Aktualna događanja na Hrvatskim željeznicama Aktuelle Unternehmensentwicklungen im Eisenbahnsektor in Kroatien Current Management Development in the Railway.

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Aktualna događanja na Hrvatskim željeznicama Aktuelle Unternehmensentwicklungen im Eisenbahnsektor in Kroatien Current Management Development in the Railway Sector in Croatia

Kurze Geschichte der Restrukturierung : Beschäftigte : Beschäftigte : Ausgliederung der sieben Tochtergesellschaften : Ausgliederung der sieben Tochtergesellschaften : Gesetz über die Kroatischen Eisenbahnen : Gesetz über die Kroatischen Eisenbahnen : Einschließung der Weltbank – Studie über die Restrukturierung der Kroatischen Eisenbahnen : Einschließung der Weltbank – Studie über die Restrukturierung der Kroatischen Eisenbahnen : Canac International : Canac International : - Studie akzeptiert, offizieller Beginn des Restrukturierungsprozesses : - Studie akzeptiert, offizieller Beginn des Restrukturierungsprozesses - Ausgliederung der Eisenbahnkatering GmbH - Ausgliederung der Eisenbahnkatering GmbH

1999 – Neuer Berater - Rail Plan 1999 – Neuer Berater - Rail Plan Insgesamt Leistungsgrad mit dem PSO-Vertrag Programm des Personalabbaus Produktivität 000 (RTKM/Beschäftigte) Verminderung der unwirtschaftlichen Reiseleistungen (Mio. Zugkilometer) 0,71,11,41,61,26 Vorgeschlagene Anzahl der Streckenkilometer für Stilllegung

2000. – Kroatische Parlament verabschiedet die Strategie über die Restrukturierung und Modernisierung der Kroatischen Eisenbahnen – Kroatische Parlament verabschiedet die Strategie über die Restrukturierung und Modernisierung der Kroatischen Eisenbahnen - Keine Stilllegung der lokalen Strecken - Keine Stilllegung der lokalen Strecken - Kein Personalabbau ohne Modernisierung Sozialprogramm - Kein Personalabbau ohne Modernisierung Sozialprogramm - Festgelegte Kriterien für die Feststellung von überschüssigen Arbeitskräften - Festgelegte Kriterien für die Feststellung von überschüssigen Arbeitskräften - Gründung von HŽ-Fonds für die Unterstützung der Menschenpotenziale – keine positiven Effekte - Gründung von HŽ-Fonds für die Unterstützung der Menschenpotenziale – keine positiven Effekte

Insges amt Leistungsgrad mit dem PSO-Vertrag Programm des Personalabbaus Produktivität 000 (RTKM/Beschäftigte) Verminderung der unwirtschaftlichen Reiseleistungen (Mio. Zugkilometer) 0,71,11,3 Vorgeschlagene Anzahl der Streckenkilometer für Stilllegung

2003: - Neues Gesetz über die Kroatischen Eisenbahnen, verabschiedet aber nicht implementiert 2003: - Neues Gesetz über die Kroatischen Eisenbahnen, verabschiedet aber nicht implementiert Ende des Ausgliederungsprozesses von Tochtergesellschaften Ende des Ausgliederungsprozesses von Tochtergesellschaften 2004: PAL1, Weltbank – Kroatien 2004: PAL1, Weltbank – Kroatien - Leistungsgrad Privatisierung von Tochtergesellschaften - Entlassung der Mitarbeiter

2005. PAL PAL 2 - Durchführung der Maßnamen um die Leistungsgrad auf 190% im 2006 zu vermindern - Verpflichtung den mittelfristigen Geschäftsplan zu vorbereiten - Entlassung von 500 Beschäftigten mit Auszahlung von Abfertigungen Beschäftigte müssen das Unternehmen bis zum 30. Juni 2006 verlassen Beschäftigte müssen das Unternehmen bis zum 30. Juni 2006 verlassen Beschäftigte werden bis zum 31. Juli 2006 das Kündigungschreiben bekommen Beschäftigte werden bis zum 31. Juli 2006 das Kündigungschreiben bekommen Beschäftigte werden das Unternehmen durch die natürliche Abwanderung verlassen und dieselbe Anzahl der Arbeiter wird im 2006 angestellt Beschäftigte werden das Unternehmen durch die natürliche Abwanderung verlassen und dieselbe Anzahl der Arbeiter wird im 2006 angestellt. - Falls Leistungsgrad nicht erreicht wird – zusätzliche Entlassungen der Mitarbeiter - Privatisierung von 3 Tochtergesellschaften - Die Löhne bleiben auf der Ebene aus dem 2005 gefroren bzw. es gibt keine Löhnerhöhung, es sei denn die niedrigere Leistungsgrad als geplante wird erreicht, bzw. falls zusätzliche Ersparnisse realisiert werden.

Beginn der Anwendung von Eisenbahngesetz aus dem 2003 Beginn der Anwendung von Eisenbahngesetz aus dem 2003 Gesetz über die Aufteilung von HZ - Kroatischen Eisenbahnen Gesetz über die Aufteilung von HZ - Kroatischen Eisenbahnen Abfindungen (Kündigungsanreiz bei Freisetzung): - Vom Ende 1998 bis Ende Juni 2005 wurden 5087 Beschäftigte versorgt (3995 Beschäftigte wurden teilweise aus den Geldmitteln von der IBRD-Darlehen (43 %) finanziert und der Rest aus dem Staatsbudget. - Aus der Bankdarlehen wurden die Abfertigungen für die Tochtergesellschaften finanziert und zwar für die 787 Beschäftigten (43 %) und der Rest aus dem Staatsbudget. - Durchschnittliche Abfertigung von EUR –

Aktuelle Situation Aufteilung von HŽ Aufteilung von HŽ Privatisierung von GmbHs Privatisierung von GmbHs

Aufteilung von HŽ-Handlungsgesellschaft Gesetz über die Aufteilung von HŽ- Handlungsgesellschaft plant die Gesellschaft auf die folgenden aufzuteilen: Gesetz über die Aufteilung von HŽ- Handlungsgesellschaft plant die Gesellschaft auf die folgenden aufzuteilen: HŽ Infrastruktur HŽ Infrastruktur HŽ Cargo HŽ Cargo HŽ Personenverkehr HŽ Personenverkehr HŽ Traktion HŽ Traktion Gesamte Nummer der durch die Aufteilung umgefasste Mitarbeiter:

Aufteilung von HŽ-Handlungsgesellschaft Keine Vorbereitungsarbeiten Keine Vorbereitungsarbeiten Kurze Fristen für die Aufteilung Kurze Fristen für die Aufteilung 1. Entscheidung über die Aufteilung von Eigentum und Mitarbeiternbis zum 1. Juni Entscheidung über die Aufteilung von Eigentum und Mitarbeitern bis zum 1. Juni Verzeichnis des öffentlichen Gutes - Verzeichnis des öffentlichen Gutes - Verzeichnis des restlichen Eigentums 2. Entscheidung über die Gründung von Handelsgesellschaften bis zum 30. Juni 2006

Privatisierung von GmbHs Privatisierung von GmbHs Insgesamt 16 Tochtergesellschaften – 100% im Eigentum von HZ Mitarbeiter Erste Privatisierungsphase: 3 Tochtergesellschaften bis zum Erste Privatisierungsphase: 3 Tochtergesellschaften bis zum Zweite Privatisierungsphase: noch 7 Tochtergesellschaften im 2006 Zweite Privatisierungsphase: noch 7 Tochtergesellschaften im 2006 Dritte Privatisierungsphase: die restlichen sechs Tochtergesellschaften im 2007 Dritte Privatisierungsphase: die restlichen sechs Tochtergesellschaften im 2007

Rolle der Weltbank in der Privatisierung Die Weltbank verlangt den Verkauf auf der öffentlichen Ausschreibung ohne Preisermäßigung für die Mitarbeiter. Sie verweigert die sozialen Klauseln, ist gegen die Auszahlung von Abfindungen, Mitarbeiter als Aktionäre und Restrukturierung der Tochtergesellschaften vor der Privatisierung.

ZUSAMMENARBEIT MIT DEN SOZIALPARTNERN HŽ wird das Privatisierungsprozess der Tochtergesellschaften transparent durchführen bzw. wird den Sozialpartnern den Einblick in das Privatisierungsprozess gewähren und die komplette Fachhilfe ermöglichen, mit dem Ziel die Mitarbeiter mit dem Privatisierungsprozess bekannt zu machen und die Mitarbeiter-Kleinaktionäre zu beraten. HŽ wird das Privatisierungsprozess der Tochtergesellschaften transparent durchführen bzw. wird den Sozialpartnern den Einblick in das Privatisierungsprozess gewähren und die komplette Fachhilfe ermöglichen, mit dem Ziel die Mitarbeiter mit dem Privatisierungsprozess bekannt zu machen und die Mitarbeiter-Kleinaktionäre zu beraten.

Soziale Klauseln Dreijähriges Kündigungsverbot für die Mitarbeiter in den privatisierten Gesellschaften; Dreijähriges Kündigungsverbot für die Mitarbeiter in den privatisierten Gesellschaften; Anwendung des aktuellen Kollektivvertrages, der sich auf die Beschäftigten in den privatisierten Gesellschaften bezieht bis der neue Kollektivvertrag mit den neuen Eigentümern abgeschlossen wird; Anwendung des aktuellen Kollektivvertrages, der sich auf die Beschäftigten in den privatisierten Gesellschaften bezieht bis der neue Kollektivvertrag mit den neuen Eigentümern abgeschlossen wird; Begünstigungen im nationalen Eisenbahnverkehr für die Mitarbeiter von der Seite des neuen Eigentümers; Begünstigungen im nationalen Eisenbahnverkehr für die Mitarbeiter von der Seite des neuen Eigentümers; Verpflichtung des neuen Eigentümers einen Arbeitervertreter im Aufsichtsrat der neuen Gesellschaft zu ernennen Verpflichtung des neuen Eigentümers einen Arbeitervertreter im Aufsichtsrat der neuen Gesellschaft zu ernennen