Ausgangspunkt, Bedingungen und Hintergründe der nordelbischen Kirchenreform Mit Fakten und Zahlen vorgetragen von Peter Godzik, Propst des Kirchenkreises.

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 Präsentation transkript:

Ausgangspunkt, Bedingungen und Hintergründe der nordelbischen Kirchenreform Mit Fakten und Zahlen vorgetragen von Peter Godzik, Propst des Kirchenkreises Herzogtum Lauenburg im November 2006

Zahlenentwicklung in der EKD

Zahlenentwicklung in der NEK

Kirchenaustritte in Nordelbien

Zahlenentwicklung im Kirchenkreis Herzogtum Lauenburg

Kirchenreform Zahl und Zuschnitt der Kirchenkreise Bischofsfrage neue Finanzverteilung Regionalzentren für Dienste und Werke Verwaltungsreform

Die Bildung der Nordelbischen Kirche 1977 wurde die Nordelbische Ev.-Luth. Kirche aus folgenden fünf Kirchengebieten gebildet: Ev.-Luth. Landeskirche Schleswig-Holstein Ev.-Luth. Kirche in Lübeck Ev.-Luth. Landeskirche Eutin Ev.-Luth. Kirche im Hamburgischen Staate Kirchenkreis Harburg der Ev.-Luth. Landes- kirche Hannovers

Die fünf nordelbischen Kirchengebiete vor Bildung der NEK

Die 27 Kirchenkreise der NEK in drei Sprengeln

Die Beschlüsse der NEK-Synode vom 18. bis 20. November 2004 Beschluss 4 Die NEK gliedert sich künftig in maximal zwölf Kirchenkreise. Beschluss 5 Der neue Zuschnitt der Kirchenkreise orientiert sich auf Schleswig-Holsteiner Gebiet grundsätzlich an den Grenzen der politischen Kreise; Ausnahmen müssen besonders begründet sein; gewachsene Stadt-Land- Verbindungen sind zu berücksichtigen. Für das Hamburger Randgebiet sind auf Grund der Ausrichtung auf die Metropolregion gesonderte Lösungen zu finden.

Die 11 Kreise und 4 kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein

Die 7 Bezirke der Hansestadt Hamburg Das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg ist in sieben Bezirke eingeteilt: Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Hamburg- Mitte, Hamburg-Nord, Harburg und Wandsbek.

Warum der Synodenbeschluss vom November 2004 scheitern musste Die nordelbischen Kirchenkreise sind nicht kompatibel mit den kommunalen Gliederungen, weil die nordelbischen Kirchen das Groß- Hamburg-Gesetz von 1937 und die schleswig-holsteinische Kreis- gebietsreform von 1970 nicht mitgemacht haben.

Die Metropolregion Hamburg will wachsen Im kirchlichen Bereich gibt es bereits ein größeres Hamburg mit Kirchenkreisen, die auf Schleswig-Holsteiner Gebiet übergreifen: Kirchenkreis Stormarn (Stormarngesetz 1972) Kirchenkreis Niendorf Kirchenkreis Blankenese Kirchenkreis Alt-Hamburg (Exklave Geesthacht) Man darf gespannt sein, welches Gebiet der Sprengel Hamburg künftig umfassen wird.

Via alia:

Wichtige Zahlen der 4 Kirchenkreise in Südost-Holstein

Nordelbische Kirche gibt sich neue Struktur (epd) - Die Synode der nordelbischen Kirche hat am Wochenende eine weit reichende Strukturreform beschlossen. Künftig soll die evangelische Kirche in Schleswig-Holstein und Hamburg nur noch aus elf statt bisher 27 Kirchenkreisen bestehen. Damit könnten Verwaltungskosten von drei Millionen Euro pro Jahr eingespart werden, sagte der Schleswiger Bischof Hans Christian Knuth am Samstag zum Abschluss der Synode. Dem Beschluss des Kirchenparlaments war eine vierjährige Diskussion um Strukturreformen vorausgegangen. Die Neuordnung der Kirchenkreise soll nun bis 2009 umgesetzt werden. Die Lübecker Bischöfin Bärbel Wartenberg-Potter erklärte zum Abschluss der Debatte: Das Wesentliche sind nicht Strukturen, sondern ist die Verkündigung des Evangeliums. Größter Kirchenkreis innerhalb der 1977 gegründeten Nordkirche wird künftig Hamburg-Ost mit rund evangelischen Christen sein. Noch offen ist die künftige Struktur der Kirchenkreise in Süd-Ostholstein. Wenn die vier Kirchenkreise Lübeck, Eutin, Oldenburg und Herzogtum Lauenburg zustimmen, könnte ein Großkirchenkreis Süd-Ostholstein zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden. Die nordelbische Kirche hat seit ihrer Gründung 1977 deutlich an Mitgliedern verloren. Damals zählte sie 3,2 Millionen Christen, derzeit sind es noch 2,1 Millionen. Damit steht sie an sechster Stelle unter den 23 evangelischen Landeskirchen in Deutschland. (Meldung vom 26. September 2006)

Die Neugliederung der NEK

Zum Bischofsamt in Nordelbien Bisher: drei gleichberechtigte Sprengel- bischöfe bzw. Sprengelbischöfinnen; eine Person im Bischofsamt hat (gewählt auf Zeit) den Vorsitz in der Kirchenleitung Künftig: ein Landesbischof (bzw. Landesbischöfin) zwei Sprengelbischöfe (bzw. Bischöfinnen) Folgen: Lübeck verliert den Bischofssitz, bleibt aber Predigtstätte für die Person im Landesbischofsamt Der neue KK Lauenburg-Lübeck kommt vermutlich in den neuen Sprengel Hamburg

Reduzierung der Leitungsämter Vor Bildung der Nordelbischen Kirche gab es auf ihrem Gebiet sieben bischöfliche Ämter: Bischof für Hamburg (831; wieder seit 1933) Bischof für Schleswig (947; wieder seit 1922) Bischof für Holstein (1542; wieder seit 1924) Landespropst für Südholstein ( ) Landessuperintendent für Lauenburg (1565; ) Bischof für Eutin (1317; ) Bischof für Lübeck (1164; wieder seit 1934) Mit der Bildung der Nordelbischen Kirche 1977 verringerte sich die Zahl der Bischofsämter auf drei: Bischof für Hamburg Bischof für Schleswig Bischof für Holstein-Lübeck

Die fünf nordelbischen Kirchengebiete und ihre 8 geistlichen Aufsichtsbezirke vor Bildung der NEK

Die drei Sprengel der NEK

Kreisgebietsreform SH und Metropolregion Hamburg

Die alte Finanzverteilung der NEK kannte die gewichtete Seele Gewichtungen im Sprengel Schleswig –102 %: Eckernförde, Flensburg, Rendsburg, Schleswig –103 %: Süderdithmarschen –112 %: Angeln, Norderdithmarschen –113 %: Husum-Bredstedt, Südtondern –183 %: Eiderstedt Gewichtungen im Sprengel Holstein-Lübeck –101 %: Eutin, Hzgt. Lauenburg, Münsterdorf, Neumünster, Oldenburg, Plön, Rantzau, Segeberg –111 %: Kiel, Pinneberg –121 %: Lübeck Gewichtungen im Sprengel Hamburg –123 %: Altona, Blankenese, Harburg, Niendorf, Stormarn –124 %: Alt-Hamburg

Die neue Finanzverteilung der NEK sieht vor, 75 % der Verteilmittel über die Gemeindegliederzahl und 25 % der Verteilmittel über die Wohnbevölkerung auszuschütten.

Auswirkungen auf Lauenburg-Lübeck Bei der neuen Finanzverteilung ist der KK Hzgt. Lauenburg einer der relativen Gewinner: Wir bekommen, gemessen am Bisherigen, im Jahr mehr, werden aber gleich gekappt auf und kommen nun in einen Verbund mit dem Kirchenkreis Lübeck, der zu den relativen Verlierern der neuen Finanzverteilung gehört. Er verliert etwa so viel, wie wir gewinnen, also ein Nullsummenspiel.

Pflichtausgaben Die Segmente unserer Pflichtausgaben werden in drei von vier Bereichen durch Maßnahmen von oben geblockt oder sogar ausgeweitet : ein Drittel der Ausgaben durch Pfarrbesoldung und Pfarrversorgung ein Sechstel der Ausgaben durch Verwaltung (künftig: Katalog von Pflichtaufgaben!) ein Sechstel der Ausgaben durch Dienste und Werke (10 % der Kirchensteuermittel sind für diesen Bereich vorgesehen!) sowie Kindertagesstätten Für die Gemeinden bleibt künftig nur noch ein Drittel, statt wie bisher die Hälfte der Mittel übrig!

Folgen für die Kirchengemeinden Es ist abzusehen, auf wessen Kosten dieser Aspekt der Reformpolitik (Verblockung bzw. Budgetierung der Pflicht- ausgaben) geht: nämlich zu Lasten der Kirchengemeinden. Deren Größe und Handlungsfähigkeit steht damit zur Disposition. Vor diesem Hintergrund sind die zur Beratung anstehenden Thesen Profil der Ortsgemeinde im Blick auf Kirche 2010 erneut kritisch zu betrachten, besonders das Konzept der handlungsfähigen Ortsgemeinde! Was heißt das und welche Spareffekte sollen da noch ausgeschöpft werden? Und geht das überhaupt, wenn gleichzeitig neben der Erfüllung von Basisaufgaben auch noch die Bildung von Gemeindeprofilen gefordert wird?