Die neue Grundschulordnung (GSO)

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 Präsentation transkript:

Die neue Grundschulordnung (GSO) Kurzpräsentation der wichtigsten Änderungen der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen in Rheinland-Pfalz Vom 10.Oktober 2008 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mainz 2008

Schwerpunkte der neuen GSO Mehr bewertungsfreie Lernzeit durch Reduzierung der schriftlichen Leistungsnachweise („Klassenarbeiten“) Mehr Möglichkeiten zur differenzierten und individuellen Rückmeldung an Kinder und Eltern durch eine Kombination von Noten- und Verbalzeugnissen in den Klassenstufen 3 und 4 Aufsteigen im Klassenverband als Regelprinzip beim Übergang von Klassenstufe 3 nach 4 Dokumentation der individuellen Lernentwicklung als Grundlage für die weitere Unterrichtsarbeit und für Gespräche zwischen Lehrkräften, Eltern und Kindern Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mainz 2008

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mainz 2008 Mehr bewertungsfreie Lernzeit durch Reduzierung der schriftlichen Leistungsnachweise („Klassenarbeiten“) 16 schriftliche Leistungsnachweise pro Schuljahr in Klassenstufe 3 und 4 statt bisher 22-28 Klassenarbeiten, davon 10 Nachweise in Deutsch (in den Bereichen „Richtig schreiben“ und „Texte verfassen“ je 3, in den Bereichen „Leseverständnis“ und „Sprache untersuchen“ je 2), und 6 Nachweise in Mathematik (unter Berücksichtigung der fachlichen Teilbereiche), bis zur Hälfte der Nachweise pro Fach können individuell, d.h. ohne Gruppenbezug erbracht werden, keine zusätzlichen benoteten schriftlichen Überprüfungen („Tests“) in diesen Fächern, Ankündigungsfrist drei Tage. Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mainz 2008

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mainz 2008 Mehr Möglichkeiten zur differenzierten und individuellen Rückmeldung an Kinder und Eltern durch eine Kombination von Noten- und Verbalzeugnissen in den Klassenstufen 3 und 4 für jedes Fach und jeden fachlichen Teilbereich erfolgt eine verbale Kurzkommentierung der erbrachten Leistungen, Gliederung der Teilbereiche in Deutsch und Mathematik in Korrespondenz mit den Bildungsstandards der KMK und dem Rahmenplan, Gesamtnote im Fach Deutsch (keine Einzelnoten für die fachlichen Teilbereiche mehr) und Beschreibung der Leistungen in den Teilbereichen, Gesamtnote im Fach Mathematik (wie bisher) und Beschreibung der Leistungen in den Teilbereichen, Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräch anstelle des Halbjahreszeugnisses in Klassenstufe 2, Möglichkeit der verbalen Zeugnisbeurteilung in der gesamten Klassenstufe 3 oder im ersten Halbjahr auf Beschluss der Gesamtkonferenz und im Benehmen mit dem SEB. Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mainz 2008

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mainz 2008 Aufsteigen im Klassenverband als Regelprinzip beim Übergang von Klassenstufe 3 nach 4 Ausweitung der bisherigen Regelung für den Übergang von Klassenstufe 2 nach 3, Durchgängigkeit des Prinzips der individuellen Förderung, Prinzip der pädagogischen Leistungsbeurteilung, Verbleib in der bisherigen Klassenstufe in Ausnahmefällen auf Beschluss der Klassenkonferenz. Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mainz 2008

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mainz 2008 Dokumentation der individuellen Lernentwicklung als Grundlage für die weitere Unterrichtsarbeit und für Gespräche zwischen Lehrkräften, Eltern und Kindern Beschreibung des Lernprozesses in Ergänzung zu den punktuellen Leistungsnachweisen, individuelle Dokumentation der Kompetenzen, Grundlage für Differenzierung und Förderung, Grundlage für Lernentwicklungsgespräche. Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mainz 2008

Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mainz 2008 weitere Regelungen Verankerung der konzeptionellen Zusammenarbeit von Kita und Grundschule, Qualitätsprogramme und schuleigene Arbeitspläne sind offen für die Einsichtnahme durch die Eltern, Informationspflicht der Eltern gegenüber der Schule vor Unterrichtsbeginn bei Verhinderung des Kindes, individueller Förderplan bei Kindern mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen (keine Benotung in den betreffenden Lernbereichen, keine Zustimmung der Eltern wie bisher) sowie bei Kindern, die eine Klassenstufe überspringen, Bindung der Entscheidung über das freiwillige Zurücktreten an die Klassenkonferenz, neben den Ferien sind nun auch die gesetzlichen Feiertage und die Samstage und Sonntage von den Hausaufgaben freizuhalten. Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mainz 2008

weitere Informationen Den Volltext der neuen Grundschulordnung und eine kommentierte Fassung sowie weitere Informationen zur Umsetzung der GSO finden Sie unter: www.grundschule.bildung-rp.de Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mainz 2008