74 € NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel

2. Alternative: Leasing - Vollamortisationsvertrag Laufzeit 30 Monate Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gemäß amtlicher Abschreibungstabellen 36 Monate Leasingrate 2.822,50 € zzgl. Umsatzsteuer je Monat Gesamte Finanzierungskosten 84.675 €. NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel

Zwischenergebnis Vollamortisationsvertrag:sämtliche Kosten des Leasing-gebers einschließlich angemessener Gewinn sind gedeckt Vergleich Finanzierungskosten Kauf: 76.347 € Finanzierungskosten Leasing: 84.675 € Differenz: 8.328 € im Vergleich der Finanzierungskosten schneidet im Beispiel der Kauf mit 100%iger Fremdfinanzierung besser ab NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel

Warum wird dennoch so häufig geleast? Bonitätsprüfung bei Leasinggeber in der Regel nicht so umfassend wie Bankfinanzierung (Basel II) => Kreditwürdigkeit wird mit hohen Finanzierungskosten erkauft Keine weitere Verschlechterung der Eigenkapitalquote in der Bilanz durch Neuverschuldung Bei vielen Leasingverträgen sind Serviceleistungen des Leasinggebers eingeschlossen – dies erschwert den Finanzierungsvergleich Gewerbesteuerliche Vorteile beim Leasing gegenüber dem Kreditkauf Warum wird dennoch so häufig geleast? NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel

NUBit Fa. NetUSE AG Kiel, Feb. 2003 27.03.2017 II. Bilanzierung von Leasinggeschäften 1. Operating-Leasing: 1.1 Behandlung beim Leasinggeber Bilanzierung des Leasinggegenstandes Erfassung der Abschreibung Leasingraten werden als Ertrag erfasst 1.2 Behandlung beim Leasingnehmer Leasingraten werden wie Mietzahlungen in der GuV als Betriebsausgabe in voller Höhe erfasst Keine Auswirkung auf die Bilanz Vortrag Dr. Michael Take / StB Veit Susallek NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel

II.2. Finanzierungsleasing NUBit Fa. NetUSE AG Kiel, Feb. 2003 27.03.2017 II.2. Finanzierungsleasing Regelung seitens des BMF in insgesamt vier Leasingerlassen Regelung aus dem Steuerrecht wird ins Handelsrecht übernommen maßgebend für die Bilanzierung ist das wirtschaftliche – nicht das zivilrechtliche Eigentum wirtschaftlicher Eigentümer: wer den Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung ausschließen kann Vortrag Dr. Michael Take / StB Veit Susallek NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel

II.2.1 Vollamortisationsverträge NUBit Fa. NetUSE AG Kiel, Feb. 2003 27.03.2017 II.2.1 Vollamortisationsverträge V e r t r a g s a r t G r u n d m i e t z e i t zwischen 40% und 90% der Nutzungsdauer kürzer als 40% oder länger als 90% der Nutzungsdauer ohne Kauf- oder Mietverlängerungsoption Leasinggeber mit Kaufoption Kaufpreis geringer als Restbuchwert am Ende der Grundmietzeit Leasingnehmer Kaufpreis höher oder gleich dem Restbuchwert am Ende der Grundmietzeit Zurechnung des Leasinggegenstandes grundsätzlich beim Leasingnehmer Mietver-längerungs-option Anschlussmiete niedriger als lineare Abschreibung Anschlussmiete höher oder gleich der linearen Abschreibung Spezialleasing Vortrag Dr. Michael Take / StB Veit Susallek NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel

II.2.2 Teilamortisationsverträge 2.1 Vertrag mit Andienungsrecht Leasinggeber hat zwei Möglichkeiten Leasingnehmer zum Kauf des Leasing-Gutes verpflichten Leasing-Gut anderweitig zu höherem Preis verkaufen Bilanzierung aufgrund der Sachherrschaft beim Leasinggeber NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel

2.2 Vertrag mit Mehr- und Mindererlösbeteiligung Liegt der Verkaufserlös unter den noch zu deckenden Kosten, kann der Leasinggeber den Leasingnehmer zum Ausgleich verpflichten Erhält der Leasinggeber mindestens 25% eines Mehrerlöses, erfolgt Bilanzierung beim Leasinggeber Erhält der Leasinggeber weniger als 25% eines Mehrerlöses, erfolgt Bilanzierung beim Leasingnehmer NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel

2.3 Kündbarer Vertrag Bilanzierung erfolgt grundsätzlich beim Leasinggeber NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel

III. Steuerliche Behandlung des Leasing NUBit Fa. NetUSE AG Kiel, Feb. 2003 27.03.2017 III. Steuerliche Behandlung des Leasing Abschreibungen und Kreditkosten Betriebsausgabe Finanzierungskosten (Dauerschuldzinsen) sind bei der Gewerbesteuer dem Gewinn hälftig hinzuzurechnen Leasingraten sind in voller Höhe Betriebsausgabe Keine Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen beim Leasing Gewerbesteuer u.U. anrechenbar => Vorteil wird verwässert Bei Körperschaft- und Einkommensteuer keine Unterschiede Vortrag Dr. Michael Take / StB Veit Susallek NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel

Steuerliche Besonderheiten - Stolpersteine NUBit Fa. NetUSE AG Kiel, Feb. 2003 27.03.2017 Steuerliche Besonderheiten - Stolpersteine Steuergestaltung Steuerung des Gewinns durch Vertragsgestaltung Ansparrücklage KMU können gemäß § 7g EStG Ansparrücklage bilden Wird kein wirtschaftliches Eigentum erlangt, gefährdet dies i.d.R. die Auswirkung der Wahlrechte der Vorjahres Fördermittel bestimmte Fördermittel sind von der wirtschaftlichen Zurechnung abhängig Vortrag Dr. Michael Take / StB Veit Susallek NUBIT (Fa. NetUSE AG) Sozietät Take, Kiel