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US-Cross-Border-Lease- Service-Contract-Struktur

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Präsentation zum Thema: "US-Cross-Border-Lease- Service-Contract-Struktur"—  Präsentation transkript:

1 US-Cross-Border-Lease- Service-Contract-Struktur
Transaktion Service-Contract-Struktur Hans Stradinger Stadtdirektor

2 ZWEITE US-LEASE-TRANSAKTION DER LHS
Grundsatzbeschluss im Gemeinderat: September 2002 Vertragsabschluss (Closing): Dezember 2002 Vertragspartner: John Hancock Life Insurance Steuergesetzl. Grundlage: Leasehold-Struktur = Zurechnung der geleasten Anlagen beim US-Investor mit Steuerstundungs- effekt Leasinggegenstand: Kanalnetz der LHS Transaktionsvolumen: Mio. $ = rd. 523 Mio. € Barwertvorteil: 22,0 Mio. € Barwertvorteil in v. H.: 4,2 v. H. Laufzeit des Vermietungsvertrages: 99 Jahre Laufzeit des Rückmietungsvertrages: 29 Jahre Grundmietzeit Beendigungsoption: zum Ablauf des Rückmietvertrages

3 VERTRAGSSTRUKTUR US-Eigenkapital Investor (20 %) US-Trust Bank (80 %)
Darlehens- vertrag Hauptmietvertrag (99 Jahre) Rückmietvertrag (29 Jahre) Defeasance Bank I Deutsche Anlageneigentümer Defeasance Bank II Schuldbeitritt/ Erfüllungsübernahme für Optionspreis Schuldbeitritt/ Erfüllungsübernahme für Mietraten des Rückmietvertrags

4 ZAHLUNGSSTRÖME EINER US-LEASINGTRANSAKTION BEI VERTRAGSABSCHLUSS
Eigenkapital (20 %) Darlehen (80 %) US-Eigenkapital- Investor US-Trust Bank 100 % Vorauszahlung der Mietraten aus Hauptmietvertrag (Kaufoptionspreis) (laufende Mietraten) Defeasance Bank I Deutscher Anlagen- eigentümer Defeasance Bank II Einzahlung Einzahlung Depot für Bedienung Optionspreis (15 %) Mieten Rückmietvertrag (80 %) Saldo: Barwertvorteil (5 %)

5 ALLGEMEINE KENNZEICHEN DES US-CROSS-BORDER-LEASE
unterschiedliche Qualifikation der Transaktion in den USA und in Deutschland: nach deutschem Recht keine Einstufung als „Lease“ Nutzung von Steuerstundungseffekten in den USA weder juristischer noch wirtschaftlicher Eigentümerwechsel weiterhin ungehinderte Nutzung des Leasingobjekts Beibehaltung deutscher Steuervorteile und Investitionsanreize Vereinbarkeit mit öffentlichen Fördermitteln (?) Abwicklung sämtlicher regulärer Zahlungsverpflichtungen bei Vertragsbeginn Bilanzneutralität (bis auf Netto-Barwertvorteil) keine Zins- und Währungsrisiken bei planmäßigem Vertragsablauf Beendigungsoption am Ende der Grundmietzeit Service-Contract: Wenn die Kaufoption zur Beendigung nicht ausgeübt wird, tritt ein Service-Contract in Kraft. Die Stadt wäre danach verpflichtet, dem Trust das Besitzrecht an der Anlage einzuräumen. Der Trust würde im Rahmen des Service-Contracts als Leistungserbringer gegen- über der Stadt auftreten oder einen Dritten als Leistungserbringer einschalten.

6 VERWENDUNG DES BARWERTVORTEILS
SES gibt Barwertvorteil an Stadthaushalt (als Prämie für die Risiko-Übernahme) Stadt gibt Barwertvorteil an SES als zinsloses Darlehen Weil vom Stadthaushalt getragenes Risiko höher als Barwertvorteil, zahlt SES zusätzlich eine jährliche Risikoprämie von 2 % des Barwertvorteils Diese Summe wächst dem zinslosen Darlehen zu Endgültige Verwendung nach Ablauf der Rückmietzeit noch offen


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