Extraforum Burg Schnellenberg 28./29.08.2009Dipl.-Rechtspfleger W. Schneider Folie 1 Extraforum Zwangsvollstreckung Dipl.-Rechtspfleger Wolfgang Schneider,

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Extraforum Burg Schnellenberg 28./ Dipl.-Rechtspfleger W. Schneider Folie 1 Extraforum Zwangsvollstreckung Dipl.-Rechtspfleger Wolfgang Schneider, Duisburg Zwangsversteigerung unter Berücksichtigung der Vorrechte aus § 10 I Nr. 2 ZVG

Extraforum Burg Schnellenberg 28./ Dipl.-Rechtspfleger W. Schneider Folie 2 Anwendungsbereich § 62 Abs. 1 WEG n.F. lautet: "Für die am 1. Juli 2007 bei Gericht anhängigen Verfahren in (...) Zwangsversteigerungssachen (...) sind die durch Artikel (...) 2 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl I S. 370) geänderten Vorschriften (...) des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung in ihrer bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden."

Extraforum Burg Schnellenberg 28./ Dipl.-Rechtspfleger W. Schneider Folie 3 BGH Beschl. v. 21. Februar V ZB 123/07 Verfahren in Zwangsversteigerungssachen sind i.S. von § 62 Abs. 1 WEG ab dem Erlass des Anordnungsbeschlusses (§ 20 Abs. 1 ZVG) bei Gericht anhängig.

Extraforum Burg Schnellenberg 28./ Dipl.-Rechtspfleger W. Schneider Folie 4 BGH Beschl. v. 21. Februar V ZB 123/07 Konsequenz: Das neue Recht ist erstmals für (Gesamt-) Verfahren anwendbar, die am bei einem Gericht anhängig werden. Für die vor Inkrafttreten bereits beim Versteigerungsgericht anhängigen Verfahren verbleibt es bei Anwendung des ZVG a.F.. Ein Beitritt zu einem bereits laufenden Verfahren, in dem die Rangklasse 2 noch anderweitig besetzt ist, führt nicht zur privilegierten Berücksichtigung von Wohngeldansprüchen. Eine Anmeldung in einem Versteigerungsverfahren im Vorrang der Rangklasse 2 ist nur möglich, wenn der Verband das Verfahren auch hätte betreiben können.

Extraforum Burg Schnellenberg 28./ Dipl.-Rechtspfleger W. Schneider Folie 5 Zwangsversteigerung Es bestehen zwei Möglichkeiten der Teilnahme an einem Zwangsversteigerungsverfahren (mit unterschiedlichen Vorraussetzungen!): A.Betreiben seitens des Verbandes Wohnungseigentümergemeinschaft aus der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG B.Anmeldung seitens des Verbandes Wohnungseigentümergemeinschaft in der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG im Falle des Betreibens eines Dritten

Extraforum Burg Schnellenberg 28./ Dipl.-Rechtspfleger W. Schneider Folie 6 A. Betreiben seitens des Verbandes Wohnungseigentümergemeinschaft Voraussetzungen: 1.Fälliger bevorrechtigter Anspruch 2.Titulierung des Anspruches 3.Beachtung des Höchstbetrages 4.Beachtung des Mindesbetrages

Extraforum Burg Schnellenberg 28./ Dipl.-Rechtspfleger W. Schneider Folie 7 Einzelprobleme 1.Titulierungsprobleme 2.Nachweis des Überschreitens des Mindestbetrages 3. Absinken der Hausgeldforderung nach Anordnung 4. Zusammentreffen von Hausgeldforderungen und Regressansprüchen 5.Ablösungsprobleme

Extraforum Burg Schnellenberg 28./ Dipl.-Rechtspfleger W. Schneider Folie 8 B. Anmeldung seitens des Verbandes Wohnungseigentümergemeinschaft Voraussetzungen: 1.Fälliger bevorrechtigter Anspruch 2.Titulierung des Anspruches bzw. Glaubhaftmachung 3.Beachtung des Höchstbetrages 4.Keine Beachtung des Mindesbetrages

Extraforum Burg Schnellenberg 28./ Dipl.-Rechtspfleger W. Schneider Folie 9 Einzelprobleme 1. Rechtzeitigkeit der Anmeldung und Glaubhaftmachung 2. Rechtsmittel bei Nichtberücksichtigung

Extraforum Burg Schnellenberg 28./ Dipl.-Rechtspfleger W. Schneider Folie 10 Noch Fragen???